Rahmenvereinbarung – Beschaffung und Wartung von Medientechnik

Universität Bayreuth

Die Universität Bayreuth (UBT) ist eine 1972 gegründete bayerische staatliche Universität mit Sitz in Bayreuth und hat aktuell über 13 000 Studierende. Die Universität Bayreuth betreibt ca. 150 Lehrräume, die bereits mit moderner Medientechnik und Mediensteuerungen ausgestattet sind. Ziel dieser Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Medientechnik für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services. Alle Vertragsdaten, Service, Hotline, Gebrauchsanweisungen, Schulungsunterlagen und Gerätebedienungen sowie die eingesetzten Softwareprodukte werden in deutscher Sprache erwartet. Bei Bedarf ist für jedes Gerät ein Prospekt/Datenblatt beizufügen. Die Ausschreibung und Auswertung erfolgt in Anlehnung an die UfAB 2018. Neben dem individuellen Anschreiben ist die vorgegebene Struktur zwingend einzuhalten. Es sind ausschließlich Neugeräte der aktuellsten Generation zugelassen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-21 Auftragsbekanntmachung
2020-03-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Multimediaausrüstung
Referenznummer: 2020ZV000002
Kurze Beschreibung:
Die Universität Bayreuth (UBT) ist eine 1972 gegründete bayerische staatliche Universität mit Sitz in Bayreuth und hat aktuell über 13 000 Studierende. Die Universität Bayreuth betreibt ca. 150 Lehrräume, die bereits mit moderner Medientechnik und Mediensteuerungen ausgestattet sind. Ziel dieser Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Medientechnik für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services. Alle Vertragsdaten, Service, Hotline, Gebrauchsanweisungen, Schulungsunterlagen und Gerätebedienungen sowie die eingesetzten Softwareprodukte werden in deutscher Sprache erwartet. Bei Bedarf ist für jedes Gerät ein Prospekt/Datenblatt beizufügen. Die Ausschreibung und Auswertung erfolgt in Anlehnung an die UfAB 2018. Neben dem individuellen Anschreiben ist die vorgegebene Struktur zwingend einzuhalten. Es sind ausschließlich Neugeräte der aktuellsten Generation zugelassen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Multimediaausrüstung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Bayreuth
Postanschrift: Universitätsstr. 30
Postleitzahl: 95447
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@uni-bayreuth.de 📧
Telefon: +49 921550 📞
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=r9kbFFDdbL0%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-22 📅
Datum des Beginns: 2020-03-15 📅
Datum des Endes: 2024-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 015-030278
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Ergänzung zu Pkt. II. 2.5) Zuschlagskriterien: das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien: — Leistung und Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018: — Entscheidungskriterium Preis, — Schwankungsbereich 7 %.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 800 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 800 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Ergänzung zu Pkt. II. 2.5)
Zuschlagskriterien: das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien:
— Leistung und Preis.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018:
— Entscheidungskriterium Preis,
— Schwankungsbereich 7 %.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: De Zanet, Stefan
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=r9kbFFDdbL0%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Frühjahr 2024

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 015-030278 (2020-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universität Bayreuth (UBT) ist eine 1972 gegründete bayerische staatliche Universität mit Sitz in Bayreuth und hat aktuell über 13.000 Studierende. Die Universität Bayreuth betreibt ca. 150 Lehrräume, die bereits mit moderner Medientechnik und Mediensteuerungen ausgestattet sind. Ziel dieser Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Medientechnik für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen, Garantien und Services. Alle Vertragsdaten, Service, Hotline, Gebrauchsanweisungen, Schulungsunterlagen und Gerätebedienungen sowie die eingesetzten Softwareprodukte werden in deutscher Sprache erwartet. Bei Bedarf ist für jedes Gerät ein Prospekt/Datenblatt beizufügen. Die Ausschreibung und Auswertung erfolgt in Anlehnung an die UfAB 2018. Neben dem individuellen Anschreiben ist die vorgegebene Struktur zwingend einzuhalten. Es sind ausschließlich Neugeräte der aktuellsten Generation zugelassen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1751295.81 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 046-108361
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 015-030278
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Ergänzung zu Pkt. II.2.5. Zuschlagskriterien: das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien: Leistung und Preis. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018. — Entscheidungskriterium Preis; — Schwankungsbereich 7 %.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Ergänzung zu Pkt. II.2.5. Zuschlagskriterien: das wirtschaftlich günstigste Angebot aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Leistung und Preis.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018.
— Entscheidungskriterium Preis;

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-02 📅
Name: AVE Audio Visual Equipment Verhengsten GmbH & Co.
Postanschrift: Salzstraße 8
Postort: Feldkirchen
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland 🇩🇪
Rheinisch-Bergischer Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1781295.81 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 046-108361 (2020-03-02)