Rahmenvereinbarung Druck und Versand der Zeitschriften „MaxPlanckForschung“ und „MaxPlanckResearch“ (RV Druckauftrag MPG/MPR 2020) Referenznummer der Bekanntmachung: 8407090204 – Vertragsnummer: G77
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von Druckleistungen inklusive dem Versand und der Anzeigenakquise/-verwaltung für die Zeitschriften „MaxPlanckForschung“ und „MaxPlanckResearch“ der Max-Planck-Gesellschaft, einschließlich – soweit erforderlich – Nachdrucken von vergangenen Ausgaben, Sonderdrucken, Spezialheften und dergleichen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen Auftragnehmer zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftraggeber die gegenständlichen Leistungen erbringt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Referenznummer: 84 07 09 02 04/2020/Druck MPF
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von Druckleistungen inklusive dem Versand und der Anzeigenakquise/-verwaltung für die Zeitschriften „MaxPlanckForschung“ und „MaxPlanckResearch“ der Max-Planck-Gesellschaft, einschließlich – soweit erforderlich – Nachdrucken von vergangenen Ausgaben, Sonderdrucken, Spezialheften und dergleichen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen Auftragnehmer zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftraggeber die gegenständlichen Leistungen erbringt.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe von Druckleistungen inklusive dem Versand und der Anzeigenakquise/-verwaltung für die Zeitschriften „MaxPlanckForschung“ und „MaxPlanckResearch“ der Max-Planck-Gesellschaft, einschließlich – soweit erforderlich – Nachdrucken von vergangenen Ausgaben, Sonderdrucken, Spezialheften und dergleichen. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen Auftragnehmer zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung gegenüber dem Auftraggeber die gegenständlichen Leistungen erbringt.
Angebote sind als PDF-Datei(en) ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers Baden-Württemberg („www.tender24.de“) unter Angabe von Verfahrensname uns Aktenzeichen einzureichen. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Ergänzung zu II.1.5. dieser Bekanntmachung: Bei dem hier genannten Wert handelt es sich um einen unverbindliche Schätzung.
Angebote sind als PDF-Datei(en) ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers Baden-Württemberg („www.tender24.de“) unter Angabe von Verfahrensname uns Aktenzeichen einzureichen. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Ergänzung zu II.1.5. dieser Bekanntmachung: Bei dem hier genannten Wert handelt es sich um einen unverbindliche Schätzung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 600 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Druckleistungen für die Zeitschriften „MaxPlanckForschung“ und „MaxPlanckResearch“ inkl. Versand und Anzeigenakquise; für eine ausführliche Leistungsbeschreibung siehe Kapitel 5 der Vergabeunterlagen.
Dauer: 52 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe unten II.2.11. dieser Bekanntmachung.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet zunächst mit Ablauf des 31.12.2022 (Basis-Vertragslaufzeit), wobei die vertragsgegenständlichen Leistungen frühestens ab 1.1.2021 abgerufen werden. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern den Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Kalenderjahrende gegenüber dem Auftragnehmer in Schriftform gemäß § 126 BGB kündigt (jährliche Kündigungsoption).
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet zunächst mit Ablauf des 31.12.2022 (Basis-Vertragslaufzeit), wobei die vertragsgegenständlichen Leistungen frühestens ab 1.1.2021 abgerufen werden. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, sofern den Auftraggeber den Vertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Kalenderjahrende gegenüber dem Auftragnehmer in Schriftform gemäß § 126 BGB kündigt (jährliche Kündigungsoption).
Zusätzliche Informationen:
Angebote sind als PDF-Datei(en) ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers Baden-Württemberg („www.tender24.de“) unter Angabe von Verfahrensname uns Aktenzeichen einzureichen. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Angebote sind als PDF-Datei(en) ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers Baden-Württemberg („www.tender24.de“) unter Angabe von Verfahrensname uns Aktenzeichen einzureichen. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Ergänzung zu II.1.5. dieser Bekanntmachung: Bei dem hier genannten Wert handelt es sich um einen unverbindliche Schätzung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen. Siehe VI.3. für Allgemeines zur Bietergemeinschaft/Eignungsleihe/Einsatz von Subunternehmern. Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die geeignet und insbesondere nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB). Als Nachweis für die erforderliche Eignung hat der Bieter die geforderten Eignungskriterien zu erfüllen und durch die genannten Angaben und Erklärungen in Anlage 5 „Eignung und Ausschlussgründe“ der Vergabeunterlagen sowie durch die genannten Nachweise seine Eignung zu belegen. Die Anlage 5 ist deshalb von jedem Bieter, Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, jeweils einmal auszufüllen. Dabei müssen jeweils nur diejenigen Abschnitte ausgefüllt werden, die für das jeweilige Unternehmen relevant sind. Genaue Angaben dazu, welche Unternehmen welche Abschnitte auszufüllen haben, sind jeweils bei den einzelnen Eignungskriterien und (gesammelt) in Kapitel 6.1 der Vergabeunterlagen zu finden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen der Bieter zu einem späteren Zeitpunkt des Vergabeverfahrens durch die Vorlage von Nachweisen Dritter bestätigen zu lassen. Die Erklärungen in dieser Ziffer sind ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2 der Vergabeunterlagen).
Kapitel- und Anlagenverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen. Siehe VI.3. für Allgemeines zur Bietergemeinschaft/Eignungsleihe/Einsatz von Subunternehmern. Für die Vergabe der Leistung kommen nur Unternehmen in Betracht, die geeignet und insbesondere nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind (§ 122 Abs. 1 GWB). Als Nachweis für die erforderliche Eignung hat der Bieter die geforderten Eignungskriterien zu erfüllen und durch die genannten Angaben und Erklärungen in Anlage 5 „Eignung und Ausschlussgründe“ der Vergabeunterlagen sowie durch die genannten Nachweise seine Eignung zu belegen. Die Anlage 5 ist deshalb von jedem Bieter, Teilnehmer einer Bietergemeinschaft oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird, jeweils einmal auszufüllen. Dabei müssen jeweils nur diejenigen Abschnitte ausgefüllt werden, die für das jeweilige Unternehmen relevant sind. Genaue Angaben dazu, welche Unternehmen welche Abschnitte auszufüllen haben, sind jeweils bei den einzelnen Eignungskriterien und (gesammelt) in Kapitel 6.1 der Vergabeunterlagen zu finden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen der Bieter zu einem späteren Zeitpunkt des Vergabeverfahrens durch die Vorlage von Nachweisen Dritter bestätigen zu lassen. Die Erklärungen in dieser Ziffer sind ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2 der Vergabeunterlagen).
1. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A):
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ der Vergabeunterlagen zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ der Vergabeunterlagen zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt.
2. Unternehmensdarstellung (EK-02-A):
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Unternehmensdarstellung“ der Vergabeunterlagen:
— Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse);
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36]);
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. d. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36]);
— falls gegeben: die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente);
— falls gegeben: die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente);
— Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens.
3. Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A):
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Berufs- oder Handelsregistereintragung“ der Vergabeunterlagen zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Berufs- oder Handelsregistereintragung“ der Vergabeunterlagen zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
4) Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (EK-04-A):
Ebenso hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft“ der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat, abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers zu fordern.
Ebenso hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft“ der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft nach den Bestimmungen des Landes, in dem das Unternehmen des Bieters seinen Sitz hat, abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-05-A):
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR (zweifach maximiert). Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ der Vergabeunterlagen erklären, dass er über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt (zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen) oder eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann (zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR (zweifach maximiert). Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ der Vergabeunterlagen erklären, dass er über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt (zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen) oder eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann (zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen).
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglieder der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen; es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines „bloßen“ Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglieder der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen; es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines „bloßen“ Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
2. Umsatzdarstellung (EK-06-A):
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) abzugeben. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Umsatzdarstellung“ der Vergabeunterlagen zu tätigen. Hinsichtlich der Beurteilung kommt es auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an; die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2019) abzugeben. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Umsatzdarstellung“ der Vergabeunterlagen zu tätigen. Hinsichtlich der Beurteilung kommt es auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an; die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Mindeststandards:
1. Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR (zweifach maximiert).
1. Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen: für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR (zweifach maximiert).
2. Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden: Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-06-A): durchschnittlich mindestens 1,5 Mio. EUR/Jahr bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Hinsichtlich der geforderten Umsatzzahlen gelten folgende Mindestanforderungen, bei deren Nichterfüllung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden: Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-06-A): durchschnittlich mindestens 1,5 Mio. EUR/Jahr bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise kommt es auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1. Qualitätssicherung (EK-07-A):
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Qualitätssicherung“ der Vergabeunterlagen zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich Druck in ihrem Unternehmen bestehen. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. PSO-Zertifikat „ProzessStandard Offsetdruck“, DIN ISO 12647 oder gleichwertig).
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Qualitätssicherung“ der Vergabeunterlagen zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich Druck in ihrem Unternehmen bestehen. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. PSO-Zertifikat „ProzessStandard Offsetdruck“, DIN ISO 12647 oder gleichwertig).
2. FSC-Produktketten-Zertifizierung (EK-08-A):
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Umweltmanagement“ der Vergabeunterlagen zu erklären, mit welchen innerbetrieblichen Maßnahmen sie sicherstellen, dass FSC-zertifizierte Materialien in ihrem Betrieb jederzeit identifizierbar bleiben. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. FSC-Produktketten-Zertifizierung oder gleichwertig).
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Umweltmanagement“ der Vergabeunterlagen zu erklären, mit welchen innerbetrieblichen Maßnahmen sie sicherstellen, dass FSC-zertifizierte Materialien in ihrem Betrieb jederzeit identifizierbar bleiben. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. FSC-Produktketten-Zertifizierung oder gleichwertig).
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017-2019) einreichen. Die Angaben müssen sich auf die Beschäftigtenkategorien Gesamt-Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte) sowie nur-Führungskräfte beziehen. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl“ der Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017-2019) einreichen. Die Angaben müssen sich auf die Beschäftigtenkategorien Gesamt-Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte) sowie nur-Führungskräfte beziehen. Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl“ der Vergabeunterlagen vorzunehmen.
4. Unternehmensreferenzen (EK-10-A):
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 der Vergabeunterlagen ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 der Vergabeunterlagen ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Leistungsempfänger inklusive Referenzansprechpartnern und Telefonnummern;
— Angaben zum Auftragszeitraum;
— aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat (insb. ist aufzuzeigen, inwieweit Unterauftragnehmer in die Referenzprojekte eingebunden waren, z.B. bei der Anzeigenakquise);
— Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. 1 DIN A4-Seite unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Unternehmensreferenzen“ der Vergabeunterlagen darzustellen.
Mindeststandards:
Es gelten bezüglich der einzureichenden Unternehmensreferenzen folgende Mindestanforderungen (bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden):
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen mindestens 2 Referenzen über bisher angefertigte vergleichbare Druckerzeugnisse (mit elektronischen Belegexemplaren) einzureichen;
— Die Referenzen müssen in den 3 Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingung:
Unter Verwendung von Anlage 6 „Ansprechpartner“ ist ein fester deutschsprachiger Ansprechpartner zu benennen und sind die Daten anzugeben, unter denen er zu den üblichen Bürozeiten erreichbar ist (Ausschlusskriterium).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die gesamte maximale Vertragslaufzeit überschreitet die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung um diejenige Zeit, die zwischen dem Zuschlag und dem Leistungsbeginn liegt, zwecks Gewährleistung einer ausreichenden Einarbeitung und Vorbereitung des Auftragnehmers.
Die gesamte maximale Vertragslaufzeit überschreitet die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung um diejenige Zeit, die zwischen dem Zuschlag und dem Leistungsbeginn liegt, zwecks Gewährleistung einer ausreichenden Einarbeitung und Vorbereitung des Auftragnehmers.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die gesamte maximale Vertragslaufzeit überschreitet die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung um diejenige Zeit, die zwischen dem Zuschlag und dem Leistungsbeginn liegt, zwecks Gewährleistung einer ausreichenden Einarbeitung und Vorbereitung des Auftragnehmers.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die gesamte maximale Vertragslaufzeit überschreitet die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung um diejenige Zeit, die zwischen dem Zuschlag und dem Leistungsbeginn liegt, zwecks Gewährleistung einer ausreichenden Einarbeitung und Vorbereitung des Auftragnehmers.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
1. Mit dem Angebot einzureichen sind alle in der Vergabeunterlage geforderten Dokumente und Anlagen (vgl. auch die Liste in Kapitel 6). Die als Anlagen beigefügten Muster und Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Bieter erklärt mit Hochladen des Angebotsschreibens rechtsverbindlich seinen Rechtsbindungswillen in Bezug auf sein gesamtes Angebot sowie sein Einverständnis, sich an sein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist (vgl. Kap. 1.7) gebunden zu halten.
1. Mit dem Angebot einzureichen sind alle in der Vergabeunterlage geforderten Dokumente und Anlagen (vgl. auch die Liste in Kapitel 6). Die als Anlagen beigefügten Muster und Formblätter sind zwingend zu verwenden. Der Bieter erklärt mit Hochladen des Angebotsschreibens rechtsverbindlich seinen Rechtsbindungswillen in Bezug auf sein gesamtes Angebot sowie sein Einverständnis, sich an sein Angebot bis zum Ablauf der Bindefrist (vgl. Kap. 1.7) gebunden zu halten.
2. Bietergemeinschaften („BG“) sind zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlage 2 „Erklärungen zur Bietergemeinschaft“ der Vergabeunterlagen vorzunehmen, die dem Angebot beizufügen ist. Ist keine BG vorgesehen, ist auch dies in Anlage 2 zu erklären.
2. Bietergemeinschaften („BG“) sind zugelassen. Die erforderlichen Angaben zur BG sind in der Anlage 2 „Erklärungen zur Bietergemeinschaft“ der Vergabeunterlagen vorzunehmen, die dem Angebot beizufügen ist. Ist keine BG vorgesehen, ist auch dies in Anlage 2 zu erklären.
3. In der Anlage 3 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen ist anzugeben, ob der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt oder nicht. Sofern der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ist zwischen der Eignungsleihe (Anlage 3 Erklärung zu lit. b) und dem „bloßen“ Subunternehmereinsatz (Anlage 3 Erklärung zu lit. c) zu unterscheiden:
3. In der Anlage 3 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen ist anzugeben, ob der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt oder nicht. Sofern der Bieter die Vergabe von Teilleistungen an mindestens ein anderes Unternehmen beabsichtigt, ist zwischen der Eignungsleihe (Anlage 3 Erklärung zu lit. b) und dem „bloßen“ Subunternehmereinsatz (Anlage 3 Erklärung zu lit. c) zu unterscheiden:
a) Eignungsleihe:
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im Wege der sog. Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) in Anspruch nehmen. Die Eignungsleihe bietet den Bietern die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die geforderten Nachweise der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines an-deren Unternehmens zu berufen, um so ihre Eignung nachzuweisen.
Ein Bieter, eine BG oder ein Mitglied einer BG kann im Wege der sog. Eignungsleihe (§ 47 VgV) die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Drittunternehmen, Nachunternehmer einschließlich ggf. deren Subunternehmen, konzernverbundene Unternehmen, freie Mitarbeiter etc.) in Anspruch nehmen. Die Eignungsleihe bietet den Bietern die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die geforderten Nachweise der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines an-deren Unternehmens zu berufen, um so ihre Eignung nachzuweisen.
In der Anlage 3 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen ist anzugeben, ob der Bieter von einer Eignungsleihe Gebrauch machen will. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bieter folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
In der Anlage 3 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen ist anzugeben, ob der Bieter von einer Eignungsleihe Gebrauch machen will. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bieter folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
— in Anlage 3 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen hat er die Erklärung zu lit. b und die hierfür erforderlichen Angaben vorzunehmen,
— für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bieter die Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will,
— für die anderen Unternehmen (Dritte), auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis der Eignung beruft, hat er neben den erforderlichen Nachweisen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch die jeweiligen Eignungsnachweise zu erbringen, für die der Bieter die Kapazitäten des Dritten in Anspruch nehmen will,
— und er hat eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der anderen Unter-nehmen(s) (unter Verwendung von Anlage 4 „Verpflichtungserklärung an-derer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen) einzureichen, um nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, auf dessen Fähigkeiten er sich beruft, für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) tatsächlich zur Verfügung stehen.
— und er hat eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der anderen Unter-nehmen(s) (unter Verwendung von Anlage 4 „Verpflichtungserklärung an-derer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen) einzureichen, um nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens, auf dessen Fähigkeiten er sich beruft, für die Durchführung der jeweiligen Teilleistung(en) tatsächlich zur Verfügung stehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV beruft, auch bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer grundsätzlich verpflichtet ist, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV beruft, auch bei der Auftragsausführung einzusetzen.
b) Bloßer Subunternehmereinsatz:
Der Bieter hat auch – unter Verwendung der Anlage 3 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen unter lit. c – zu erklären, ob er eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, ohne sich für den Nachweis der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten des Dritten zu berufen (sog. „bloßer Subunternehmereinsatz“). Ein bloßer Subunternehmereinsatz setzt voraus, dass der Bieter die geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen kann. Auch im Falle des bloßen Subunternehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung für jeden Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachgewiesen werden. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Folgendes zu fordern: Die Benennung der Unterauftragnehmer (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern) und den Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden.
Der Bieter hat auch – unter Verwendung der Anlage 3 „Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen“ der Vergabeunterlagen unter lit. c – zu erklären, ob er eine Unterauftragsvergabe an Dritte beabsichtigt, ohne sich für den Nachweis der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten des Dritten zu berufen (sog. „bloßer Subunternehmereinsatz“). Ein bloßer Subunternehmereinsatz setzt voraus, dass der Bieter die geforderten Eignungskriterien selbst erfüllen kann. Auch im Falle des bloßen Subunternehmereinsatzes muss vor Zuschlagserteilung für jeden Unterauftragnehmer das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachgewiesen werden. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, Folgendes zu fordern: Die Benennung der Unterauftragnehmer (inklusive Angaben zu den Kontaktdaten und gesetzlichen Vertretern) und den Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen werden.
4. Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen oder eine Rücknahme der Angebote durch den Bieter können nur elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers Baden-Württemberg (www.tender24.de) und nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen werden.
4. Nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen oder eine Rücknahme der Angebote durch den Bieter können nur elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers Baden-Württemberg (www.tender24.de) und nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen werden.
5. Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch unter dem Verfahrensnamen und Aktenzeichen dieses Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers Baden-Württemberg – „www.tender24.de“ – (eVergabe-Tool AI Vergabe) gestellt werden.
5. Bieterfragen zum Vergabeverfahren können ausschließlich elektronisch unter dem Verfahrensnamen und Aktenzeichen dieses Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform des Staatsanzeigers Baden-Württemberg – „www.tender24.de“ – (eVergabe-Tool AI Vergabe) gestellt werden.
Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Angebote, wie Antworten zu Bieterfragen oder aufklärende/berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden zeitgleich allen Bietern elektronisch über das Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil der Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung der Angebote, wie Antworten zu Bieterfragen oder aufklärende/berichtigende Angaben zu den Vergabeunterlagen werden zeitgleich allen Bietern elektronisch über das Vergabeportal rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist zur Verfügung gestellt und werden damit Teil der Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren und die Einreichung eines Nachprüfungsverfahrens hin. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2. genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1. benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1. benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren und die Einreichung eines Nachprüfungsverfahrens hin. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2. genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1. benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1. benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertrag nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertrag nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 110-267287 (2020-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
Angebote sind als PDF-Datei(en) ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers Baden-Württemberg („www.tender24.de“) unter Angabe von Verfahrensname uns Aktenzeichen einzureichen. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Ergänzung zu II.1.5) dieser Bekanntmachung: Bei dem hier genannten Wert handelt es sich um einen unverbindliche Schätzung.
Angebote sind als PDF-Datei(en) ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Staatsanzeigers Baden-Württemberg („www.tender24.de“) unter Angabe von Verfahrensname uns Aktenzeichen einzureichen. Hierfür ist keine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur erforderlich. Die Einreichung von Angeboten auf dem Postwege, direkt, per E-Mail oder per Telefax ist nicht zulässig.
Ergänzung zu II.1.5) dieser Bekanntmachung: Bei dem hier genannten Wert handelt es sich um einen unverbindliche Schätzung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Ergänzung zu II.1.5) dieser Bekanntmachung: Bei dem hier genannten Wert handelt es sich um einen unverbindliche Schätzung.