Proof of Concept, Software-Einführung/-Anpassung, Betrieb der Software als SaaS-Modell zur Unterstützung der Treasury Prozesse aus kundenspezifischen konfigurierbaren Standard-Software-Produkten
Die Auswahl, Einführung und der Betrieb von Treasury Applikationen ist Bestandteil des EnBW-Programms sCORE25. Das Umfangreiche Programm hat das Ziel, im Zuge der Einführung von SAP S/4HANA die Prozesse im Finanzbereich einschließlich der vor- und nachgelagerten Prozesse radikal zu vereinfachen, zu standardisieren und stärker zu integrieren. Im Ergebnis soll hierdurch die Leistungsfähigkeit der gesamten EnBW-Organisation erhöht und die Transformation zu einer modernen, zukunftsfähigen und skalierbaren IT-Landschaft verfolgt werden. Die einzuführenden und zu betreibenden Treasury Applikationen sollen vor diesem Hintergrund als zentrale Systeme der EnBW sowie ihren Beteiligungen zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung und der Betrieb der notwendigen Treasury Applikationen gliedert sich in 4 Lose. Es bestehen sowohl losübergreifend verschiedene wechselseitige Abhängigkeiten als auch innerhalb der pro Los vorgesehenen Applikationen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von Finanzanalysesoftware
Referenznummer: EnBW-2020-0018
Kurze Beschreibung:
Die Auswahl, Einführung und der Betrieb von Treasury Applikationen ist Bestandteil des EnBW-Programms sCORE25. Das Umfangreiche Programm hat das Ziel, im Zuge der Einführung von SAP S/4HANA die Prozesse im Finanzbereich einschließlich der vor- und nachgelagerten Prozesse radikal zu vereinfachen, zu standardisieren und stärker zu integrieren. Im Ergebnis soll hierdurch die Leistungsfähigkeit der gesamten EnBW-Organisation erhöht und die Transformation zu einer modernen, zukunftsfähigen und skalierbaren IT-Landschaft verfolgt werden. Die einzuführenden und zu betreibenden Treasury Applikationen sollen vor diesem Hintergrund als zentrale Systeme der EnBW sowie ihren Beteiligungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Beschaffung und der Betrieb der notwendigen Treasury Applikationen gliedert sich in 4 Lose. Es bestehen sowohl losübergreifend verschiedene wechselseitige Abhängigkeiten als auch innerhalb der pro Los vorgesehenen Applikationen.
Die Auswahl, Einführung und der Betrieb von Treasury Applikationen ist Bestandteil des EnBW-Programms sCORE25. Das Umfangreiche Programm hat das Ziel, im Zuge der Einführung von SAP S/4HANA die Prozesse im Finanzbereich einschließlich der vor- und nachgelagerten Prozesse radikal zu vereinfachen, zu standardisieren und stärker zu integrieren. Im Ergebnis soll hierdurch die Leistungsfähigkeit der gesamten EnBW-Organisation erhöht und die Transformation zu einer modernen, zukunftsfähigen und skalierbaren IT-Landschaft verfolgt werden. Die einzuführenden und zu betreibenden Treasury Applikationen sollen vor diesem Hintergrund als zentrale Systeme der EnBW sowie ihren Beteiligungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Beschaffung und der Betrieb der notwendigen Treasury Applikationen gliedert sich in 4 Lose. Es bestehen sowohl losübergreifend verschiedene wechselseitige Abhängigkeiten als auch innerhalb der pro Los vorgesehenen Applikationen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Finanzanalysesoftware📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entwicklung von Finanzanalysesoftware📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
1. Die Teilnahmeantrags- sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform tender24 (https://www.tender24.de). Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Die Kommunikation hat ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu erfolgen.
Kontaktstelle bei technischen Fragen zur elektronischen Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote:
https://www.tender24.de/kontakt
2. Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO:
Mit Abgabe seines Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass seine unternehmensbezogenen Daten sowie sämtliche personenbezogenen Daten, die in seinem Antrag aufgeführt werden, von der ausführenden Vergabestelle sowie von dem Auftraggeber im Form der Erhebung und elektronischen Speicherung verarbeitet werden. Ferner erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens genutzt werden.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
4. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
5. Das /die bezuschlagte/n Unternehmen, sind angehalten, sich nach Zuschlag im EnBW-Lieferantenportal zu registrieren. Die im EnBW-Lieferantenportal abgefragten Informationen können in der Anlage EnBW_Fragebogen_Stufe_1.pdf eingesehen werden.
1. Die Teilnahmeantrags- sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform tender24 (https://www.tender24.de). Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Die Kommunikation hat ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu erfolgen.
Kontaktstelle bei technischen Fragen zur elektronischen Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote:
Mit Abgabe seines Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass seine unternehmensbezogenen Daten sowie sämtliche personenbezogenen Daten, die in seinem Antrag aufgeführt werden, von der ausführenden Vergabestelle sowie von dem Auftraggeber im Form der Erhebung und elektronischen Speicherung verarbeitet werden. Ferner erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens genutzt werden.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
4. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
5. Das /die bezuschlagte/n Unternehmen, sind angehalten, sich nach Zuschlag im EnBW-Lieferantenportal zu registrieren. Die im EnBW-Lieferantenportal abgefragten Informationen können in der Anlage EnBW_Fragebogen_Stufe_1.pdf eingesehen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auswahl, Einführung und der Betrieb von Treasury Applikationen ist Bestandteil des EnBW-Programms sCORE25. Das Umfangreiche Programm hat das Ziel, im Zuge der Einführung von SAP S/4HANA die Prozesse im Finanzbereich einschließlich der vor- und nachgelagerten Prozesse radikal zu vereinfachen, zu standardisieren und stärker zu integrieren. Im Ergebnis soll hierdurch die Leistungsfähigkeit der gesamten EnBW-Organisation erhöht und die Transformation zu einer modernen, zukunftsfähigen und skalierbaren IT-Landschaft verfolgt werden. Die einzuführenden und zu betreibenden Treasury Applikationen sollen vor diesem Hintergrund als zentrale Systeme der EnBW sowie ihren Beteiligungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Auswahl, Einführung und der Betrieb von Treasury Applikationen ist Bestandteil des EnBW-Programms sCORE25. Das Umfangreiche Programm hat das Ziel, im Zuge der Einführung von SAP S/4HANA die Prozesse im Finanzbereich einschließlich der vor- und nachgelagerten Prozesse radikal zu vereinfachen, zu standardisieren und stärker zu integrieren. Im Ergebnis soll hierdurch die Leistungsfähigkeit der gesamten EnBW-Organisation erhöht und die Transformation zu einer modernen, zukunftsfähigen und skalierbaren IT-Landschaft verfolgt werden. Die einzuführenden und zu betreibenden Treasury Applikationen sollen vor diesem Hintergrund als zentrale Systeme der EnBW sowie ihren Beteiligungen zur Verfügung gestellt werden.
Die Beschaffung und der Betrieb der notwendigen Treasury Applikationen gliedert sich in 4 Lose. Es bestehen sowohl losübergreifend verschiedene wechselseitige Abhängigkeiten als auch innerhalb der pro Los vorgesehenen Applikationen.
Bezeichnung des Loses: Los 1: Inhouse Bank
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Über die Applikation(en) abzubildende Prozesse im Bereich Inhouse Banking und Payment Factory umfassen:
— Das Führen von konzerninternen, „virtuellen“ Bankkonten für Tochtergesellschaften der EnBW;
— Die Verteilung von Kontoauszügen an die internen Kontoinhaber;
— Die Verarbeitung von Zahlungsaufträgen der Kontoinhaber (Lastschrift und Überweisung) mit nachfolgenden Umbuchungen zwischen konzerninternen Bankkonten;
— Die spiegelbildliche Abbildung von Cash Pool Salden auf konzerninternen Bankkonten;
— Die regelmäßige Verzinsung von Salden auf konzerninternen Bankkonten;
— Der bilanzielle Ausweis von Aufwänden und Erträgen bei sowohl der Inhouse Bank als auch den Kontoinhabern;
— Die Abwicklung von Zahlungen im Auftrag von Konzerngesellschaften der EnBW über Bankkonten der EnBW AG mit nachfolgender Verrechnung über konzerninterne Bankkonten in der Inhouse Bank (optionale Leistungskomponente).
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 24 Monate durch den Auftraggeber. Somit beträgt die maximale Gesamtvertragslaufzeit 10 Jahre.
Bezeichnung des Loses: Los 2: Treasury und Risikomanagement
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Über die Applikation(en) abzubildende Prozesse im Bereich Treasury und Risikomanagement unterteilen sich in vier Blöcke, die nachfolgend beschrieben sind.
1.Treasury Geschäftsverwaltung
— Prozesse im Währungsrisikomanagement
— Prozesse in der internen und externen Finanzierung
— Prozesse der Limitverwaltung
— Prozesse im Zinsrisikomanagement
— Prozesse im Asset Management
— Übergreifende Prozesse
2. Prozesse im Cash Management und der Kontendisposition
3. Prozess der Ist-Rechnung
4. Prozess der Liquiditätsprognose
Weitere Anforderungen an Los 2 entnehmen Sie bitte dem Leitfaden.
Bezeichnung des Loses: Los 3: Bankenkommunikation und Bankkontoverwaltung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Über die Applikation(en) abzubildende Prozesse in der Bankenkommunikation sowie der Bankkontoverwaltung umfassen:
• Die Übernahme von Zahlungsaufträgen der EnBW AG und der Tochtergesellschaften aus verschiedenen Vorsystemen zur weiteren Verarbeitung und Weitergabe an die kontoführenden Banken.
• Die Prüfung und Freigabe von Zahlungsaufträgen unter Einsatz von Workflows zur Ermöglichung eines durchgängigen Mehraugenprinzips.
• Die Übergabe von geprüften und freigegebenen Zahlungsaufträgen an die Kontoführenden Banken zur Ausführung.
• Import und Darstellung von Statusinformationen zu an die Banken übertragenen Zahlungsaufträgen.
• Import der Kontoauszüge und Vormerkposten von den kontoführenden Banken.
• Prüfung ausgehender Zahlungen gegen Embargo- und Sanktionslisten sowie Freigabe von Verdachtsfällen unter Anwendung von Workflows.
• Die Durchführung der technischen Bankenkommunikation für Gesellschaften ohne direktes oder indirektes Beteiligungsverhältnis (Drittmarktgeschäft).
Die Applikation zur Bankkontenverwaltung soll den gesamten Lebenszyklus von Bankkonten im EnBW-Konzern abbilden. Betroffene Prozesse umfassen:
• Verarbeitung von Anträgen zur Kontoeröffnung aus den operativen Gesellschaften des EnBW Konzerns.
• Freigabe von Kontoeröffnungsanträgen durch Treasury der EnBW.
• Übergabe von Stammdaten aus der Bankkontenverwaltung an SAP S/4HANA.
• Verwaltung von Zeichnungsberechtigungen inklusive EC- und Kreditkarten.
• Kommunikation mit den kontoführenden Banken der EnBW bzgl. Kontoeröffnungen, Stammdatenänderungen, Zeichnungsberechtigungen und Kontoschließungen über offene eBAM-Standards.
• Auswertung von Bankgebühren sowie Abgleich gegen vertraglich vereinbarte Gebühren.
Bezeichnung des Loses: Los 4: Aval-Management
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Über die Applikation abzubildende Prozesse des Aval-Managements umfassen:
• Beantragung von Bankbürgschaften sowie Konzernbürgschaften (inkl. Patronatserklärungen) durch die Tochtergesellschaften der EnBW AG.
• Die Prüfung und Vervollständigung der beantragten Bankbürgschaften und Konzernbürgschaften.
• Die Beauftragung von Banken mit der Ausstellung von Bürgschaften über bestehende Avalkreditlinien sowie der Anpassung von bereits ausgestellten Bürgschaften.
• Die interne Weiterbelastung angefallener Kosten an den internen Antragsteller.
• Die periodengerechte Abgrenzung angefallener Zinsaufwände sowie die Übergabe von Buchungsdaten an die Finanzbuchhaltung der EnBW.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee
9376131 Karlsruhe
EnBW Energie Baden-Württemberg AGDurlacher Allee 9376131 Karlsruhe
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorbemerkung:
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1). bis III.1.3). hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
b) Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1). bis III.1.3). hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2). und III.1.3). entsprechend.
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen.
b) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB nicht vorliegen.
c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
a) Aktueller Auszug der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.
Folgende Unterlagen sind jeweils je Los ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beizulegen:
— Anlage I.Lx Teilnahmeformular (x=1, 2, 3 oder 4 je nach Los) mit verpflichtenden Angaben;
— Anlage I.Lx-A (Handelsregisterauszüge); bei Bewerbergemeinsschaften je Mitglied;
— Anlage I.Lx-B (ISO-Zertifizierung); bei Bewerbergemeinsschaften je Mitglied;
— Anlage III.Lx (Nachweis der Mindestreferenzen).
Bitte füllen Sie zur weiteren Eignungsprüfung zusätzlich den elektronischen Fragebogen im AI Bietercockpit für die betreffenden Lose aus. Dieser ist nicht separat auszudrucken.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Elektronisch über das Bietercockpit ist der Fragebogen zur Eignungsprüfung („aidf") auszufüllen mit Erklärungen zu,
I.1 – Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (alle Lose, je Los auszufüllen),
I.1.1. Zeitraum bis alle notwendigen Mitarbeiter für den PoC zu mindestens 50 % der Arbeitszeit am Projektstandort sind – max. 650 Punkte,
I.1.2. Muttersprachlich deutsch sprechender Mitarbeiteranteil in Bezug auf den Vergabegegenstand (inklusive Mitarbeitern bei Unterauftragnehmern) – max. 650 Punkte,
I.1.3. Durchschnittliche Umsatzrentabilität in den letzten 3 Jahren – max 100 Punkte.
Hinweis:
Der Fragebogen ist nicht zusätzlich separat auszudrucken!
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Elektronisch über das Bietercockpit ist der Fragebogen zur Eignungsprüfung („aidf") auszufüllen mit Erklärungen zu,
II. Leistungsschein SEA:
II.1. Beschäftigtenzahl SEA (alle Lose, je Los auszufüllen),
II.1.1. Anzahl Mitarbeiter SEA – Softwareentwicklung in Bezug auf den Vergabegegenstand – max. 700 Punkte,
II.1.2. Anzahl Mitarbeiter SEA – Softwareeinführung in Bezug auf den Vergabegegenstand – max. 200 Punkte,
II. Anlage_III.Lx_Referenzprojekt (x = 1, 2, 3 oder 4, je nach Los) mit Angabe von 3 Referenzen, die Auskunft über folgenden Inhalt geben:
II.2.1) bis II.2.3. Referenzprojekte SEA (max. 3 Projekte) – max. 4 950 Punkte (Los 1)/4 350 Punkte (Los 2)/4 350 Punkte (Los 3)/3 870 Punkte (Los 4):
— funktionaler Umfang der Software-Einführung und – Anpassung;
— Referenzleistung bei Energieversorger;
— Vergleichbarkeit Transaktionsvolumen (nur Los 3);
— Vergleichbarkeit Bürgschaftsvolumen (nur Los 4);
— Vergleichbarkeit der Referenzleistung;
— Zufriedenheit des Referenzkunden;
— die Referenzleistung wird nur berücksichtigt, wenn der Abschluss des Projekts nicht vor dem 1.1.2017 liegt und der Name und Kontaktdaten des Referenzkundens angegeben werden;
— Punkteverteilung je nach Zielerreichungsgrad je Referenzprojekt max. 1 650 Punkte (Los 1)/1 450 Punkte (Los 2)/1 450 Punkte (Los 3)/1 290 Punkte (Los 4).
III. Leistungsschein SaaS:
III.1.1 Anzahl der deutschsprachigen Support-Mitarbeiter im Bezug auf den Vergabegegenstand im Jahr 2019 (inklusive Mitarbeiter bei Unterauftragnehmern) – max. 150 Punkte,
III.1.2. Kunden mit Software als SaaS-Lösung im Einsatz – max. 100 Punkte (Lose 1, 2, 3)/580 Punkte (Los 4),
III.1.3. Zertifizierung gemäß ISO 27018 Sicherheit Informationen, ISO 20000 ITIL, ISAE 3402 Typ B – max. 100 Punkte.
III. Anlage_III.Lx_Referenzprojekt (x = 1, 2, 3 oder 4, je nach Los) mit Angabe von 3 Referenzen, die Auskunft über folgenden Inhalt geben:
III.2.1. bis III.2.3. Referenzprojekte SaaS (max. 3 Projekte) – max. 2 400 Punkte (Los 1)/3 000 Punkte (Lose 2, 3, 4):
— Umfang der Leistungsbereiche der SaaS-Leistung;
— definierte KPIs im Service Level;
— Zufriedenheit des Referenzkunden hinsichtlich Leistungsumfang- und qualität;
— die Referenzleistung wird nur berücksichtigt, wenn der Startzeitpunkt des Projekts nicht vor dem 1.1.2017 liegt und der Name und Kontaktdaten des Referenzkundens angegeben werden;
— Punkteverteilung je nach Zielerreichungsgrad je Referenzprojekt max. 800 Punkte(Los 1)/1 000 Punkte (Lose 2, 3, 4).
Die Erklärung über Referenzleistungen sind in der Anlage „Anlage_III.Lx_Referenzprojekt" (x = 1, 2, 3 oder 4, je nach Los) einzutragen und müssen die dort im Einzelnen geforderten Angaben enthalten.
Hinweis:
Der Fragebogen ist nicht zusätzlich separat auszudrucken!
Mindeststandards:
Vorlage einer Referenz über Software-Einführung und – Anpassung (SEA) unter Verwendung von „Anlage III.Lx" (x=1, 2, 3 oder 4 je nach Los).
Zu II (je Los):
Nennen Sie mindestens ein Referenzprojekt, in denen Ihr Unternehmen SEA-Leistungen für Kunden erbringt oder in den letzten Jahren erbracht hat.
Referenzen, die die nachfolgenden Kriterien nicht erfüllen, werden in der Eignungsbewertung nicht berücksichtigt:
— Angabe des Namens des Referenzkunden (offizielle vollständige Unternehmensbezeichnung), inkl. Kontaktperson und Kontaktdaten;
— Datum des Projektabschlusses der Referenzleistung nicht vor dem 1.1.2017.
Vorlage einer Referenz über Software-as-a-Service (SaaS) unter Verwendung von „Anlage III.Lx" (x=1, 2, 3 oder 4 je nach Los).
Zu III (je Los):
Nennen Sie mindestens ein Referenzprojekt, in denen Ihr Unternehmen SaaS-Leistungen für Kunden erbringt oder in den letzten Jahren erbracht hat.
— Datum des Startzeitpunktes der Referenzleistung nicht vor dem 1.1.2017.
Vorlage einer gültigen ISO 27001 Zertifizierung. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Zertifizierung je Unternehmen abzugeben.
Eigenerklärung zum Standort relevanter Server innerhalb der EU zur Erbringung von SaaS-Leistungen vom Bewerber bzw. für jeden Bewerber der Bewerbergemeinschaft.
Verpflichtungserklärung nach §3 Abs. 1 bis 3 LTMG und § 4 LTMG vom Bewerber bzw. für jeden Bewerber der Bewerbergemeinschaft.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Für Bewerbergemeinschaften (BG) gilt: keine Vorgabe der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedernder BG unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
a) Darstellung der Aufgabenteilung; es ist mindestens anzugeben, welches Mitglied für welche geforderte fachliche/technische Leistungsfähigkeit im Teilnahmewettbewerb eintritt,
b) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der BG,
c) Erklärung, dass der Vertreter die Mitglieder der BG während des gesamten Verfahrens verbindlich vertritt,
d) Erklärung, dass alle Mitglieder der BG im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer BG oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/BGs, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer BG oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/BGs, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß IT-Rahmenvertrag, Anlage ITRV
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften werden nach § 50 Abs. 3 SektVO verpflichtet, im Auftragsfall eine gemeinsame Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH oder der GmbH & Co. KG zu gründen (Projektgesellschaft). Einzelheiten zu den Anforderungen an die Projektgesellschaft sind in Ziffer 7.4 des Verfahrensleitfadens dargestellt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften werden nach § 50 Abs. 3 SektVO verpflichtet, im Auftragsfall eine gemeinsame Gesellschaft in der Rechtsform der GmbH oder der GmbH & Co. KG zu gründen (Projektgesellschaft). Einzelheiten zu den Anforderungen an die Projektgesellschaft sind in Ziffer 7.4 des Verfahrensleitfadens dargestellt.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erforderlich. Die entsprechende Haftungsverpflichtung des anderen Unternehmens ist nachzuweisen.
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erforderlich. Die entsprechende Haftungsverpflichtung des anderen Unternehmens ist nachzuweisen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. Inhalt und Gliederung der Teilnahmeanträge:
Für den Teilnahmeantrag sind die in Ziffern III.1.1) bis III.1.3) der europaweiten Auftragsbekanntmachung und ergänzend in Ziff. 3 und 4 der Teilnahmeformulare (Anlage I.1) angegebenen Eignungsnachweise einzureichen.
Weitere Erklärungen sind von Bewerbergemeinschaften sowie im Zusammenhang mit der Eignungsleihe und der Einbindung sonstiger Nachunternehmer einzureichen (vgl. Ziff. 7.4, 7.5 und 7.7 Leitfaden).
Um die Vergleichbarkeit sowie eine effiziente Auswertung der Teilnahmeanträge sicherzustellen, ist ein Teilnahmeantrag unter Verwendung der u. g. Anlagen zu stellen. Die Anlagen und Unterlagen sind entsprechend der Ordnungskennung zu kennzeichnen. Der Bewerber soll für die einzureichenden Dokumente seinen Unternehmensnamen dem ursprünglichen Dateinamen voranstellen, beispielsweise [Unternehmensname]_Treasury_Anlage_I.1_Teilnahmeformular.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Um die Vergleichbarkeit sowie eine effiziente Auswertung der Teilnahmeanträge sicherzustellen, ist ein Teilnahmeantrag unter Verwendung der u. g. Anlagen zu stellen. Die Anlagen und Unterlagen sind entsprechend der Ordnungskennung zu kennzeichnen. Der Bewerber soll für die einzureichenden Dokumente seinen Unternehmensnamen dem ursprünglichen Dateinamen voranstellen, beispielsweise [Unternehmensname]_Treasury_Anlage_I.1_Teilnahmeformular.
2. Formale Anforderungen und Nachweis der Eignung - Ausschlussprüfung:
Zunächst findet eine formale Prüfung der Teilnahmeanträge in Bezug auf deren fristgerechte Einreichung, formale Richtigkeit, Vollständigkeit etc. statt. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, werden nicht berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zunächst findet eine formale Prüfung der Teilnahmeanträge in Bezug auf deren fristgerechte Einreichung, formale Richtigkeit, Vollständigkeit etc. statt. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, werden nicht berücksichtigt.
Sodann wird geprüft, ob mit dem Teilnahmeantrag die geforderten Mindestnachweise für die Eignung (Ziff. 3 des Teilnahmeformulars, Anlage I.1) erbracht wurden.
Die Nichterbringung auch nur eines Mindestnachweises führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem weiteren Verfahren.
3. Nachweis der Eignung - Auswahl der Bieter:
Nach der Ausschlussprüfung nach Ziff. 7.2 (Leitfaden) erfolgt die Eignungsbewertung der Bewerber auf Grundlage der in Ziff. 4 des Teilnahmeformulars (Anlage I.1) angegebenen Auswahlkriterien und der im Rahmen des Verfahrens publizierten Eignungsbewertungstabelle (vgl. elektronischer Fragebogen zur Eignungsprüfung "aidf"). Das Ergebnis der Eignungsbewertung ist maßgeblich dafür, ob ein Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach der Ausschlussprüfung nach Ziff. 7.2 (Leitfaden) erfolgt die Eignungsbewertung der Bewerber auf Grundlage der in Ziff. 4 des Teilnahmeformulars (Anlage I.1) angegebenen Auswahlkriterien und der im Rahmen des Verfahrens publizierten Eignungsbewertungstabelle (vgl. elektronischer Fragebogen zur Eignungsprüfung "aidf"). Das Ergebnis der Eignungsbewertung ist maßgeblich dafür, ob ein Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Bei den Eignungskriterien werden entsprechend der Darstellung im elektronischen Fragebogen zur Eignungsprüfung mehrere Zielerreichungsgrade unterschieden. Zudem unterscheiden sich die jeweiligen Eignungskriterien auch hinsichtlich der Gewichtung, mit der diese zur Bestimmung des Eignungsbewertungsergebnisses berücksichtigt werden. Die jeweilige Zielerreichung bzgl. eines Eignungskriteriums im Rahmen der Bewertung bestimmt sich anhand der durch den Bewerber eingereichten Anlagen und Unterlagen bzw. darin gemachter Angaben.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei den Eignungskriterien werden entsprechend der Darstellung im elektronischen Fragebogen zur Eignungsprüfung mehrere Zielerreichungsgrade unterschieden. Zudem unterscheiden sich die jeweiligen Eignungskriterien auch hinsichtlich der Gewichtung, mit der diese zur Bestimmung des Eignungsbewertungsergebnisses berücksichtigt werden. Die jeweilige Zielerreichung bzgl. eines Eignungskriteriums im Rahmen der Bewertung bestimmt sich anhand der durch den Bewerber eingereichten Anlagen und Unterlagen bzw. darin gemachter Angaben.
Es werden die Zielerreichungsgrad ZE 0 bis ZE 2 unterschieden und je Zielerreichungsgrad unterschiedliche Bewertungspunkte vergeben. Bei einer vollständigen, d. h. uneingeschränkten Erfüllung aller Anforderungen, wobei jedes Eignungskriterium mit dem Zielerreichungsgrad ZE 2 erfüllt wird, erreicht ein Bewerber die Maximalpunktzahl.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es werden die Zielerreichungsgrad ZE 0 bis ZE 2 unterschieden und je Zielerreichungsgrad unterschiedliche Bewertungspunkte vergeben. Bei einer vollständigen, d. h. uneingeschränkten Erfüllung aller Anforderungen, wobei jedes Eignungskriterium mit dem Zielerreichungsgrad ZE 2 erfüllt wird, erreicht ein Bewerber die Maximalpunktzahl.
Die Eignungsbewertungsergebnisse aller Bewerber werden zur Bildung einer Rangfolge der Bewerber verwendet. Das ausschreibende Unternehmen sieht vor, die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu begrenzen. Sofern eine entsprechende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorliegt, werden die besten 3 Bewerber der Eignungsprüfung zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Eignungsbewertungsergebnisse aller Bewerber werden zur Bildung einer Rangfolge der Bewerber verwendet. Das ausschreibende Unternehmen sieht vor, die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zu begrenzen. Sofern eine entsprechende Anzahl an geeigneten Bewerbern vorliegt, werden die besten 3 Bewerber der Eignungsprüfung zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument "Leitfaden" zu den Anforderungen an Bewerber-/Bietergemeinschaften unter Ziffer 7.4 und hinsichtlich der Eignungsleihe unter Ziffer 7.5.
Für den Teilnahmeantrag sind die in Ziffern III.1.1) bis III.1.3) der europaweiten Auftragsbekanntmachung und ergänzend in Ziff. 3 und 4 der Teilnahmeformulare (Anlage I.2) angegebenen Eignungsnachweise einzureichen.
Um die Vergleichbarkeit sowie eine effiziente Auswertung der Teilnahmeanträge sicherzustellen, ist ein Teilnahmeantrag unter Verwendung der u. g. Anlagen zu stellen. Die Anlagen und Unterlagen sind entsprechend der Ordnungskennung zu kennzeichnen. Der Bewerber soll für die einzureichenden Dokumente seinen Unternehmensnamen dem ursprünglichen Dateinamen voranstellen, beispielsweise [Unternehmensname]_Treasury_Anlage_I.2_Teilnahmeformular.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Um die Vergleichbarkeit sowie eine effiziente Auswertung der Teilnahmeanträge sicherzustellen, ist ein Teilnahmeantrag unter Verwendung der u. g. Anlagen zu stellen. Die Anlagen und Unterlagen sind entsprechend der Ordnungskennung zu kennzeichnen. Der Bewerber soll für die einzureichenden Dokumente seinen Unternehmensnamen dem ursprünglichen Dateinamen voranstellen, beispielsweise [Unternehmensname]_Treasury_Anlage_I.2_Teilnahmeformular.
Sodann wird geprüft, ob mit dem Teilnahmeantrag die geforderten Mindestnachweise für die Eignung (Ziff. 3 des Teilnahmeformulars, Anlage I.2) erbracht wurden.
Nach der Ausschlussprüfung nach Ziff. 7.2 (Leitfaden) erfolgt die Eignungsbewertung der Bewerber auf Grundlage der in Ziff. 4 des Teilnahmeformulars (Anlage I.2) angegebenen Auswahlkriterien und der im Rahmen des Verfahrens publizierten Eignungsbewertungstabelle (vgl. elektronischer Fragebogen zur Eignungsprüfung "aidf"). Das Ergebnis der Eignungsbewertung ist maßgeblich dafür, ob ein Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach der Ausschlussprüfung nach Ziff. 7.2 (Leitfaden) erfolgt die Eignungsbewertung der Bewerber auf Grundlage der in Ziff. 4 des Teilnahmeformulars (Anlage I.2) angegebenen Auswahlkriterien und der im Rahmen des Verfahrens publizierten Eignungsbewertungstabelle (vgl. elektronischer Fragebogen zur Eignungsprüfung "aidf"). Das Ergebnis der Eignungsbewertung ist maßgeblich dafür, ob ein Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Für den Teilnahmeantrag sind die in Ziffern III.1.1) bis III.1.3) der europaweiten Auftragsbekanntmachung und ergänzend in Ziff. 3 und 4 der Teilnahmeformulare (Anlage I.3) angegebenen Eignungsnachweise einzureichen.
Um die Vergleichbarkeit sowie eine effiziente Auswertung der Teilnahmeanträge sicherzustellen, ist ein Teilnahmeantrag unter Verwendung der u. g. Anlagen zu stellen. Die Anlagen und Unterlagen sind entsprechend der Ordnungskennung zu kennzeichnen. Der Bewerber soll für die einzureichenden Dokumente seinen Unternehmensnamen dem ursprünglichen Dateinamen voranstellen, beispielsweise [Unternehmensname]_Treasury_Anlage_I.3_Teilnahmeformular.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Um die Vergleichbarkeit sowie eine effiziente Auswertung der Teilnahmeanträge sicherzustellen, ist ein Teilnahmeantrag unter Verwendung der u. g. Anlagen zu stellen. Die Anlagen und Unterlagen sind entsprechend der Ordnungskennung zu kennzeichnen. Der Bewerber soll für die einzureichenden Dokumente seinen Unternehmensnamen dem ursprünglichen Dateinamen voranstellen, beispielsweise [Unternehmensname]_Treasury_Anlage_I.3_Teilnahmeformular.
Sodann wird geprüft, ob mit dem Teilnahmeantrag die geforderten Mindestnachweise für die Eignung (Ziff. 3 des Teilnahmeformulars, Anlage I.3) erbracht wurden.
Nach der Ausschlussprüfung nach Ziff. 7.2 (Leitfaden) erfolgt die Eignungsbewertung der Bewerber auf Grundlage der in Ziff. 4 des Teilnahmeformulars (Anlage I.3) angegebenen Auswahlkriterien und der im Rahmen des Verfahrens publizierten Eignungsbewertungstabelle (vgl. elektronischer Fragebogen zur Eignungsprüfung "aidf"). Das Ergebnis der Eignungsbewertung ist maßgeblich dafür, ob ein Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach der Ausschlussprüfung nach Ziff. 7.2 (Leitfaden) erfolgt die Eignungsbewertung der Bewerber auf Grundlage der in Ziff. 4 des Teilnahmeformulars (Anlage I.3) angegebenen Auswahlkriterien und der im Rahmen des Verfahrens publizierten Eignungsbewertungstabelle (vgl. elektronischer Fragebogen zur Eignungsprüfung "aidf"). Das Ergebnis der Eignungsbewertung ist maßgeblich dafür, ob ein Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Für den Teilnahmeantrag sind die in Ziffern III.1.1) bis III.1.3) der europaweiten Auftragsbekanntmachung und ergänzend in Ziff. 3 und 4 der Teilnahmeformulare (Anlage I.4) angegebenen Eignungsnachweise einzureichen.
Um die Vergleichbarkeit sowie eine effiziente Auswertung der Teilnahmeanträge sicherzustellen, ist ein Teilnahmeantrag unter Verwendung der u. g. Anlagen zu stellen. Die Anlagen und Unterlagen sind entsprechend der Ordnungskennung zu kennzeichnen. Der Bewerber soll für die einzureichenden Dokumente seinen Unternehmensnamen dem ursprünglichen Dateinamen voranstellen, beispielsweise [Unternehmensname]_Treasury_Anlage_ I.4_Teilnahmeformular.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Um die Vergleichbarkeit sowie eine effiziente Auswertung der Teilnahmeanträge sicherzustellen, ist ein Teilnahmeantrag unter Verwendung der u. g. Anlagen zu stellen. Die Anlagen und Unterlagen sind entsprechend der Ordnungskennung zu kennzeichnen. Der Bewerber soll für die einzureichenden Dokumente seinen Unternehmensnamen dem ursprünglichen Dateinamen voranstellen, beispielsweise [Unternehmensname]_Treasury_Anlage_ I.4_Teilnahmeformular.
Sodann wird geprüft, ob mit dem Teilnahmeantrag die geforderten Mindestnachweise für die Eignung (Ziff. 3 des Teilnahmeformulars, Anlage I.4) erbracht wurden.
Nach der Ausschlussprüfung nach Ziff. 7.2 (Leitfaden) erfolgt die Eignungsbewertung der Bewerber auf Grundlage der in Ziff. 4 des Teilnahmeformulars (Anlage I.4) angegebenen Auswahlkriterien und der im Rahmen des Verfahrens publizierten Eignungsbewertungstabelle (vgl. elektronischer Fragebogen zur Eignungsprüfung "aidf"). Das Ergebnis der Eignungsbewertung ist maßgeblich dafür, ob ein Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Nach der Ausschlussprüfung nach Ziff. 7.2 (Leitfaden) erfolgt die Eignungsbewertung der Bewerber auf Grundlage der in Ziff. 4 des Teilnahmeformulars (Anlage I.4) angegebenen Auswahlkriterien und der im Rahmen des Verfahrens publizierten Eignungsbewertungstabelle (vgl. elektronischer Fragebogen zur Eignungsprüfung "aidf"). Das Ergebnis der Eignungsbewertung ist maßgeblich dafür, ob ein Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-05-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-31 📅
1. Die Teilnahmeantrags- sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform tender24 (https://www.tender24.de). Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben.
1. Die Teilnahmeantrags- sowie Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform tender24 (https://www.tender24.de). Dort müssen die Vergabeunterlagen mit dem Bietercockpit geöffnet, bearbeitet und abgegeben werden, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben.
Die Kommunikation hat ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu erfolgen.
Kontaktstelle bei technischen Fragen zur elektronischen Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote:
Mit Abgabe seines Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass seine unternehmensbezogenen Daten sowie sämtliche personenbezogenen Daten, die in seinem Antrag aufgeführt werden, von der ausführenden Vergabestelle sowie von dem Auftraggeber im Form der Erhebung und elektronischen Speicherung verarbeitet werden. Ferner erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens genutzt werden.
Mit Abgabe seines Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass seine unternehmensbezogenen Daten sowie sämtliche personenbezogenen Daten, die in seinem Antrag aufgeführt werden, von der ausführenden Vergabestelle sowie von dem Auftraggeber im Form der Erhebung und elektronischen Speicherung verarbeitet werden. Ferner erklärt sich der Bieter damit einverstanden, dass die Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens genutzt werden.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
4. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
4. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.
5. Das /die bezuschlagte/n Unternehmen, sind angehalten, sich nach Zuschlag im EnBW-Lieferantenportal zu registrieren. Die im EnBW-Lieferantenportal abgefragten Informationen können in der Anlage EnBW_Fragebogen_Stufe_1.pdf eingesehen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-926-8730📞
Fax: +49 721-926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist nur dann zulässig, wenn der Antragsteller unter anderem den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat und der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht wird (vgl. hierzu im einzelnen § 160 Absatz 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 055-131237 (2020-03-13)
Ergänzende Angaben (2020-04-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Software-Wartung und -Reparatur📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Das Führen von konzerninternen, „virtuellen“ Bankkonten für Tochtergesellschaften der EnBW.
— Die Verteilung von Kontoauszügen an die internen Kontoinhaber.
— Die Verarbeitung von Zahlungsaufträgen der Kontoinhaber (Lastschrift und Überweisung) mit nachfolgenden Umbuchungen zwischen konzerninternen Bankkonten.
— Die spiegelbildliche Abbildung von Cash Pool Salden auf konzerninternen Bankkonten.
— Die regelmäßige Verzinsung von Salden auf konzerninternen Bankkonten.
— Der bilanzielle Ausweis von Aufwänden und Erträgen bei sowohl der Inhouse Bank als auch den Kontoinhabern.
Über die Applikation(en) abzubildende Prozesse im Bereich Treasury und Risikomanagement unterteilen sich in 4 Blöcke, die nachfolgend beschrieben sind.
1. Treasury Geschäftsverwaltung
— Prozesse im Währungsrisikomanagement,
— Prozesse in der internen und externen Finanzierung,
— Prozesse der Limitverwaltung,
— Prozesse im Zinsrisikomanagement,
— Prozesse im Asset Management,
— Übergreifende Prozesse.
2. Prozesse im Cash Management und der Kontendisposition;
3. Prozess der Ist-Rechnung;
4. Prozess der Liquiditätsprognose Weitere Anforderungen an Los 2 entnehmen Sie bitte dem Leitfaden.
— Die Übernahme von Zahlungsaufträgen der EnBW AG und der Tochtergesellschaften aus verschiedenen Vorsystemen zur weiteren Verarbeitung und Weitergabe an die kontoführenden Banken.
— Die Prüfung und Freigabe von Zahlungsaufträgen unter Einsatz von Workflows zur Ermöglichung eines durchgängigen Mehraugenprinzips.
— Die Übergabe von geprüften und freigegebenen Zahlungsaufträgen an die Kontoführenden Banken zur Ausführung.
— Import und Darstellung von Statusinformationen zu an die Banken übertragenen Zahlungsaufträgen.
— Import der Kontoauszüge und Vormerkposten von den kontoführenden Banken.
— Prüfung ausgehender Zahlungen gegen Embargo- und Sanktionslisten sowie Freigabe von Verdachtsfällen unter Anwendung von Workflows.
— Die Durchführung der technischen Bankenkommunikation für Gesellschaften ohne direktes oder indirektes Beteiligungsverhältnis (Drittmarktgeschäft). Die Applikation zur Bankkontenverwaltung soll den gesamten Lebenszyklus von Bankkonten im EnBW-Konzern abbilden.
— Die Durchführung der technischen Bankenkommunikation für Gesellschaften ohne direktes oder indirektes Beteiligungsverhältnis (Drittmarktgeschäft). Die Applikation zur Bankkontenverwaltung soll den gesamten Lebenszyklus von Bankkonten im EnBW-Konzern abbilden.
Betroffene Prozesse umfassen:
— Verarbeitung von Anträgen zur Kontoeröffnung aus den operativen Gesellschaften des EnBW Konzerns.
— Freigabe von Kontoeröffnungsanträgen durch Treasury der EnBW.
— Übergabe von Stammdaten aus der Bankkontenverwaltung an SAP S/4HANA.
— Verwaltung von Zeichnungsberechtigungen inklusive EC- und Kreditkarten.
— Kommunikation mit den kontoführenden Banken der EnBW bzgl. Kontoeröffnungen, Stammdatenänderungen, Zeichnungsberechtigungen und Kontoschließungen über offene eBAM-Standards.
— Auswertung von Bankgebühren sowie Abgleich gegen vertraglich vereinbarte Gebühren.
— Beantragung von Bankbürgschaften sowie Konzernbürgschaften (inkl. Patronatserklärungen) durch die Tochtergesellschaften der EnBW AG.
— Die Prüfung und Vervollständigung der beantragten Bankbürgschaften und Konzernbürgschaften.
— Die Beauftragung von Banken mit der Ausstellung von Bürgschaften über bestehende Avalkreditlinien sowie der Anpassung von bereits ausgestellten Bürgschaften.
— Die interne Weiterbelastung angefallener Kosten an den internen Antragsteller.
— Die periodengerechte Abgrenzung angefallener Zinsaufwände sowie die Übergabe von Buchungsdaten an die Finanzbuchhaltung der EnBW.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-22 📅
Name: Serrala Group GmbH
Postanschrift: Oldesloer Str. 63
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22457
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Name: TIS Treasury Intelligence Solutions GmbH
Postanschrift: Altrottstraße 31
Postort: Walldorf
Postleitzahl: 69190
E-Mail: info@tis.biz📧
Land: Rhein-Neckar-Kreis
🏙️
Name: COPS GmbH
Postanschrift: Hochsatzengasse 37
Postort: Wien
Postleitzahl: 1140
Land: Österreich 🇦🇹
E-Mail: office@copsgmbh.com📧
Land: Wien
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
Quelle: OJS 2021/S 030-075604 (2021-02-08)