Vertragsgegenstand sind insbesondere die nach deutschem Handelsrecht vorgeschriebenen Jahres- und Konzernabschlussprüfungen für die BGE und die Tochtergesellschaft BGE Technology GMBH. Darüber hinaus sind im Rahmen der Jahres- und Konzernabschlussprüfungen ergänzende Prüfungen nach § 53 HGrG, Endlager VLV und StandAG sowie die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführer durchzuführen und darüber Bericht zu erstatten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1287📞
E-Mail: heiner.goedecke@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E37881185🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem §99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung der Jahres- und Konzernabschlüsse für die Jahre 2020-2023
Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦
Kurze Beschreibung:
“Vertragsgegenstand sind insbesondere die nach deutschem Handelsrecht vorgeschriebenen Jahres- und Konzernabschlussprüfungen für die BGE und die...”
Kurze Beschreibung
Vertragsgegenstand sind insbesondere die nach deutschem Handelsrecht vorgeschriebenen Jahres- und Konzernabschlussprüfungen für die BGE und die Tochtergesellschaft BGE Technology GMBH. Darüber hinaus sind im Rahmen der Jahres- und Konzernabschlussprüfungen ergänzende Prüfungen nach § 53 HGrG, Endlager VLV und StandAG sowie die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführer durchzuführen und darüber Bericht zu erstatten.
1️⃣
Ort der Leistung: Peine🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH Hauptverwaltung
Eschenstr. 55
31226 Peine”
Beschreibung der Beschaffung: Siehe hierzu Leistungsbeschreibung.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“I. Angaben zur persönlichen Lage I.1. Handelsregisterauszug Auszug aus dem Handelsregister – nicht älter als 6 Monate I.2 Eigenerklärung/Nachweis über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
I. Angaben zur persönlichen Lage I.1. Handelsregisterauszug Auszug aus dem Handelsregister – nicht älter als 6 Monate I.2 Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes bei.
Eigenerklärung/Nachweis über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Eigenerklärung/Nachweis über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen I.5 Vorstellung des Bieters Erforderlich sind Angaben zum Unternehmen bezüglich Partner, Anzahl der Mitarbeiter gesamt, davon mit Wirtschaftsprüfer, Steuerberatungsqualifikationen und IT-Spezialisten III.1. Nachweise Durch den Bieter sind folgende Nachweise vorzulegen (Ausschlusskriterien):
— Zulassung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Wirtschaftsprüfer in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung);
— Bescheinigung über die Qualitätskontrolle nach § 57a WPO.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“II.1. Umsatz (netto) des Bieters Für die Jahre 2017/2018/2019 ist der Umsatz des Bieters und ggf. der Umsatz der ausführenden Niederlassung im Bereich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
II.1. Umsatz (netto) des Bieters Für die Jahre 2017/2018/2019 ist der Umsatz des Bieters und ggf. der Umsatz der ausführenden Niederlassung im Bereich der Prüfung von Jahresabschlüssen anzugeben.
“Mindestumsatz des Bieters in den Jahren 2017/2018/2019: 1 000 000/a EUR(Ausschlusskriterium).” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bieter Angaben und Nachweise über vergleichbare Aufträge, die er durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bieter Angaben und Nachweise über vergleichbare Aufträge, die er durchgeführt hat, zu erbringen. Es werden nur Referenzen über Projekte zugelassen, welche in den letzten 5 Jahren abgeschlossen wurden.
Projektbeschreibungen / Erläuterungen sind als Anlage auf jeweils maximal 4 DIN A4-Seiten vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Ansprechpartner der Auftraggeber, anzugeben und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die vorgestellten Referenzprojekte müssen erkennen lassen, dass der Bieter über Erfahrungen/Kenntnisse in folgenden Bereichen verfügt...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die vorgestellten Referenzprojekte müssen erkennen lassen, dass der Bieter über Erfahrungen/Kenntnisse in folgenden Bereichen verfügt (Ausschlusskriterium):
— Erfahrungen in Bezug auf einen ganzheitlichen Beratungsansatz, Risiko- und prozessorientiert (z. B. hinsichtlich IKS, Rechnungslegung und deren Geschäftsprozessanalyse und -optimierung, um der Geschäftsführung Empfehlungen geben zu können);
— Erfahrungen in der Prüfung des Corporate Governance Berichts Bund;
— Erfahrung mit der Erstellung von Bezügeberichten besitzt;
— Erfahrung in der Prüfung nach § 53 HGrG.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“III.1 Nachweise Durch den Bieter sind folgende Nachweise vorzulegen (Ausschlusskriterien):
— Zulassung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Wirtschaftsprüfer...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
III.1 Nachweise Durch den Bieter sind folgende Nachweise vorzulegen (Ausschlusskriterien):
— Zulassung als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Wirtschaftsprüfer in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) Anlage-Nr;
— Bescheinigung über die Qualitätskontrolle nach § 57a WPO.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-18
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-18
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht;
— § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht;
— § 135 GWB Unwirksamkeit;
— § 160 GWB Einleitung, Antrag.
Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 078-184327 (2020-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Vertragsgegenstand sind insbesondere die nach deutschem Handelsrecht vorgeschriebenen Jahres- und Konzernabschlussprüfungen für die BGE und die...”
Kurze Beschreibung
Vertragsgegenstand sind insbesondere die nach deutschem Handelsrecht vorgeschriebenen Jahres- und Konzernabschlussprüfungen für die BGE und die Tochtergesellschaft BGE TECHNOLOGY GMBH. Darüber hinaus sind im Rahmen der Jahres- und Konzernabschlussprüfungen ergänzende Prüfungen nach § 53 HGrG, Endlager VLV und StandAG sowie die Prüfung der Bezüge der Geschäftsführer durchzuführen und darüber Bericht zu erstatten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 292 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Organisations, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Siehe Leistungsbeschreibung
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 078-184327
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 45188910
Titel: Rahmenvertrag Prüfung Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse 2020-2023
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wischaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft”
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Str. 1
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 292 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht;
— § 135 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
— § 134 GWB Informations- und Wartepflicht;
— § 135 GWB Unwirksamkeit;
— § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Quelle: OJS 2020/S 164-399122 (2020-08-20)