Rahmenvereinbarung Druckerzeugnisse

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Rahmenvereinbarung über den Druck von Out-of-Home-Produkten (OoH-Produkte).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-12 Auftragsbekanntmachung
2020-11-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Druckgewerbes
Referenznummer: 214-02.05-20.0188-20-I-L
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung über den Druck von Out-of-Home-Produkten (OoH-Produkte).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Druckgewerbes 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Postanschrift: Maarweg 149-161
Postleitzahl: 50825
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: https://www.bzga.de 🌏
E-Mail: sven.goldbach@ble.de 📧
Fax: +49 3018106845-3379 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=345355 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-17 📅
Datum des Endes: 2022-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 158-386013
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 095-227406
ABl. S-Ausgabe: 158
Zusätzliche Informationen
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit maximal 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarungen mit bis zu 3 Wirtschaftsteilnehmern über die technische Herstellung, die Druckformerstellung, den Druck, die Verarbeitung und die Lieferung von Standard-Druckerzeugnissen (Out-of-Home-Produkten (OoH)) sowie ggf. die Konfektionierung, die Versandaufbereitung, der Einzelversand, das Mailing oder andere Zusatzarbeiten.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Optionale Verlängerung: Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Option.
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Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate zu den bestehenden Bedingungen verlängert werden. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der jeweiligen Option.
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Zusätzliche Informationen:
Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit maximal 3 Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30 000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
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— Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
— Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
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— Nachweis über die Zertifizierung über ein Umweltmanagementsystem
Der Bieter hat anhand einer geeigneten nachvollziehbaren Dokumentation nachzuweisen, dass er ein Umweltmanagement in Anlehnung an die DIN EN ISO 14001 besitzt.
Als Nachweis über das Vorhandensein eines Umweltmanagementsystems kann der Bieter dem Angebot alternativ zur Dokumentation auch ein gültiges Zertifikat (in Kopie) über eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001 oder alternativ gemäß dem European Eco-Management an Audit Scheme (kurz EMAS) gemäß VO (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.11.2019, welches eine Laufzeit bis mindestens zum 1.12.2020 besitzt, beifügen.
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Sofern die Zertifizierung vor dem 1.12.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
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— Qualitätsmanagementsystem
Der Bieter hat anhand einer geeigneten nachvollziehbaren Dokumentation nachzuweisen, dass er ein Qualitätsmanagementsystem in Anlehnung an die DIN EN ISO 9001 besitzt.
Als Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems kann der Bieter dem Angebot alternativ zur Dokumentation auch ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 1.12.2020 besitzt, beifügen.
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— Zertifikat zum ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach ISO 12647-2
Als Nachweis, dass die Herstellung der Druckerzeugnisse gemäß ProzessStandard Offsetdruck (PSO) nach ISO 12647-2 erfolgt, ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 1.12.2020 besitzt, beizufügen.
Sofern die Zertifizierung vor dem 1.12.2020 ihre Gültigkeit verliert, hat der Bieter mit Angebot zusätzlich eine Bestätigung von einem offiziellen
Re-Zertifizierer einzureichen, dass die Re-Zertifizierung eingeleitet wurde. Aus dieser Bestätigung muss weiterhin hervorgehen, in welchem Zeitraum die erneute Zertifizierung abgeschlossen ist.
— FSC-Zertifizierung / Druck vom FSC-Logo auf Druckerzeugnissen
Der Auftraggeber möchte auf ausgewählten Druckerzeugnissen einen Aufdruck des FSC-Logos vornehmen lassen. Als Nachweis über das Vorhandensein einer FSC-Zertifizierung, die einen solchen Aufdruck ermöglicht, ist dem Angebot ein gültiges Zertifikat (in Kopie), welches eine Laufzeit bis mindestens zum 1.12.2020 besitzt, beizufügen. Sofern aus dem Zertifikat nicht hervorgeht, dass der Bieter berechtigt ist, das FSC-Logo zu drucken, ist dies zusätzlich mindestens anhand einer Eigenerklärung zu bestätigen.
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Mindeststandards:
Aufgrund der Zeichenbeschränkung erfolgt hier die weitere Auflistung der geforderten Eignungskriterien:
— Klimaneutraler Druck
Der Bieter hat, mindestens anhand einer Eigenerklärung, zu bestätigen, dass er einen klimaneutralen Druck nach Maßgabe der DIN EN ISO 16759/201 gewährleistet. Weiterhin hat der Bieter anzugeben, welche Möglichkeiten er hierzu anbietet.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Ref. 214 - ZV-BMEL, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn
Adresse des Käuferprofils: https://www.ble.de/zv 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=345355 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Postanschrift: Deichmanns Aue 29
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53179
Kontaktperson: Referat 214 - ZV-BMEL
Telefon: +49 22868453819 📞
Land: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.ble.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.ble.de/zv 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A) Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich beim Auftraggeber ist nicht gestattet.
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C) Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen. Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg,persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion „Vergabestelle kontaktieren“ der e-Vergabe-Plattformdes Bundes („Meine e-Vergabe“) als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
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D) Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind der Checkliste (Anlage 7 der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
E) Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung sowie der jeweiligen Einzelaufträge zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung.
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Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19 MiLoG und § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll.
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Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular „Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft“ auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und mit dem Angebot in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
F) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben.
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Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
G) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
H) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
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Quelle: OJS 2020/S 158-386013 (2020-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 229-564711
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 158-386013
ABl. S-Ausgabe: 229

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-13 📅
Name: Ellerhold Witten GmbH
Postanschrift: Liegnitzer Straße 1
Postort: Witten
Postleitzahl: 58454
Land: Deutschland 🇩🇪
Ennepe-Ruhr-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: DBM Druckhaus Berlin-Mitte GmbH
Postanschrift: Buckower Chaussee 114
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Berlin 🏙️
Name: te Neues Druckeregesellschaft mbH + Co KG
Postanschrift: Mülhauser Str. 157
Postort: Kempen
Postleitzahl: 47906
Land: Viersen 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Ref. 214 – ZV-BMEL, Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) erfolgen aus rein technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2020/S 229-564711 (2020-11-19)