Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden)
— bis zu 3 Vollzeitbeschäftigte: 20 Punkte;
— mehr als 3 und bis zu 6 Vollzeitbeschäftige: 60 Punkte;
— mehr als 6 Vollzeitbeschäftige: 85 Punkte.
Fachliche Eignung Bewerber:
Referenzobjekt des Bewerbers: Projetsteuerung bei Neubauprojekt mind. Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI
1. Projektabwicklung:
— Einzelaufträge Planung und Bau: 0 Punkte;
— Abwicklung mittels Generalübernehmer: 20 Punkte.
2. Nutzung:
— Sonstige Gebäude: 20 Punkte;
— Gebäudekomplex mit mindestens 3 unterschiedlichen Nutzungen: 60 Punkte;
— Bildungszentrum mit mindestens 3 Nutzungen: 80 Punkte.
3. Auftraggeber:
— Privater Auftraggeber: 0 Punkte;
— Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 GWB: 20 Punkte.
4. Bauwerkskosten KGR 300 +400, netto:
— kleiner 15 Mio. EUR: 10 Punkte;
— von 15 Mio. EUR bis 30 Mio. EUR: 30 Punkte;
— ab 30 Mio. EUR: 50 Punkte.
5. Realisierte und vollständig abgeschlossene Projektstufen nach AHO:
— Projektstufe 1: 7 Punkte;
— Projektstufe 2: 9 Punkte;
— Projektstufe 3: 11 Punkte;
— Projektstufe 4: 14 Punkte;
— Projektstufe 5: 9 Punkte.
6. Jahr der Inbetriebnahme:
— ab 10 Jahre und älter (bis 31.12.2009): 10 Punkte;
— 5-10 Jahre (1.1.2010 bis 31.12.2014): 20 Punkte;
— bis 5 Jahre und jünger (ab 1.1.2015): 40 Punkte.
7. Referenzschreiben des Auftraggebers nach Inbetriebnahme des Referenzobjekts:
— Liegt nicht vor: 0 Punkte;
— Liegt vor und ist beigefügt als Anlage: 5 Punkte.
Die Ausschluss-, Auswahl- und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmer die Ausschlusskriterien separat erfüllen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.