Die Verwendung von Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur dauerhaften Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland. Zertifizierte medizinische Schutzausrüstung gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte ist Grundlage einer sicheren Versorgung im Gesundheitsbereich und in der Pflege. Die in der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung regulierten filtrierenden Halbmasken (sog. FFP-Masken), deren Verwendung in speziellen Industriebereichen als Arbeitsschutzmaßnahme vorgegeben ist, haben im Zuge der Corona-Pandemie zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos breite Verwendung auch im Gesundheits- und Pflegebereich sowie in der Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft gefunden. Die im Zuge der Pandemie von den Bundesländern verfügte Maskenpflicht hat dazu geführt, dass neue Bedarfsbereiche für die Versorgung mit Schutzausrüstung entstanden sind (u. a. öffentlicher Nahverkehr sowie Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen). Seit Beginn der Pandemie ist der Bedarf an derartigen Ausrüstungen in Deutschland, in Europa und weltweit sprunghaft gestiegen. Es ist absehbar, dass dieser Bedarf kurz- und mittelfristig weiter zunehmen und dauerhaft hoch bleiben wird. Um die Versorgung des deutschen Gesundheitssystems und der Wirtschaft in derartigen Krisensituationen mittel- und langfristig sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte bekanntgemacht (BAnz AT 30.4.2020 B3). Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Einrichtung einer sog. Nationalen Reserve Gesundheitsschutz, um in Zukunft das Gesundheitssystem und bei Bedarf vulnerable Gruppen in Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft besser mit Schutzausrüstung versorgen zu können (Beschluss des Kabinetts vom 3.6.2020). Ziel der Förderung ist es, Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit in der Produktion von Schutzausrüstung zu setzen, um die Wettbewerbsposition der Unternehmen zu stärken und damit einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland und damit zur Sicherung der Versorgung mit Schutzausrüstung in Deutschland und Europa zu leisten. Mit Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung soll die Produktion nachhaltiger und funktionsintegrativer Schutzausrüstung am Standort Deutschland entlang der gesamten Wertschöpfungskette gezielt unterstützt werden. Die Richtlinie zielt neben der Förderung von Innovationen bei zertifizierten Produkten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG auf die Ent-wicklung von Produkten für neue nachgewiesene Bedarfsfelder einschließlich eines möglichen Standardisierungsprozesses. Das BMWi beabsichtigt einen Vertrag über die Projektträgerschaft für den oben beschriebenen Aufgabenbereich abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate mit der Option einer einmaligen Verlängerung um maximal 12 Monate. Die Inanspruchnahme der Option durch den Auftraggeber und die konkrete Dauer der Verlängerung werden davon abhängen, ob und inwieweit die Ausschöpfung des untenstehenden Gesamtfördervolumens oder die vollständige Abwicklung der bereits bewilligten Förderungen dies erfordern. Das Gesamtfördervolumen der zu betreuenden Vorhaben ist abhängig von den haushaltsrechtlichen Entscheidungen des Deutschen Bundestages. Nach derzeitiger Finanzplanung stehen für den Zeitraum 2021 bis 2024 insgesamt Fördermittel in Höhe von ca. 128 000 000,00 EUR zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 13005/008-13#033
Kurze Beschreibung:
Die Verwendung von Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur dauerhaften Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland. Zertifizierte medizinische Schutzausrüstung gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte ist Grundlage einer sicheren Versorgung im Gesundheitsbereich und in der Pflege. Die in der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung regulierten filtrierenden Halbmasken (sog. FFP-Masken), deren Verwendung in speziellen Industriebereichen als Arbeitsschutzmaßnahme vorgegeben ist, haben im Zuge der Corona-Pandemie zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos breite Verwendung auch im Gesundheits- und Pflegebereich sowie in der Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft gefunden. Die im Zuge der Pandemie von den Bundesländern verfügte Maskenpflicht hat dazu geführt, dass neue Bedarfsbereiche für die Versorgung mit Schutzausrüstung entstanden sind (u. a. öffentlicher Nahverkehr sowie Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen).
Seit Beginn der Pandemie ist der Bedarf an derartigen Ausrüstungen in Deutschland, in Europa und weltweit sprunghaft gestiegen. Es ist absehbar, dass dieser Bedarf kurz- und mittelfristig weiter zunehmen und dauerhaft hoch bleiben wird. Um die Versorgung des deutschen Gesundheitssystems und der Wirtschaft in derartigen Krisensituationen mittel- und langfristig sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte bekanntgemacht (BAnz AT 30.4.2020 B3). Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Einrichtung einer sog. Nationalen Reserve Gesundheitsschutz, um in Zukunft das Gesundheitssystem und bei Bedarf vulnerable Gruppen in Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft besser mit Schutzausrüstung versorgen zu können (Beschluss des Kabinetts vom 3.6.2020).
Ziel der Förderung ist es, Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit in der Produktion von Schutzausrüstung zu setzen, um die Wettbewerbsposition der Unternehmen zu stärken und damit einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland und damit zur Sicherung der Versorgung mit Schutzausrüstung in Deutschland und Europa zu leisten. Mit Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung soll die Produktion nachhaltiger und funktionsintegrativer Schutzausrüstung am Standort Deutschland entlang der gesamten Wertschöpfungskette gezielt unterstützt werden. Die Richtlinie zielt neben der Förderung von Innovationen bei zertifizierten Produkten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG auf die Ent-wicklung von Produkten für neue nachgewiesene Bedarfsfelder einschließlich eines möglichen Standardisierungsprozesses.
Das BMWi beabsichtigt einen Vertrag über die Projektträgerschaft für den oben beschriebenen Aufgabenbereich abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate mit der Option einer einmaligen Verlängerung um maximal 12 Monate. Die Inanspruchnahme der Option durch den Auftraggeber und die konkrete Dauer der Verlängerung werden davon abhängen, ob und inwieweit die Ausschöpfung des untenstehenden Gesamtfördervolumens oder die vollständige Abwicklung der bereits bewilligten Förderungen dies erfordern.
Das Gesamtfördervolumen der zu betreuenden Vorhaben ist abhängig von den haushaltsrechtlichen Entscheidungen des Deutschen Bundestages.
Nach derzeitiger Finanzplanung stehen für den Zeitraum 2021 bis 2024 insgesamt Fördermittel in Höhe von ca. 128 000 000,00 EUR zur Verfügung.
Die Verwendung von Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur dauerhaften Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland. Zertifizierte medizinische Schutzausrüstung gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte ist Grundlage einer sicheren Versorgung im Gesundheitsbereich und in der Pflege. Die in der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung regulierten filtrierenden Halbmasken (sog. FFP-Masken), deren Verwendung in speziellen Industriebereichen als Arbeitsschutzmaßnahme vorgegeben ist, haben im Zuge der Corona-Pandemie zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos breite Verwendung auch im Gesundheits- und Pflegebereich sowie in der Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft gefunden. Die im Zuge der Pandemie von den Bundesländern verfügte Maskenpflicht hat dazu geführt, dass neue Bedarfsbereiche für die Versorgung mit Schutzausrüstung entstanden sind (u. a. öffentlicher Nahverkehr sowie Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen).
Seit Beginn der Pandemie ist der Bedarf an derartigen Ausrüstungen in Deutschland, in Europa und weltweit sprunghaft gestiegen. Es ist absehbar, dass dieser Bedarf kurz- und mittelfristig weiter zunehmen und dauerhaft hoch bleiben wird. Um die Versorgung des deutschen Gesundheitssystems und der Wirtschaft in derartigen Krisensituationen mittel- und langfristig sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte bekanntgemacht (BAnz AT 30.4.2020 B3). Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Einrichtung einer sog. Nationalen Reserve Gesundheitsschutz, um in Zukunft das Gesundheitssystem und bei Bedarf vulnerable Gruppen in Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft besser mit Schutzausrüstung versorgen zu können (Beschluss des Kabinetts vom 3.6.2020).
Ziel der Förderung ist es, Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit in der Produktion von Schutzausrüstung zu setzen, um die Wettbewerbsposition der Unternehmen zu stärken und damit einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland und damit zur Sicherung der Versorgung mit Schutzausrüstung in Deutschland und Europa zu leisten. Mit Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung soll die Produktion nachhaltiger und funktionsintegrativer Schutzausrüstung am Standort Deutschland entlang der gesamten Wertschöpfungskette gezielt unterstützt werden. Die Richtlinie zielt neben der Förderung von Innovationen bei zertifizierten Produkten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG auf die Ent-wicklung von Produkten für neue nachgewiesene Bedarfsfelder einschließlich eines möglichen Standardisierungsprozesses.
Das BMWi beabsichtigt einen Vertrag über die Projektträgerschaft für den oben beschriebenen Aufgabenbereich abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate mit der Option einer einmaligen Verlängerung um maximal 12 Monate. Die Inanspruchnahme der Option durch den Auftraggeber und die konkrete Dauer der Verlängerung werden davon abhängen, ob und inwieweit die Ausschöpfung des untenstehenden Gesamtfördervolumens oder die vollständige Abwicklung der bereits bewilligten Förderungen dies erfordern.
Das Gesamtfördervolumen der zu betreuenden Vorhaben ist abhängig von den haushaltsrechtlichen Entscheidungen des Deutschen Bundestages.
Nach derzeitiger Finanzplanung stehen für den Zeitraum 2021 bis 2024 insgesamt Fördermittel in Höhe von ca. 128 000 000,00 EUR zur Verfügung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 001-001929
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um maximal 12 Monate.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verwendung von Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur dauerhaften Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland. Zertifizierte medizinische Schutzausrüstung gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte ist Grundlage einer sicheren Versorgung im Gesundheitsbereich und in der Pflege. Die in der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung regulierten filtrierenden Halbmasken (sog. FFP-Masken), deren Verwendung in speziellen Industriebereichen als Arbeitsschutzmaßnahme vorgegeben ist, haben im Zuge der Corona-Pandemie zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos breite Verwendung auch im Gesundheits- und Pflegebereich sowie in der Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft gefunden. Die im Zuge der Pandemie von den Bundesländern verfügte Maskenpflicht hat dazu geführt, dass neue Bedarfsbereiche für die Versorgung mit Schutzausrüstung entstanden sind (u. a. öffentlicher Nahverkehr sowie Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen).
Die Verwendung von Schutzausrüstung ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie der Bundesregierung zur dauerhaften Bekämpfung der Corona-Pandemie in Deutschland. Zertifizierte medizinische Schutzausrüstung gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte ist Grundlage einer sicheren Versorgung im Gesundheitsbereich und in der Pflege. Die in der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung regulierten filtrierenden Halbmasken (sog. FFP-Masken), deren Verwendung in speziellen Industriebereichen als Arbeitsschutzmaßnahme vorgegeben ist, haben im Zuge der Corona-Pandemie zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos breite Verwendung auch im Gesundheits- und Pflegebereich sowie in der Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft gefunden. Die im Zuge der Pandemie von den Bundesländern verfügte Maskenpflicht hat dazu geführt, dass neue Bedarfsbereiche für die Versorgung mit Schutzausrüstung entstanden sind (u. a. öffentlicher Nahverkehr sowie Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen).
Seit Beginn der Pandemie ist der Bedarf an derartigen Ausrüstungen in Deutschland, in Europa und weltweit sprunghaft gestiegen. Es ist absehbar, dass dieser Bedarf kurz- und mittelfristig weiter zunehmen und dauerhaft hoch bleiben wird. Um die Versorgung des deutschen Gesundheitssystems und der Wirtschaft in derartigen Krisensituationen mittel- und langfristig sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte bekanntgemacht (BAnz AT 30.4.2020 B3). Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Einrichtung einer sog. Nationalen Reserve Gesundheitsschutz, um in Zukunft das Gesundheitssystem und bei Bedarf vulnerable Gruppen in Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft besser mit Schutzausrüstung versorgen zu können (Beschluss des Kabinetts vom 3.6.2020).
Seit Beginn der Pandemie ist der Bedarf an derartigen Ausrüstungen in Deutschland, in Europa und weltweit sprunghaft gestiegen. Es ist absehbar, dass dieser Bedarf kurz- und mittelfristig weiter zunehmen und dauerhaft hoch bleiben wird. Um die Versorgung des deutschen Gesundheitssystems und der Wirtschaft in derartigen Krisensituationen mittel- und langfristig sicherzustellen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Richtlinie für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren Vorprodukte bekanntgemacht (BAnz AT 30.4.2020 B3). Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Einrichtung einer sog. Nationalen Reserve Gesundheitsschutz, um in Zukunft das Gesundheitssystem und bei Bedarf vulnerable Gruppen in Bevölkerung, Verwaltung und Wirtschaft besser mit Schutzausrüstung versorgen zu können (Beschluss des Kabinetts vom 3.6.2020).
Ziel der Förderung ist es, Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit in der Produktion von Schutzausrüstung zu setzen, um die Wettbewerbsposition der Unternehmen zu stärken und damit einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland und damit zur Sicherung der Versorgung mit Schutzausrüstung in Deutschland und Europa zu leisten. Mit Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung soll die Produktion nachhaltiger und funktionsintegrativer Schutzausrüstung am Standort Deutschland entlang der gesamten Wertschöpfungskette gezielt unterstützt werden. Die Richtlinie zielt neben der Förderung von Innovationen bei zertifizierten Produkten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG auf die Ent-wicklung von Produkten für neue nachgewiesene Bedarfsfelder einschließlich eines möglichen Standardisierungsprozesses.
Ziel der Förderung ist es, Anreize für verstärkte Innovationstätigkeit in der Produktion von Schutzausrüstung zu setzen, um die Wettbewerbsposition der Unternehmen zu stärken und damit einen Beitrag zur Erhaltung von Produktionskapazitäten am Standort Deutschland und damit zur Sicherung der Versorgung mit Schutzausrüstung in Deutschland und Europa zu leisten. Mit Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung soll die Produktion nachhaltiger und funktionsintegrativer Schutzausrüstung am Standort Deutschland entlang der gesamten Wertschöpfungskette gezielt unterstützt werden. Die Richtlinie zielt neben der Förderung von Innovationen bei zertifizierten Produkten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425 sowie der Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG auf die Ent-wicklung von Produkten für neue nachgewiesene Bedarfsfelder einschließlich eines möglichen Standardisierungsprozesses.
Das BMWi beabsichtigt einen Vertrag über die Projektträgerschaft für den oben beschriebenen Aufgabenbereich abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate mit der Option einer einmaligen Verlängerung um maximal 12 Monate. Die Inanspruchnahme der Option durch den Auftraggeber und die konkrete Dauer der Verlängerung werden davon abhängen, ob und inwieweit die Ausschöpfung des untenstehenden Gesamtfördervolumens oder die vollständige Abwicklung der bereits bewilligten Förderungen dies erfordern.
Das BMWi beabsichtigt einen Vertrag über die Projektträgerschaft für den oben beschriebenen Aufgabenbereich abzuschließen. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate mit der Option einer einmaligen Verlängerung um maximal 12 Monate. Die Inanspruchnahme der Option durch den Auftraggeber und die konkrete Dauer der Verlängerung werden davon abhängen, ob und inwieweit die Ausschöpfung des untenstehenden Gesamtfördervolumens oder die vollständige Abwicklung der bereits bewilligten Förderungen dies erfordern.
Das Gesamtfördervolumen der zu betreuenden Vorhaben ist abhängig von den haushaltsrechtlichen Entscheidungen des Deutschen Bundestages.
Nach derzeitiger Finanzplanung stehen für den Zeitraum 2021 bis 2024 insgesamt Fördermittel in Höhe von ca. 128 000 000,00 EUR zur Verfügung.
Das Programm adressiert insbesondere folgende Förderschwerpunkte:
1. Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit:
Ziel der Förderung ist es, den Anteil wiederverwendbarer und wiederaufbereitbarer Teile der Schutzausrüstung, ihre umweltbezogenen Eigenschaften, ihre Recyclingfähigkeit sowie die Zahl geschlossener Stoffkreisläufe im Bereich der Schutzausrüstung signifikant zu erhöhen.
Ziel der Förderung ist es, den Anteil wiederverwendbarer und wiederaufbereitbarer Teile der Schutzausrüstung, ihre umweltbezogenen Eigenschaften, ihre Recyclingfähigkeit sowie die Zahl geschlossener Stoffkreisläufe im Bereich der Schutzausrüstung signifikant zu erhöhen.
Ziel der Förderung ist es, neue Bedarfsfelder mit innovativen Produkten zu erschließen und Funktionen und Eigenschaften der Produkte zu optimieren.
3. Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen:
Ziel der Förderung ist die Entwicklung intelligenter Fertigungsprozesse sowie erhebliche Produktivitätssteigerungen durch Automatisierung. Am Ende sollen vollständig automatisierte und digitalisierte Prozessketten stehen.
4. Beitrag zur Effizienz der Nationalen Reserve:
Ziel der Förderung ist die Reduzierung der Kosten sowohl für die physische Bevorratung als auch für die Vorhaltung von Produktionskapazitäten im Rahmen der Nationalen Reserve Gesundheitsschutz.
5. Standardisierung:
Ziel ist die Schaffung eines qualitätsgesicherten Einsatzes neuer Schutzausrüstungen. Durch die Querschnittsfunktion des Themas Standardisierung wird der Transfer zwischen unterschiedlichen Branchen sowie innerhalb der verschiedenen Produktgruppen der Schutzausrüstung gefördert.
Ziel ist die Schaffung eines qualitätsgesicherten Einsatzes neuer Schutzausrüstungen. Durch die Querschnittsfunktion des Themas Standardisierung wird der Transfer zwischen unterschiedlichen Branchen sowie innerhalb der verschiedenen Produktgruppen der Schutzausrüstung gefördert.
Die Förderung wird über nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Genaueres ist dem der Ausschreibung beigefügten Text der am 30.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 300 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen: Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um maximal 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geschäftssitz des Auftragnehmers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Mindestanforderungen: Eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Schwerpunkt im Bereich der zu vergebenden Leistung. Sollte ein bietendes Unternehmen weniger als 2 Jahre bestehen, ist glaubhaft darzulegen, dass die zur Durchführung des Auftrags notwendige Erfahrung dennoch vorhanden ist.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderungen: Eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Schwerpunkt im Bereich der zu vergebenden Leistung. Sollte ein bietendes Unternehmen weniger als 2 Jahre bestehen, ist glaubhaft darzulegen, dass die zur Durchführung des Auftrags notwendige Erfahrung dennoch vorhanden ist.
Ausreichendes Personal (mindestens 13 Mitarbeitende) mit einer für den Schwerpunkt des zu vergebenden Auftrags relevanten Qualifikation. Im Falle von Bietergemeinschaften kann das Personal zusammenfassend dargestellt werden. Allerdings muss deutlich gemacht werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausreichendes Personal (mindestens 13 Mitarbeitende) mit einer für den Schwerpunkt des zu vergebenden Auftrags relevanten Qualifikation. Im Falle von Bietergemeinschaften kann das Personal zusammenfassend dargestellt werden. Allerdings muss deutlich gemacht werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Nachweis: Formfreie Unternehmensdarstellung (inkl. Mitarbeiterzahl, Rechtsform, Hauptsitz und weiteren Standorten, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkten). Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Erlaubnis zur Berufsausübung:
Nachweis: Aktueller Ausdruck (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist) der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist; in Deutschland das Handelsregister. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis: Aktueller Ausdruck (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist) der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist; in Deutschland das Handelsregister. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Nachweis: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung, soweit bereits möglich, von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung, soweit bereits möglich, von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme von einer Million Euro oder eine gleichwertige Haftungsabsicherung.
Nachweis: Eigenerklärung über das Vorliegen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer gleichwertigen Haftungsabsicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen:
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Nachweis: Eigenerklärung mit obenstehendem Inhalt.
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe:
Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft, gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung während des gesamten Auftragszeitraums die betreffenden Auftragsbestandteile zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft, gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung während des gesamten Auftragszeitraums die betreffenden Auftragsbestandteile zu erbringen.
Nachweis: Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Der Projektträger wird gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Der Projektträger wird gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel beauftragt und gemäß § 44 Abs. 3 BHO beliehen werden. Hauptmerkmale sind daher die Erfüllung der Voraussetzungen für eine treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht. Auch im Falle einer späteren Beleihung untersteht der AN der Rechts- und Fachaufsicht des BMWi.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Z-FV-Vg-Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die eVergabeApp, der Angebots-Assistent (AnA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Hinweis:
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung von Teilnahmeanträgen und Angebotsdateien zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Referat IB6 (Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle) -
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 001-001929 (2020-12-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 6 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge