Prüfung der elektrotechnischen Anlagen gemäß Prüfverordnung – PVO vom 14.2.2006 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt I) in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung — in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg. Die ca. 450 (Schul-) Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Die Auftragsvergabe erfolgt in 4 Losen. Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Störungen im Schulbetrieb vermieden werden. Lärmintensive Arbeiten sind vornehmlich in den Hamburger Ferien auszuführen und müssen als solche bei der Terminvereinbarung angekündigt werden. Mit Behinderungen durch den laufenden Schulbetrieb ist während der Ausführung der Leistungen zu rechnen. Die Arbeiten finden während des laufenden Schulbetriebs statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Kontrolle und Tests
Referenznummer: SBH VgV OV 025-20 DK
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung — in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die ca. 450 (Schul-) Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Die Auftragsvergabe erfolgt in 4 Losen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Störungen im Schulbetrieb vermieden werden. Lärmintensive Arbeiten sind vornehmlich in den Hamburger Ferien auszuführen und müssen als solche bei der Terminvereinbarung angekündigt werden.
Mit Behinderungen durch den laufenden Schulbetrieb ist während der Ausführung der Leistungen zu rechnen.
Die Arbeiten finden während des laufenden Schulbetriebs statt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung — in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die ca. 450 (Schul-) Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Die Auftragsvergabe erfolgt in 4 Losen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Störungen im Schulbetrieb vermieden werden. Lärmintensive Arbeiten sind vornehmlich in den Hamburger Ferien auszuführen und müssen als solche bei der Terminvereinbarung angekündigt werden.
Mit Behinderungen durch den laufenden Schulbetrieb ist während der Ausführung der Leistungen zu rechnen.
Die Arbeiten finden während des laufenden Schulbetriebs statt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Kontrolle und Tests📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Kontrolle und Tests📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Vertragslaufzeit beginnt für alle Lose am 1.Januar 2021 und endet am 31.Dezember 2023. Aus dem Leistungszeitraum resultierende Nachprüfungen sind in der ausgeschriebenen Leistung bis Abschluss der Leistungserbringung am 31.12.2024, zu den Konditionen dieser Ausschreibung, inkludiert.
Die Vertragslaufzeit beginnt für alle Lose am 1.Januar 2021 und endet am 31.Dezember 2023. Aus dem Leistungszeitraum resultierende Nachprüfungen sind in der ausgeschriebenen Leistung bis Abschluss der Leistungserbringung am 31.12.2024, zu den Konditionen dieser Ausschreibung, inkludiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung — in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung — in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die ca. 450 (Schul-) Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Die Auftragsvergabe erfolgt in 4 Losen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Störungen im Schulbetrieb vermieden werden. Lärmintensive Arbeiten sind vornehmlich in den Hamburger Ferien auszuführen und müssen als solche bei der Terminvereinbarung angekündigt werden.
Mit Behinderungen durch den laufenden Schulbetrieb ist während der Ausführung der Leistungen zu rechnen.
Die Arbeiten finden während des laufenden Schulbetriebs statt.
Geschätzter Gesamtwert: 1 324 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Bergedorf, Eimsbüttel, Mitte
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Wiederkehrende PVO Prüfung der elektrotechnischen Anlagen an ca. 450 in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Für die Prüfjahre 2021 bis 2023 wurde die Dienstleistung in 4 Lose aufgeteilt. Los 1 und 2 beziehen sich auf die gesamte Vertragslaufzeit. Los 3 bezieht sich auf die Prüfjahre 2021 und 2022. Los 4 bezieht sich auf das Prüfjahr 2023.
Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Ein AN kann aus Gründen der Mittelstandsförderung sowie der Absicherung der Erbringung der Leistung maximal den Zuschlag für 2 Lose erhalten. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als 2 Losen ergibt.
Die Angebotsabgabe ist möglich für ein bis alle Lose. Ein AN kann aus Gründen der Mittelstandsförderung sowie der Absicherung der Erbringung der Leistung maximal den Zuschlag für 2 Lose erhalten. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als 2 Losen ergibt.
Die Bezuschlagung erfolgt unter der Berücksichtigung der unter Ziffer IV.2.1) der Bekanntmachung (Nr. 4 der Leistungsbeschreibung „Wertungskriterien“).
Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis – bezogen auf alle Lose – realisieren kann.
Eine Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis – bezogen auf alle Lose – realisieren kann.
Anschließend erhält die Firma mit der nächst höchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis) den Zuschlag für ein oder mehrere übrige Lose.
Bei Punktgleichheit ist der niedrigste Preis ausschlaggebend.
Die vergleichende Preisbewertung erfolgt auf Basis der gebotenen netto-Preise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuer.
Der AG behält sich hierbei vor, den Zuschlag auf mehr als 2 Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern der Preisabstand zwischen den beiden Best bietenden in dem jeweiligen Los mehr als 5 % beträgt.
Für den Fall, dass nicht ausreichend wertbare Angebote vorliegen, um unter Einhaltung vor-genannter Loslimitierung alle Lose beauftragen zu können, behält sich der AG vor, von der Loslimitierung Abstand zu nehmen und alle Lose auf Grundlage der wertbaren Angebote zu beauftragen.
Für den Fall, dass nicht ausreichend wertbare Angebote vorliegen, um unter Einhaltung vor-genannter Loslimitierung alle Lose beauftragen zu können, behält sich der AG vor, von der Loslimitierung Abstand zu nehmen und alle Lose auf Grundlage der wertbaren Angebote zu beauftragen.
Die Vertragslaufzeit beginnt für alle Lose am 1.Januar 2021 und endet am 31.Dezember 2023. Aus dem Leistungszeitraum resultierende Nachprüfungen sind in der ausgeschriebenen Leistung bis Abschluss der Leistungserbringung am 31.12.2024, zu den Konditionen dieser Ausschreibung, inkludiert.
Die Vertragslaufzeit beginnt für alle Lose am 1.Januar 2021 und endet am 31.Dezember 2023. Aus dem Leistungszeitraum resultierende Nachprüfungen sind in der ausgeschriebenen Leistung bis Abschluss der Leistungserbringung am 31.12.2024, zu den Konditionen dieser Ausschreibung, inkludiert.
Bezeichnung des Loses: Wandsbek Nord, Altona, HIBB
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der AG behält sich hierbei vor, den Zuschlag auf mehr als 2 Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern der Preis abstand zwischen den beiden Best bietenden in dem jeweiligen Los mehr als 5 % beträgt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 451 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Wandsbek Süd, Nord
Losnummer: 3
Geschätzter Wert ohne MwSt: 296 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: GMH und Kommunalbau
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Für den Fall, dass nicht ausreichend wertbare Angebote vorliegen, um unter Einhaltung vorgenannter Loslimitierung alle Lose beauftragen zu können, behält sich der AG vor, von der Loslimitierung Abstand zu nehmen und alle Lose auf Grundlage der wertbaren Angebote zu beauftragen.
Für den Fall, dass nicht ausreichend wertbare Angebote vorliegen, um unter Einhaltung vorgenannter Loslimitierung alle Lose beauftragen zu können, behält sich der AG vor, von der Loslimitierung Abstand zu nehmen und alle Lose auf Grundlage der wertbaren Angebote zu beauftragen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 223 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die ca. 450 (Schul-) Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (gültig und den aktuellen Stand abbildend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis über eine Betriebshaftpflicht;
— Umsätze der letzten 3 letzten Geschäftsjahre;
— Bescheinigung in Steuersachen (hier: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt, nicht älter als 12 Monate);
— Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (nicht älter als 12 Monate);
— ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung Mindestlohn;
— Kalkulationsnachweis für den Stundensatz eines Prüfsachverständigen (Bedarfsposition im Preisblatt). Auf Anforderung hat der AN seine Kalkulation vollständig, transparent und nachvollziehbar für den AG auch nach Auftragserteilung offen zulegen. Sollten sich nach dem in Kraft treten der neuen Prüfverordnung – PVO zusätzliche Auf-gaben und eine Leistungsanpassung ergeben, sind Nachträge auf Grundlage der Kalkulation des Hauptauftrages zu formulieren und einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Kalkulationsnachweis für den Stundensatz eines Prüfsachverständigen (Bedarfsposition im Preisblatt). Auf Anforderung hat der AN seine Kalkulation vollständig, transparent und nachvollziehbar für den AG auch nach Auftragserteilung offen zulegen. Sollten sich nach dem in Kraft treten der neuen Prüfverordnung – PVO zusätzliche Auf-gaben und eine Leistungsanpassung ergeben, sind Nachträge auf Grundlage der Kalkulation des Hauptauftrages zu formulieren und einzureichen.
Mindeststandards:
— Betriebshaftpflicht: mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters/der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.).
Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters/der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.).
— Umsätze: Der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 Jahre muss mindestens 100 000 EUR netto jährlich betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Aufstellung der verfügbaren, geeigneten und qualifizierten Mitarbeiter des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden;
— Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“;
— mindestens 3 Referenzen die nicht älter als 3 Jahre (Stichtag 1.1.2017) sind, über vergleichbare Projekte aus den Bereichen öffentlicher Verwaltung und/oder Immobilienwirtschaft. Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber sowie die vollständigen Kontaktdaten der eingereichten Referenzen;
— mindestens 3 Referenzen die nicht älter als 3 Jahre (Stichtag 1.1.2017) sind, über vergleichbare Projekte aus den Bereichen öffentlicher Verwaltung und/oder Immobilienwirtschaft. Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber sowie die vollständigen Kontaktdaten der eingereichten Referenzen;
— Kurzkonzept (max. 3 DINA4-Seiten, Schriftgröße 11pt, 1,5 zeilig) zur Darstellung von Prozessen, Abläufen sowie der Herangehensweise zur Ausführung der Prüfung, (Hin-weis: keine Firmenprospekte, Flyer o. ä.). Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der beigefügten Wertungsmatrix.
— Kurzkonzept (max. 3 DINA4-Seiten, Schriftgröße 11pt, 1,5 zeilig) zur Darstellung von Prozessen, Abläufen sowie der Herangehensweise zur Ausführung der Prüfung, (Hin-weis: keine Firmenprospekte, Flyer o. ä.). Die Wertung erfolgt unter Berücksichtigung der beigefügten Wertungsmatrix.
Mindeststandards:
— Mitarbeiter: Es ist für den Erhalt eines Loses mindestens eine qualifizierte Fachkraft in Vollzeit nachzuweisen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an den Auftrag
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführungsmanagement/Krisenmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführungsmanagement
Durchführungsmanagement/Kriesenmanagement
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Bei Ihrer Rechnungsstellung beachten Sie bitte, dass die Leistung umsatzsteuerlich (Lieferung/sonstige Leistung) mit deren Ausführung entsteht. Es gilt der jeweils gültige Steuersatz. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes.
Bei Ihrer Rechnungsstellung beachten Sie bitte, dass die Leistung umsatzsteuerlich (Lieferung/sonstige Leistung) mit deren Ausführung entsteht. Es gilt der jeweils gültige Steuersatz. Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes.
Die Leistung wird während des laufenden Schulbetriebs erbracht.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind:
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg),
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de
Zu richten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2020/S 142-349692 (2020-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung – in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die ca. 450 (Schul-) Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Die Auftragsvergabe erfolgt in 4 Losen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungser-bringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichti-gen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Störungen im Schulbetrieb vermieden werden. Lärmintensive Arbeiten sind vornehmlich in den Hamburger Ferien auszuführen und müssen als solche bei der Terminvereinbarung angekündigt werden.
Mit Behinderungen durch den laufenden Schulbetrieb ist während der Ausführung der Leistungen zu rechnen.
Die Arbeiten finden während des laufenden Schulbetriebs statt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung – in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die ca. 450 (Schul-) Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Die Auftragsvergabe erfolgt in 4 Losen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungser-bringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichti-gen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Störungen im Schulbetrieb vermieden werden. Lärmintensive Arbeiten sind vornehmlich in den Hamburger Ferien auszuführen und müssen als solche bei der Terminvereinbarung angekündigt werden.
Mit Behinderungen durch den laufenden Schulbetrieb ist während der Ausführung der Leistungen zu rechnen.
Die Arbeiten finden während des laufenden Schulbetriebs statt.
Gesamtwert des Auftrags: 1 088 100 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung – in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung – in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungser-bringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichti-gen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungser-bringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichti-gen.
Die Bezuschlagung erfolgt unter der Berücksichtigung der unter Ziffer IV.2.1) der Bekannt-machung (Nr. 4 der Leistungsbeschreibung „Wertungskriterien“).
Anschließend erhält die Firma mit der nächsthöchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis) den Zuschlag für ein oder mehrere übrige Lose.
Der AG behält sich hierbei vor, den Zuschlag auf mehr als 2 Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern der Preisabstand zwischen den beiden Bestbietenden in dem jeweiligen Los mehr als 5 % beträgt.
Zusätzliche Informationen:
Die Vertragslaufzeit beginnt für alle Lose am 01.Januar 2021 und endet am 31.Dezember 2023. Aus dem Leistungszeitraum resultierende Nachprüfungen sind in der ausgeschriebenen Leistung bis Abschluss der Leistungserbringung am 31.12.2024, zu den Konditionen dieser Ausschreibung, inkludiert.
Die Vertragslaufzeit beginnt für alle Lose am 01.Januar 2021 und endet am 31.Dezember 2023. Aus dem Leistungszeitraum resultierende Nachprüfungen sind in der ausgeschriebenen Leistung bis Abschluss der Leistungserbringung am 31.12.2024, zu den Konditionen dieser Ausschreibung, inkludiert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die ca. 450 (Schul-) Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-22 📅
Name: TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Postanschrift: Alboinstr. 56
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 290 620 EUR 💰
368 810 EUR 💰
246 280 EUR 💰
182 390 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Einkauf / Vergabe
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg);