Rahmenvereinbarung Dienstleistungen WEB

Technische Hochschule Köln

Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen im Bereich Web-Informationssysteme, Internetauftritt und Intranet der TH Köln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-28 Auftragsbekanntmachung
2021-02-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 101247
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen im Bereich Web-Informationssysteme, Internetauftritt und Intranet der TH Köln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Hochschule Köln
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54
Postleitzahl: 50968
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.th-koeln.de 🌏
E-Mail: susanne.rueb@th-koeln.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UDH1Y/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UDH1Y 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 213-522049
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Die TH Köln behält sich vor, die (nach Auswertung des Angebots) aussichtsreichsten Bieter zu einer Präsentation vor Ort bzw. online einzuladen. Diese findet voraussichtlich im Zeitraum 18. bis 22. Januar 2021 statt. Bitte halten Sie sich in diesem Zeitraum entsprechende Zeitfenster frei.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 000 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen zu Analyse, Konzeption oder Entwicklung von Softwareprodukten im Bereich Web-Informationssysteme, Internetauftritt und Intranet der TH Köln (unter Nutzung des zentralen Content Management Systems der Firma Pirobase Imperia)
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Beginn der Rahmenvereinbarungslaufzeit wird voraussichtlich der 1.3.2021 sein.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die TH Köln behält sich vor, die (nach Auswertung des Angebots) aussichtsreichsten Bieter zu einer Präsentation vor Ort bzw. online einzuladen. Diese findet voraussichtlich im Zeitraum 18. bis 22. Januar 2021 statt. Bitte halten Sie sich in diesem Zeitraum entsprechende Zeitfenster frei.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
TH Köln Betzdorfer Str. 2
50679 Köln

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (durch Eintrag in das Dokument „Unternehmensdaten"). Bitte geben Sie dort die Handelsregisternummer, das Registergericht und die vertretungsberechtigte Person an.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über (durch Eintrag in das Dokument „Unternehmensdaten"):
— den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags (IT-Dienstleistungen im Umfeld von Webentwickung),
— das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Industriehaftpflichtversicherung spätestens bis zum Vertragsschluss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärung über (durch Eintrag in das Dokument „Unternehmensdaten"):
— den Partnerstatus beim Softwarehersteller Imperia,
— die Gesamtmitarbeiteranzahl sowie die Mitarbeiteranzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Köln

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Team 8.3 - Einkauf
Internetadresse: www.th-koeln.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UDH1Y/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Nach Ablauf der Vertragsdauer von 48 Monaten.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDH1Y

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3055 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-147-2889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1).
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2).
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß
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§ 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist.
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
Abs. 1:
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
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Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Abs. 2:
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Abs. 3:
Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 213-522049 (2020-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 990 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 221-8275-3388 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 037-093090
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 213-522049
ABl. S-Ausgabe: 37

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technologie-Kenntnisse
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkenntnisse des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 18
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Prozess- und Methodenkompetenz in Bezug auf den Leistungsgegenstand
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation des Unternehmens und des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-01 📅
Name: Aleri Solutions GmbH
Postanschrift: Trentelgasse 4
Postort: Essen
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 20145853755 📞
E-Mail: info@aleri.de 📧
Land: Lippe 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 990 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Team Einkauf/Susanne Rüb

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postort: Cologne
Telefon: +49 221-147-2889 📞
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 037-093090 (2021-02-18)