Ausgangslage und Zielsetzung Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) richtet seine Forschungsförderung neu aus. Ziel ist es, mit regelmäßigen und themenoffenen Aufrufen über alle Hochschultypen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen hinweg kooperative Vorhaben zur Herausbildung neuer Forschungsprofile und Etablierung starker Forschungsnetzwerke zu fördern. Darüber hinaus soll eine gezielte Förderung von Forschungsschwerpunkten in für das Land strategisch wichtigen Feldern möglich sein. Im Rahmen dieser Neuausrichtung der Forschungsförderung hat das MKW NRW ein Dachkonzept zur zukünftigen themenoffenen Forschungsförderung in seinem Geschäftsbereich entwickelt. Die Umsetzung der Forschungsförderung soll mittels sogenannter Förderinstrumente in 4 verschiedenen Handlungsfeldern erfolgen: Forschungsprofile, Vernetzung, Transfer und Vision. Vorgesehen sind regelmäßige Wettbewerbsaufrufe mit transparenten Begutachtungs- und Auswahlverfahren. Zur Umsetzung der Dachstrategie soll in einem ersten Schritt das Handlungsfeld „Forschungsprofile“, und hier speziell das Instrument „Profilbildung“, mit einer ersten Bekanntmachung ausgeschrieben werden. Für die Weiterentwicklung und administrative Umsetzung dieses Förderinstruments wird hier eine Projektträgerschaft ausgeschrieben. Der Projektträger entwickelt gemeinsam mit dem Auftraggeber die Förderrichtlinie, übernimmt die fachliche und administrative Beratung, Begleitung und Unterstützung von Förderinteressenten vor und bei der Antragsstellung sowie bei der Durchführung geförderter Projekte. Er organisiert das zweistufige Jury- und Begutachtungsverfahren und übernimmt die fachliche und administrative Bewilligung, Begleitung und Prüfung der Vorhaben. Der Projektträger wird zu diesem Zweck beliehen gemäß § 44 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (LHO) vom 26. April 1999. Dabei ist eine uneingeschränkte und garantierte Sicherstellung der erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen in der notwendigen wissenschaftlichen Breite (themenoffene Förderung) zur Umsetzung der vorgenannten Arbeitspakete sicher zu stellen. Dies setzt einen erfahrenen und in der deutschen Forschungsszene gut vernetzten Projektträger voraus. Es ist vorgesehen, das Instrument „Profilbildung“ in einem Zweijahresrhythmus auszuschreiben. Das MKW behält sich vor, den ausgewählten Projektträger auch mit der zweiten Ausschreibungsrunde zu beauftragen. Die Wahrnehmung dieser Option ist abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel im Landeshaushalt und steht somit unter Haushaltsvorbehalt. Sollte zukünftig eine Entscheidung über die Einrichtung einer übergeordneten Governancestruktur der Forschungsförderung des MKW NRW getroffen werden, muss der ausgewählte Projektträger bereit sein, sich mit seinen Aktivitäten dort einzuordnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
Referenznummer: 85/20
Kurze Beschreibung:
Ausgangslage und Zielsetzung
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) richtet seine Forschungsförderung neu aus. Ziel ist es, mit regelmäßigen und themenoffenen Aufrufen über alle Hochschultypen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen hinweg kooperative Vorhaben zur Herausbildung neuer Forschungsprofile und Etablierung starker Forschungsnetzwerke zu fördern. Darüber hinaus soll eine gezielte Förderung von Forschungsschwerpunkten in für das Land strategisch wichtigen Feldern möglich sein.
Im Rahmen dieser Neuausrichtung der Forschungsförderung hat das MKW NRW ein Dachkonzept zur zukünftigen themenoffenen Forschungsförderung in seinem Geschäftsbereich entwickelt. Die Umsetzung der Forschungsförderung soll mittels sogenannter Förderinstrumente in 4 verschiedenen Handlungsfeldern erfolgen: Forschungsprofile, Vernetzung, Transfer und Vision. Vorgesehen sind regelmäßige Wettbewerbsaufrufe mit transparenten Begutachtungs- und Auswahlverfahren.
Zur Umsetzung der Dachstrategie soll in einem ersten Schritt das Handlungsfeld „Forschungsprofile“, und hier speziell das Instrument „Profilbildung“, mit einer ersten Bekanntmachung ausgeschrieben werden.
Für die Weiterentwicklung und administrative Umsetzung dieses Förderinstruments wird hier eine Projektträgerschaft ausgeschrieben. Der Projektträger entwickelt gemeinsam mit dem Auftraggeber die Förderrichtlinie, übernimmt die fachliche und administrative Beratung, Begleitung und Unterstützung von Förderinteressenten vor und bei der Antragsstellung sowie bei der Durchführung geförderter Projekte. Er organisiert das zweistufige Jury- und Begutachtungsverfahren und übernimmt die fachliche und administrative Bewilligung, Begleitung und Prüfung der Vorhaben. Der Projektträger wird zu diesem Zweck beliehen gemäß § 44 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (LHO) vom 26. April 1999.
Dabei ist eine uneingeschränkte und garantierte Sicherstellung der erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen in der notwendigen wissenschaftlichen Breite (themenoffene Förderung) zur Umsetzung der vorgenannten Arbeitspakete sicher zu stellen. Dies setzt einen erfahrenen und in der deutschen Forschungsszene gut vernetzten Projektträger voraus.
Es ist vorgesehen, das Instrument „Profilbildung“ in einem Zweijahresrhythmus auszuschreiben. Das MKW behält sich vor, den ausgewählten Projektträger auch mit der zweiten Ausschreibungsrunde zu beauftragen. Die Wahrnehmung dieser Option ist abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel im Landeshaushalt und steht somit unter Haushaltsvorbehalt. Sollte zukünftig eine Entscheidung über die Einrichtung einer übergeordneten Governancestruktur der Forschungsförderung des MKW NRW getroffen werden, muss der ausgewählte Projektträger bereit sein, sich mit seinen Aktivitäten dort einzuordnen.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) richtet seine Forschungsförderung neu aus. Ziel ist es, mit regelmäßigen und themenoffenen Aufrufen über alle Hochschultypen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen hinweg kooperative Vorhaben zur Herausbildung neuer Forschungsprofile und Etablierung starker Forschungsnetzwerke zu fördern. Darüber hinaus soll eine gezielte Förderung von Forschungsschwerpunkten in für das Land strategisch wichtigen Feldern möglich sein.
Im Rahmen dieser Neuausrichtung der Forschungsförderung hat das MKW NRW ein Dachkonzept zur zukünftigen themenoffenen Forschungsförderung in seinem Geschäftsbereich entwickelt. Die Umsetzung der Forschungsförderung soll mittels sogenannter Förderinstrumente in 4 verschiedenen Handlungsfeldern erfolgen: Forschungsprofile, Vernetzung, Transfer und Vision. Vorgesehen sind regelmäßige Wettbewerbsaufrufe mit transparenten Begutachtungs- und Auswahlverfahren.
Zur Umsetzung der Dachstrategie soll in einem ersten Schritt das Handlungsfeld „Forschungsprofile“, und hier speziell das Instrument „Profilbildung“, mit einer ersten Bekanntmachung ausgeschrieben werden.
Für die Weiterentwicklung und administrative Umsetzung dieses Förderinstruments wird hier eine Projektträgerschaft ausgeschrieben. Der Projektträger entwickelt gemeinsam mit dem Auftraggeber die Förderrichtlinie, übernimmt die fachliche und administrative Beratung, Begleitung und Unterstützung von Förderinteressenten vor und bei der Antragsstellung sowie bei der Durchführung geförderter Projekte. Er organisiert das zweistufige Jury- und Begutachtungsverfahren und übernimmt die fachliche und administrative Bewilligung, Begleitung und Prüfung der Vorhaben. Der Projektträger wird zu diesem Zweck beliehen gemäß § 44 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (LHO) vom 26. April 1999.
Dabei ist eine uneingeschränkte und garantierte Sicherstellung der erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen in der notwendigen wissenschaftlichen Breite (themenoffene Förderung) zur Umsetzung der vorgenannten Arbeitspakete sicher zu stellen. Dies setzt einen erfahrenen und in der deutschen Forschungsszene gut vernetzten Projektträger voraus.
Es ist vorgesehen, das Instrument „Profilbildung“ in einem Zweijahresrhythmus auszuschreiben. Das MKW behält sich vor, den ausgewählten Projektträger auch mit der zweiten Ausschreibungsrunde zu beauftragen. Die Wahrnehmung dieser Option ist abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel im Landeshaushalt und steht somit unter Haushaltsvorbehalt. Sollte zukünftig eine Entscheidung über die Einrichtung einer übergeordneten Governancestruktur der Forschungsförderung des MKW NRW getroffen werden, muss der ausgewählte Projektträger bereit sein, sich mit seinen Aktivitäten dort einzuordnen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-02 📅
Datum des Beginns: 2020-08-07 📅
Datum des Endes: 2025-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 105-254339
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
I. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder im Ausnahmefall per E-Mail darauf hinzuweisen:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft
Des Landes Nordrhein-Westfalen
FrauPetra Reichert-Krauße
Referat Z.14
40190 Düsseldorf
E-Mail: vergabestelle@mkw.nrw.de
II. Informationen und Kommunikation
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis zum:
6.6.2020
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW bis spätestens zum 12.6.2020 zur Kenntnis gegeben.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit Nachfragen zu diesen Fragen und Antworten bis spätestens 19.6.2020 über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Alle Nachfragen und Antworten werden abschließend bis zum 23.6.2020 wiederum in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Bietern zur Kenntnis gegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYPYY60.
I. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder im Ausnahmefall per E-Mail darauf hinzuweisen:
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis zum:
6.6.2020
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW bis spätestens zum 12.6.2020 zur Kenntnis gegeben.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit Nachfragen zu diesen Fragen und Antworten bis spätestens 19.6.2020 über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Alle Nachfragen und Antworten werden abschließend bis zum 23.6.2020 wiederum in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Bietern zur Kenntnis gegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYPYY60.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgangslage und Zielsetzung
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) richtet seine Forschungsförderung neu aus. Ziel ist es, mit regelmäßigen und themenoffenen Aufrufen über alle Hochschultypen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen hinweg kooperative Vorhaben zur Herausbildung neuer Forschungsprofile und Etablierung starker Forschungsnetzwerke zu fördern. Darüber hinaus soll eine gezielte Förderung von Forschungsschwerpunkten in für das Land strategisch wichtigen Feldern möglich sein.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) richtet seine Forschungsförderung neu aus. Ziel ist es, mit regelmäßigen und themenoffenen Aufrufen über alle Hochschultypen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen hinweg kooperative Vorhaben zur Herausbildung neuer Forschungsprofile und Etablierung starker Forschungsnetzwerke zu fördern. Darüber hinaus soll eine gezielte Förderung von Forschungsschwerpunkten in für das Land strategisch wichtigen Feldern möglich sein.
Im Rahmen dieser Neuausrichtung der Forschungsförderung hat das MKW NRW ein Dachkonzept zur zukünftigen themenoffenen Forschungsförderung in seinem Geschäftsbereich entwickelt. Die Umsetzung der Forschungsförderung soll mittels sogenannter Förderinstrumente in 4 verschiedenen Handlungsfeldern erfolgen: Forschungsprofile, Vernetzung, Transfer und Vision. Vorgesehen sind regelmäßige Wettbewerbsaufrufe mit transparenten Begutachtungs- und Auswahlverfahren.
Im Rahmen dieser Neuausrichtung der Forschungsförderung hat das MKW NRW ein Dachkonzept zur zukünftigen themenoffenen Forschungsförderung in seinem Geschäftsbereich entwickelt. Die Umsetzung der Forschungsförderung soll mittels sogenannter Förderinstrumente in 4 verschiedenen Handlungsfeldern erfolgen: Forschungsprofile, Vernetzung, Transfer und Vision. Vorgesehen sind regelmäßige Wettbewerbsaufrufe mit transparenten Begutachtungs- und Auswahlverfahren.
Zur Umsetzung der Dachstrategie soll in einem ersten Schritt das Handlungsfeld „Forschungsprofile“, und hier speziell das Instrument „Profilbildung“, mit einer ersten Bekanntmachung ausgeschrieben werden.
Für die Weiterentwicklung und administrative Umsetzung dieses Förderinstruments wird hier eine Projektträgerschaft ausgeschrieben. Der Projektträger entwickelt gemeinsam mit dem Auftraggeber die Förderrichtlinie, übernimmt die fachliche und administrative Beratung, Begleitung und Unterstützung von Förderinteressenten vor und bei der Antragsstellung sowie bei der Durchführung geförderter Projekte. Er organisiert das zweistufige Jury- und Begutachtungsverfahren und übernimmt die fachliche und administrative Bewilligung, Begleitung und Prüfung der Vorhaben. Der Projektträger wird zu diesem Zweck beliehen gemäß § 44 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (LHO) vom 26. April 1999.
Für die Weiterentwicklung und administrative Umsetzung dieses Förderinstruments wird hier eine Projektträgerschaft ausgeschrieben. Der Projektträger entwickelt gemeinsam mit dem Auftraggeber die Förderrichtlinie, übernimmt die fachliche und administrative Beratung, Begleitung und Unterstützung von Förderinteressenten vor und bei der Antragsstellung sowie bei der Durchführung geförderter Projekte. Er organisiert das zweistufige Jury- und Begutachtungsverfahren und übernimmt die fachliche und administrative Bewilligung, Begleitung und Prüfung der Vorhaben. Der Projektträger wird zu diesem Zweck beliehen gemäß § 44 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (LHO) vom 26. April 1999.
Dabei ist eine uneingeschränkte und garantierte Sicherstellung der erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen in der notwendigen wissenschaftlichen Breite (themenoffene Förderung) zur Umsetzung der vorgenannten Arbeitspakete sicher zu stellen. Dies setzt einen erfahrenen und in der deutschen Forschungsszene gut vernetzten Projektträger voraus.
Dabei ist eine uneingeschränkte und garantierte Sicherstellung der erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen in der notwendigen wissenschaftlichen Breite (themenoffene Förderung) zur Umsetzung der vorgenannten Arbeitspakete sicher zu stellen. Dies setzt einen erfahrenen und in der deutschen Forschungsszene gut vernetzten Projektträger voraus.
Es ist vorgesehen, das Instrument „Profilbildung“ in einem Zweijahresrhythmus auszuschreiben. Das MKW behält sich vor, den ausgewählten Projektträger auch mit der zweiten Ausschreibungsrunde zu beauftragen. Die Wahrnehmung dieser Option ist abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel im Landeshaushalt und steht somit unter Haushaltsvorbehalt. Sollte zukünftig eine Entscheidung über die Einrichtung einer übergeordneten Governancestruktur der Forschungsförderung des MKW NRW getroffen werden, muss der ausgewählte Projektträger bereit sein, sich mit seinen Aktivitäten dort einzuordnen.
Es ist vorgesehen, das Instrument „Profilbildung“ in einem Zweijahresrhythmus auszuschreiben. Das MKW behält sich vor, den ausgewählten Projektträger auch mit der zweiten Ausschreibungsrunde zu beauftragen. Die Wahrnehmung dieser Option ist abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel im Landeshaushalt und steht somit unter Haushaltsvorbehalt. Sollte zukünftig eine Entscheidung über die Einrichtung einer übergeordneten Governancestruktur der Forschungsförderung des MKW NRW getroffen werden, muss der ausgewählte Projektträger bereit sein, sich mit seinen Aktivitäten dort einzuordnen.
Leistungs- und Aufgabenbeschreibung
Das MKW beabsichtigt im Rahmen dieses Dienstleistungsvertrages die Beauftragung eines Projektträgers, der auf der Grundlage der neuen generellen Ausrichtung konkret folgende wesentliche Leistungen zu erbringen hat:
1. Vorbereitung:
1.1. Mitwirkung bei der Erstellung der Wettbewerbsunterlagen des Förderinstruments:
a. Mitwirkung bei der Entwicklung und Erstellung der Förderrichtlinie,
b. Erstellung der Bewerbungsunterlagen und Formulare, inklusive der Erarbeitung entsprechender Bewertungsbögen,
c. Zusätzliche Distribution der Unterlagen über entsprechende Verteiler.
1.2. Identifizierung und Vorschlag für Fachgutachter und Mitglieder einer Auswahljury,
1.3. Information und Beratung der Bewerberinnen und Bewerber bei Nachfragen zu dem Verfahren und Bedingungen.
2. Begutachtung der Antragsskizzen:
2.1. Vorsortierung und inhaltliche Einordnung der Antragsskizzen,
2.2. Organisation, Begleitung und Durchführung des Bewertungsverfahrens der Antragsskizzen durch den Projektträger und Umsetzung einer entsprechenden Auswahl-Jurysitzung. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Jury sollen in Abstimmung mit dem MKW die Bewerberinnen und Bewerber zur Einreichung von Vollanträgen aufgerufen werden,
2.2. Organisation, Begleitung und Durchführung des Bewertungsverfahrens der Antragsskizzen durch den Projektträger und Umsetzung einer entsprechenden Auswahl-Jurysitzung. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Jury sollen in Abstimmung mit dem MKW die Bewerberinnen und Bewerber zur Einreichung von Vollanträgen aufgerufen werden,
2.3. Information der Bewerberinnen und Bewerber über die Bewertungsergebnisse in Verbindung mit einer Absage oder Aufforderung zur Einreichung eines Vollantrages.
3. Organisation und Durchführung des Begutachtungsprozesses:
3.1. Identifizierung, Auswahl und Ansprache (in Absprache mit dem Auftraggeber) von Gutachterinnen und Gutachtern für schriftliche Gutachten,
3.2. Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Begutachtungsverfahrens (schriftliche Gutachten), einschließlich Sammlung der Vollanträge, fachlicher Vorbegutachtung, Aufbereitung und Versand der Begutachtungsunterlagen für und an die Gutachterinnen und Gutachter, Ansprechpartner für die Gut-achterinnen und Gutachter in allen fachlichen Belangen im Zusammenhang mit dem schriftlichen Begutachtungsverfahren,
3.2. Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Begutachtungsverfahrens (schriftliche Gutachten), einschließlich Sammlung der Vollanträge, fachlicher Vorbegutachtung, Aufbereitung und Versand der Begutachtungsunterlagen für und an die Gutachterinnen und Gutachter, Ansprechpartner für die Gut-achterinnen und Gutachter in allen fachlichen Belangen im Zusammenhang mit dem schriftlichen Begutachtungsverfahren,
3.3. Organisation und Durchführung der Jurysitzung und Teilnahme an der Jurysitzung,
3.4. Erstellung des Juryprotokolls mit den entscheidungsrelevanten Argumenten und der vorgeschlagenen Rangfolge,
3.5. Abwicklung finanzieller Belange der Jury (Abrechnungen, Aufwandsentschädigungen),
3.6. Information der Bewerberinnen und Bewerber über die Förderentscheidung.
4. Administrative Abwicklung (Projektträger):
4.1. Antragsberatung bzw. Unterstützung der Antragstellenden bei der Erörterung der potentiellen Bewilligungs- und Abrechnungsbedingungen,
4.2. Antragsbearbeitung, Antragsprüfung, Antragsbewilligung, Administration der Förderprojekte,
4.3. Laufende Projektbetreuung und Projektabschluss:
a. Prüfung und Bewertung von beantragten Änderungen,
b. Prüfung und Bewertung von Mittelanforderungen und Verwendungsnachweisen (Zwischennachweise und Schlussverwendungsnachweise),
c. Prüfung von Berichten und Dokumentation der Prüfungsergebnisse in Prüfvermerken/-berichten etc.,
d. Entscheidung über Mittelauszahlungen, Vereinnahmung von eingehenden Rückzahlungen und Erstattungen, weitergehende Prüfungen bei Verstößen gegen Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide,
e. Enge Projektbegleitung auch mit Blick auf die programmspezifische Wirkungsanalyse.
4.4. Zuwendungsrechtliche Sonderprozesse, insbesondere Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen gegen Zuwendungsempfänger,
4.5. Bearbeitung von Anfragen und Anträgen auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes.
5. Fachliche Unterstützung der Projekte
Fachliche Begleitung der Projekte während der Förderphase,
6. Berichterstattung gegenüber dem MKW.
Kontinuierliche und umfassende Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber, auch anlassbezogen. Dies umfasst auch einen halbjährlichen schriftlichen Sachstandsbericht über den laufenden Stand der Arbeiten. Zum Ende eines jeden Kalenderjahres legt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber bis Ende Februar des Folgejahres zudem einen schriftlichen zusammenfassenden Ergebnisbericht der Aktivitäten des vorangegangenen Jahres vor. Darüber hinaus sind erfolgte Arbeitsfortschritte in einem jährlich stattfindenden Treffen dem Auftraggeber zu präsentieren. Nach Abschluss der Fördermaßnahme soll ein schriftlicher Abschlussbericht über die gesamten vom Projektträger während der Vertragslaufzeit entfalteten Tätigkeiten erstellt werden. Bei diesem Abschlussbericht handelt es sich um einen fachlichen Bericht über die durchgeführten Tätigkeiten und ihre Wirkungen (Fachbericht).
Kontinuierliche und umfassende Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber, auch anlassbezogen. Dies umfasst auch einen halbjährlichen schriftlichen Sachstandsbericht über den laufenden Stand der Arbeiten. Zum Ende eines jeden Kalenderjahres legt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber bis Ende Februar des Folgejahres zudem einen schriftlichen zusammenfassenden Ergebnisbericht der Aktivitäten des vorangegangenen Jahres vor. Darüber hinaus sind erfolgte Arbeitsfortschritte in einem jährlich stattfindenden Treffen dem Auftraggeber zu präsentieren. Nach Abschluss der Fördermaßnahme soll ein schriftlicher Abschlussbericht über die gesamten vom Projektträger während der Vertragslaufzeit entfalteten Tätigkeiten erstellt werden. Bei diesem Abschlussbericht handelt es sich um einen fachlichen Bericht über die durchgeführten Tätigkeiten und ihre Wirkungen (Fachbericht).
Als Grundlage für die Kalkulation in der Skizzenphase kann auf Basis der Hochschul- und außeruniversitären Forschungslandschaft in NRW mit maximal 70 Antragsskizzen kalkuliert werden. Für die Antragsphase (Vollanträge) wird vom Bieter erwartet, auf Basis seiner fachlichen Erfahrung zu kalkulieren. Diese Anzahl ist in der Angebotskalkulation vom Bieter offenzulegen.
Als Grundlage für die Kalkulation in der Skizzenphase kann auf Basis der Hochschul- und außeruniversitären Forschungslandschaft in NRW mit maximal 70 Antragsskizzen kalkuliert werden. Für die Antragsphase (Vollanträge) wird vom Bieter erwartet, auf Basis seiner fachlichen Erfahrung zu kalkulieren. Diese Anzahl ist in der Angebotskalkulation vom Bieter offenzulegen.
Im Übrigen wird auf das Dokument „2020-05-28 Leistungsbeschreibung und besondere Vergabebedingungen_final“ als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Beschreibung der Verlängerungen: s. Optionen (II.2.11) der Bekanntmachung)
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, die Auftragnehmerin mit einer zweiten Ausschreibungsrunde ab dem Jahr 2022 zu beauftragen. Die entsprechende Vertragsverlängerung kann vom Auftraggeber zu grundsätzlich gleichen Konditionen gefordert werden (gleiche Vergütung) und ist spätestens bis zum 31.12.2021 abzuschließen. Die Wahrnehmung dieser Option ist abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel im Landeshaushalt und steht somit unter Haushaltsvorbehalt.
Der Auftraggeber behält sich die Option vor, die Auftragnehmerin mit einer zweiten Ausschreibungsrunde ab dem Jahr 2022 zu beauftragen. Die entsprechende Vertragsverlängerung kann vom Auftraggeber zu grundsätzlich gleichen Konditionen gefordert werden (gleiche Vergütung) und ist spätestens bis zum 31.12.2021 abzuschließen. Die Wahrnehmung dieser Option ist abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel im Landeshaushalt und steht somit unter Haushaltsvorbehalt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Unternehmensbeschreibung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
— Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Als Ausschlusskriterium für die Leistungsfähigkeit legt der Auftraggeber das Fehlen einer Berufshaftpflichtversicherung fest.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für die Feststellung der Leistungsfähigkeit hat der Auftraggeber folgende Soll-Kriterien festgelegt:
a) Erfahrungen mit der Zusammenarbeit oder Dienstleistungen für oberste deutsche Landes- oder Bundesbehörden.
b) Erfahrungen mit öffentlichen Auftraggebern bei fachlich vergleichbaren Forschungsprojekten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
I. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich folgende Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW oder im Ausnahmefall per E-Mail darauf hinzuweisen:
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Information und Kommunikation finden im gesamten Vergabeverfahren ausnahmslos schriftlich statt und zwar grundsätzlich nur über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW. Ausnahmen vom Grundsatz der Übermittlung per E-Mail bestehen nur aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorschriften.
Fragen sind an die oben unter Ziffer I. genannte Stelle über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu richten. Im Interesse der Effektivität werden Fragen der Bieter erbeten bis zum:
6.6.2020
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form an alle Bieter, an die Vergabeunterlagen versandt wurden, unaufgefordert über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW bis spätestens zum 12.6.2020 zur Kenntnis gegeben.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit Nachfragen zu diesen Fragen und Antworten bis spätestens 19.6.2020 über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Alle Nachfragen und Antworten werden abschließend bis zum 23.6.2020 wiederum in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Bietern zur Kenntnis gegeben.
Im Anschluss besteht die Möglichkeit Nachfragen zu diesen Fragen und Antworten bis spätestens 19.6.2020 über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Alle Nachfragen und Antworten werden abschließend bis zum 23.6.2020 wiederum in anonymisierter Form über das Kommunikationssystem des Vergabemarktplatzes NRW allen Bietern zur Kenntnis gegeben.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgangslage und Zielsetzung
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) richtet seine Forschungsförderung neu aus. Ziel ist es, mit regelmäßigen und themenoffenen Aufrufen über alle Hochschultypen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen hinweg kooperative Vorhaben zur Herausbildung neuer Forschungsprofile und Etablierung starker Forschungsnetzwerke zu fördern. Darüber hinaus soll eine gezielte Förderung von Forschungsschwerpunkten in für das Land strategisch wichtigen Feldern möglich sein.
Im Rahmen dieser Neuausrichtung der Forschungsförderung hat das MKW NRW ein Dachkonzept zur zukünftigen themenoffenen Forschungsförderung in seinem Geschäftsbereich entwickelt. Die Umsetzung der Forschungsförderung soll mittels sogenannter Förderinstrumente in vier verschiedenen Handlungsfeldern erfolgen: Forschungsprofile, Vernetzung, Transfer und Vision. Vorgesehen sind regelmäßige Wettbewerbsaufrufe mit transparenten Begutachtungs- und Auswahlverfahren.
Zur Umsetzung der Dachstrategie soll in einem ersten Schritt das Handlungsfeld „Forschungsprofile", und hier speziell das Instrument „Profilbildung", mit einer ersten Bekanntmachung ausgeschrieben werden.
Für die Weiterentwicklung und administrative Umsetzung dieses Förderinstruments wird hier eine Projektträgerschaft ausgeschrieben. Der Projektträger entwickelt gemeinsam mit dem Auftraggeber die Förderrichtlinie, übernimmt die fachliche und administrative Beratung, Begleitung und Unterstützung von Förderinteressenten vor und bei der Antragsstellung sowie bei der Durchführung geförderter Projekte. Er organisiert das zweistufige Jury- und Begutachtungsverfahren und übernimmt die fachliche und administrative Bewilligung, Begleitung und Prüfung der Vorhaben. Der Projektträger wird zu diesem Zweck beliehen gemäß § 44 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (LHO) vom 26. April 1999.
Dabei ist eine uneingeschränkte und garantierte Sicherstellung der erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen in der notwendigen wissenschaftlichen Breite (themenoffene Förderung) zur Umsetzung der vorgenannten Arbeitspakete sicher zu stellen. Dies setzt einen erfahrenen und in der deutschen Forschungsszene gut vernetzten Projektträger voraus.
Es ist vorgesehen, das Instrument „Profilbildung" in einem Zweijahresrhythmus auszuschreiben. Das MKW behält sich vor, den ausgewählten Projektträger auch mit der zweiten Ausschreibungsrunde zu beauftragen. Die Wahrnehmung dieser Option ist abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel im Landeshaushalt und steht somit unter Haushaltsvorbehalt. Sollte zukünftig eine Entscheidung über die Einrichtung einer übergeordneten Governancestruktur der Forschungsförderung des MKW NRW getroffen werden, muss der ausgewählte Projektträger bereit sein, sich mit seinen Aktivitäten dort einzuordnen.
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW NRW) richtet seine Forschungsförderung neu aus. Ziel ist es, mit regelmäßigen und themenoffenen Aufrufen über alle Hochschultypen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen hinweg kooperative Vorhaben zur Herausbildung neuer Forschungsprofile und Etablierung starker Forschungsnetzwerke zu fördern. Darüber hinaus soll eine gezielte Förderung von Forschungsschwerpunkten in für das Land strategisch wichtigen Feldern möglich sein.
Im Rahmen dieser Neuausrichtung der Forschungsförderung hat das MKW NRW ein Dachkonzept zur zukünftigen themenoffenen Forschungsförderung in seinem Geschäftsbereich entwickelt. Die Umsetzung der Forschungsförderung soll mittels sogenannter Förderinstrumente in vier verschiedenen Handlungsfeldern erfolgen: Forschungsprofile, Vernetzung, Transfer und Vision. Vorgesehen sind regelmäßige Wettbewerbsaufrufe mit transparenten Begutachtungs- und Auswahlverfahren.
Zur Umsetzung der Dachstrategie soll in einem ersten Schritt das Handlungsfeld „Forschungsprofile", und hier speziell das Instrument „Profilbildung", mit einer ersten Bekanntmachung ausgeschrieben werden.
Für die Weiterentwicklung und administrative Umsetzung dieses Förderinstruments wird hier eine Projektträgerschaft ausgeschrieben. Der Projektträger entwickelt gemeinsam mit dem Auftraggeber die Förderrichtlinie, übernimmt die fachliche und administrative Beratung, Begleitung und Unterstützung von Förderinteressenten vor und bei der Antragsstellung sowie bei der Durchführung geförderter Projekte. Er organisiert das zweistufige Jury- und Begutachtungsverfahren und übernimmt die fachliche und administrative Bewilligung, Begleitung und Prüfung der Vorhaben. Der Projektträger wird zu diesem Zweck beliehen gemäß § 44 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (LHO) vom 26. April 1999.
Dabei ist eine uneingeschränkte und garantierte Sicherstellung der erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen in der notwendigen wissenschaftlichen Breite (themenoffene Förderung) zur Umsetzung der vorgenannten Arbeitspakete sicher zu stellen. Dies setzt einen erfahrenen und in der deutschen Forschungsszene gut vernetzten Projektträger voraus.
Es ist vorgesehen, das Instrument „Profilbildung" in einem Zweijahresrhythmus auszuschreiben. Das MKW behält sich vor, den ausgewählten Projektträger auch mit der zweiten Ausschreibungsrunde zu beauftragen. Die Wahrnehmung dieser Option ist abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel im Landeshaushalt und steht somit unter Haushaltsvorbehalt. Sollte zukünftig eine Entscheidung über die Einrichtung einer übergeordneten Governancestruktur der Forschungsförderung des MKW NRW getroffen werden, muss der ausgewählte Projektträger bereit sein, sich mit seinen Aktivitäten dort einzuordnen.
Gesamtwert des Auftrags: 891175.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Rahmen dieser Neuausrichtung der Forschungsförderung hat das MKW NRW ein Dachkonzept zur zukünftigen themenoffenen Forschungsförderung in seinem Geschäftsbereich entwickelt. Die Umsetzung der Forschungsförderung soll mittels sogenannter Förderinstrumente in vier verschiedenen Handlungsfeldern erfolgen: Forschungsprofile, Vernetzung, Transfer und Vision. Vorgesehen sind regelmäßige Wettbewerbsaufrufe mit transparenten Begutachtungs- und Auswahlverfahren.
Im Rahmen dieser Neuausrichtung der Forschungsförderung hat das MKW NRW ein Dachkonzept zur zukünftigen themenoffenen Forschungsförderung in seinem Geschäftsbereich entwickelt. Die Umsetzung der Forschungsförderung soll mittels sogenannter Förderinstrumente in vier verschiedenen Handlungsfeldern erfolgen: Forschungsprofile, Vernetzung, Transfer und Vision. Vorgesehen sind regelmäßige Wettbewerbsaufrufe mit transparenten Begutachtungs- und Auswahlverfahren.
Zur Umsetzung der Dachstrategie soll in einem ersten Schritt das Handlungsfeld „Forschungsprofile", und hier speziell das Instrument „Profilbildung", mit einer ersten Bekanntmachung ausgeschrieben werden.
Es ist vorgesehen, das Instrument „Profilbildung" in einem Zweijahresrhythmus auszuschreiben. Das MKW behält sich vor, den ausgewählten Projektträger auch mit der zweiten Ausschreibungsrunde zu beauftragen. Die Wahrnehmung dieser Option ist abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel im Landeshaushalt und steht somit unter Haushaltsvorbehalt. Sollte zukünftig eine Entscheidung über die Einrichtung einer übergeordneten Governancestruktur der Forschungsförderung des MKW NRW getroffen werden, muss der ausgewählte Projektträger bereit sein, sich mit seinen Aktivitäten dort einzuordnen.
Es ist vorgesehen, das Instrument „Profilbildung" in einem Zweijahresrhythmus auszuschreiben. Das MKW behält sich vor, den ausgewählten Projektträger auch mit der zweiten Ausschreibungsrunde zu beauftragen. Die Wahrnehmung dieser Option ist abhängig von der Verfügbarkeit der benötigten Finanzmittel im Landeshaushalt und steht somit unter Haushaltsvorbehalt. Sollte zukünftig eine Entscheidung über die Einrichtung einer übergeordneten Governancestruktur der Forschungsförderung des MKW NRW getroffen werden, muss der ausgewählte Projektträger bereit sein, sich mit seinen Aktivitäten dort einzuordnen.
1. Vorbereitung
1.1. Mitwirkung bei der Erstellung der Wettbewerbsunterlagen des Förderinstruments
a) Mitwirkung bei der Entwicklung und Erstellung der Förderrichtlinie,
b) Erstellung der Bewerbungsunterlagen und Formulare, inklusive der Erarbeitung entsprechender Bewertungsbögen
c) Zusätzliche Distribution der Unterlagen über entsprechende Verteiler
1.2. Identifizierung und Vorschlag für Fachgutachter und Mitglieder einer Auswahljury
2. Begutachtung der Antragsskizzen
2.1. Vorsortierung und inhaltliche Einordnung der Antragsskizzen
2.2. Organisation, Begleitung und Durchführung des Bewertungsverfahrens der Antragsskizzen durch den Projektträger und Umsetzung einer entsprechenden Auswahl-Jurysitzung. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Jury sollen in Abstimmung mit dem MKW die Bewerberinnen und Bewerber zur Einreichung von Vollanträgen aufgerufen werden.
2.2. Organisation, Begleitung und Durchführung des Bewertungsverfahrens der Antragsskizzen durch den Projektträger und Umsetzung einer entsprechenden Auswahl-Jurysitzung. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Jury sollen in Abstimmung mit dem MKW die Bewerberinnen und Bewerber zur Einreichung von Vollanträgen aufgerufen werden.
3.1. Identifizierung, Auswahl und Ansprache (in Absprache mit dem Auftraggeber) von Gutachterinnen und Gutachtern für schriftliche Gutachten.
3.2. Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Begutachtungsverfahrens (schriftliche Gutachten), einschließlich Sammlung der Vollanträge, fachlicher Vorbegutachtung, Aufbereitung und Versand der Begutachtungsunterlagen für und an die Gutachterinnen und Gutachter, Ansprechpartner für die Gut-achterinnen und Gutachter in allen fachlichen Belangen im Zusammenhang mit dem schriftlichen Begutachtungsverfahren.
3.2. Vorbereitung, Organisation und Begleitung des Begutachtungsverfahrens (schriftliche Gutachten), einschließlich Sammlung der Vollanträge, fachlicher Vorbegutachtung, Aufbereitung und Versand der Begutachtungsunterlagen für und an die Gutachterinnen und Gutachter, Ansprechpartner für die Gut-achterinnen und Gutachter in allen fachlichen Belangen im Zusammenhang mit dem schriftlichen Begutachtungsverfahren.
3.5. Abwicklung finanzieller Belange der Jury (Abrechnungen, Aufwandsentschädigungen).
4. Administrative Abwicklung (Projektträger)
a) Prüfung und Bewertung von beantragten Änderungen,
b) Prüfung und Bewertung von Mittelanforderungen und Verwendungsnachweisen (Zwischennachweise und Schlussverwendungsnachweise),
c) Prüfung von Berichten und Dokumentation der Prüfungsergebnisse in Prüfvermerken/-berichten etc.,
d) Entscheidung über Mittelauszahlungen, Vereinnahmung von eingehenden Rückzahlungen und Erstattungen, weitergehende Prüfungen bei Verstößen gegen Nebenbestimmungen der Zuwendungsbescheide,
e) Enge Projektbegleitung auch mit Blick auf die programmspezifische Wirkungsanalyse.
Fachliche Begleitung der Projekte während der Förderphase
6. Berichterstattung gegenüber dem MKW
Im Übrigen wird auf das Dokument „2020-05-28 Leistungsbeschreibung und besondere Vergabebedingungen_final" als Bestandteil der Vergabeunterlagen verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf