Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stellt das größte bundesweite Programm zur Förderung innovativer kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen dar; es ist technologie- und branchenoffen. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens. Neben der Durchführung des ZIM unter der neuen Richtlinie 2020 werden ab dem 1.1.2021 sämtliche noch lfd. Vorhaben aus der Vorgängerrichtlinie übernommen und bearbeitet. Bei Übernahme der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 BHO vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 13005/008-13#002
Kurze Beschreibung:
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stellt das größte bundesweite Programm zur Förderung innovativer kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen dar; es ist technologie- und branchenoffen. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Neben der Durchführung des ZIM unter der neuen Richtlinie 2020 werden ab dem 1.1.2021 sämtliche noch lfd. Vorhaben aus der Vorgängerrichtlinie übernommen und bearbeitet.
Bei Übernahme der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 BHO vorgesehen.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stellt das größte bundesweite Programm zur Förderung innovativer kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen dar; es ist technologie- und branchenoffen. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Neben der Durchführung des ZIM unter der neuen Richtlinie 2020 werden ab dem 1.1.2021 sämtliche noch lfd. Vorhaben aus der Vorgängerrichtlinie übernommen und bearbeitet.
Bei Übernahme der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 BHO vorgesehen.
Die Grundlaufzeit des Vertrages endet zum 31.12.2023. Es besteht die Option der Verlängerung um 12 Monate sowie eine flexible Verlängerungsoption zur Restabwicklung.
Der unter II.2.6) angegebene (geschätzte) Höchstwert beinhaltet die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerungszeitraum bis zum 31.12.2024 ohne Umsatzsteuer.
Die Grundlaufzeit des Vertrages endet zum 31.12.2023. Es besteht die Option der Verlängerung um 12 Monate sowie eine flexible Verlängerungsoption zur Restabwicklung.
Der unter II.2.6) angegebene (geschätzte) Höchstwert beinhaltet die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerungszeitraum bis zum 31.12.2024 ohne Umsatzsteuer.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stellt das größte bundesweite Programm zur Förderung innovativer kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen dar; es ist technologie- und branchenoffen. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) stellt das größte bundesweite Programm zur Förderung innovativer kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der mit diesen zusammenarbeitenden wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen dar; es ist technologie- und branchenoffen. Mit dem ZIM sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Neben der Durchführung des ZIM unter der neuen Richtlinie 2020 werden ab dem 1.1.2021 sämtliche noch lfd. Vorhaben aus der Vorgängerrichtlinie übernommen und bearbeitet.
Bei Übernahme der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 BHO vorgesehen.
Geschätzter Gesamtwert: 89 000 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Einzelprojekte)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von mittelständischen Unternehmen und mit ihnen kooperierenden Forschungseinrichtungen. Förderfähig sind FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte und Managementleistungen von Innovationsnetzwerken sowie Leistungen, die der Markteinführung des geförderten FuE-Projektes dienen. Mit der neuen, ab Anfang 2020 geltenden ZIM-Richtlinie werden zudem Durchführbarkeitsstudien gefördert, die die Anbahnung von FuE-Projekten von jungen kleinen Unternehmen und Erstbewilligungsempfängern unterstützen.
Das ZIM fördert Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten von mittelständischen Unternehmen und mit ihnen kooperierenden Forschungseinrichtungen. Förderfähig sind FuE-Einzelprojekte, FuE-Kooperationsprojekte und Managementleistungen von Innovationsnetzwerken sowie Leistungen, die der Markteinführung des geförderten FuE-Projektes dienen. Mit der neuen, ab Anfang 2020 geltenden ZIM-Richtlinie werden zudem Durchführbarkeitsstudien gefördert, die die Anbahnung von FuE-Projekten von jungen kleinen Unternehmen und Erstbewilligungsempfängern unterstützen.
Die ZIM-Förderung erfolgt weiterhin nach dem technologie- und branchenoffenen Bottom-Up-Ansatz, bei dem Impuls, Thema und Richtung der Innovationsvorhaben von den Unternehmen kommen.
Förderanträge sind nach einem mit dem BMWi abzustimmenden Verfahren systematisch zu bearbeiten, einschließlich projektspezifisch notwendiger Recherchen sowie der ggf. notwendigen Abstimmung mit den anderen Projektträgern.
Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit eines Antrags sollte in der Regel ca. 3 Monate nach Antragseingang erfolgen. Die Begutachtung der Anträge soll intern und nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit dem BMWi über externe Gutachter erfolgen, um eine zügige Bearbeitung und Gleichbehandlung der Antragsteller zu gewährleisten.
Die Entscheidung über die Förderwürdigkeit eines Antrags sollte in der Regel ca. 3 Monate nach Antragseingang erfolgen. Die Begutachtung der Anträge soll intern und nur im Ausnahmefall und in Abstimmung mit dem BMWi über externe Gutachter erfolgen, um eine zügige Bearbeitung und Gleichbehandlung der Antragsteller zu gewährleisten.
Das Gutachterpersonal muss über aktuelles technologisches sowie über betriebswirtschaftliches Wissen und verwaltungsmäßige Kenntnisse verfügen. Die technologischen Gutachter müssen entsprechend naturwissenschaftlich oder ingenieurtechnisch bzw. betriebswirtschaftlich qualifiziert sein (zumindest diplomiertes Personal bzw. Master / Bachelor). Mit dem Personal müssen alle wichtigen Technologiefelder abgedeckt sein. Hierbei handelt es sich insbesondere, nicht abschließend, um folgende Bereiche:
Das Gutachterpersonal muss über aktuelles technologisches sowie über betriebswirtschaftliches Wissen und verwaltungsmäßige Kenntnisse verfügen. Die technologischen Gutachter müssen entsprechend naturwissenschaftlich oder ingenieurtechnisch bzw. betriebswirtschaftlich qualifiziert sein (zumindest diplomiertes Personal bzw. Master / Bachelor). Mit dem Personal müssen alle wichtigen Technologiefelder abgedeckt sein. Hierbei handelt es sich insbesondere, nicht abschließend, um folgende Bereiche:
Hinzu kommt die laufende Bearbeitung der sich in der Förderung befindlichen Projekte (z. B. Berichte und Zahlungsanforderungen, Prüfung von Verwendungs-nachweisen, Vor-Ort-Prüfungen). Die durchschnittliche Projektlaufzeit beträgt etwa 24 Monate. In allen 3 Losen sind Beratungsgespräche mit Interessenten und Antragstellern zu führen sowie im Vorfeld einer möglichen Antragstellung eingereichte Projektskizzen zu prüfen.
Hinzu kommt die laufende Bearbeitung der sich in der Förderung befindlichen Projekte (z. B. Berichte und Zahlungsanforderungen, Prüfung von Verwendungs-nachweisen, Vor-Ort-Prüfungen). Die durchschnittliche Projektlaufzeit beträgt etwa 24 Monate. In allen 3 Losen sind Beratungsgespräche mit Interessenten und Antragstellern zu führen sowie im Vorfeld einer möglichen Antragstellung eingereichte Projektskizzen zu prüfen.
Die Projektträger erklären sich bereit, ab dem 1.1.2021 die noch laufenden Fördervorhaben sowie Verfahren der Zwangsvollstreckungen und Stundungen zu Vorhaben aus den Vorgängerrichtlinien von den im Rahmen der Programmabwicklung beauftragten Projektträger zu übernehmen. Zur Vollstreckung gehört auch die Korrespondenz mit Beteiligten wie den Vollstreckungsbehörden, Gerichten und Insolvenzverwaltern in Abstimmung mit dem BMWi. Weitere Einzelheiten werden in dem Projektträgervertrag geregelt.
Die Projektträger erklären sich bereit, ab dem 1.1.2021 die noch laufenden Fördervorhaben sowie Verfahren der Zwangsvollstreckungen und Stundungen zu Vorhaben aus den Vorgängerrichtlinien von den im Rahmen der Programmabwicklung beauftragten Projektträger zu übernehmen. Zur Vollstreckung gehört auch die Korrespondenz mit Beteiligten wie den Vollstreckungsbehörden, Gerichten und Insolvenzverwaltern in Abstimmung mit dem BMWi. Weitere Einzelheiten werden in dem Projektträgervertrag geregelt.
In Los 1 sind Anträge auf Förderung von FuE-Einzelprojekten, Anträge auf Leistungen zur Markteinführung sowie Anträge auf Förderung von Durchführbarkeitsstudien zu begutachten und zu bescheiden. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Einzelprojekte, die aus einem Netzwerk (Los 3) gestellt werden. Die bewilligten Fördervorhaben sind während des Förderzeitraumes zu betreuen.
In Los 1 sind Anträge auf Förderung von FuE-Einzelprojekten, Anträge auf Leistungen zur Markteinführung sowie Anträge auf Förderung von Durchführbarkeitsstudien zu begutachten und zu bescheiden. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Einzelprojekte, die aus einem Netzwerk (Los 3) gestellt werden. Die bewilligten Fördervorhaben sind während des Förderzeitraumes zu betreuen.
Die Grundlaufzeit des Vertrages endet zum 31.12.2023. Es besteht die Option der Verlängerung um 12 Monate sowie eine flexible Verlängerungsoption zur Restabwicklung.
Der unter II.2.6) angegebene (geschätzte) Höchstwert beinhaltet die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerungszeitraum bis zum 31.12.2024 ohne Umsatzsteuer.
Bezeichnung des Loses: Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationsprojekte (FuE-Kooperationsprojekte)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
In Los 2 sind Anträge auf Förderung von Kooperationsprojekten mit nationalen und internationalen Kooperationspartnern, Anträge auf Leistungen zur Markteinführung sowie Anträge auf Förderung von Durchführbarkeitsstudien zu begutachten und zu bescheiden. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Einzelprojekte, die aus einem Netzwerk (Los 3) gestellt werden. Die bewilligten Fördervorhaben sind während des Förderzeitraumes zu betreuen.
In Los 2 sind Anträge auf Förderung von Kooperationsprojekten mit nationalen und internationalen Kooperationspartnern, Anträge auf Leistungen zur Markteinführung sowie Anträge auf Förderung von Durchführbarkeitsstudien zu begutachten und zu bescheiden. Ausgenommen hiervon sind Anträge auf Einzelprojekte, die aus einem Netzwerk (Los 3) gestellt werden. Die bewilligten Fördervorhaben sind während des Förderzeitraumes zu betreuen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 55 000 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Innovationsnetzwerke
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
In Los 3 sind nationale und internationalen Netzwerkanträge, Anträge auf Förderung von aus den Netzwerken generierten FuE-Projekten, Anträge auf Förderung von Leistungen zur Markteinführung sowie Anträge auf Förderung von Durchführbarkeitsstudien zu begutachten und zu bescheiden. Die bewilligten Fördervorhaben sind während des Förderzeitraumes zu betreuen.
In Los 3 sind nationale und internationalen Netzwerkanträge, Anträge auf Förderung von aus den Netzwerken generierten FuE-Projekten, Anträge auf Förderung von Leistungen zur Markteinführung sowie Anträge auf Förderung von Durchführbarkeitsstudien zu begutachten und zu bescheiden. Die bewilligten Fördervorhaben sind während des Förderzeitraumes zu betreuen.
Die Betreuungsdauer eines Netzwerks beträgt i. d. R. 3 Jahre.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 18 500 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Geschäftssitz des Auftragnehmers
Formfreie Eigenerklärung, dass der Bieter im Zusammenhang mit der zu vergebenden Leistung keine eigenen auftragsfremden wirtschaftlichen Interessen gegenüber Dritten verfolgt.
Formfreie Eigenerklärung zur Neutralität am Forschungsmarkt.
Formfreie Eigenerklärung, dass potenzielle Interessenkollisionen mit anderen Aufgabenfeldern auch künftig durch strukturelle Separierungen ausgeschlossen werden.
Formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft, mit entsprechendem Fachpersonal bei Bedarf – auch kurzfristig – dem Fachreferat im BMWi Berlin auftragsbezogen zur Verfügung zu stehen.
Formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung entsprechend den Vorschriften der DSGVO und des BDSG abzuschließen und sich ggf. schriftlich zur Einhaltung weiterer Vertraulichkeitsvorschriften zu verpflichten.
Formfreie Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung entsprechend den Vorschriften der DSGVO und des BDSG abzuschließen und sich ggf. schriftlich zur Einhaltung weiterer Vertraulichkeitsvorschriften zu verpflichten.
Weitere formfreie Eigenerklärungen zu Ausführungsbedingungen siehe 3.2.1 c) der Verfahrensbeschreibung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
Die Projektträger übernehmen die Kernaufgaben und weitere begleitende Aufgaben zur Umsetzung der Förderrichtlinie.
Hauptmerkmale sind die Erfüllung der Voraussetzungen für für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO und einer Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht.
Hauptmerkmale sind die Erfüllung der Voraussetzungen für für eine spätere treuhänderische Verwaltung von Bundesmitteln gem. § 44 Abs. 2 BHO und einer Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO sowie die Etablierung und Verwaltung eines geeigneten Datenbank- bzw. Datenverarbeitungssystems, das den Anforderungen der BHO und des Förderprogramms (Kapazität, Sicherheit, Kompatibilität) entspricht.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: ZB7-Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bewerber/Teilnehmer müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken!
Bei größerem Datenumfang ist daher darauf zu achten, dass die Angebotsabgabe bzw. die Übermittlung des Teilnahmeantrages rechtzeitig begonnen wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWi (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWi, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Referat IB6 (Öffentliche Aufträge, Vergabeprüfstelle)
Postanschrift: Scharnhorststraße 34-37
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Telefon: +49 30-186150📞
E-Mail: buero-ib6@bmwi.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bmwi.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 014-029306 (2020-01-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 89 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Grundlaufzeit des Vertrages endet zum 31.12.2023. Es besteht die Option der Verlängerung um 12 Monate sowie eine flexible Verlängerungsoption zur Restabwicklung.
Der unter II.2.6 angegebene (geschätzte) Höchstwert beinhaltet die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerungszeitraum bis zum 31.12.2024 ohne Umsatzsteuer.
Die Grundlaufzeit des Vertrages endet zum 31.12.2023. Es besteht die Option der Verlängerung um 12 Monate sowie eine flexible Verlängerungsoption zur Restabwicklung.
Der unter II.2.6 angegebene (geschätzte) Höchstwert beinhaltet die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerungszeitraum bis zum 31.12.2024 ohne Umsatzsteuer.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hinzu kommt die laufende Bearbeitung der sich in der Förderung befindlichen Projekte (z. B. Berichte und Zahlungsanforderungen, Prüfung von Verwendungsnachweisen, Vor-Ort-Prüfungen). Die durchschnittliche Projektlaufzeit beträgt etwa 24 Monate. In allen 3 Losen sind Beratungsgespräche mit Interessenten und Antragstellern zu führen sowie im Vorfeld einer möglichen Antragstellung eingereichte Projektskizzen zu prüfen.
Hinzu kommt die laufende Bearbeitung der sich in der Förderung befindlichen Projekte (z. B. Berichte und Zahlungsanforderungen, Prüfung von Verwendungsnachweisen, Vor-Ort-Prüfungen). Die durchschnittliche Projektlaufzeit beträgt etwa 24 Monate. In allen 3 Losen sind Beratungsgespräche mit Interessenten und Antragstellern zu führen sowie im Vorfeld einer möglichen Antragstellung eingereichte Projektskizzen zu prüfen.
Zusätzliche Informationen:
Der unter II.2.6 angegebene (geschätzte) Höchstwert beinhaltet die Grundlaufzeit und den optionalen Verlängerungszeitraum bis zum 31.12.2024 ohne Umsatzsteuer.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-31 📅
Name: EuroNorm — Gesellschaft für Qualitätssicherung und Innovationsmanagement
Postanschrift: Stralauer Platz 34
Postort: Berli
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 15 500 000 EUR 💰
Name: AiF Projekt GmbH
Postanschrift: Tschaikowskistr. 49
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13156
Gesamtwert des Auftrags: 55 000 000 EUR 💰
Name: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Postanschrift: Steinplatz 1
Postleitzahl: 10623
Gesamtwert des Auftrags: 18 500 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2020/S 068-162462 (2020-04-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 14612794.04 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Postanschrift: Scharnhorststr. 34-37
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bmwi.bund.de📧
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-24 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 250-664378
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 068-162462
ABl. S-Ausgabe: 250
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-07 📅
Gesamtwert des Auftrags: 14612794.04 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat Z-FV-Vg
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 14612794.04 EUR 💰
Fahrzeug- und Verkehrstechnologien, Optische Technologien, Textilforschung,
sonstige Technologien.
Hinzu kommt die laufende Bearbeitung der sich in der Förderung befindlichen
Projekte (z. B. Berichte und Zahlungsanforderungen, Prüfung von
Verwendungsnachweisen, Vor-Ort-Prüfungen). Die durchschnittliche
Projektlaufzeit beträgt etwa 24 Monate. In allen 3 Losen sind Beratungsgespräche
mit Interessenten und Antragstellern zu führen sowie im Vorfeld einer
möglichen Antragstellung eingereichte Projektskizzen zu prüfen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: 13005/008-13#002
Kontakt
Kontaktperson: Z-FV-Vg - Vergabestelle
Internetadresse: www.bmwk.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMWK (hier: Referat Z-FV - Vergabestelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt das BMWK dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt in Bonn zu richten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BMWK (hier: Referat Z-FV - Vergabestelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt das BMWK dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt in Bonn zu richten.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die
entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Referat I B 3
Postanschrift: 11019 Berlin
E-Mail: buero-ib6@bmwk.bund.de📧
Internetadresse: http://www.bmwk.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 248-718617 (2022-12-19)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Gesamtwert des Auftrags: 18579049.60 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-09 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 194-608530
ABl. S-Ausgabe: 194
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 18579049.60 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Z-FV-VG Vergabestelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.