Beschreibung der Beschaffung
Es sollen 3 Förderprogramme vergeben werden:
IHATEC II:
Wie im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbart, sollen digitale Technologien und der automatisierte Betrieb in der Seeschifffahrt und der maritimen Lieferkette vorangetrieben werden. Damit die deutschen Häfen ihren Funktionen als Drehscheiben des nationalen und internationalen Warenaustausches und Wachstumsmotoren für die Volkswirtschaft auch in Zukunft gerecht werden können, will die Bundesregierung sie bei der Erforschung und Entwicklung innovativer Hafentechnologien weiter unterstützen, die konsequente Nutzung der mit der digitalen Vernetzung verbundenen Chancen vorantreiben und – mit Blick auf die Küstenschifffahrt – die im Klimaschutzplan 2050 verankerten Klimaziele erreichen.
Die deutschen Häfen sind für die Volkswirtschaft systemrelevant. Eine 2019 veröffentlichte Studie im Auftrag des BMVI zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der Häfen hat aufgezeigt, dass die mit der Hafenwirtschaft verbundenen Arbeitsplätze Kaufkraft und Wohlstand nicht nur an den Hafenstandorten sichern, sondern entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Wie im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbart, soll IHATEC aufgrund der hohen Akzeptanz und des hohen Wirkungsgrades über das Jahr 2020 hinaus verlängert werden. Das BMVI hat eine Förderrichtlinie erarbeitet mit der das Förderprogramm IHATEC als IHATEC II zunächst bis 2022 und unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel bis 2025 fortgeführt werden kann.
DigiTest:
Wir wollen digitale Technologien in den Häfen vorantreiben. Der Deutsche Bundestag hat in der Sitzung vom 17.5.2019 auf der Grundlage von Bundestagsdrucksache 19/10149 beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, eine Förderrichtlinie für digitale Testfelder in deutschen See- und Binnenhäfen zu erarbeiten und umzusetzen. Das BMVI hat eine Förderrichtlinie erarbeitet mit der das Förderprogramm DigiTest zunächst bis 2022 aufgelegt und unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel bis 2025 fortgeführt wird.
NaMKü:
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 102. Sitzung am 17. Mai 2019 die Bundesregierung beauftragt, die Möglichkeit eines Förderprogramms für eine nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen zur Reduzierung von Schiffsemissionen zu prüfen, damit Investitionen zur Emissionssenkung auch im Schiffsbestand angeregt werden. Hintergrund ist auch, dass die Schiffe, die die deutschen Häfen anlaufen, umweltfreundlicher werden müssen. Durch das Förderprogramm für die Küstenschifffahrt sollen Innovationsimpulse und finanzielle Anreize für weniger Emissionen und mehr Klimaschutz gesetzt werden. Das BMVI hat eine Förderrichtlinie erarbeitet, mit der das Förderprogramm NaMKü zunächst bis 2022 aufgelegt und unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender Haushaltsmittel bis 2025 fortgeführt wird.
Die 3 oben genannten Förderprogramme ergänzen sich und sind Teil der Umsetzung der Aufträge des Nationalen Hafenkonzepts 2015 und der Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung. Aufgrund der programmübergreifenden Berührungspunkte und der in allen 3 Programmen verankerten Umwelt- und Klimaschutzziele hat sich das BMVI entschieden, eine Projektträgerschaft für alle 3 Programme auszuschreiben, auch um Synergieeffekte zu nutzen.
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Haushaltmittel ist von folgendem Aufwand für die verschiedenen Programme und Laufzeiten auszugehen:
Hauptvertragslaufzeit: 1.1.2021 bis 31.12.2022
1. Verlängerungsoption: 1.1.2023 bis 31.12.2024
2. Verlängerungsoption: 1.1.2025 bis 30.6.2026
IHATEC II:
2021-2022:
18 Projekte mit 66 Teilprojekten (zusätzlich ca. 85 Projekte aus IHATEC I, die weiterzuführen sind)
2023-2024: 18 Projekte mit 66 Teilprojekten (zusätzlich ca. 85 Projekte aus IHATEC I, die weiterzuführen sind)
2025-06/2026:
8 Projekte mit 33 Teilprojekten (zusätzlich ca. 5 Projekte aus IHATEC I, die weiterzuführen sind)
Programm DigiTest:
2021-2022:
8 Projekte mit 60 Teilprojekten;
2023-2024:
8 Projekte mit 60 Teilprojekten;
2025-06/2026:
4 Projekte mit 30 Teilprojekten;
Programm NaMKü:
2021-2022:
30 Projekte;
2023-2024:
30 Projekte
2025-06/2026:
15 Projekte
Projekte sind Vorhaben, die einem oder mehreren Förderzielen der Förderrichtlinien dienen. Dabei ist ein Verbundprojekt die projektbezogene Zusammenarbeit von mindestens 2 Verbundpartnern (z. B. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wissenschaftliche Einrichtungen).
Ein Teilvorhaben (Teilprojekt) ist eine im Rahmen eines Verbundprojektes durchgeführte Reihe von gesteuerten Tätigkeiten eines einzelnen Verbundpartners zur Erreichung eines bestimmten (Teil-)Zieles.
Es besteht kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der dargestellten Aufwände/ Projekte.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.