Das Vor-Ort-Büro des Quartiersmanagements wurde im Frühsommer 2019 in der Fußgängerzone in Uerdingen eröffnet. Die Räumlichkeiten befinden sich am Marktplatz 5 in einem der sogenannten Herberzhäuser, die zentral gelegen ein bedeutendes städtebauliches Ensemble für Uerdingen bilden. Das Quartiersmanagement soll hier verantwortlich an der Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes mitwirken und zu einem vielfältigen Angebot der Begegnung und Bewohnerbeteiligung beitragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Quartiersmanagement inkl. Quartiersberatung im Rahmen des Stadtumbaus Krefeld-Uerdingen
2020-61-6100-ruß-0001”
Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste von Architekten📦
Kurze Beschreibung:
“Das Vor-Ort-Büro des Quartiersmanagements wurde im Frühsommer 2019 in der Fußgängerzone in Uerdingen eröffnet. Die Räumlichkeiten befinden sich am...”
Kurze Beschreibung
Das Vor-Ort-Büro des Quartiersmanagements wurde im Frühsommer 2019 in der Fußgängerzone in Uerdingen eröffnet. Die Räumlichkeiten befinden sich am Marktplatz 5 in einem der sogenannten Herberzhäuser, die zentral gelegen ein bedeutendes städtebauliches Ensemble für Uerdingen bilden. Das Quartiersmanagement soll hier verantwortlich an der Umsetzung des integrierten Handlungskonzeptes mitwirken und zu einem vielfältigen Angebot der Begegnung und Bewohnerbeteiligung beitragen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit📦
Ort der Leistung: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Krefeld
Am Marktplatz 5
47829 Krefeld
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Aufgaben sind im Wesentlichen in 3 Teilbereichen zu erbringen: Stärkung des bürgerschaftlichen Engagementes, Eigentümerberatung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Aufgaben sind im Wesentlichen in 3 Teilbereichen zu erbringen: Stärkung des bürgerschaftlichen Engagementes, Eigentümerberatung und Ladenflächenmanagement.
Aufgaben im Bereich „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" sind im Einzelnen die Aktivierung und Vernetzung des vorhandenen bürgerschaftlichen Engagements, die Moderation von Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, die Unterstützung der Verwaltung bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen des integrierten Handlungskonzeptes, die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des „Tag der Städtebauförderung", die Geschäftsführung der Verfügungsfonds, Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Aufbau und Pflege der Internetpräsenz, Informationsbroschüren, Imagekampagne, Veranstaltungen, Newsletter), die Anpassung und Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes, die Teilnahme am Stadtumbaubeirat, die Organisation einer jährlichen Stadtteilkonferenz sowie die Geschäftsführung des Jour fixe und weiterer Arbeitskreise.
Die Aufgaben im Bereich der Eigentümerberatung betreffen im Einzelnen die Vor-Ort-Präsenz als zentrale Anlaufstelle für alle Informationssuchenden ohne bürokratischen Aufwand, die Kontaktaufnahme und kostenfreie, neutrale (Erst-)Beratung der Eigentümer zu allen Themen rund um die Immobilie (Fassadenerneuerung, energetische Nachbesserung, Gebäudemodernisierung, Grundrissveränderung, Barrierefreiheit, denkmalgerechter Umbau, altersgerechtes Wohnen), die Besichtigung des betreffenden Objektes, die Verwaltung des Hof- und Fassadenprogramms, die Beratung und Unterstützung bei privater Wohnumfeldverbesserung (Entkernung der Innenhöfe, Schaffung von Spielmöglichkeiten, Anlage von Mietergärten oder gemeinschaftlichen Grünflächen, Dachbegrünung, Anbau von Balkonen usw.), die Unterstützung bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel zur Durchführung einzelner immobilienbezogener Maßnahmen, die Durchführung von Veranstaltungen zu unterschiedlichen immobilienbezogenen Themen.
Im Bereich des Ladenflächenmanagements geht es insbesondere um die Betreuung und Beratung ansässiger Gewerbetreibender sowie Anwerbung neuer Gewerbetreibender, die Initiierung und Betreuung von Zwischennutzungen, wie z. B. Künstlerateliers o. ä., sowie die Förderung der Gastronomieszene, z. B. durch die Entwicklung eines Gastronomieschwerpunktes auf dem historischen Marktplatz und in der nördlichen Oberstraße.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Qualität des Angebotes in Bezug auf die Aufgabenstellung und dargelegte Vorgehensweise”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Qualifikation des Bearbeiterteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bereitschaft zur Beschäftigung mit den bzw. Kenntnis der örtlichen Strukturen
Preis (Gewichtung): 35 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Durch einseitige schriftliche Erklärung bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann die Stadt den Vertrag um weitere 2 Jahre verlängern. Die mögliche...”
Beschreibung der Verlängerungen
Durch einseitige schriftliche Erklärung bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit kann die Stadt den Vertrag um weitere 2 Jahre verlängern. Die mögliche Verlängerung muss im Angebot berücksichtigt sein. Für den optionalen Verlängerungszeitraum gelten gleichermaßen die Bestimmungen der Vergabeunterlage.
Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf Vertragsverlängerung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die im Angebot benannten und für die Bearbeitung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter müssen einen Abschluss in Architektur, Stadt- oder Raumplanung haben,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die im Angebot benannten und für die Bearbeitung des Auftrags vorgesehenen Mitarbeiter müssen einen Abschluss in Architektur, Stadt- oder Raumplanung haben, wobei mindestens ein Architekt Teil des Bearbeiterteams sein muss.
Zudem sind Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen sowie Mindestlohn abzugeben (s. vom Unternehmen auszufüllende Dokumente).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Büros:
Mindestens 4 Beschäftigte inkl. Büroinhaber, damit die Erbringung und Kontinuität der Bearbeitung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Büros:
Mindestens 4 Beschäftigte inkl. Büroinhaber, damit die Erbringung und Kontinuität der Bearbeitung sichergestellt wird.
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Büros:
Nachweis des Abschlusses einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit Deckungssumme von mindestens 250 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen des Büros:
Mindestens 3 Referenzprojekte (Mindestlaufzeit 3 Monate) in den Bereichen soziale Stadt, Stadtumbau oder Quartiersmanagement in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen des Büros:
Mindestens 3 Referenzprojekte (Mindestlaufzeit 3 Monate) in den Bereichen soziale Stadt, Stadtumbau oder Quartiersmanagement in den letzten 3 Jahren
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-24
14:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3Y8UB
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473-045📞
Fax: +49 2211472-889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Unwirksamkeit
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist:
Die Unwirksamkeit kann gemäß § 135 Abs. 2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473-045📞
Fax: +49 2211472-889 📠
Quelle: OJS 2020/S 036-085365 (2020-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Vor-Ort-Büro des Quartiersmanagements wurde im Frühsommer 2019 in der Fußgängerzone in Uerdingen eröffnet. Die Räumlichkeiten befinden sich am...”
Kurze Beschreibung
Das Vor-Ort-Büro des Quartiersmanagements wurde im Frühsommer 2019 in der Fußgängerzone in Uerdingen eröffnet. Die Räumlichkeiten befinden sich am Marktplatz 5 in einem der sogenannten Herberzhäuser, die zentral gelegen ein bedeutendes städtebauliches Ensemble für Uerdingen bilden. Das Quartiersmanagement soll hier verantwortlich an der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes mitwirken und zu einem vielfältigen Angebot der Begegnung und Bewohnerbeteiligung beitragen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 184 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Aufgaben sind im Wesentlichen in 3 Teilbereichen zu erbringen: Stärkung des bürgerschaftlichen Engagementes, Eigentümerberatung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Aufgaben sind im Wesentlichen in 3 Teilbereichen zu erbringen: Stärkung des bürgerschaftlichen Engagementes, Eigentümerberatung und Ladenflächenmanagement.
Aufgaben im Bereich „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ sind im Einzelnen die Aktivierung und Vernetzung des vorhandenen bürgerschaftlichen Engagements, die Moderation von Bürgerbeteiligungsveranstaltungen, die Unterstützung der Verwaltung bei der Umsetzung der Einzelmaßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes, die Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des „Tag der Städtebauförderung“, die Geschäftsführung der Verfügungsfonds, Öffentlichkeitsarbeit (Pressearbeit, Aufbau und Pflege der Internetpräsenz, Informationsbroschüren, Imagekampagne, Veranstaltungen, Newsletter), die Anpassung und Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes, die Teilnahme am Stadtumbaubeirat, die Organisation einer jährlichen Stadtteilkonferenz sowie die Geschäftsführung des Jour fixe und weiterer Arbeitskreise.
Die Aufgaben im Bereich der Eigentümerberatung betreffen im Einzelnen die Vor-Ort-Präsenz als zentrale Anlaufstelle für alle Informationssuchenden ohne bürokratischen Aufwand, die Kontaktaufnahme und kostenfreie, neutrale (Erst-)Beratung der Eigentümer zu allen Themen rund um die Immobilie (Fassadenerneuerung, energetische Nachbesserung, Gebäudemodernisierung, Grundrissveränderung, Barrierefreiheit, denkmalgerechter Umbau, altersgerechtes Wohnen), die Besichtigung des betreffenden Objektes, die Verwaltung des Hof- und Fassadenprogramms, die Beratung und Unterstützung bei privater Wohnumfeldverbesserung (Entkernung der Innenhöfe, Schaffung von Spielmöglichkeiten, Anlage von Mietergärten oder gemeinschaftlichen Grünflächen, Dachbegrünung, Anbau von Balkonen usw.), die Unterstützung bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel zur Durchführung einzelner immobilienbezogener Maßnahmen, die Durchführung von Veranstaltungen zu unterschiedlichen immobilienbezogenen Themen.
Im Bereich des Ladenflächenmanagements geht es insbesodnere um die Betreuung und Beratung ansässiger Gewerbetreibender sowie Anwerbung neuer Gewerbetreibender, die Initiierung und Betreuung von Zwischennutzungen, wie z. B. Künstlerateliers o. ä., sowie die Förderung der Gastronomieszene, z. B. durch die Entwicklung eines Gastronomieschwerpunktes auf dem historischen Marktplatz und in der nördlichen Oberstraße.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 036-085365
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-61-6100-ruß-0001
Titel: Quartiersmanagement inkl. Quartiersberatung im Rahmen des Stadtumbau Uerdingen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Büro für Architektur und Stadtentwicklung
Postort: Dortmund
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 180 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 184 000 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3YWY8
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Unwirksamkeit:
Ein öffentlicher Auftrag ist gemäß §135 Abs. 1 Nr. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen gegen die Informations- und Wartefristen des § 134 GWB verstoßen hat und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist:
Die Unwirksamkeit kann gemäß §135 Abs.2 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 142-350206 (2020-07-23)