Rahmenvereinbarung Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbNatSchAG und der FHH-Lebensraumtypen
Die FHH – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 1.4.2021 und zum 1.4.2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbNatSchAG...”
Titel
Rahmenvereinbarung Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbNatSchAG und der FHH-Lebensraumtypen
FB 2020000838
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Kartierung städtischer Gebiete📦
Kurze Beschreibung:
“Die FHH – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der...”
Kurze Beschreibung
Die FHH – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 1.4.2021 und zum 1.4.2022.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kartierung ländlicher Gebiete📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsschutz📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die FHH – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die FHH – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 1.4.2021 und zum 1.4.2022.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sind die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenzen und Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der ‚Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019‘ zu erfassen, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2021 bzw. 2022 als Einzelplatzanwendung) einzugeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abzubilden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 0
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-02-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachfolgende geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachfolgende geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass der Bieter beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise E1 und S1 vorzulegen. Für den Fall von Bietergemeinschaften sind die Unterlagen E1 und S1von jedem Mitglied vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
Einzureichende Unterlagen:
1. Unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung (E1). Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.
2. Darstellung derjenigen Unternehmen, die in ihrer jetzigen Unternehmensstruktur und ihren Geschäftsfeldern bisher noch nicht an Biotopkartierung Hamburg teilgenommen haben, mit Übersicht über die Geschäftsfelder und Personalstruktur, Angaben zur Unternehmensstruktur und Geschäftsführung. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (max. 1 Seite). Freie Auftragnehmer, die sich als Einzelperson bewerben, sind hiervon ausgenommen. (E3),
3. Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und Zahlung eines Mindestlohnes gem. § 3 HmbVG (S1).
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4. Unternehmen als Bieter geben an, welche Mitarbeiter*innen ggf. die Biotopkartierung Hamburg 2021 und 2022 für das Unternehmen durchführen werden. Hierbei...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4. Unternehmen als Bieter geben an, welche Mitarbeiter*innen ggf. die Biotopkartierung Hamburg 2021 und 2022 für das Unternehmen durchführen werden. Hierbei sind Mitarbeiter*innen mit der Ausbildung zum Biologen, Landschaftsplaner oder Landschaftspfleger zu beauftragen. Für die genannten Personen sind ein Lebenslauf, der die beruflichen Stationen und Qualifikationen, aufweist sowie folgende Eignungsnachweise einzureichen:
— Referenzen zu den einzelnen Biotopkartiertätigkeiten in der Norddeutschen Tiefebene. Diese müssen Aussagen zu Kartierort, Kartierzeit, Größe des Kartiergebiets, Umfang der zu kartierenden Parameter (z. B: Biotoptypen, Bewertungen, Pflanzenartenliste, § 30-Schutz, FFH-LRT) und Kartiermethodik enthalten. Die Kartiermethodik muss der Hamburger oder gleichartiger Methodik entsprechen. Wegen der Vielfältigkeit und Kleinräumigkeit von Hamburg sind Erfahrungen mit der Biotopkartierung in Hamburg wünschenswert. – Mindestanforderung: 2 Referenzen;
— Nachweise über Kenntnisse zu FFH-Lebensraumtypen und Erfahrungen in der Bestimmung von FFH-Lebensraumtypen (Seminare/Kartierungen). – Mindestanforderung: 2 Referenzen;
— Nachweise über Kenntnisse zu Pflanzenarten der Norddeutschen Tiefebene und Erfahrungen in der Bestimmung von Pflanzenarten der Norddeutschen Tiefebene (Seminare/Kartierungen). – Mindestanforderung: 3 Referenzen;
— Nachweise über Fortbildungen zu Biotopkartierung (Seminare, Exkursionen, sonstige Fortbildungen zur Biotopkartierung) in den letzten 3 Jahren, sofern aus diesen Jahren weniger als 4 Referenzen zu Biotopkartierungen vorliegen. – Mindestanforderung: 2 Referenzen.
Referenzen zu Biotopkartierungen gelten auch als Nachweis zu den erforderlichen Kenntnissen, insofern die Biotopkartierung auch die Erfassung der FFH-Lebensraumtypen und Pflanzenarten beinhaltet. (E2)
5) Nachweis einer Bietergemeinschaft
(Nur dann zu erbringen, wenn eine Bietergemeinschaft besteht) (E4)
Die weiteren einzureichenden Unterlagen sind dem Verfahrensbrief/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Der künftige Auftragnehmer muss eine Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung, mit den in den Vertragsbedingungen genannten Versicherungssummen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Der künftige Auftragnehmer muss eine Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung, mit den in den Vertragsbedingungen genannten Versicherungssummen vorhalten, oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen.
2. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-29
10:00 📅
“— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser...”
— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar;
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen;
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen;
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
1. schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde:
Postfach 30 17 41
20306 Hamburg
2. und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach: vergabekammer@fb.hamburg.de.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 168-407464 (2020-08-26)
Ergänzende Angaben (2020-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die FHH — Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA — als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der...”
Kurze Beschreibung
Die FHH — Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA — als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 1.4.2021 und zum 1.4.2022.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 168-407464
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 182-439947 (2020-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 465 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die FHH – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Die FHH – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA – als Auftraggeberin (AG) beabsichtigt die Beauftragung zur Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbBNatSchAG und der FFH-Lebensraumtypen zum 1.4.2021 und zum 1.4.2022.
Die Biotopkartierung erfolgt auf Grundlage einer Digitalen Karte (DK5) – ETRS 89, UTM – in Form einer Geländebegehung. Es sind die Veränderungen der Biotope und der FFH-Lebensraumtypen in ihren Grenzen und Charakteristika inkl. der Pflanzenarten gemäß der „Kartieranleitung für die Biotopkartierung Hamburg 2019“ zu erfassen, die Sachdaten in das Biotopkataster (EPA 2021 bzw. 2022 als Einzelplatzanwendung) einzugeben sowie die räumlichen Daten digital (shape) abzubilden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 168-407464
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvereinbarung Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbNatSchAG...”
Titel
Rahmenvereinbarung Aktualisierung der Biotopkartierung unter besonderer Berücksichtigung der Biotope nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 14 HmbNatSchAG und der FHH-Lebensraumtypen.
Mehr anzeigen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 13
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 13
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IUS Weibel und Ness GmbH
Postort: Potsdam
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Bietergemeinschaft Katharina Nabel
Postort: Kalbe
Region: Altmarkkreis Salzwedel🏙️
Name: Sabine Ludwig
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Name: Bietergemeinschaft Manfred Haacks
Name: Bietergemeinschaft Rasmus Revermann
Name: Baader Konzept GmbH
Postort: Winsen
Region: Harburg🏙️
Name: Sonja Heemann
Name: Biologisch-ökologische Gutachten und Planung
Name: Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH
Name: Silke Millies
Name: Institut für Angewandte Ökosystemforschung GmbH
Name: Bietergemeinschaft Dirk Wesuls
Name: Ökologische Dienste Ortlieb GmbH
Postort: Rostock
Region: Rostock, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 465 000 💰
“— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser...”
— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar,
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern,
— Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.dezustellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen,
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen E1 und S1 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen,
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1Nr.2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
1. schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde:
Postfach 30 17 41
20306 Hamburg
2. und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach: vergabekammer@fb.hamburg.de
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 251-632011 (2020-12-22)