Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
— Nachweis über die Zertifizierung über ein Umweltmanagementsystem
Der Bieter hat anhand einer geeigneten nachvollziehbaren Dokumentation nachzuweisen, dass er ein Umweltmanagement in Anlehnung an die DIN EN ISO 14001 besitzt.
Als Nachweis über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems kann der Bieter dem Angebot alternativ zur Dokumentation auch ein gültiges Zertifikat (in Kopie) über eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 oder alternativ gemäß dem European Eco-Management an Audit Scheme (kurz EMAS) gemäß VO (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2019, welches eine Laufzeit bis mindestens zum 1.12.2020 besitzt, beifügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 1.12.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
— Qualitätsmanagementsystem
Der Bieter hat anhand einer geeigneten nachvollziehbaren Dokumentation nachzuweisen, dass er ein Qualitätsmanagementsystem in Anlehnung an die DIN EN ISO 9001 besitzt.
Als Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems kann der Bieter dem Angebot alternativ zur Dokumentation auch ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 1.12.2020 besitzt, beifügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 1.12.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
— Zertifikat zum ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach ISO 12647-2
Als Nachweis, dass die Herstellung der Druckerzeugnisse gemäß ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach ISO 12647-2 erfolgt, ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 1.12.2020 besitzt, beizufügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 1.12.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen
Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
— FSC-Zertifizierung / Druck vom FSC-Logo auf Druckerzeugnissen
Der Auftraggeber möchte auf ausgewählten Druckerzeugnissen einen Aufdruck des FSC-Logos vornehmen lassen. Als Nachweis über das Vorhandensein einer FSC-Zertifizierung, die einen solchen Aufdruck ermöglicht, ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 1.12.2020 besitzt, beizufügen. Sofern aus dem Zertifikat nicht hervorgeht, dass der Bieter berechtigt ist, das FSC-Logo zu drucken, ist dies zusätzlich mindestens anhand einer Eigenerklärung zu bestätigen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 1.12.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.