Aktivierende Immobilienberatung/Quartiersarchitekt*in:
Die Aufgabe der aktivierenden Immobilienberatung ist es, die privaten Immobilienbesitzer von Wohn- und Geschäftshäusern in die Lage zu versetzen, ihre Immobilien instand zu setzen und zu modernisieren. Der/Die Ansprechpartner*in vor Ort soll bei der Sanierungsplanung, Bewirtschaftung ggf. auch Nutzerberatung aktiv werden.
Dazu gehören Fördermittelmanagement und Öffentlichkeitsarbeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Quartiersarchitekt*in Düren Nord
2019-000.134-61.1-O
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Aktivierende Immobilienberatung/Quartiersarchitekt*in:
Die Aufgabe der aktivierenden Immobilienberatung ist es, die privaten Immobilienbesitzer von Wohn-...”
Kurze Beschreibung
Aktivierende Immobilienberatung/Quartiersarchitekt*in:
Die Aufgabe der aktivierenden Immobilienberatung ist es, die privaten Immobilienbesitzer von Wohn- und Geschäftshäusern in die Lage zu versetzen, ihre Immobilien instand zu setzen und zu modernisieren. Der/Die Ansprechpartner*in vor Ort soll bei der Sanierungsplanung, Bewirtschaftung ggf. auch Nutzerberatung aktiv werden.
Dazu gehören Fördermittelmanagement und Öffentlichkeitsarbeit.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Ort der Leistung: Düren🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Düren
Kaiserplatz 2-4
52349 Düren
Städtebaufördergebiet Nord-Düren
Beschreibung der Beschaffung:
“Wie vor:
— aktivierende Immobilienberatung,
— Fördermittelmanagement,
— Öffentlichkeitsarbeit.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Diskursive Qualitäten und Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Inhaltliche Übereinstimmung Referenzen/Bewerbung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter muss aufgrund seiner technischen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter muss aufgrund seiner technischen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Die Prüfung der Eignung erfolgt anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien. Diese sind in den Ausschreibungsunterlagen genannt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-10
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-09) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Bauverwaltungsamt — Zentraler Vergabe-Dienst
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Quartiersarchitekt*in Düren Nord
2019-000.134-61.1-O-02
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 169 050 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Wie vor:
— Aktivierende Immobilienberatung,
— Fördermittelmanagement,
— Öffentlichkeitsarbeit.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 027-061912
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2019-000.134-61.1-O
Titel: Quartiersarchitekt
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BSW Architekten
Postort: Aachen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düren🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 220 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 169 050 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYNH0
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße sind unverzüglich zu rügen. Die maßgeblichen Fristen ergeben sich aus § 160 GWB und § 135 GWB.
§ 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße sind unverzüglich zu rügen. Die maßgeblichen Fristen ergeben sich aus § 160 GWB und § 135 GWB.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 2: Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs.1 S.2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 243-602224 (2020-12-09)