TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH, die Auftraggeber, beabsichtigen gemeinsam die Errichtung einer Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsgleitung (HGÜ) überwiegend als Erdkabel. Die HGÜ verläuft von Schleswig-Holstein bis Bayern und Baden-Württemberg und trägt den Namen „SuedLink". Die Anschlussleitungen haben eine Gesamtlänge von ca. 700 km. Die vorläufigen Projektkosten betragen ca. 8,3 Mrd EUR.
Zur Abdeckung des Konstruktionsrisikos soll eine korrespondierende kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Transport-, Haftpflicht- und Planungshaftpflicht-Versicherung zur Errichtung und Inbetriebnahme der HGÜ abgeschlossen werden.
Detaillierte Informationen zur Losaufteilung können den spezifischen Abschnitten dieser EU-Bekanntmachung entnommen werden. Die Umsetzung des Ausschreibungsgegenstands ist abhängig von der zugrundeliegenden Konstruktion der HGÜ „SuedLink".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-29.
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: TransnetBW SuedLink GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: Registergericht Stuttgart: HRA 731644
Postanschrift: Pariser Platz - Osloer Str. 15-17
Postort: Stuttgart
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektversicherung Construction All Risk (CAR) – SuedLink
151940
Produkte/Dienstleistungen: Bauwesenversicherungen📦
Kurze Beschreibung:
“TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH, die Auftraggeber, beabsichtigen gemeinsam die Errichtung einer Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsgleitung (HGÜ)...”
Kurze Beschreibung
TenneT TSO GmbH und TransnetBW GmbH, die Auftraggeber, beabsichtigen gemeinsam die Errichtung einer Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsgleitung (HGÜ) überwiegend als Erdkabel. Die HGÜ verläuft von Schleswig-Holstein bis Bayern und Baden-Württemberg und trägt den Namen „SuedLink". Die Anschlussleitungen haben eine Gesamtlänge von ca. 700 km. Die vorläufigen Projektkosten betragen ca. 8,3 Mrd EUR.
Zur Abdeckung des Konstruktionsrisikos soll eine korrespondierende kombinierte Bauleistungs-, Montage-, Transport-, Haftpflicht- und Planungshaftpflicht-Versicherung zur Errichtung und Inbetriebnahme der HGÜ abgeschlossen werden.
Detaillierte Informationen zur Losaufteilung können den spezifischen Abschnitten dieser EU-Bekanntmachung entnommen werden. Die Umsetzung des Ausschreibungsgegenstands ist abhängig von der zugrundeliegenden Konstruktion der HGÜ „SuedLink".
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Für den Fall, dass für ein Los keine oder nur unwirtschaftliche Angebote abgegeben werden, ist der Auftraggeber zur Sicherstellung der Gesamtversorgung...”
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen
Für den Fall, dass für ein Los keine oder nur unwirtschaftliche Angebote abgegeben werden, ist der Auftraggeber zur Sicherstellung der Gesamtversorgung berechtigt, die Vergabe insgesamt einzustellen und ggfs. ein neues Vergabeverfahren ggfs. unter Zusammenfassung der beiden Lose durchzuführen.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Führungsversicherer für die Kombinierte Bauleistungs-, Montage, Transport-, Haftpflicht- und Planungshaftpflicht-Versicherung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Versicherungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechtsschutz- und Allgefahrenversicherungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauwesenversicherungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fracht- und Transportversicherungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transportversicherungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: See-, Luftfahrt- und sonstige Transportversicherungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Haftpflichtversicherungen📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Von Schleswig-Holstein bis Bayern und Baden-Württemberg mit einer Gesamtlänge der Anschlussleitungen von ca. 700 km.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Führungsversicherer für die kombinierte Bauleistungs-, Montage, Transport-, Haftpflicht- und Planungshaftpflicht-Versicherung. In der...”
Beschreibung der Beschaffung
Führungsversicherer für die kombinierte Bauleistungs-, Montage, Transport-, Haftpflicht- und Planungshaftpflicht-Versicherung. In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall 20 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von 20 000 000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind fünffachmaximiert.
Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 24 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Der Selbstbehalt je Schadenfall in der Bauleistungs-/Montage- und Transportversicherung beträgt
— für Bauleistung/Montage 10 000 EUR;
— für Tiefbau/HD-Bohrungen/Tunnelrohbau 50 000 EUR;
— während der Dauer des Probebetriebs 25 000 EUR;
— während der Dauer der Extended Maintenance 25 000 EUR;
— bei Transporten für Transportgüter 25 000 EUR
Der Selbstbehalt in der Haftpflicht und Planungshaftpflicht je Versicherungsfall beträgt für Sach- und Vermögensschäden 10 000 EUR, jedoch 100 000 EUR in der erweiterten Planungsdeckung für Bauherrn und bauausführende Unternehmen. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wording der Projektpolice
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00 %
Preis (Gewichtung): 50,00 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-02-23 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die AG haben das Recht, den Vertrag während der Projektlaufzeit des Projekts „SuedLink" jeweils um einen weiteren Monat bis zur Abnahme zu verlängern.”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beteiligungsversicherer für die Kombinierte Bauleistungs-, Montage, Transport-, Haftpflicht- und Planungshaftpflicht-Versicherung” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beteiligungsversicherer für die kombinierte Bauleistungs-, Montage, Transport-, Haftpflicht- und Planungshaftpflicht-Versicherung.
In der...”
Beschreibung der Beschaffung
Beteiligungsversicherer für die kombinierte Bauleistungs-, Montage, Transport-, Haftpflicht- und Planungshaftpflicht-Versicherung.
In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall 20 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von 20 000 000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind fünffachmaximiert.
Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 24 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Der Selbstbehalt je Schadenfall in der Bauleistungs-/Montage- und Transportversicherung beträgt
— für Bauleistung/Montage 10 000 EUR;
— für Tiefbau/HD-Bohrungen/Tunnelrohbau 50 000 EUR;
— während der Dauer des Probebetriebs 25 000 EUR;
— während der Dauer der Extended Maintenance 25 000 EUR;
— bei Transporten für Transportgüter 25 000 EUR
Der Selbstbehalt in der Haftpflicht und Planungshaftpflicht je Versicherungsfall beträgt für Sach- und Vermögensschäden 10 000 EUR, jedoch 100 000 EUR in der erweiterten Planungsdeckung für Bauherrn und bauausführende Unternehmen. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Einreichung von Angaben zum Bewerber inkl. dem vollständigen Namen, gesetzlichem Vertreter, der vollständigen Adresse, Internetadresse, Ansprechpartner...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Einreichung von Angaben zum Bewerber inkl. dem vollständigen Namen, gesetzlichem Vertreter, der vollständigen Adresse, Internetadresse, Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Handelsregister einzureichen.
3. Bestätigung, dass Ausschlussgründe gemäß §123, 124 GWB nicht vorliegen.
4. Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens der AG nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Für Los 1 (Führung) und Los 2 (Beteiligung)
1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, eine Führungsquote von 25 % bzw. eine Beteiligungsquote von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für Los 1 (Führung) und Los 2 (Beteiligung)
1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, eine Führungsquote von 25 % bzw. eine Beteiligungsquote von mindestens 5 % des Vertrags zeichnen zu können.
2. Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) (Bauwesenversicherung/Haftpflichtversicherung/Schaden- o. Verlustversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen. Nachweis per Bietereigenerklärung.
Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n) Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Die Laufzeit des ausgeschriebenen Versicherungsvertrags geht über den derzeit vorgesehenen Zeitpunkt des Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der EU hinaus. Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) geht der Auftraggeber davon aus, dass – vorbehaltlich etwaiger Verträge und Übergangsregelungen- Versicherungsunternehmen mit Geschäftssitz in UK spätestens nach dem Ende der Übergangsfrist ab 1.1.2021 voraussichtlich nicht mehr dem europäischen Versicherungsaufsichtssystem unterliegen und als Drittstaaten gelten werden.
Versicherungsunternehmen mit Geschäftssitz in UK erklären, dass sie zusätzlich zu dieser Bietereigenerklärung gesondert darlegen (formfrei), dass und welche Maßnahmen nach einem Brexit ergriffen werden zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen aus dem Versicherungsvertrag (insbesondere Schadenzahlungen) über den Zeitpunkt des Brexit hinaus und zur Sicherstellung des Marktzugangs in die EU (Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb). Der Auftraggeber behält sich Rückfragen sowie die Anforderung zusätzlicher Nachweise in diesem Zusammenhang ausdrücklich vor;
3. Um eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen, muss der Bewerber ein Rating von Standard & Poor's, Fitch und/oder Moody's nachweisen, wobei kein einziges langfristiges Kreditrating niedriger als BBB+ und Baa1 (BBB+ von entweder Standard & Poor's oder Fitch und/oder Baa1 von Moody's) sein darf. Die AG behalten sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor.
— Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt.
Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die AG behalten sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).a
4. Mindestumsatz (FV =100 Mio. EUR pa und BV = 50 Mio. EUR pa).
5. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren nach §258 InsO vorliegt und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Los 1 (Führung):
1. Die Unternehmen müssen den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln können (Eigenerklärung),
2. Die Unternehmen müssen über eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1 (Führung):
1. Die Unternehmen müssen den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln können (Eigenerklärung),
2. Die Unternehmen müssen über eine ausreichende personelle Ausstattung je für die Vertrags- und Schadenbearbeitung im Bauleistungsteil und Haftpflichtteil verfügen (Eigenerklärung):
— für die Vertragsbearbeitung:
— im Bauleistungsteil über einen verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung >= 3 Jahren und ausreichender Qualifikation sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter;
— im Haftpflichtteil über einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung >= 3 Jahren und ausreichender Qualifikation sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter;
— für die Schadenbearbeitung:
— im Bauleistungsteil über mindestens einen weiteren verantwortlichen Mitarbeiter mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von >= 3 Jahren und ausreichender Qualifikation sowie einen Vertreter für diesen Mitarbeiter;
— im Haftpflicht- und Planungshaftpflichtteil über mindestens 2 weitere verantwortliche Mitarbeiter jeweils mit Entscheidungsbefugnis, einer Berufserfahrung von >= 3 Jahren und ausreichender Qualifikation sowie jeweils einen Vertreter für diese 2 Mitarbeiter.
Mehrfachnennungen sind nicht zulässig.
Ausreichende Qualifikation = Versicherungskaufleute, Juristen, Ingenieure o. jeweils gleichwertige Ausbildung.
3. Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Versicherung von Bauprojekten verfügen, an denen das Unternehmen (risikotragende Stelle) als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt war/ist und die jeweils ein Bausummenvolumen inklusive der Kosten für Neben- und Planungsleistungen von mindestens 50 Mio. EUR netto zum Gegenstand hatten/haben. Nachweis durch mind. 2 Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen (kombinierte Bauleistungs-/Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung auch für Planungsleistungen) aus den letzten 5 Jahren vor Bekanntmachung (ohne ext. Maintenance/Nachhaftung) o. derzeit noch bestehen („Erklärung Referenzen“).
4. Die Unternehmen müssen über Erfahrung mit d. Bearbeitung v. Planungshaftpflichtschäden > 100 T EUR als Führungs- o. Alleinversicherer verfügen u. dies durch mind. 2 Referenzen zu Schadenmeldungen aus den letzten 5 Jahren vor Bekanntmachung nachweisen („Erklärung Referenzen“).
— Für die Erklärungen ist der Vordruck „Erklärung Referenzen“ zu nutzen. Dieser steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die geforderten Erklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen.
Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Für Los 2 (Beteiligung):
1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher Sprache abwickeln zu können.
2. Die Unternehmen müssen die Schadenabwicklung ausschließlich durch den führenden Versicherer akzeptieren und die von ihm abgegebenen Erklärungen im Rahmen der Schadenabwicklung anerkennen.
Die geforderte Erklärung ist vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen.
Sollte diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Prämien werden auf die anteiligen Versicherungssummen in fünf gleichen Teilbeträgen je Versicherungsnehmer jeweils zum 01.07. eines Kalenderjahres erhoben.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Im Falle der Eignungsleihe (Vgl. III.1.2 und III.1.3), oder wenn sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens der...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Falle der Eignungsleihe (Vgl. III.1.2 und III.1.3), oder wenn sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens der Auftraggeber nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Ferner ist ein eindeutiger Konsortialführer zu benennen. Weiterhin muss die genaue Bieterkonstellation erläutert und die rechtliche Konstruktion dargestellt werden. Die im Teilnahmewettbewerb dargestellte Konsortialstruktur wird als fix angesehen und darf im weiteren Verfahren nicht geändert werden.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter sowie vom Bieter für den Ausschreibungsprozess Bevollmächtigte haften gesamtschuldnerisch für die angebotenen Leistungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-14
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Englisch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Aufgrund berechtigter Geheimhaltungsinteressen dürfen die AG dem Bieter erst nach Zugang der durch den Interessenten unterzeichneten...”
Aufgrund berechtigter Geheimhaltungsinteressen dürfen die AG dem Bieter erst nach Zugang der durch den Interessenten unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung die Ausschreibungsunterlagen zugänglich machen. Dazu verwenden Sie das auf Negometrix zur Verfügung gestellte Musterdokument „NDA".
Aufgrund der aktuellen Situation betreffend die COVID-19 Pandemie erachtet die Vergabestelle Unterschriften für den Teilnahmewettbewerb in digitaler Form (E-Signatur oder Scan bzw. in Textform nach § 126 b BGB) und ohne Stempel als ausreichend.
Die AG stellen die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist zudem, dass die Unternehmen den AG zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
Die Bewerbungsunterlagen sind in digitaler Form (in einem standardisierten Datenformat, z.B. PDF- und MS-Office-Format) ausschließlich über die Plattform Negometrix einzureichen. Eine Vorabeinsendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail, Fax oder auf dem Postwege ist nicht statthaft und kann zu einem Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren führen.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum Endtermin (vgl. Ziffer IV.2.2) fristgerecht und vollständig ausschließlich über Negometrix in den dafür vorgesehenen Bereichen einzureichen. Bitte nutzen Sie alle auf der Online-
Plattform Negometrix zur Verfügung gestellten Formblätter, die zwingend mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Verspätet eingereichte Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Unvollständig eingereichte Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften.
Die AG sind gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen.
Die AG sind jeder für sich berechtigt, Rechte und Pflichten des Auftragsgegenstandes insgesamt auf eine Projektgesellschaft (Special Purpose Vehicle/NewCo) zu übertragen und zwar unabhängig davon, ob sich Dritte als Gesellschafter an dieser Projektgesellschaft bereits beteiligt haben, oder erst nach etwaiger Übertragung dieses Rahmenvertrages an einer solchen beteiligen werden.
Die Umsetzung des Ausschreibungsgegenstands ist abhängig von der zugrundeliegenden Konstruktion der HGÜ "SuedLink".
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Fristlegung des § 160 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen.
Danach ist ein Antrag auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Fristlegung des § 160 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird ausdrücklich hingewiesen.
Danach ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.