Rahmenvereinbarung Bildschirmarbeitsplatzbrillen und Korrektionsschutzbrillen

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen (Los 1-4) und die Lieferung von Korrektionsschutzbrillen (Los 5-8) für die Mitarbeiter des Landes Rheinland-Pfalz und für Mitarbeiter ausgewählter kommunaler Gebietskörperschaften aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-15 Auftragsbekanntmachung
2020-06-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Brillen
Referenznummer: Z.19-0115
Kurze Beschreibung:
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen (Los 1-4) und die Lieferung von Korrektionsschutzbrillen (Los 5-8) für die Mitarbeiter des Landes Rheinland-Pfalz und für Mitarbeiter ausgewählter kommunaler Gebietskörperschaften aus.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Brillen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Brillen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: https://lbm.rlp.de 🌏
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de 📧
Telefon: +49 261 / 3029-1777 📞
Fax: +49 261 / 29141-1500 📠
URL der Dokumente: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YYBV/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YYBV 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 013-025592
ABl. S-Ausgabe: 13
Zusätzliche Informationen
Die Einhaltung und der Abschluss einer Vereinbarung nach geltenden DSGVO-Richtlinien ist obligatorisch. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen: — Textform („einfache“ elektronische Signatur), — Fortgeschrittene elektronische Signatur, — Qualifizierte elektronische Signatur. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYBV
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2679283.04 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 8
Bezeichnung des Loses: Bildschirmarbeitsplatzbrillen Postleitzahlengebiet 54*
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gefordert wird die Sehstärkenbestimmung, Erstellung und Anpassung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen durch den Auftragnehmer.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 147544.43 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Diese Rahmenvereinbarung hat für die Lose 1-8 eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch – maximal zweimalig – um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre (48 Monate).
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Beschreibung der Optionen:
Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“
Bezeichnung des Loses: Bildschirmarbeitsplatzbrillen Postleitzahlengebiet 55*
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 216705.88 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Bildschirmarbeitsplatzbrillen Postleitzahlengebiet 53*, 56*, 57*, 65*
Losnummer: 3
Geschätzter Wert ohne MwSt: 224083.10 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Bildschirmarbeitsplatzbrillen Postleitzahlengebiet 66*, 67*, 76*
Losnummer: 4
Geschätzter Wert ohne MwSt: 272035.04 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Korrektionsschutzbrillen Postleitzahlengebiet 54*
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Gefordert wird die Sehstärkenbestimmung, Erstellung und Anpassung von Korrektionsschutzbrillen durch den Auftragnehmer.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 311925.33 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Korrektionsschutzbrillen Postleitzahlengebiet 55*
Losnummer: 6
Geschätzter Wert ohne MwSt: 458140.33 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Korrektionsschutzbrillen Postleitzahlengebiet 53*, 56*, 57*, 65*
Losnummer: 7
Geschätzter Wert ohne MwSt: 473736.60 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Korrektionsschutzbrillen Postleitzahlengebiet 66*, 67*, 76*
Losnummer: 8
Geschätzter Wert ohne MwSt: 575112.33 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Friedrich-Ebert-Ring 14-20
56068 Koblenz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) „Teil A – Eigenerklärungen“ zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
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c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
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d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Nachweis einer wirksam abgeschlossenen und bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Dritterklärung, Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate). Alternativ kann eine verbindliche Erklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Eigenerklärung).
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b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen und Vermögensschäden:
Mindestens jeweils 1 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ mindestens 3 Referenzprojekte über wesentliche einschlägige Leistungen im Bereich der Bildschirmarbeitsplatzbrillen bzw. Korrektionsschutzbrillen in letzten 3 Jahren anzugeben.
Hinweis: Die Vergabestelle berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV).
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Wenigstens 2 der 3 einzutragenden Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein und mindestens 3 Monaten bestanden haben oder seit mindestens 3 Monaten ungekündigt bestehen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
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Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5YYBV/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Einhaltung und der Abschluss einer Vereinbarung nach geltenden DSGVO-Richtlinien ist obligatorisch.
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
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Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
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Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYBV

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/16-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131/16-2113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511 📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de 📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
Internetadresse: http://www.add.rlp.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 013-025592 (2020-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) hat eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen (Los 1 - 4) und die Lieferung von Korrektionsschutzbrillen (Los 5-8) für die Mitarbeiter des Landes Rheinland-Pfalz und für Mitarbeiter ausgewählter kommunaler Gebietskörperschaften ausgeschrieben.
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Gesamtwert des Auftrags: 2426362.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 119-289002
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 013-025592
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYE8

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Siehe Abschnitt „Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems“.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abrufberechtigt sind weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz, sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Abrufberechtigt sind weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz, sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung/Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-11 📅
Name: Coenen Neuss GmbH & Co.KG
Postanschrift: Moselstraße 22
Postort: Neuss
Postleitzahl: 41464
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2131400918 📞
E-Mail: info@coenen.de 📧
Land: Nordrhein-Westfalen 🏙️
Internetadresse: http://www.coenen.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 234 719 EUR 💰
344 800 EUR 💰
Name: Coenen Neuss GmbH % Co.KG
Gesamtwert des Auftrags: 356 528 EUR 💰
432 700 EUR 💰
Name: UVEX Arbeitsschutz GmbH
Postanschrift: Würzburger Str.181-189
Postort: Fürth
Postleitzahl: 90766
Telefon: +49 8006644893 📞
E-Mail: info@uvex.de 📧
Land: Bayern 🏙️
Internetadresse: http://www.uvex-safety.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 181 365 EUR 💰
266360.50 EUR 💰
Name: UVEX Arbeitsschutz Gmbh
Gesamtwert des Auftrags: 275475.50 EUR 💰
334414.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 119-289002 (2020-06-18)