Die Universität Bayreuth (UBT) ist eine 1972 gegründete bayerische staatliche Universität mit Sitz in Bayreuth und hat aktuell über 13 000 Studierende. Die Universität Bayreuth betreibt ca. 150 Lehrräume, die bereits mit moderner Medientechnik und Mediensteuerungen ausgestattet sind. Ziel dieser Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Medientechnik für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services. Alle Vertragsdaten, Service, Hotline, Gebrauchsanweisungen, Schulungsunterlagen und Gerätebedienungen sowie die eingesetzten Softwareprodukte werden in deutscher Sprache erwartet. Bei Bedarf ist für jedes Gerät ein Prospekt/Datenblatt beizufügen. Die Ausschreibung und Auswertung erfolgt in Anlehnung an die UfAB 2018. Neben dem individuellen Anschreiben ist die vorgegebene Struktur zwingend einzuhalten. Es sind ausschließlich Neugeräte der aktuellsten Generation zugelassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung – Beschaffung und Wartung von Medientechnik
2020ZV000002
Produkte/Dienstleistungen: Multimediaausrüstung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Universität Bayreuth (UBT) ist eine 1972 gegründete bayerische staatliche Universität mit Sitz in Bayreuth und hat aktuell über 13 000 Studierende. Die...”
Kurze Beschreibung
Die Universität Bayreuth (UBT) ist eine 1972 gegründete bayerische staatliche Universität mit Sitz in Bayreuth und hat aktuell über 13 000 Studierende. Die Universität Bayreuth betreibt ca. 150 Lehrräume, die bereits mit moderner Medientechnik und Mediensteuerungen ausgestattet sind. Ziel dieser Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Medientechnik für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services. Alle Vertragsdaten, Service, Hotline, Gebrauchsanweisungen, Schulungsunterlagen und Gerätebedienungen sowie die eingesetzten Softwareprodukte werden in deutscher Sprache erwartet. Bei Bedarf ist für jedes Gerät ein Prospekt/Datenblatt beizufügen. Die Ausschreibung und Auswertung erfolgt in Anlehnung an die UfAB 2018. Neben dem individuellen Anschreiben ist die vorgegebene Struktur zwingend einzuhalten. Es sind ausschließlich Neugeräte der aktuellsten Generation zugelassen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 800 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Universität Bayreuth (UBT) ist eine 1972 gegründete bayerische staatliche Universität mit Sitz in Bayreuth und hat aktuell über 13 000 Studierende. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Universität Bayreuth (UBT) ist eine 1972 gegründete bayerische staatliche Universität mit Sitz in Bayreuth und hat aktuell über 13 000 Studierende. Die Universität Bayreuth betreibt ca. 150 Lehrräume, die bereits mit moderner Medientechnik und Mediensteuerungen ausgestattet sind. Ziel dieser Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Medientechnik für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services. Alle Vertragsdaten, Service, Hotline, Gebrauchsanweisungen, Schulungsunterlagen und Gerätebedienungen sowie die eingesetzten Softwareprodukte werden in deutscher Sprache erwartet. Bei Bedarf ist für jedes Gerät ein Prospekt/Datenblatt beizufügen. Die Ausschreibung und Auswertung erfolgt in Anlehnung an die UfAB 2018. Neben dem individuellen Anschreiben ist die vorgegebene Struktur zwingend einzuhalten. Es sind ausschließlich Neugeräte der aktuellsten Generation zugelassen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 800 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-15 📅
Datum des Endes: 2024-03-14 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Ergänzung zu Pkt. II. 2.5)
Zuschlagskriterien: das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien:
— Leistung und Preis.
Die...”
Zusätzliche Informationen
Ergänzung zu Pkt. II. 2.5)
Zuschlagskriterien: das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien:
— Leistung und Preis.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018:
— Entscheidungskriterium Preis,
— Schwankungsbereich 7 %.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-21
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Frühjahr 2024
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html.
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Quelle: OJS 2020/S 015-030278 (2020-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Universität Bayreuth (UBT) ist eine 1972 gegründete bayerische staatliche Universität mit Sitz in Bayreuth und hat aktuell über 13.000 Studierende. Die...”
Kurze Beschreibung
Die Universität Bayreuth (UBT) ist eine 1972 gegründete bayerische staatliche Universität mit Sitz in Bayreuth und hat aktuell über 13.000 Studierende. Die Universität Bayreuth betreibt ca. 150 Lehrräume, die bereits mit moderner Medientechnik und Mediensteuerungen ausgestattet sind. Ziel dieser Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Medientechnik für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services. Alle Vertragsdaten, Service, Hotline, Gebrauchsanweisungen, Schulungsunterlagen und Gerätebedienungen sowie die eingesetzten Softwareprodukte werden in deutscher Sprache erwartet. Bei Bedarf ist für jedes Gerät ein Prospekt/Datenblatt beizufügen. Die Ausschreibung und Auswertung erfolgt in Anlehnung an die UfAB 2018. Neben dem individuellen Anschreiben ist die vorgegebene Struktur zwingend einzuhalten. Es sind ausschließlich Neugeräte der aktuellsten Generation zugelassen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1751295.81 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Universität Bayreuth (UBT) ist eine 1972 gegründete bayerische staatliche Universität mit Sitz in Bayreuth und hat aktuell über 13.000 Studierende. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Universität Bayreuth (UBT) ist eine 1972 gegründete bayerische staatliche Universität mit Sitz in Bayreuth und hat aktuell über 13.000 Studierende. Die Universität Bayreuth betreibt ca. 150 Lehrräume, die bereits mit moderner Medientechnik und Mediensteuerungen ausgestattet sind. Ziel dieser Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Medientechnik für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services. Alle Vertragsdaten, Service, Hotline, Gebrauchsanweisungen, Schulungsunterlagen und Gerätebedienungen sowie die eingesetzten Softwareprodukte werden in deutscher Sprache erwartet. Bei Bedarf ist für jedes Gerät ein Prospekt/Datenblatt beizufügen. Die Ausschreibung und Auswertung erfolgt in Anlehnung an die UfAB 2018. Neben dem individuellen Anschreiben ist die vorgegebene Struktur zwingend einzuhalten. Es sind ausschließlich Neugeräte der aktuellsten Generation zugelassen.
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Zusätzliche Informationen:
“Ergänzung zu Pkt. II.2.5. Zuschlagskriterien: das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Leistung und Preis.
Die Ermittlung...”
Zusätzliche Informationen
Ergänzung zu Pkt. II.2.5. Zuschlagskriterien: das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Leistung und Preis.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018.
— Entscheidungskriterium Preis;
— Schwankungsbereich 7 %.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 015-030278
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 24009/19SH
Titel: Rahmenvereinbarung – Beschaffung und Wartung von Medientechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AVE Audio Visual Equipment Verhengsten GmbH & Co.
Postanschrift: Salzstraße 8
Postort: Feldkirchen
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 800 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1781295.81 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html.
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Quelle: OJS 2020/S 046-108361 (2020-03-02)