Q/K2BL/IA240/HA822

BAAINBw K2.2

Der Auftrag umfasst die Beschaffung von elektronischen, induktiv programmierbaren Annäherungszündern für Sprengmunition der Artillerie im Kaliber 155 mm (Waffensystem Panzerhaubitze 2000) sowie der dazugehörigen aktivierbaren Batterien, Dokumentation und Ausbildungsmaterialien.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-04 Auftragsbekanntmachung
2020-05-26 Ergänzende Angaben
2020-06-03 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2020-05-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Munition fĂĽr Feuerwaffen und Kriegswaffen
Menge oder Umfang: bis zu 420.000 EA ZĂĽnder
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Munition für Feuerwaffen und Kriegswaffen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: BAAINBw K2.2
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postort: Koblenz
Kontakt
E-Mail: baainbwk2.2@bundeswehr.org đź“§

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-04 đź“…
Einreichungsfrist: 2020-06-10 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 089-213458
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 3-facher Ausführung (ein Original und 2 Kopie) in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1 i. V. m. Anhang A.III genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen: „Nicht öffnen – EU Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren; Bearbeitungsnummer: Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerber-gemeinschaft beizufügen. Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und –freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Beschaffung von elektronischen, induktiv programmierbaren Annäherungszündern für Sprengmunition der Artillerie im Kaliber 155 mm (Waffensystem Panzerhaubitze 2000) sowie der dazugehörigen aktivierbaren Batterien, Dokumentation und Ausbildungsmaterialien.
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Grundanforderungen an den ZĂĽnder:
— Der Zünder muss mindestens in den Betriebsarten Annäherung, Zeit, Aufschlag ohne und Aufschlag mit Verzögerung Einsetzbar sein.
— Die Programmierung des Zünders muss mit dem in der Panzerhaubitze 2000 integrierten als auch mit externen Programmiergerät gemäß STANAG 4369 und der AOP 22 möglich sein.
— Die Kontur und die Anschlussmaße des Zünders müssen den Vorgaben der STANAG 2916 entsprechen.
— Der Zünder muss mindestens den konstruktiven Anforderungen der STANAG 4187 entsprechen.
— Der Zünder muss über eine Überflugsicherheit verfügen.
— Der Zünder muss sowohl mit konventionellen Geschossen als auch mit Base bleed voll funktionsfähig sein.
— Der Zünder muss kompatibel zum Waffensystem PzH2000 sein.
— Der Zünder muss im Temperaturbereich von -46
— Die Lager-, Funktions- und Betriebssicherheit des Zünders muss mindestens für die Dauer von 10 Jahren gewährleistet sein.
— Die Produkte dürfen nicht ITAR gebunden sein.
Dauer: 120 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Der Bewerber hat das Bewerber-/Bieterunternehmen mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu bezeichnen.
2. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben zur EigentĂĽmerstruktur zu machen.
3. Der Bewerber muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4) dieser Bekanntmachung einreichen.
4. Der Berwerber muss eine Kopie der Haftpflichtversicherungspolice in Höhe von mindestens 500 000 000,00 EUR dem Teilnahmeantrag beifügen.
5. Der Bewerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) vorlegen.
6. Der Berwerber muss eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch den Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) einreichen.
7. Der Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung muss das Formular BAAINBw-B-V 047, ausgefüllt und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschrieben, vorlegen.
8. Der Bewerber bestätigt durch formlose Eigenerklärung, dass er die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen.
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9. Der Bewerber muss in einer formlose Eigenerklärung dokumentieren, dass er über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte verfügt. Unter kaumännische Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage zu verstehen, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Als Betriebsstätten sind insbesondere die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Werkstätte, Warenlager und Verkaufsstellen zu verstehen.
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10. Formlose Eigenerklärung, dass nur Personen mit der Auftragsdurchführung betraut werden, bei denen eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) durchgeführt wurde.
11. Formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers das Verschlüsselungsprogramm Chiasmus genutzt wird.
12. Der Bewerber muss in einer formlosen Eigenerklärung bestätigen, dass für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Die Formulare stehen zum Download unter www.baainbw.de/Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe bereit.
Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Ăśbersetzung beizufĂĽgen.
1. Der Bewerber hat die Unterauftragnehmer mit Firma und Anschrift zu nennen.
2. Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug des Unterauftragnehmers aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4.) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
3. Der Bewerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung des Unterauftragnehmers zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034) einzureichen.
4. Der Berwerber hat eine unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032) vorzulegen.
5. Der Bewerber reicht eine formlose Eigenerklärung des Unterauftragnehmers ein, dass der Unterauftragnehmer die gesetzlichen Pflichten aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG), insbesondere § 20 MiLoG, einhält, soweit er zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der geschäftlichen Verbindung mit dem Auftraggeber Arbeitnehmer beschäftigt, die unter den Geltungsbereich des MiLoG fallen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Berweber muss durch formlose Eigenerklärung zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit seinen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (mindestens einen Gesamtumsatz von jährlich 80 000 000,00 EUR) sowie den Umsatz für Leistungen, die dem Auftragsgegenstand (induktiv programmierbarer Annäherungszünder) vergleichbar sind, erklären.
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2. Der Bewerber muss einen Nachweis mit Teilnahmeantrag vorlegen, der einen Bonitätsindex der Creditreform unter 250 Punkte oder eines vergleichbaren Rankings bescheinigt.
3. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung formlos vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Bewerber muss die Befähigung zur Projektdurchführung durch formlose Eigenerklärung nachweisen. Dazu sind in einem Organigramm, mindestens die Projektleitung, die Konstruktion, die Produktion, die Arbeitssicherheit, der Umweltschutz, die Qualitätssicherung, mit den Personalumfängen und deren Qualifikation darzustellen.
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2. Der Bewerber muss über Erfahrungen mit militärischen Produkten in Form induktiv programmierbarer Annäherungszünder verfügen. Zum Nachweis der Erfahrungen vergleichbarer Leistungen ist mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 10 Jahren aufzuführen, in welchem der Bewerber vergleichbare Zünder in Serie geliefert hat. (Herstellung und Lieferung Mindestmenge 5 000 Stück jährlich)
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Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
— Kurze Darstellung der Referenztätigkeit, Vertragsnummer, Leistungsort, Leistungszeitraum, eingesetztes Personal (Anzahl und Qualifikation), Auftragswert (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend);
— Darstellung der (Teil-)Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt/-auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt;
— Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse und Telefonnummer.
3. Der Bewerber muss über eine Projektorganisation für dieses spezifische Projekt verfügen. Zum Nachweis benennt er alle wichtigen Funktionen (insbesondere. Projektleiter, Ansprechpartner für technische Fragestellungen, Qualitätsmanagementbeauftragte) mit Ansprechpartner und deren Qualifikation. Im Rahmen der Projektorganisation muss das Personal Kenntnisse auf Systemebene, Kenntnisse über die Konstruktion von induktiv programmierbaren Annäherungszündern, Kenntnisse über die Bundeswehranforderungen im Bereich Dokumentation, Arbeitsschutz und Umweltschutz haben (nachzwuweisen z.B. durch Zertifikate, Referenzen durch andere vergleichbare Projekte).
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4. Der Bewerber muss über explizite Ansprechpartner für den Bereich der Arbeitssicherheit und Umweltschutz verfügen. Zum Nachweis sind die Ansprechpartner mit deren Qualifikation durch formlose Erklärung zu benennen.
5. Der Bewerber muss die Genehmigung nach dem KrWaffKontrG mit Teilnahmeantrag vorlegen (Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG, die im Rahmen eines Bundeswehrauftrages notwendig werden, sind regelmäßig vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung – AIN II 1 unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen). Im Weiteren ist den Nachweis der Genehmigung des BAFA oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde, Waffen zu lagern und instand zu setzen und/oder transportieren zu dürfen nach den Bestimmungen des KWKG, des AWG bzw. Dual use-Verordnung vorzulegen und zu bestätigen, dass alle Waffensysteme/Baugruppen nach den Bestimmungen des KWKG/AWG dokumentiert werden.
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6. Der Bewerber muss gemäß DIN EN ISO 9001:2008 oder 9001:2015 zertifiziert sein und fügt seinem Teilnahmeantrag eine Kopie eines aktuellen Zertifikats bei. Ferner bestätigt der Bewerber durch formlose Eigenerklärung alle AQAP-Vorgaben einzuhalten.
7. Der Bewerber muss durch formlose Erklärung bestätigen, dass das von ihm für Herstellung der induktiv programmierbaren Annäherungszünder vorgesehene Personal über eine ausreichend qualifizierte Berufserfahrung (im technischen Bereich) verfügt.
8. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3. dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Hierfür ist eine durch den Dritten unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.
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Mindeststandards:
Der Bewerber muss die Genehmigung nach dem KrWaffKontrG mit Teilnahmeantrag für den Unterauftragnehmer vorlegen (Hinweis: Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG, die im Rahmen eines Bundeswehrauftrages notwendig werden, sind regelmäßig vom Auftragnehmer schriftlich beim Bundesministerium der Verteidigung – AIN II 1 unter Beachtung der zweiten Durchführungsverordnung zu beantragen). Im Weiteren ist den Nachweis der Genehmigung des BAFA oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde, Waffen zu lagern und instand zu setzen und/oder transportieren zu dürfen nach den Bestimmungen des KWKG, des AWG bzw. Dual use-Verordnung vorzulegen und zu bestätigen, dass alle Waffensysteme/Baugruppen nach den Bestimmungen des KWKG/AWG dokumentiert werden.
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2. Der Bewerber fügt eine Kopie des aktuellen Zertifikats des Unterauftragnehmers gemäß DIN EN ISO 9001:2008 dem Teilnahmeantrag bei. Ferner bestätigt der Unterauftragnehmer durch formlose Eigenerklärung alle AQAP-Vorgaben einzuhalten.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 4
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 10
BegrĂĽndung fĂĽr eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: aufgrund Qualifikationsdauer
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 4
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Ă–ffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAAINBw K2.2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 3-facher AusfĂĽhrung (ein Original und 2 Kopie) in deutscher Sprache einzureichen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1 i. V. m. Anhang A.III genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen: „Nicht öffnen – EU Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren; Bearbeitungsnummer:
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Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerber-gemeinschaft beizufügen.
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Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und –freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler StraĂźe 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de đź“§
Fax: +49 2289499163 đź“ 
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Fristen der § 134, § 135 und § 160 GWB einzuhalten sind:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Ă–ffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berĂĽcksichtigt werden sollen, ĂĽber den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, ĂĽber die GrĂĽnde der vorgesehenen NichtberĂĽcksichtigung ihres Angebots und ĂĽber den frĂĽhesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzĂĽglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch fĂĽr Bewerber, denen keine Information ĂĽber die Ablehnung ihrer Bewerbung zur VerfĂĽgung gestellt wurde, bevor die Mitteilung ĂĽber die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkĂĽrzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 GWB Unwirksamkeit:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein NachprĂĽfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 089-213458 (2020-05-04)
Ergänzende Angaben (2020-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Beschaffung von elektronischen, induktiv programmierbaren Annäherungszündern für Sprengmunition der Artillerie im Kaliber 155 mm (Waffensystem Panzerhaubitze 2000) sowie der dazugehörigen aktivierbaren Batterien, Dokumentation und Ausbildungsmaterialien. Grundanforderungen an den Zünder: — Der Zünder muss mindestens in den Betriebsarten Annäherung, Zeit, Aufschlag ohne und Aufschlag mit Verzögerung einsetzbar sein. — Die Programmierung des Zünders muss mit dem in der Panzerhaubitze 2000 integrierten als auch mit externen Programmiergerät gemäß STANAG 4369 und der AOP 22 möglich sein. — Die Kontur und die Anschlussmaße des Zünders müssen den Vorgaben der STANAG 2916 entsprechen. — Der Zünder muss mindestens den konstruktiven Anforderungen der STANAG 4187 entsprechen. — Der Zünder muss über eine Überflugsicherheit verfügen. — Der Zünder muss sowohl mit konventionellen Geschossen als auch mit Base bleed voll funktionsfähig sein. — Der Zünder muss kompatibel zum Waffensystem PzH2000 sein. — Der Zünder muss im Temperaturbereich von -46 — Die Lager-, Funktions- und Betriebssicherheit des Zünders muss mindestens für die Dauer von 10 Jahren gewährleistet sein. — Die Produkte dürfen nicht ITAR gebunden sein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-26 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 104-252418
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 089-213458
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Eingegangene Bieterfragen Bieterfrage 1 Wieviel Monate nach dem Endtermin des Teilnahmeantrags (10.Juni 2020) müssen die Zünder für die Qualifikation Phase bereitgestellt werden? Antwort: Geplant ist Folgendes: — Startpunkt ist die Vertragsunterschrift T0; — T0 + 8 Wochen zur Lieferung von Qualifikationsnachweisen durch Auftrag; — T0 +16 Wochen Prüfen der Nachweise durch den öffentlichen Auftraggeber; — Nach Bekanntgabe des individualisierten Qualifikationsprogramms -Programms 6 Monate zur Lieferung der Erprobungsmuster; — Demnach sollten die Nachweismuster ca. 10 Monate nach Vertragsschluss vorliegen. Bieterfrage 2 Welches Datum ist für die Vertragsunterschrift T0 vorgesehen? Antwort: Der voraussichtliche Zeitrahmen für die Vertragsunterschrift ist für das 2. Quartal 2021 vorgesehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Der Zünder muss mindestens in den Betriebsarten Annäherung, Zeit, Aufschlag ohne und Aufschlag mit Verzögerung einsetzbar sein.
Quelle: OJS 2020/S 104-252418 (2020-05-26)
Ergänzende Angaben (2020-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Beschaffung von elektronischen, induktiv programmierbaren Annäherungszündern für Sprengmunition der Artillerie im Kaliber 155mm (Waffensystem Panzerhaubitze 2000) sowie der dazugehörigen aktivierbaren Batterien, Dokumentation und Ausbildungsmaterialien. Grundanforderungen an den Zünder: — der Zünder muss mindestens in den Betriebsarten Annäherung, Zeit, Aufschlag ohne und Aufschlag mit Verzögerung einsetzbar sein; — die Programmierung des Zünders muss mit dem in der Panzerhaubitze 2000 integrierten als auch mit externen Programmiergerät gemäß STANAG 4369 und der AOP 22 möglich sein; — die Kontur und die Anschlussmaße des Zünders müssen den Vorgaben der STANAG 2916 entsprechen; — der Zünder muss mindestens den konstruktiven Anforderungen der STANAG 4187 entsprechen; — der Zünder muss über eine Überflugsicherheit verfügen; — der Zünder muss sowohl mit konventionellen Geschossen als auch mit Base bleed voll funktionsfähig sein; — der Zünder muss kompatibel zum Waffensystem PzH2000 sein; — Der Zünder muss im Temperaturbereich von -46 — die Lager-, Funktions- und Betriebssicherheit des Zünders muss mindestens für die Dauer von 10 Jahren gewährleistet sein; — die Produkte dürfen nicht ITAR gebunden sein.
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Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-03 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 109-265694
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
Eingegangene Bieterfragen Bieterfrage 1 Wieviel Monate nach dem Endtermin des Teilnahmeantrags (10.Juni 2020) müssen die Zünder für die Qualifikation Phase bereitgestellt werden? Antwort: Geplant ist Folgendes: — Startpunkt ist die Vertragsunterschrift T0; — T0 + 8 Wochen zur Lieferung von Qualifikationsnachweisen durch Auftragnehmer; — T0 +16 Wochen Prüfen der Nachweise durch den öffentlichen Auftraggeber; — Nach Bekanntgabe des individualisierten Qualifikationsprogramms -Programms 6 Monate zur Lieferung der Erprobungsmuster; — Demnach sollten die Nachweismuster ca. 10 Monate nach Vertragsschluss vorliegen. Bieterfrage 2 Welches Datum ist für die Vertragsunterschrift T0 vorgesehen? Antwort: Der voraussichtliche Zeitrahmen für die Vertragsunterschrift ist für das 2. Quartal 2021 vorgesehen. Bieterfrage 3: Was würde an einem solchen Serienzünder ggf. eingestuft werden, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dieser Zünder bei verschiedenen Nationen bereits technisch identisch im Einsatz befindlich ist? Antwort: Aus hiesiger Sicht sind folgende Komponenten eingestuft zu behandeln. — Sende und Empfangseinheit (Annäherungssensorik) inkl. verwendeter Frequenzen und Leistungsdaten; — FPGA's und Microcontroller; — Elektroniklayout inkl. der Schaltpläne; — Konstruktions- und Zeichnungssätze des Zünders; — sicherheitsrelevante Software. Ausgenommen sind einzelne mechanische und einfache elektrische Bauteile / Komponenten (z. B. Bolzen oder Widerstände). Juristische oder natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, von denen der Auftragnehmer zur Erbringung der dem Auftraggeber geschuldeten Leistung bspw. Komponenten oder Bauteile bezieht (Lieferanten bzw. Zulieferer), sind keine Unterauftragnehmer im Sinne der Formulierung unter II. des Formulars b-v031-042016. Bieterfrage 4: Soll die Haftungsversicherungspolice von 500MEUR bis zum 10.6.2020 bereitgestellt werden und, falls nicht ausreichend, kann diese auch vom Mutterkonzern bereitgestellt werden? Antwort: Die 500MEUR sind ein Büroversehen; der Betrag wird auf 50MEUR korrigiert. Dadurch wird der Abgabetermin des Teilnahmeantrages auf den 25.06.2020 verschoben. Falls die Versicherungspolice für den Bieter nicht in ausreichender Höhe vorhanden ist, kann auch mit einer Patronatserklärung des Mutterkonzerns und entsprechend hoher Versicherungspolice dort abgeholfen werden. Bieterfrage 5: Für Nicht-Deutsche Firmen ist es schwierig, z. B. eine Eigenerklärung gemäß § 20 MiLoG (Mindestlohngesetz abzugeben). Kann dies auch eine äquivalente Bescheinigung aus dem der Firma ansässigen Land sein? Antwort: Ja, äquivalente Bescheinigungen zum Nachweis von Forderungen resultierend aus nationalen Gesetzen sind zulässig. Bieterfrage 6: Der Bewerber muss durch formlose Eigenerklärung seiner Leistungsfähigkeit einen Gesamtumsatz von jährlich 80MEUR in den letzten 3 Jahren erklären. Kann auch der Gesamtumsatz des Mutterkonzerns genannt werden? Antwort: Wenn eine Patronatserklärung vorgelegt wird, ja. Bieterfrage 7: Es sind weniger als 250 Punkte bei Creditreform oder vergleichbares Ranking gefordert. Wenn kein Ranking vorliegt, reicht ein Brief der Bank, der dies bestätigt? Antwort: Für den Teilnahmewettbewerb reicht dies aus, später sollte eine Patronatserklärung oder Bankbürgschaft vorgelegt werden. Bieterfrage 8: Der Bewerber muss die Genehmigung nach dem KrWaffKontrG mit Teilnahmeantrag vorlegen. Ist es möglich als Nicht-Deutsche Firma eine äquivalente Bescheinigung aus der Firma ansässigen Landes vorzulegen? Antwort: Ja, das ist möglich. Bieterfrage 9: Müssen alle Dokumente beglaubigt sein. Antwort: Nein, aber unterschrieben und in deutscher Sprache. Bieterfrage 10: Ist der Teilnahmeschluss (10.6.2020, 13 Uhr) der Stichtag an dem die Dokumente an die vorgegebene Adresse geliefert werden sollen? Antwort: Wie bereits unter Bieterfrage 4 geschrieben, wird aufgrund des Büroversehens das Abgabedatum für den Teilnahmeantrag auf den 25.6.2020, 13.00 Uhr, verlängert.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Beschaffung von elektronischen, induktiv programmierbaren Annäherungszündern für Sprengmunition der Artillerie im Kaliber 155mm (Waffensystem Panzerhaubitze 2000) sowie der dazugehörigen aktivierbaren Batterien, Dokumentation und Ausbildungsmaterialien.
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— der Zünder muss mindestens in den Betriebsarten Annäherung, Zeit, Aufschlag ohne und Aufschlag mit Verzögerung einsetzbar sein;
— die Programmierung des Zünders muss mit dem in der Panzerhaubitze 2000 integrierten als auch mit externen Programmiergerät gemäß STANAG 4369 und der AOP 22 möglich sein;
— die Kontur und die Anschlussmaße des Zünders müssen den Vorgaben der STANAG 2916 entsprechen;
— der Zünder muss mindestens den konstruktiven Anforderungen der STANAG 4187 entsprechen;
— der Zünder muss über eine Überflugsicherheit verfügen;
— der Zünder muss sowohl mit konventionellen Geschossen als auch mit Base bleed voll funktionsfähig sein;
— der Zünder muss kompatibel zum Waffensystem PzH2000 sein;
— die Lager-, Funktions- und Betriebssicherheit des Zünders muss mindestens für die Dauer von 10 Jahren gewährleistet sein;
— die Produkte dürfen nicht ITAR gebunden sein.
Quelle: OJS 2020/S 109-265694 (2020-06-03)