Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Anhaltestäbe
B 20.20 - 0293/20/VV: 1
Produkte/Dienstleistungen: Warnleuchten📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung Anhaltestäbe.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 168067.23 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von bis zu 6 220 Stück Anhaltestäben gem. Vergabeunterlage.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 168067.23 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Abruf der Leistung erfolgt aus dem „Kaufhaus des Bundes“. Abrufberechtigte sind verschiedene Bundes- und Landesbehörden siehe auch VI.3).”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-26
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-26
11:40 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die „Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine...”
Die „Anlage Eigenerklärung-Ausschlussgründe“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Im Rahmen der Angebotsbewertung führt die Auftraggeberin gegebenenfalls Prüfungen an kostenfreien Mustern hinsichtlich der Erfüllung der technischen Daten, der Funktion und der fachgerechten Ausführung durch. Die Muster müssen nach gesonderter Aufforderung durch Beschaffungsamt des BMI innerhalb von 10 Tagen übersandt werden. Keinesfalls sind die Muster mit dem Angebot einzureichen. Auf Anforderung erfolgt die Rücksendung der Muster zu Lasten des Bieters.
Abrufberechtigte Behörden (siehe II.2.14)):
— Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern;
— Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe;
— Generalzolldirektion – Zentrale Beschaffungen;
— Bundespolizei, alle Dienststellen;
— Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (und nachgeordneter Bereich);
— Bundeskriminalamt, alle Dienststellen;
— Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht;
— Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (und nachgeordneter Bereich).
Die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:
— Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs gem. § 4 LKatSG BW;
— Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns gem. § 2 Abs. 1 BayKSG;
— Die Katastrophenschutzbehörden Berlins gem. § 3 KatSG Berlin;
— Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs gem. § 2 BbgBKG;
— Die Katastrophenschutzbehörden Bremens gem. VwV KatS-Org Bremen;
— Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs gem. § 2 HmbKatSG;
— Die Katastrophenschutzbehörden Hessens gem. § 2 HBKG Hessen;
— Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V;
— Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens gem. § 2 Abs. 1 NKatSG;
— Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens gem. § 2 BHKG NRW;
— Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf;
— Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands gem. § 2 Abs. 2 SBKG;
— Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen gem. § 3 SächsBRKG;
— Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts gem. § 2 KatSG-LSA;
— Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein gem. § 3 LKatSG;
— Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2020/S 140-344341 (2020-07-21)
Ergänzende Angaben (2020-08-26)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 140-344341
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-08-26 📅
Zeit: 11:30
Neuer Wert
Datum: 2020-09-16 📅
Zeit: 11:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-10-16 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-11-06 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-08-26 📅
Zeit: 11:40
Neuer Wert
Datum: 2020-09-16 📅
Zeit: 11:40
Quelle: OJS 2020/S 168-407094 (2020-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 211177.40 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Abruf der Leistung erfolgt aus dem „Kaufhaus des Bundes“. Abrufberechtigte sind verschiedene Bundes- und Landesbehörden siehe auch VI.3.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 140-344341
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvereinbarung Anhaltestäbe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dönges
Postanschrift: Jägerwald 11
Postort: Remscheid
Postleitzahl: 42897
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 21915626178📞
E-Mail: mak@doenges-rs.de📧
Region: Remscheid, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 168067.23 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 211177.40 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2020/S 212-516334 (2020-10-26)