Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen gemäß Prüfverordnung – PVO vom 14.2.2006 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt I) in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung — in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg. Die ca. 450 (Schul-) Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Die Auftragsvergabe erfolgt in 7 Losen. Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass Störungen im Schulbetrieb vermieden werden. Lärmintensive Arbeiten sind vornehmlich in den Hamburger Ferien auszuführen und müssen als solche bei der Terminvereinbarung angekündigt werden. Mit Behinderungen durch den laufenden Schulbetrieb ist während der Ausführung der Leistungen zu rechnen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Kontrolle und Tests
Referenznummer: SBH VgV OV 026-20 DK
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung — in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die ca. 450 (Schul-) Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Die Auftragsvergabe erfolgt in 7 Losen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Störungen im Schulbetrieb vermieden werden. Lärmintensive Arbeiten sind vornehmlich in den Hamburger Ferien auszuführen und müssen als solche bei der Terminvereinbarung angekündigt werden.
Mit Behinderungen durch den laufenden Schulbetrieb ist während der Ausführung der Leistungen zu rechnen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung — in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die ca. 450 (Schul-) Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Die Auftragsvergabe erfolgt in 7 Losen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Störungen im Schulbetrieb vermieden werden. Lärmintensive Arbeiten sind vornehmlich in den Hamburger Ferien auszuführen und müssen als solche bei der Terminvereinbarung angekündigt werden.
Mit Behinderungen durch den laufenden Schulbetrieb ist während der Ausführung der Leistungen zu rechnen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Kontrolle und Tests📦
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Kontrolle und Tests📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 162-393428
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung — in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung — in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die ca. 450 (Schul-) Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Die Auftragsvergabe erfolgt in 7 Losen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung — bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Störungen im Schulbetrieb vermieden werden. Lärmintensive Arbeiten sind vornehmlich in den Hamburger Ferien auszuführen und müssen als solche bei der Terminvereinbarung angekündigt werden.
Mit Behinderungen durch den laufenden Schulbetrieb ist während der Ausführung der Leistungen zu rechnen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 530 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Altona 2021
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist eine Prüfung gemäß Prüfverordnung — PVO in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung — an den im LV enthaltenen Anlagenarten gemäß den Positionen des LV als Dauerschuldverhältnis.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.Januar 2021 und endet am 31.Dezember 2023. Aus dem Leistungszeitraum resultierende Nachprüfungen sind in der ausgeschriebenen Leistung bis Abschluss der Leistungserbringung am 31.12.2024, zu den Konditionen dieser Ausschreibung, inkludiert.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.Januar 2021 und endet am 31.Dezember 2023. Aus dem Leistungszeitraum resultierende Nachprüfungen sind in der ausgeschriebenen Leistung bis Abschluss der Leistungserbringung am 31.12.2024, zu den Konditionen dieser Ausschreibung, inkludiert.
Bei den im Leistungsverzeichnis (LV) angegebenen Stückzahlen handelt es sich um eine Bedarfsschätzung auf Grundlage von Bestandsdaten. Diese dienen als Kalkulationsgrundlage und zur Vergleichbarkeit der Angebote und erheben keinen Anspruch auf voll umfängliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung (LB)/den im LV aufgeführten Mengen. Vergütet werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen.
Bei den im Leistungsverzeichnis (LV) angegebenen Stückzahlen handelt es sich um eine Bedarfsschätzung auf Grundlage von Bestandsdaten. Diese dienen als Kalkulationsgrundlage und zur Vergleichbarkeit der Angebote und erheben keinen Anspruch auf voll umfängliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung (LB)/den im LV aufgeführten Mengen. Vergütet werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 222 000 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Bezeichnung des Loses: Eimsbüttel 2021
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 145 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Nord 2021
Losnummer: 3
Geschätzter Wert ohne MwSt: 170 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Bergedorf 2021 u 2023, Mitte 2022
Losnummer: 4
Geschätzter Wert ohne MwSt: 290 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Wandsbek Nord 2021 u 2023, HIBB 2022
Losnummer: 5
Geschätzter Wert ohne MwSt: 291 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Wandsbek Süd 2021 u 2023
Losnummer: 6
Geschätzter Wert ohne MwSt: 148 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: GMH: Süd u Kommunalbau 2022
Losnummer: 7
Geschätzter Wert ohne MwSt: 264 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hamburg — Region Altona
Hamburg — Region Eimsbüttel
Hamburg — Region Nord
Hamburg — Region Mitte
Hamburg — Region Wandsbek Nord, überregional HIBB
Hamburg — Region Wandsbek-Süd
Hamburg — Region Süd und Kommunalbau
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis über den Eintrag im Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (gültig und den aktuellen Stand abbildend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis über eine Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters/der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis über eine Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters/der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.);
— Umsätze der letzten 3 letzten Geschäftsjahre;
— Bescheinigung in Steuersachen (hier: Unbedenklichkeitsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt, nicht älter als 12 Monate);
— Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Beiträge bei einer Sozialkasse, sofern keine Versicherungspflicht über eine Sozialkasse besteht, per Nachweis der Beiträge durch eine Sozialversicherung (nicht älter als 12 Monate);
— Ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung Mindestlohn;
— Ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärung zur Eignung;
— Kalkulationsnachweis für den Stundensatz eines Prüfsachverständigen.
Mindeststandards:
— Der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 Jahre muss mindestens 100 000 EUR netto betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Kurzkonzept (max. 3 DINA4-Seiten, Schriftgröße 11pt, 1,5 zeilig) zur Darstellung von Prozessen, Abläufen sowie der Herangehensweise zur Ausführung der Prüfung;
— Aufstellung der verfügbaren, geeigneten und qualifizierten Mitarbeiter des Auftragnehmers, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden;
— Betriebsanweisung „Vorbeugender Unfall- und Gefahrenschutz“;
— Mindestens 3 Referenzen die nicht älter als 3 Jahre (Stichtag 1.1.2017) sind, über vergleichbare Projekte aus den Bereichen öffentlicher Verwaltung und/oder Immobilienwirtschaft. Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber sowie die vollständigen Kontaktdaten der eingereichten Referenzen.
— Mindestens 3 Referenzen die nicht älter als 3 Jahre (Stichtag 1.1.2017) sind, über vergleichbare Projekte aus den Bereichen öffentlicher Verwaltung und/oder Immobilienwirtschaft. Angabe der jeweils zuständigen Auftraggeber sowie die vollständigen Kontaktdaten der eingereichten Referenzen.
Mindeststandards:
— Für den Erhalt eines Loses ist mindestens eine qualifizierte Fachkraft in Vollzeit nachzuweisen. Für den Erhalt des Zuschlages für mehrere bis zu der max. möglichen Anzahl der Lose addiert sich die erforderliche Mindestanzahl auf.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an den Auftrag
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführungsmanagement/Krisenmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 70
Hinter dem Wort „LINK Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt.
Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Anmeldung im Bieterportal können Sie Ihr Angebot rein elektronisch abgeben. Die Abgabe von Angeboten ist ausschließlich in elektronischer Form über den Bieterassistenten zugelassen.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall NICHT mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail. Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des Verfahrens finden Sie zudem auf der Homepage des Landesbetriebes SBH | Schulbau Hamburg unter: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Sofern Sie sich nicht im Bieterportal anmelden, erhalten Sie die „Fragen & Antworten“ im laufenden Verfahren nicht direkt per E-Mail und können Ihr Angebot nicht unterstützt durch den Bieterassistenten elektronisch einreichen.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich an den schulischen Standorten aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, werden die in der den Vergabeunterlagen beigefügten Anlage „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ erläuterten Inhalte für analog gültig erklärt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Seit dem 1.7.2020 gilt grundsätzlich der Umsatzsteuersatz von 16 %.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Um die Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, erfolgt die rechnerische Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung des zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung gültigen Umsatzsteuersatzes. In diesem Zuge werden auch die ggf. unterschiedlichen Steuersätze, die den Angeboten zugrunde liegen, bereinigt.
Das „Merkblatt zur Senkung der Umsatzsteuer zum 1. Juli 2020 für Werklieferungen und –Leistungen“, welches als Anlage in der eVergabe zur Verfügung steht, wird ergänzender Vertragsbestandteil.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d. h. regelmäßig mit der Abnahme.
Bei der Rechnungsstellung ist zu beachten, dass der Umsatzsteuersatz im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes maßgebend ist. Steuerrechtlich ausgeführt wird der Umsatz mit der Vollendung des Werkes bzw. der Verschaffung der Verfügungsmacht, d. h. regelmäßig mit der Abnahme.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind:
— schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde (Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg),
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de
Zu richten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310143 📠
Quelle: OJS 2020/S 162-393428 (2020-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung – in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die ca. 450 (Schul-) Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Die Auftragsvergabe erfolgt in 7 Losen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungser-bringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Störungen im Schulbetrieb vermieden werden. Lärmintensive Arbeiten sind vornehmlich in den Hamburger Ferien auszuführen und müssen als solche bei der Terminvereinbarung angekündigt werden.
Mit Behinderungen durch den laufenden Schulbetrieb ist während der Ausführung der Leistungen zu rechnen.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung – in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die ca. 450 (Schul-) Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. Die Auftragsvergabe erfolgt in 7 Losen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungser-bringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass Störungen im Schulbetrieb vermieden werden. Lärmintensive Arbeiten sind vornehmlich in den Hamburger Ferien auszuführen und müssen als solche bei der Terminvereinbarung angekündigt werden.
Mit Behinderungen durch den laufenden Schulbetrieb ist während der Ausführung der Leistungen zu rechnen.
Gesamtwert des Auftrags: 1497115.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung – in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, SBH und die GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO – in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung – in den von den Auftraggebern betreuten Schulen und Immobilien in Hamburg.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungser-bringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungser-bringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen.
Gegenstand des Vertrages ist eine Prüfung gemäß Prüfverordnung – PVO in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung – an den im LV enthaltenen Anlagenarten gemäß den Positionen des LV als Dauerschuldverhältnis.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen.
Ziel der Prüfung ist es, die Wirksamkeit und Betriebssicherheit der Anlagen festzustellen (Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Prüfverordnung, in der derzeit geltenden Fassung – bzw. in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung, – PVO durch Sachverständige, Teil A – I). Bei der Prüfung sind die einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen zu beachten. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, das Baujahr der Anlagen und der Bestandsschutz sind zu berücksichtigen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2023. Aus dem Leistungszeitraum resultierende Nachprüfungen sind in der ausgeschriebenen Leistung bis Abschluss der Leistungserbringung am 31.12.2024, zu den Konditionen dieser Ausschreibung, inkludiert.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2023. Aus dem Leistungszeitraum resultierende Nachprüfungen sind in der ausgeschriebenen Leistung bis Abschluss der Leistungserbringung am 31.12.2024, zu den Konditionen dieser Ausschreibung, inkludiert.
Bei den im Leistungsverzeichnis (LV) angegebenen Stückzahlen handelt es sich um eine Bedarfsschätzung auf Grundlage von Bestandsdaten. Diese dienen als Kalkulationsgrundlage und zur Vergleichbarkeit der Angebote und erheben keinen Anspruch auf vollumfängliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung (LB) / den im LV aufgeführten Mengen. Vergütet werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen.
Bei den im Leistungsverzeichnis (LV) angegebenen Stückzahlen handelt es sich um eine Bedarfsschätzung auf Grundlage von Bestandsdaten. Diese dienen als Kalkulationsgrundlage und zur Vergleichbarkeit der Angebote und erheben keinen Anspruch auf vollumfängliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung (LB) / den im LV aufgeführten Mengen. Vergütet werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01. Januar 2021 und endet am 31.Dezember 2023. Aus dem Leistungszeitraum resultierende Nachprüfungen sind in der ausgeschriebenen Leistung bis Abschluss der Leistungserbringung am 31.12.2024, zu den Konditionen dieser Ausschreibung, inkludiert.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01. Januar 2021 und endet am 31.Dezember 2023. Aus dem Leistungszeitraum resultierende Nachprüfungen sind in der ausgeschriebenen Leistung bis Abschluss der Leistungserbringung am 31.12.2024, zu den Konditionen dieser Ausschreibung, inkludiert.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-03 📅
Name: TÜV NORD Systems GmbH & Co.KG
Postanschrift: Große Bahnstraße 31
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22525
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 170342.25 EUR 💰
Name: German Inspect GmbH
Postanschrift: Chemnitzer Straße 48A
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01187
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 119 035 EUR 💰
126949.75 EUR 💰
303 700 EUR 💰
351 715 EUR 💰
227 027 EUR 💰
198346.75 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Einkauf / Vergabe
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nachprüfungsanträge sind
— und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach vergabekammer@fb.hamburg.de zu richten.