Der Landkreis Harz beabsichtigt die Einführung der Lösung „Puavo“ auf Open-Source-Basis für aktuell ca. 11 000 Schülerinnen und Schüler oder einer gleichwertigen Lösung. Diese Lösung muss einerseits ein Betriebssystem für Notebooks und feste Rechner beinhalten und auch ein Nutzer- und Gerätemanagement System.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Puavo-Lösung für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Harz, Sachsen Anhalt
EU LÖ 104/20”
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Harz beabsichtigt die Einführung der Lösung „Puavo“ auf Open-Source-Basis für aktuell ca. 11 000 Schülerinnen und Schüler oder einer...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Harz beabsichtigt die Einführung der Lösung „Puavo“ auf Open-Source-Basis für aktuell ca. 11 000 Schülerinnen und Schüler oder einer gleichwertigen Lösung. Diese Lösung muss einerseits ein Betriebssystem für Notebooks und feste Rechner beinhalten und auch ein Nutzer- und Gerätemanagement System.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 500 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Harz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Harz
Friedrich Ebert Straße 42
38820 Halberstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Harz beabsichtigt die Einführung der Lösung „Puavo“ auf Open-Source-Basis für aktuell ca. 11 000 Schülerinnen und Schüler oder einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Harz beabsichtigt die Einführung der Lösung „Puavo“ auf Open-Source-Basis für aktuell ca. 11 000 Schülerinnen und Schüler oder einer gleichwertigen Lösung. Diese Lösung muss einerseits ein Betriebssystem für Notebooks und feste Rechner beinhalten und auch ein Nutzer- und Gerätemanagement System.
Nach einer Erprobungsphase von einem Jahr hat sich der Landkreis Harz für das System „Puavo“ entschieden. Die Lösung ist unter „GitHub“ dokumentiert und für jeden interessierten einsehbar. An der technischen Evaluation der erprobten Lösungen haben IT-Experten, Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler teilgenommen.
Zusätzlich werden regelmäßige Schulungen für die technischen Mitarbeiter benötigt (mindestens 1x im Monat, außer Schulferien) und ein professionelles Ticketsystem für insgesamt 10 Mandanten. Für alle Benutzer wird eine professionelle Cloudlösung (Nextcloud oder Owncloud) benötigt.
Insgesamt 6 Testschulen benötigen zusätzlich zur Cloud eine professionelle Cloud Kollaborationsplattform (Collabora Office und Only Office) welche per Single Sign On mit dem Betriebssystem aber auch von unterwegs und zuhause für alle Anwender erreichbar ist.
Nach Abschluss der Testphase ist die Anbindung aller Benutzer an die ausgewählte Kollaborationsplattform geplant.
Wir streben eine 1:1 Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler an, inkl. Lehrkräften planen wir aktuell mit ca. 12 000 Anwendern und ca. 12 000 Endgeräten in diesem System.
Der Landkreiss Harz legt den Fokus auf Nachhaltigkeit, daher ist die Entscheidung für ein Open-Source System gefallen.
1. Erforderliche Eigenschaften für ein IT-Konzept für Schulen
Für den Landkreis Harz als Schulträger sind folgende Attribute und Eigenschaften für ein IT-Konzept für Schulen fundamentale Bausteine:
— erprobt zuverlässige Funktionalität der Technik in großem Maßstab;
— nachweisbare langjährige Erfahrung von dem Betreiben und Betreuen von großen Schul-IT-Umgebungen seitens des Dienstleisters;
— Verständnis von Schulen als Zielgruppe, mit spezifischen Anforderungen aus dem pädagogischen Alltag;
— Werkzeuge zur Verwaltung von Nutzerkonten und Geräten (NGM);
— Fähigkeit SSOs zu entwickeln und zu realisieren;
— Ticket-System: eine digital-automatisierte Umgebung zum professionellen Antworten und Verwalten von Support-Anfragen aus den Schulen.;
— Fernwartungs-Tools für das Schul-IT-Team;
— open source als Basis des Betriebssystems und der darin enthaltenen Anwendungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Updateservice, Rollback, Erreichbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 65
Preis (Gewichtung): 35
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Die Besonderheit und Komplexität der Leistung bedingt einen mindestens fünfjährigen Durchführungszeitraum” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-24
10:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rein elektronisches VergabeverfahrenEröfnung Landkreis Harz, Haus V, Raum 106
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter und bevollmächtigte Personen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5410📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB – Einleitung und Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB – Einleitung und Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen Anhalt
Postanschrift: Ernst Kamith Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345-5410📞
Quelle: OJS 2020/S 144-353680 (2020-07-24)