Beschreibung der Beschaffung
Das ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von mittelständischen
Unternehmen und mit ihnen kooperierenden Forschungseinrichtungen.
Förderfähig sind FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte und
Managementleistungen von Innovationsnetzwerken sowie Leistungen, die der
Markteinführung des geförderten FuE-Projektes dienen. Mit der neuen, ab
Anfang 2020 geltenden ZIM-Richtlinie werden zudem Durchführbarkeitsstudien
gefördert, die die Anbahnung von FuE-Projekten von jungen kleinen
Unternehmen und Erstbewilligungsempfängern unterstützen.
Die ZIM-Förderung erfolgt weiterhin nach dem technologie- und
branchenoffenen Bottom-Up-Ansatz, bei dem Impuls, Thema und Richtung der
Innovationsvorhaben von den Unternehmen kommen.
Förderanträge sind nach einem mit dem BMWi abzustimmenden Verfahren
systematisch zu bearbeiten, einschließlich projektspezifisch notwendiger
Recherchen sowie der ggf. notwendigen Abstimmung mit den anderen
Projektträgern.
Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit eines Antrags sollte in der Regel ca.
3 Monate nach Antragseingang erfolgen. Die Begutachtung der Anträge soll
intern und nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit dem BMWi über
externe Gutachter erfolgen, um eine zügige Bearbeitung und Gleichbehandlung
der Antragsteller zu gewährleisten.
Das Gutachterpersonal muss über aktuelles technologisches sowie über
betriebswirtschaftliches Wissen und verwaltungsmäßige Kenntnisse verfügen.
Die technologischen Gutachter müssen entsprechend naturwissenschaftlich oder
ingenieurtechnisch bzw. betriebswirtschaftlich qualifiziert sein (zumindest
diplomiertes Personal bzw. Master / Bachelor). Mit dem Personal müssen alle
wichtigen Technologiefelder abgedeckt sein. Hierbei handelt es sich
insbesondere, nicht abschließend, um folgende Bereiche:
Produktionstechnologien, Werkstofftechnologien, Elektrotechnik, Messtechnik,
Sensorik, IuK-Technologien, Gesundheitsforschung, Medizintechnik,
Energietechnologien, Biotechnologien, Bautechnologien, Umwelttechnologien,
Fahrzeug- und Verkehrstechnologien, Optische Technologien, Textilforschung,
sonstige Technologien.
Hinzu kommt die laufende Bearbeitung der sich in der Förderung befindlichen
Projekte (z. B. Berichte und Zahlungsanforderungen, Prüfung von
Verwendungsnachweisen, Vor-Ort-Prüfungen). Die durchschnittliche
Projektlaufzeit beträgt etwa 24 Monate. In allen 3 Losen sind Beratungsgespräche
mit Interessenten und Antragstellern zu führen sowie im Vorfeld einer
möglichen Antragstellung eingereichte Projektskizzen zu prüfen.