Projektträgerschaft für das Programm WIPANO des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Förderprogramm WIPANO den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen der öffentlichen Forschung und von Unternehmen. Durch die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und rasche Diffusion von vorhandenen Forschungsergebnissen bei möglichst vielen Akteuren im Innovationssystem wird das Entstehen von Innovationen unterstützt.
Dazu fördert das BMWi im Rahmen der Richtlinie für WIPANO die effiziente Nutzung von Geistigem Eigentum sowie den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung.
Im Fokus von WIPANO stehen dabei die verbesserte wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen aus öffentlicher Forschung sowie die weitreichende Nutzung des kreativen Potenzials von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
In der öffentlichen Forschung werden durch Identifizierung, schutzrechtliche Sicherung und Vermarktung von Forschungsergebnissen vorhandene Wissensressourcen für die Wirtschaft transparent und damit einer Verwertung außerhalb der Wissenschaft zugänglich gemacht. Dies dient den Hochschulen und öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen zur Profilierung untereinander, gegenüber den Studierenden sowie gegenüber der Wirtschaft.
Durch ihre Flexibilität sind KMU häufig Treiber von Innovationen, stehen jedoch vor besonderen Herausforderungen, ihr Geistiges Eigentum rechtlich zu schützen. Neben fehlenden finanziellen Ressourcen hemmt auch ein Mangel an Wissen um das richtige Vorgehen kleine und mittlere Unternehmen, diesen Schutz für ihre Ideen und Entwicklungen zu beanspruchen. Daraus resultiert nicht nur ein Wettbewerbsnachteil gegenüber größeren Unternehmen, sondern auch ein Hemmnis für KMU, die eigenen Ideen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.
Neben der Patentierung dient die Normung und Standardisierung den Unternehmen, den Markt für eigene Technologien aufzuschließen und Festlegungen für Produkte mitzugestalten, die sich in der Qualität von Produkten und Prozessen widerspiegeln. Innovationen, die von der Idee bis zur Marktreife durch Normungs- und Standardisierungsprozesse begleitet werden, haben höhere Chancen sich am Markt durchzusetzen. Durch eine stärkere aktive Beteiligung von KMU an nationalen und internationalen Normungsprozessen sollen die Erfahrung und das Wissen dieser Unternehmen in Normungs- und Standardisierungsprozesse einfließen und somit ihre spezifischen Anforderungen angemessen berücksichtigt werden.
Von einer breiteren Beteiligung von KMU an Normungs- und Standardisierungsprozessen sowie der Aufbereitung von Forschungsergebnissen für die Normung und Standardisierung profitiert der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt, da Normen und Standards als Abbild des Stands der Technik ein enormer Wissensvorrat sind, der von allen Unternehmen genutzt werden kann, um den Markteintritt neuer Technologien zu beschleunigen bzw. die Marktdurchdringung innovativer Produkte zu unterstützen.
Zur Unterstützung und Verbesserung des Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen fördert das BMWi Projekte:
— zur Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (Patente und Gebrauchsmuster) in den Förderschwerpunkten „Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung“ und „Unternehmen – Patentierung“);
— zur Weiterentwicklung von Erfindungen aus der öffentlichen Forschung zur Erhöhung der Vermarktungschancen im Förderschwerpunkt „Öffentliche Forschung – Weiterentwicklung von Erfindungen“;
— zur Diffusion von Forschungsergebnissen/Innovationen durch Normung und Standardisierung in die Wirtschaft im Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“;
— zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU im Bereich Normung und Standardisierung und zur aktiven Beteiligung an nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien im Förderschwerpunkt „Unternehmen – Normung“.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-09 Auftragsbekanntmachung
2020-12-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 13005/008-13#012
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Förderprogramm WIPANO den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen der öffentlichen Forschung und von Unternehmen. Durch die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und rasche Diffusion von vorhandenen Forschungsergebnissen bei möglichst vielen Akteuren im Innovationssystem wird das Entstehen von Innovationen unterstützt. Dazu fördert das BMWi im Rahmen der Richtlinie für WIPANO die effiziente Nutzung von Geistigem Eigentum sowie den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung. Im Fokus von WIPANO stehen dabei die verbesserte wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen aus öffentlicher Forschung sowie die weitreichende Nutzung des kreativen Potenzials von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). In der öffentlichen Forschung werden durch Identifizierung, schutzrechtliche Sicherung und Vermarktung von Forschungsergebnissen vorhandene Wissensressourcen für die Wirtschaft transparent und damit einer Verwertung außerhalb der Wissenschaft zugänglich gemacht. Dies dient den Hochschulen und öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen zur Profilierung untereinander, gegenüber den Studierenden sowie gegenüber der Wirtschaft. Durch ihre Flexibilität sind KMU häufig Treiber von Innovationen, stehen jedoch vor besonderen Herausforderungen, ihr Geistiges Eigentum rechtlich zu schützen. Neben fehlenden finanziellen Ressourcen hemmt auch ein Mangel an Wissen um das richtige Vorgehen kleine und mittlere Unternehmen, diesen Schutz für ihre Ideen und Entwicklungen zu beanspruchen. Daraus resultiert nicht nur ein Wettbewerbsnachteil gegenüber größeren Unternehmen, sondern auch ein Hemmnis für KMU, die eigenen Ideen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Neben der Patentierung dient die Normung und Standardisierung den Unternehmen, den Markt für eigene Technologien aufzuschließen und Festlegungen für Produkte mitzugestalten, die sich in der Qualität von Produkten und Prozessen widerspiegeln. Innovationen, die von der Idee bis zur Marktreife durch Normungs- und Standardisierungsprozesse begleitet werden, haben höhere Chancen sich am Markt durchzusetzen. Durch eine stärkere aktive Beteiligung von KMU an nationalen und internationalen Normungsprozessen sollen die Erfahrung und das Wissen dieser Unternehmen in Normungs- und Standardisierungsprozesse einfließen und somit ihre spezifischen Anforderungen angemessen berücksichtigt werden. Von einer breiteren Beteiligung von KMU an Normungs- und Standardisierungsprozessen sowie der Aufbereitung von Forschungsergebnissen für die Normung und Standardisierung profitiert der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt, da Normen und Standards als Abbild des Stands der Technik ein enormer Wissensvorrat sind, der von allen Unternehmen genutzt werden kann, um den Markteintritt neuer Technologien zu beschleunigen bzw. die Marktdurchdringung innovativer Produkte zu unterstützen. Zur Unterstützung und Verbesserung des Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen fördert das BMWi Projekte: — zur Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (Patente und Gebrauchsmuster) in den Förderschwerpunkten „Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung“ und „Unternehmen – Patentierung“); — zur Weiterentwicklung von Erfindungen aus der öffentlichen Forschung zur Erhöhung der Vermarktungschancen im Förderschwerpunkt „Öffentliche Forschung – Weiterentwicklung von Erfindungen“; — zur Diffusion von Forschungsergebnissen/Innovationen durch Normung und Standardisierung in die Wirtschaft im Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“; — zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU im Bereich Normung und Standardisierung und zur aktiven Beteiligung an nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien im Förderschwerpunkt „Unternehmen – Normung“.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bmwi.bund.de 📧
Telefon: +49 30-186152323 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=348791 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=348791 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 178-430700
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate. Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert stellt den Höchstwert ohne MWSt. für die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerunszeitraum von insgesamt 48 Monaten dar.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Förderprogramm WIPANO den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen der öffentlichen Forschung und von Unternehmen. Durch die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und rasche Diffusion von vorhandenen Forschungsergebnissen bei möglichst vielen Akteuren im Innovationssystem wird das Entstehen von Innovationen unterstützt.
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Dazu fördert das BMWi im Rahmen der Richtlinie für WIPANO die effiziente Nutzung von Geistigem Eigentum sowie den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung.
Im Fokus von WIPANO stehen dabei die verbesserte wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen aus öffentlicher Forschung sowie die weitreichende Nutzung des kreativen Potenzials von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
In der öffentlichen Forschung werden durch Identifizierung, schutzrechtliche Sicherung und Vermarktung von Forschungsergebnissen vorhandene Wissensressourcen für die Wirtschaft transparent und damit einer Verwertung außerhalb der Wissenschaft zugänglich gemacht. Dies dient den Hochschulen und öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen zur Profilierung untereinander, gegenüber den Studierenden sowie gegenüber der Wirtschaft.
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Durch ihre Flexibilität sind KMU häufig Treiber von Innovationen, stehen jedoch vor besonderen Herausforderungen, ihr Geistiges Eigentum rechtlich zu schützen. Neben fehlenden finanziellen Ressourcen hemmt auch ein Mangel an Wissen um das richtige Vorgehen kleine und mittlere Unternehmen, diesen Schutz für ihre Ideen und Entwicklungen zu beanspruchen. Daraus resultiert nicht nur ein Wettbewerbsnachteil gegenüber größeren Unternehmen, sondern auch ein Hemmnis für KMU, die eigenen Ideen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.
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Neben der Patentierung dient die Normung und Standardisierung den Unternehmen, den Markt für eigene Technologien aufzuschließen und Festlegungen für Produkte mitzugestalten, die sich in der Qualität von Produkten und Prozessen widerspiegeln. Innovationen, die von der Idee bis zur Marktreife durch Normungs- und Standardisierungsprozesse begleitet werden, haben höhere Chancen sich am Markt durchzusetzen. Durch eine stärkere aktive Beteiligung von KMU an nationalen und internationalen Normungsprozessen sollen die Erfahrung und das Wissen dieser Unternehmen in Normungs- und Standardisierungsprozesse einfließen und somit ihre spezifischen Anforderungen angemessen berücksichtigt werden.
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Von einer breiteren Beteiligung von KMU an Normungs- und Standardisierungsprozessen sowie der Aufbereitung von Forschungsergebnissen für die Normung und Standardisierung profitiert der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt, da Normen und Standards als Abbild des Stands der Technik ein enormer Wissensvorrat sind, der von allen Unternehmen genutzt werden kann, um den Markteintritt neuer Technologien zu beschleunigen bzw. die Marktdurchdringung innovativer Produkte zu unterstützen.
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Zur Unterstützung und Verbesserung des Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen fördert das BMWi Projekte:
— zur Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten (Patente und Gebrauchsmuster) in den Förderschwerpunkten „Öffentliche Forschung – Verwertungsförderung“ und „Unternehmen – Patentierung“);
— zur Weiterentwicklung von Erfindungen aus der öffentlichen Forschung zur Erhöhung der Vermarktungschancen im Förderschwerpunkt „Öffentliche Forschung – Weiterentwicklung von Erfindungen“;
— zur Diffusion von Forschungsergebnissen/Innovationen durch Normung und Standardisierung in die Wirtschaft im Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“;
— zur Sensibilisierung und Unterstützung von KMU im Bereich Normung und Standardisierung und zur aktiven Beteiligung an nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien im Förderschwerpunkt „Unternehmen – Normung“.
Geschätzter Gesamtwert: 7 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Projektträger als Auftragnehmer übernimmt für das BMWi wissenschaftlichtechnische, verwaltungsmäßige und dienstleistende Aufgaben für die Planung, Durchführung, Kontrolle und Dokumentation des Programms „WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“.
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Eine Beleihung des Auftragnehmers nach § 44 Abs. 3 BHO ist vorgesehen.
Die Aufgaben des AN beinhalten dabei insbesondere die folgenden Arbeitspakete:
—— Projektträgeraufgaben für das WIPANO-Programm durch Unterstützung des BMWi bei fachlichen und administrativen Fragen der Förderung;
—— Analytische und konzeptionelle Arbeiten in Form der Bewertung des Standes von Wissenschaft und Technik, der Erarbeitung von Vorschlägen für die strategische Fortentwicklung von WIPANO (Förderstrategie);
—— Multiplikation der Erkenntnisse aus den Projekten von WIPANO;
—— Aufbau und Pflege einer Förderstatistik, Berichtspflichten und
—— Erfolgskontrolle auf Projektebene und Unterstützung der Erfolgskontrolle auf Programmebene.
Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über 5 Förderschwerpunkte:
Kategorie I:
— WIPANO-Förderschwerpunkt „Öffentliche Forschung –
Verwertungsförderung“ (Förderrichtlinie, Abschnitt 2.1.2);
Weiterentwicklung von Erfindungen“ (Förderrichtlinie, Abschnitt 2.2) und
— WIPANO-Förderschwerpunkt „Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ (Förderrichtlinie, Abschnitt 3.1).
Kategorie II:
— WIPANO-Förderschwerpunkt „Unternehmen – Patentierung“ (Förderrichtlinie, Abschnitt 2.1.3) und
— WIPANO-Förderschwerpunkt „Unternehmen – Normung (Förderrichtlinie, Abschnitt 3.2).
Der Schwerpunkt der Leistungserbringung des AN wird im Arbeitspaket „Projektträgeraufgaben“ liegen. Es umfasst insbesondere Beratungsleistungen, die Bearbeitung von Skizzen und Anträgen und die fachliche und administrative Abwicklung der Förderfälle zu den vorgenannten Kategorien.
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Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Kostenfreier Download auf www.evergabe-online.de).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 7 000 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Informationen:
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate.
Der unter Ziffer II.1.5 und II.2.6 angegebene geschätzte Auftragswert stellt den Höchstwert ohne MWSt. für die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerunszeitraum von insgesamt 48 Monaten dar.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geschäftssitz des Auftragnehmers

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Unternehmensdarstellung
Darstellung des Bieters einschließlich seiner institutionellen und organisatorischen Struktur, Tätigkeitsschwerpunkte, Mitarbeiterzahl, Hauptfirmensitz und ggf. Niederlassungen.
Mindestanforderungen:
Vorausgesetzt wird eine mindestens dreijährige nachweisbare Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers mit für die ausgeschriebenen Leistungen relevanten Tätigkeitsschwerpunkten sowie eine Mitarbeiteranzahl von durchschnittlich mindestens 30 fest angestellten Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen können summiert werden) – ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 Jahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn ein Mitglied eine einschlägige dreijährige Tätigkeit nachweisen kann; die personellen Ressourcen der einzelnen Mitglieder können summiert werden. Dabei können ggf. auch die Ressourcen von Subunternehmen Berücksichtigung finden, sofern sich diese in der Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich zur Übernahme bestimmter Leistungsanteile für den Fall der Zuschlagserteilung verpflichtet haben.
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2. Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz, ermittelt als Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, von mindestens 12 Mio. EUR (netto) vorausgesetzt. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die finanziellen Kapazitäten der einzelnen Mitglieder summiert werden. Dabei können ggf. auch die Ressourcen von Subunternehmen Berücksichtigung finden, sofern sich diese in der Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich zur Übernahme bestimmter Leistungsanteile für den Fall der Zuschlagserteilung verpflichtet haben.
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3. Handelsregisterauszug
Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des jeweiligen Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, für Deutschland das Handelsregister; ggf. Vereinsregister.
Mindestanforderungen: Aktueller Ausdruck (nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist) erforderlich.
4. Referenzen
Im Angebot sind einschlägige Kompetenzen und Erfahrungen anhand von 3 konkreten Referenzprojekten auszuweisen, die die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bieters im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand belegen. Dazu sind zu jedem der nachstehend genannten Kriterien Ausführungen vorzunehmen und einschlägige Referenzleistungen seit 2017 darzustellen (ein Referenzprojekt pro Kriterium:
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— Kriterium 1 „Kenntnisse im Bereich der Förderschwerpunkte und im Bereich Normung und Standardisierung sowie Schutzrechtsverwertung“:
Fundierte Erfahrungen und Kenntnisse mit Bezug zu
—— Öffentlicher Forschung und Verwertung von Schutzrechten;
—— Normung;
—— Wissenstransfer von Forschungsergebnissen.
— Kriterium 2 „Abläufe und Umsetzung von Förderprogrammen“:
Fundierte Kenntnisse und Erfahrungswerte mit Abläufen und der Umsetzung von Förderprogrammen (vorzugsweise „mit Beleihung“). Dabei insbesondere Erfahrungen bei der Beurteilung von Förderanträgen.
— Kriterium 3 „Zusammenarbeit“:
Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden, Forschungseinrichtungen und KMU.
Dabei kommt es nicht auf den Vertragsschluss an oder wann die Leistungserbringung aufgenommen wurde, sondern dass nach dem 1.1.2017 entsprechende (Teil)Leistungen erbracht worden sind. Die Referenzen sollen jeweils auf max. 2 Seiten pro Referenzleistung Angaben enthalten zu:
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Leistungsgegenstand; Leistungszeitraum; Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes (z.B. > 50 000 EUR; > 100 000 EUR usw.); Auftraggeber/ Leistungsempfänger mit Kontaktdaten; kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen; Größe des beauftragten Teams und Vorgehensweise, eingesetzten Methoden und Werkzeugen.
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Die Referenzleistungen sind jeweils einem der genannten Kriterien eindeutig zuzuordnen. Mehrfachnennungen von Auftraggebern und auch von einzelnen Referenzprojekten sind zulässig, sofern bei letzterem dargelegt wird, welchen konkreten Bezug Teilleistungen zu mehreren der genannten Kriterien aufweisen.
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Der Auftraggeber ist berechtigt, einzelne oder alle Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich zur Einschätzung der Eignung des Bieters zur Übernahme der ausgeschriebenen Aufgaben.
Auf die Möglichkeit, Erfahrungen und ggf. Referenzen von benannten Subunternehmern beizubringen, wird ausdrücklich hingewiesen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits verbindlich verpflichtet haben.
5. Nachunternehmerverpflichtungserklärung – sofern zutreffend: Sofern ein Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, hat er eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen. In diesem Fall handelt es sich bei der Vorlage der Erklärung um ein Ausschlusskriterium.
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6. Bietergemeinschaftserklärung – sofern zutreffend: Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, handelt es sich bei der Vorlage der Erklärung um ein Ausschlusskriterium.
7. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bieter hat mit dem Angebot eine „Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)“ vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Personalverfügbarkeit / Aufnahme der Projektträgertätigkeit
Eigenerklärung, dass die im Angebot benannte Projektleitung und das benannte Projektteam bei Vertragsbeginn tatsächlich im angegebenen Umfang zur Erbringung der Leistung zur Verfügung stehen werden und die Projektträgertätigkeit ab dem Tag der Beauftragung in vollem Umfang aufgenommen werden kann.
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2. Ausschluss Interessenkollisionen
Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine auftragsfremden wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt und dass potenzielle Interessenkollisionen mit anderen Aufträgen und Auftraggebern durch strukturelle / personelle Separierungen ausgeschlossen werden.
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3. Bereitschaft zum Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V)
Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV-V) gem. Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung (Muster siehe Vergabeunterlagen) abzuschließen und sich ggf. schriftlich zur Einhaltung weiterer Vertraulichkeitsvorschriften zu verpflichten.
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4. IT-Ausstattung und profi-Zugang
Eigenerklärung bezüglich des Vorhandenseins einer leistungsfähigen IT-Ausstattung und der technischen Voraussetzungen für einen Zugang zum Projektförder-Informationssystem (profi) des BMWi.
5. Vorhandensein eines Qualitätsmanagement- und Informationssicherheitsmanagementsystems
Eigenerklärung über das Vorhandensein eines angemessenen unternehmensinternen Qualitätsmanagement- und Informationssicherheitsmanagementsystems.
6. Besprechungen im BMWi in Berlin
Eigenerklärung über die Bereitschaft, mit entsprechendem Fachpersonal bei Bedarf – auch kurzfristig – dem Fachreferat im BMWi in Berlin auftragsbezogen zur Verfügung zu stehen.
7. Voraussetzungen § 44 BHO
Formfreie Eigenerklärung über die Erfüllung der Voraussetzungen für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO sowie eine Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO.
Mindestanforderung: Gewähr für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, getrennte Buchführung und Rechnungslegung für die Mittel und Vermögensgegenstände des Bundes, gute Kenntnisse des Verwaltungs- und Zuwendungsrechts.
8. Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Haftungsabsicherung
Nachweis des Vorliegens bzw. Formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Haftungsabsicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. EUR. (A)
Mindestanforderung: Versicherungsschutz über die gesamte Vertragslaufzeit.
Die Eigenerklärungen können in einem Dokument – unterteilt nach den vorstehenden acht Bestandteilen – zusammengefasst werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Der Projektträger übernimmt die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung des Programms WIPANO.
Eine treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO ist vorgesehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Z-VG-VG – Vergabestelle

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
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Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BMWi (hier: Referat Z-FV-VG – Vergabestelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
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Hinweis: Das BMWi ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Referat IB6 (Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle)
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 30-186150 📞
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de 📧
Internetadresse: http://www.bmwi.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 178-430700 (2020-09-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Förderprogramm WIPANO den Technologie- und Wissenstransfer durch Patente, Normung und Standardisierung zur wirtschaftlichen Verwertung innovativer Ideen der öffentlichen Forschung und von Unternehmen. Durch die Erhöhung des Bekanntheitsgrades und rasche Diffusion von vorhandenen Forschungsergebnissen bei möglichst vielen Akteuren im Innovationssystem wird das Entstehen von Innovationen unterstützt. Dazu fördert das BMWi im Rahmen der Richtlinie für WIPANO die effiziente Nutzung von Geistigem Eigentum sowie den Transfer neuester Forschungsergebnisse in die Normung. Im Fokus von WIPANO stehen dabei die verbesserte wirtschaftliche Verwertung von Erfindungen aus öffentlicher Forschung sowie die weitreichende Nutzung des kreativen Potenzials von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). In der öffentlichen Forschung werden durch Identifizierung, schutzrechtliche Sicherung und Vermarktung von Forschungsergebnissen vorhandene Wissensressourcen für die Wirtschaft transparent und damit einer Verwertung außerhalb der Wissenschaft zugänglich gemacht. Dies dient den Hochschulen und öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen zur Profilierung untereinander, gegenüber den Studierenden sowie gegenüber der Wirtschaft. Durch ihre Flexibilität sind KMU häufig Treiber von Innovationen, stehen jedoch vor besonderen Herausforderungen, ihr Geistiges Eigentum rechtlich zu schützen. Neben fehlenden finanziellen Ressourcen hemmt auch ein Mangel an Wissen um das richtige Vorgehen kleine und mittlere Unternehmen, diesen Schutz für ihre Ideen und Entwicklungen zu beanspruchen. Daraus resultiert nicht nur ein Wettbewerbsnachteil gegenüber größeren Unternehmen, sondern auch ein Hemmnis für KMU, die eigenen Ideen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Neben der Patentierung dient die Normung und Standardisierung den Unternehmen, den Markt für eigene Technologien aufzuschließen und Festlegungen für Produkte mitzugestalten, die sich in der Qualität von Produkten und Prozessen widerspiegeln. Innovationen, die von der Idee bis zur Marktreife durch Normungs- und Standardisierungsprozesse begleitet werden, haben höhere Chancen sich am Markt durchzusetzen. Durch eine stärkere aktive Beteiligung von KMU an nationalen und internationalen Normungsprozessen sollen die Erfahrung und das Wissen dieser Unternehmen in Normungs- und Standardisierungsprozesse einfließen und somit ihre spezifischen Anforderungen angemessen berücksichtigt werden. Von einer breiteren Beteiligung von KMU an Normungs- und Standardisierungsprozessen sowie der Aufbereitung von Forschungsergebnissen für die Normung und Standardisierung profitiert der Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt, da Normen und Standards als Abbild des Stands der Technik ein enormer Wissensvorrat sind, der von allen Unternehmen genutzt werden kann, um den Markteintritt neuer Technologien zu beschleunigen bzw. die Marktdurchdringung innovativer Produkte zu unterstützen.
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Gesamtwert des Auftrags: 7 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 252-637538
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 178-430700
ABl. S-Ausgabe: 252

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Bekanntmachung.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-02 📅
Name: Forschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger Jülich
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Strasse
Postort: Jülich
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 252-637538 (2020-12-23)