Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der/Die Bewerber/in hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein/e Bewerber/in zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie den Umsatz für Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zu machen,
2) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
3) Eigenerklärung, dass sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet,
4) Eigenerklärung, dass der Bewerber keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
5) steuerliche Unbedenklichkeitserklärung bzw. steuerliche Bescheinigung des Finanzamtes, die Erklärung darf nicht älter als 3 Monate sein,
6) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
7) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgibt,
8) Nachweis über Eintragung im Berufs- oder Handelsregister,
9) Berufshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der EU. Nachweis durch Kopie des Versicherungsscheins oder durch eine schriftliche Bestätigung eines Berufshaftpflichtversicherers mit Sitz in der EU.
Berufshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 10 000 000,00 EUR für Vermögensschäden pro Schadensereignis. Der Auftraggeber ist bereit, die Haftung des späteren Auftragnehmers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß § 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 10 000 000,00 EUR zu beschränken.