Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen (Los 1-4) und die Lieferung von Korrektionsschutzbrillen (Los 5-8) für die Mitarbeiter des Landes Rheinland-Pfalz und für Mitarbeiter ausgewählter kommunaler Gebietskörperschaften aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Bildschirmarbeitsplatzbrillen und Korrektionsschutzbrillen
Z.19-0115”
Produkte/Dienstleistungen: Brillen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen (Los...”
Kurze Beschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen (Los 1-4) und die Lieferung von Korrektionsschutzbrillen (Los 5-8) für die Mitarbeiter des Landes Rheinland-Pfalz und für Mitarbeiter ausgewählter kommunaler Gebietskörperschaften aus.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2679283.04 💰
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 8
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bildschirmarbeitsplatzbrillen Postleitzahlengebiet 54*
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brillen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Brillengläser📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gestelle und Fassungen für Brillen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Optikern📦
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gefordert wird die Sehstärkenbestimmung, Erstellung und Anpassung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen durch den Auftragnehmer.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 147544.43 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Diese Rahmenvereinbarung hat für die Lose 1-8 eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser...”
Beschreibung der Verlängerungen
Diese Rahmenvereinbarung hat für die Lose 1-8 eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (48 Monate).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bildschirmarbeitsplatzbrillen Postleitzahlengebiet 55*
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 216705.88 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bildschirmarbeitsplatzbrillen Postleitzahlengebiet 53*, 56*, 57*, 65*
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 224083.10 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bildschirmarbeitsplatzbrillen Postleitzahlengebiet 66*, 67*, 76*
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 272035.04 💰
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Korrektionsschutzbrillen Postleitzahlengebiet 54*
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gefordert wird die Sehstärkenbestimmung, Erstellung und Anpassung von Korrektionsschutzbrillen durch den Auftragnehmer.” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 311925.33 💰
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Korrektionsschutzbrillen Postleitzahlengebiet 55*
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 458140.33 💰
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Korrektionsschutzbrillen Postleitzahlengebiet 53*, 56*, 57*, 65*
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 473736.60 💰
8️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Korrektionsschutzbrillen Postleitzahlengebiet 66*, 67*, 76*
Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 575112.33 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) „Teil A – Eigenerklärungen“ zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Nachweis einer wirksam abgeschlossenen und bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Nachweis einer wirksam abgeschlossenen und bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Dritterklärung, Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate). Alternativ kann eine verbindliche Erklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Eigenerklärung).
b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
“Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen und Vermögensschäden:
Mindestens jeweils 1 000 000 EUR für...”
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen und Vermögensschäden:
Mindestens jeweils 1 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100 000 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte über...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte über wesentliche einschlägige Leistungen im Bereich der Bildschirmarbeitsplatzbrillen bzw. Korrektionsschutzbrillen in letzten 3 Jahren anzugeben.
Hinweis: Die Vergabestelle berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV).
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Wenigstens 2 der 3 einzutragenden Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein und mindestens 3 Monaten bestanden haben...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Wenigstens 2 der 3 einzutragenden Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein und mindestens 3 Monaten bestanden haben oder seit mindestens 3 Monaten ungekündigt bestehen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-09
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-09
10:00 📅
“Die Einhaltung und der Abschluss einer Vereinbarung nach geltenden DSGVO-Richtlinien ist obligatorisch.
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch...”
Die Einhaltung und der Abschluss einer Vereinbarung nach geltenden DSGVO-Richtlinien ist obligatorisch.
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYBV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131/16-2113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
URL: http://www.add.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
URL: http://www.add.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 013-025592 (2020-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) hat eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen (Los 1 -...”
Kurze Beschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) hat eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen (Los 1 - 4) und die Lieferung von Korrektionsschutzbrillen (Los 5-8) für die Mitarbeiter des Landes Rheinland-Pfalz und für Mitarbeiter ausgewählter kommunaler Gebietskörperschaften ausgeschrieben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 2426362.50 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz
Abrufberechtigt sind weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz, sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung/Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70.00
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“.” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Abrufberechtigt sind weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz, sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 013-025592
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Auftragsvergabe Coenen Neuss GmbH & Co.KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Coenen Neuss GmbH & Co.KG
Postanschrift: Moselstraße 22
Postort: Neuss
Postleitzahl: 41464
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2131400918📞
E-Mail: info@coenen.de📧
Fax: +49 2131499875 📠
Region: Nordrhein-Westfalen🏙️
URL: http://www.coenen.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 147544.43 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 234 719 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 216708.88 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 344 800 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Coenen Neuss GmbH % Co.KG
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 224083.10 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 356 528 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 272035.04 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 432 700 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Auftragsvergabe UVEX Arbeitsschutz GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: UVEX Arbeitsschutz GmbH
Postanschrift: Würzburger Str.181-189
Postort: Fürth
Postleitzahl: 90766
Telefon: +49 8006644893📞
E-Mail: info@uvex.de📧
Fax: +49 8006644894 📠
Region: Bayern🏙️
URL: http://www.uvex-safety.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 311925.33 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 181 365 💰
6️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Auftragsvergabe UVEX Arbeitsschutz Gmbh
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 458140.33 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 266360.50 💰
7️⃣
Los-Identifikationsnummer: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: UVEX Arbeitsschutz Gmbh
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 473 736 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 275475.50 💰
8️⃣
Los-Identifikationsnummer: 8
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 575112.33 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 334414.50 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYE8
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 119-289002 (2020-06-18)