Rahmenvereinbarung Erbringung von Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke, Köln, Erstprüfungen, Wiederholungsprüfungen, Bedarfsprüfungen
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für die in der Anlage aufgelisteten städtischen Gebäude oder Gebäudeteilen jeglicher Nutzung – Stützweiten ab 12 m Spannweite sowie für Auskragungen über 6 m als Wiederholungsprüfung, Erstprüfung oder Bedarfsprüfung
Sowie tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke der jeweiligen Projekte.
Sichtprüfungen sind durch fachkundige Personen/Bauingenieure/Konstruktiver Ingenieurbau, Eingehende Prüfungen durch besonders fachkundige Personen für die Überprüfung der Standsicherheit durchzuführen.
Die Voraussetzungen gemäß der Richtlinien und Vorschriften der VDI 6200 sowie die sonstigen Vorgaben, die der Anlage 1 zu entnehmen sind, müssen nachweislich erfüllt sein.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag beinhaltet.
Die Anlage 1 dieser Auftragsbekanntmachung ist zwingend zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Erbringung von Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke, Köln,...”
Titel
Rahmenvereinbarung Erbringung von Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke, Köln, Erstprüfungen, Wiederholungsprüfungen, Bedarfsprüfungen
2020-0622-26-2
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten...”
Kurze Beschreibung
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für die in der Anlage aufgelisteten städtischen Gebäude oder Gebäudeteilen jeglicher Nutzung – Stützweiten ab 12 m Spannweite sowie für Auskragungen über 6 m als Wiederholungsprüfung, Erstprüfung oder Bedarfsprüfung
Sowie tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke der jeweiligen Projekte.
Sichtprüfungen sind durch fachkundige Personen/Bauingenieure/Konstruktiver Ingenieurbau, Eingehende Prüfungen durch besonders fachkundige Personen für die Überprüfung der Standsicherheit durchzuführen.
Die Voraussetzungen gemäß der Richtlinien und Vorschriften der VDI 6200 sowie die sonstigen Vorgaben, die der Anlage 1 zu entnehmen sind, müssen nachweislich erfüllt sein.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag beinhaltet.
Die Anlage 1 dieser Auftragsbekanntmachung ist zwingend zu beachten.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtbezirk 1 – Innenstadt/Deutz mit fünf Stadtteilen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Köln”
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für Gebäude oder Gebäudeteile
Diese Prüfungen betreffen circa 400 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart verteilt auf neun Stadtbezirke, Vertragslaufzeit 10 Jahre, mindestens pro Gebäude eine Sichtprüfung und eine eingehende Prüfung,
— Wiederholungsprüfung;
— Erstprüfung;
— Bedarfsprüfung.
Die Wiederholungs- und Erstprüfungen sind entweder durchzuführen als
I. Sichtprüfung
Durch eine fachkundige Person, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
II. Eingehende Prüfung
Durch eine besonders fachkundige Person für die Prüfung der Standsicherheit, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
Zu I. Sichtprüfungen
Fachkundige Personen
Zur Sichtprüfung befugt sind fachkundige Personen, Bauingenieure, die mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens 3 Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können.
Zu II.: eingehende Prüfungen Besonders fachkundige Personen
Zur eingehenden Überprüfung der Standsicherheit befugt sind besonders fachkundige Personen – Bauingenieure, die mindestens 10 Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens fünf Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können.
Die Voraussetzungen für eine besonders fachkundige Person erfüllen Bauingenieure mit oben genannter Qualifikation und Prüfingenieure/Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung.
Die Fachrichtungen sind Massivbauweisen, Metallbauweisen und Holzbauweisen.
Prüfingenieure/Prüfsachverständige für Massivbau sind befugt, Tragwerke in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 3) zu prüfen. Für die Prüfung von Tragwerken in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit überdurchschnittlichem (Bauwerksklasse 4) und sehr hohem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 5) bedarf es einer Anerkennung in den Fachrichtungen Holz-oder Stahlbau.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag vorgesehen.
Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind entsprechende Prüfungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der fortlaufenden Leistungen besteht nicht.
Die Angaben zur Beschaffung und die Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfungen sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt. Die Vorgaben sind zwingend zu beachten.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Mindestens 3 Teilnehmer, maximal 10 Teilnehmer, mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
1. Die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mindestens 3 Teilnehmer, maximal 10 Teilnehmer, mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe in digitaler Form über das Vergabemarktplatz Bietertool) der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung).
2. Darüber hinaus wird eine Rangfolge der Bewerber über die Bewertung der unter III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung eingereichten Referenzen gemäß nachfolgend genannten Kriterien ermittelt.
Voraussetzung für die Wertung ist, dass die im Teilnahmebogen benannten Referenzprojekte die Kriterien erfüllen, die unter III.1.3) 2.) gefordert sind.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen (siehe unter III 1.3, Punkt 2) erfüllt sind, wird darüber hinaus eine Rangfolge der Bewerber über die Bewertung der eingereichten Referenzen gemäß nachfolgend genannten Kriterien ermittelt. Von den Referenzprojekten werden maximal 3 gewertet. Die erreichte Punktzahl ist für die Rangfolge und die Auswahl der Bewerber maßgebend.
Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl/Wertung:
1. Nachweis der bürozughörigen besonders fachkundigen Ingenieure oder Ingenieurinnen des Projektteams (mit Hochschulausbildung an einer TH, TU oder FH im Bereich Bauingenieurwesen/Konstruktiver Ingenieurbau oder gleichwertig), die den Anforderungen an die Überprüfenden gemäß der VDI 6200 entsprechen.
(0 Punkte für zwei besonders fachkundige Ingenieure, da Mindestanforderung, 15 Punkte für 3 besonders fachkundige Ingenieure und mehr).
2. Nachweis der bürozughörigen fachkundigen Ingenieure oder Ingenieurinnen des Projektteams (mit Hochschulausbildung an einer TH, TU oder FH im Bereich Bauingenieurwesen/Konstruktiver Ingenieurbau oder gleichwertig), die den Anforderungen an die Überprüfenden gemäß der VDI 6200 entsprechen.
(5 Punkte für fünf Ingenieure, 6 Punkte für 6 Ingenieure, 7 Punkte für sieben Ingenieure und mehr).
3. Nachweis für eine eingehende Überprüfung eines Gebäudes in Massivbauweise – Spannweite mindestens 12 m oder Auskragung über 6 m (0 Punkte für ein Projekt (da Mindestanforderung), 4 Punkte für zwei Projekt, 8 Punkte für 3 und mehr Projekte).
4. Nachweis für eine eingehende Überprüfung eines Gebäudes in Holzbauweise – Spannweite mindestens 12 m oder Auskragung über 6 m
(4 Punkte für ein Projekt, 6 Punkte für zwei Projekte, 8 Punkte für 3 und mehr Projekte).
5. Nachweis für eine eingehende Überprüfung eines Gebäudes in Metallbauweise – Spannweite mindestens 12 m oder Auskragung über 6 m
(4 Punkte für ein Projekt, 6 Punkte für zwei Projekt, 8 Punkte für 3 und mehr Projekte).
Maximal sind 46 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt in abgestimmten Intervallen oder bedarfsgerecht nach Absprache mit dem Auftraggeber.
Tragwerksplanerische Beratungsleistungen für...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung erfolgt in abgestimmten Intervallen oder bedarfsgerecht nach Absprache mit dem Auftraggeber.
Tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag können vom Auftraggeber abgerufen werden. Es wird von maximal 10 Bedarfsprüfungen pro Jahr und Stadtbezirk ausgegangen.
Mit dem Vertragsabschluss wird die Beabsichtigung einer 10jährigen Beauftragung erklärt.
Der Auftragnehmer hat bei nicht zufriedenstellender Leistung keinen Rechtsanspruch auf Abruf weiterer Prüfaufträge.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist...”
Zusätzliche Informationen
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Bei Verhandlungverfahren mit Vergabebekanntmachung behält sich die Auftraggeberin vor, den Zuschlag gemäß § 3 b EU Absatz 3 Ziffer 7 VOB/A beziehungsweise § 17 Absatz 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadtbezirk 2 - Rodenkirchen mit dreizehn Stadtteilen und Stadtbezirk 3 - Lindenthal mit neun Stadtteilen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für Gebäude oder Gebäudeteile -
Diese Prüfungen betreffen circa 400 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart verteilt auf neun Stadtbezirke, Vertragslaufzeit 10 Jahre, mindestens pro Gebäude eine Sichtprüfung und eine eingehende Prüfung,
— Wiederholungsprüfung
— Erstprüfung
— Bedarfsprüfung
Die Wiederholungs- und Erstprüfungen sind entweder durchzuführen als
I. Sichtprüfung
Durch eine fachkundige Person, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
II. Eingehende Prüfung
Durch eine besonders fachkundige Person für die Prüfung der Standsicherheit, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
Zu I. Sichtprüfungen
Fachkundige Personen
Zur Sichtprüfung befugt sind fachkundige Personen, Bauingenieure, die mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens drei Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können.
Zu II.: eingehende Prüfungen Besonders fachkundige Personen
Zur eingehenden Überprüfung der Standsicherheit befugt sind besonders fachkundige Personen - Bauingenieure, die mindestens zehn Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens fünf Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können.
Die Voraussetzungen für eine besonders fachkundige Person erfüllen Bauingenieure mit oben genannter Qualifikation und Prüfingenieure/Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung.
Die Fachrichtungen sind Massivbauweisen, Metallbauweisen und Holzbauweisen.
Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Massivbau sind befugt, Tragwerke in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 3) zu prüfen. Für die Prüfung von Tragwerken in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit überdurchschnittlichem (Bauwerksklasse 4) und sehr hohem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 5) bedarf es einer Anerkennung in den Fachrichtungen Holz-oder Stahlbau.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag vorgesehen.
Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind entsprechende Prüfungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der fortlaufenden Leistungen besteht nicht.
Die Angaben zur Beschaffung und die Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfungen sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt. Die Vorgaben sind zwingend zu beachten.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Mindestens drei Teilnehmer, maximal 10 Teilnehmer, mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
1....”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mindestens drei Teilnehmer, maximal 10 Teilnehmer, mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe in digitaler Form über das Vergabemarktplatz Bietertool) der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung).
2. Darüber hinaus wird eine Rangfolge der Bewerber über die Bewertung der unter III.1.3 dieser Auftragsbekanntmachung eingereichten Referenzen gemäß nachfolgend genannten Kriterien ermittelt.
Voraussetzung für die Wertung ist, dass die im Teilnahmebogen benannten Referenzprojekte die Kriterien erfüllen, die
Unter III.1.3) 2.) gefordert sind.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen (siehe unter III 1.3, Punkt 2) erfüllt sind, wird darüber hinaus eine Rangfolge der Bewerber über die Bewertung der eingereichten Referenzen gemäß nachfolgend genannten Kriterien ermittelt. Von den Referenzprojekten werden maximal drei gewertet. Die erreichte Punktzahl ist für die Rangfolge und die Auswahl der Bewerber maßgebend.
Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl / Wertung:
1. Nachweis der bürozughörigen besonders fachkundigen Ingenieure oder Ingenieurinnen des Projektteams (mit Hochschulausbildung an einer TH, TU oder FH im Bereich Bauingenieurwesen / Konstruktiver Ingenieurbau oder gleichwertig), die den Anforderungen an die Überprüfenden gemäß der VDI 6200 entsprechen.
(0 Punkte für zwei besonders fachkundige Ingenieure, da Mindestanforderung, 15 Punkte für drei besonders fachkundige Ingenieure und mehr).
2. Nachweis der bürozughörigen fachkundigen Ingenieure oder Ingenieurinnen des Projektteams (mit Hochschulausbildung an einer TH, TU oder FH im Bereich Bauingenieurwesen / Konstruktiver Ingenieurbau oder gleichwertig), die den Anforderungen an die Überprüfenden gemäß der VDI 6200 entsprechen.
(5 Punkte für fünf Ingenieure, 6 Punkte für sechs Ingenieure, 7 Punkte für sieben Ingenieure und mehr).
3. Nachweis für eine eingehende Überprüfung eines Gebäudes in Massivbauweise -
Spannweite mindestens 12 m oder Auskragung über 6 m
(0 Punkte für ein Projekt (da Mindestanforderung), 4 Punkte für zwei Projekt, 8 Punkte für drei und mehr Projekte).
4. Nachweis für eine eingehende Überprüfung eines Gebäudes in Holzbauweise - Spannweite mindestens 12 m oder Auskragung über 6 m
(4 Punkte für ein Projekt, 6 Punkte für zwei Projekte, 8 Punkte für drei und mehr Projekte).
5. Nachweis für eine eingehende Überprüfung eines Gebäudes in Metallbauweise - Spannweite mindestens 12 m oder Auskragung über 6 m
(4 Punkte für ein Projekt, 6 Punkte für zwei Projekt, 8 Punkte für drei und mehr Projekte).
Maximal sind 46 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Beauftragung erfolgt in abgestimmten Intervallen oder bedarfsgerecht nach Absprache mit dem Auftraggeber.
Tragwerksplanerische Beratungsleistungen für...”
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung erfolgt in abgestimmten Intervallen oder bedarfsgerecht nach Absprache mit dem Auftraggeber.
Tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag können vom Auftraggeber abgerufen werden. Es wird von maximal zehn Bedarfsprüfungen pro Jahr und Stadtbezirk ausgegangen.
Mit dem Vertragsabschluss wird die Beabsichtigung einer 10jährigen Beauftragung erklärt.
Der Auftragnehmer hat bei nicht zufriedenstellender Leistung keinen Rechtsanspruch auf Abruf weiterer Prüfaufträge.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist...”
Zusätzliche Informationen
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Bei Verhandlungverfahren mit Vergabebekanntmachung behält sich die Auftraggeberin vor, den Zuschlag gemäß § 3 b EU Absatz 3 Ziffer 7 VOB/A beziehungsweise § 17 Absatz 11 VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadtbezirk 4 - Ehrenfeld mit sechs Stadtteilen und Stadtbezirk 5 - Nippes mit sieben Stadtteilen und Stadtbezirk 6 - Chorweiler mit zwölf Stadtteilen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadtbezirk 7 - Porz mit sechzehn Stadtteilen und Stadtbezirk 8 - Kalk mit neun Stadtteilen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Stadtbezirk 9 - Mülheim mit neun Stadtteilen und - bezirksübergreifend - die Kulturbauten” Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu verwenden, das bei der unter I.3) Kommunikation genannten...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu verwenden, das bei der unter I.3) Kommunikation genannten Kontaktstelle heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt in digitaler Form über das Bietertool bis zum Submissionstermin elektronisch unter https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatelite/company/welcome.do einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied ein eigener Bewerbungsbogen einzureichen.
(1) Folgende aktuelle Nachweise/Eigenerklärungen - bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend:
a.) Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen. Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister, der den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt, oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (gegebenenfalls in Kopie).
b.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen;
c.) Eigenerklärung des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit);
d.) Nachweis zur Beruflichen Befähigung gemäß III.2.1.;
e.) Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer nach § 47(1) VgV zu nennen, die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB für die betreffenden Nachunternehmer, sowie die Verpflichtungserklärung, vorzulegen.
Erklärung des Bewerbers / Bieters zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen in auf den Auftrag bezogener relevanter Weise und zur Inanspruchnahme derer Kapazitäten im Sinne der Eignungsleihe (§ 47 VgV), mit Angabe der jeweiligen Leistungsanteile. Mit Vorlage der Bewerbung muss der Unterbeauftragte (unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und dem anderen Unternehmen bestehenden Verbindung) rechtsverbindlich erklären, dass er zur Auftragsausführung zur Verfügung steht. Sollte er nicht mehr zur Verfügung stehen, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers. Spätere Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig
Besonders fachkundige Sachverständige sind unter den notwendigen Umständen eigenverantwortlich zwingend einzubeziehen. Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber.
Unterbeauftragung:
Es liegt im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers zu entscheiden, ob aufgrund der vorliegenden Bauweisen und fehlender Befugnisse / Kompetenzen ein besonders fachkundiger Tragwerksplaner mit Zertifizierung in entsprechender Fachrichtung (oder gleichwertig) - Massivbauweise / Metallbauweise / Holzbauweise - zur Beurteilung der Standsicherheit einer speziellen Konstruktionsart oder einer Hybridbauweise zugezogen werden muss.
(2) Rechtsform der Bewerbergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall geklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Abgabe sämtlicher Nachweise und Eigenerklärungen erfolgt mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 (4) Nummer 1 VgV.
— Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 (4) Nummer 1 VgV.
— Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nummer 2 VgV, in Höhe von 3 Millionen EUR für Personen-, und in Höhe von 1,5 Millionen EUR für Sach- und sonstige Schäden, oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall (Mindestanforderung).
Hinweis: Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers beziehungsweise Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Absatz 3 VgV).
(Abgabe sämtlicher Nachweise, in deutscher Sprache, erfolgt mit dem Teilnahmeantrag.)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es gelten nachfolgende Eignungskriterien.
1.) Personelle Ausstattung:
1a) Erklärung gemäß § 46 VgV zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es gelten nachfolgende Eignungskriterien.
1.) Personelle Ausstattung:
1a) Erklärung gemäß § 46 VgV zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren (2017,2018,2019) beschäftigten Mitarbeiter und der Führungskräfte. Mindestanforderung an die Bürogröße: Mindestens zwei Bauingenieure/Bauingenieurinnen/Konstruktiver Ingenieurbau mit besonders fachkundiger Qualifikation zur Durchführung eingehender Überprüfungen gemäß der Angaben in der Anlage 1, wovon mindestens ein besonders fachkundiger Sachverständiger für Massivbau sein muss.
Es wird gefordert, dass mindestens 2 weitere der beschäftigten projektverantwortlichen fachkundige Bauingenieure oder Bauingenieurinnen, (Büroinhaber/-inhaberin und/oder festangestellter Beschäftigter/Beschäftigte) des Projektteams einen Hochschulausbildung an einer TH, TU oder FH oder gleichwertige im Bereich Bauingenieurwesen/Konstruktiver Ingenieurbau mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach Studienabschluss in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung haben und die Forderung der Angaben in der Anlage 1 erfüllen. Der Nachweis der Eintragung bei einer Ingenieurkammer ist zu erbringen. Berufserfahrung der Sachverständigen gemäß den Anforderungen an die Überprüfenden ist nachzuweisen – siehe Anlage 1.
Gemäß §§ 43 (1) und 75 VgV – Angaben von Name, Qualifikation und Berufserfahrung nach Beendigung des Studiums der Personen, welche die ausgeschriebene Dienstleistung tatsächlich erbringen sollen.
2) Der Nachweis der Bearbeitung von mindestens 3 Referenzprojekten ist wie folgt gefordert:
Mindestens zwei Referenzprojekte sind vorzulegen, bei denen eine eingehende Überprüfung der Standsicherheit durchgeführt wurde. Bei mindestens einem der beiden Referenzprojekte muss eine eingehende Überprüfung eines weitgespannten Tragwerks ab 12 m Spannweite nachgewiesen werden. Das zweite Referenzprojekt kann eine eingehende Überprüfung einer Auskragung über 6 m oder ab 12 m Spannweite sein.
Nachweis von Referenzprojekten gemäß § 46 (3) Nummer 1 VgV. Zugelassen sind Referenzprojekte, bei denen eine entsprechende Erstprüfung oder eine entsprechende Wiederholungsprüfung durchgeführt wurde.
Die Prüfungen und Bearbeitungen dürfen nicht vor dem Jahr 2014 erfolgt sein. Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2014 bis einschließlich Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, siehe IV.2.2).
Zudem ist der Nachweis der Bearbeitung der Leistungsphasen 2 bis 6 sowie der Objektüberwachung in tragwerksplanerischer Hinsicht mindestens einmal zu erbringen, die in dem vorgegebenen Betrachtungszeitraum abgewickelt wurden (gemäß HOAI 2013 § 51 Anlage 14 oder gemäß HOAI in der jeweils gültigen Fassung oder der landesüblichen vergleichbaren Vorgaben). Die Abwicklung der geforderten Leistungsphasen kann anhand mehrerer Projekte erfolgen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“2a) Mindestens eine der eingehenden Prüfungen oder die Bearbeitung der Leistungsphasen muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein und...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
2a) Mindestens eine der eingehenden Prüfungen oder die Bearbeitung der Leistungsphasen muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein und mindestens eine der eingehende Prüfung der Standsicherheit für eine Massivbauweise ist mit den geforderten Referenzprojekten nachzuweisen.
Ist für die Prüfung einer anderen Konstruktionsart eine Unterbeauftragung an einen anderen zertifizierten Bewerber oder eine Bietergemeinschaft vorgesehen:
— muss mindestens eine entsprechend eingehende Überprüfung der Standsicherheit in Holzbauweise;
— oder mindestens eine entsprechend eingehende Überprüfung der Standsicherheit in Metallbauweise nachgewiesen werden.
Referenzprojekte, die vom vorgesehenen Teammitglied für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Alle eingereichten Referenzprojekte müssen die Mindestanforderungen erfüllen:
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Die Nachweise der Überprüfung der Standsicherheit sind in Form einer Zusammenfassung/Fazit aus dem Prüfbericht mit Darstellung der wesentlichen Ergebnisse sowie Fotos oder Skizzen zu erbringen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner mit Telefonnummer/Mail-Adresse und der Prüfungszeit.
Es ist jeweils ein Referenzschreiben des Bauherrn und/oder Auftraggebers erforderlich.
Ist von einem privaten Auftraggeber eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so kann eine Eigenerklärung des Bewerbers anerkannt werden. Für Aufträge, die für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurden, ist eine Bescheinigung der zuständigen Behörde erforderlich.
Teilnahmeanträge, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mindestanforderungen zur personellen Ausstattung sowie Angaben zu den Bedingungen und Anforderungen bei Bietergemeinschaften oder Unterbeauftragten in Anlage 1.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Angaben zu einem besonderen Berufsstand sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt und zwingend zu beachten.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen – siehe Anlage 1.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 5
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-16
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYBUC
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-2120📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung;
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind;
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind;
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2020/S 157-382997 (2020-08-11)
Ergänzende Angaben (2020-09-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: 302/12 - Submissionsdienst
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten...”
Kurze Beschreibung
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für die in der Anlage aufgelisteten städtischen Gebäude oder Gebäudeteilen jeglicher Nutzung – Stützweiten ab 12 m Spannweite sowie für Auskragungen über 6 m als Wiederholungsprüfung, Erstprüfung oder Bedarfsprüfung sowie tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke der jeweiligen Projekte.
Sichtprüfungen sind durch fachkundige Personen/Bauingenieure/Konstruktiver Ingenieurbau, eingehende Prüfungen durch besonders fachkundige Personen für die Überprüfung der Standsicherheit durchzuführen.
Die Voraussetzungen gemäß der Richtlinien und Vorschriften der VDI 6200 sowie die sonstigen Vorgaben, die der Anlage 1 zu entnehmen sind, müssen nachweislich erfüllt sein.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag beinhaltet.
Die Anlage 1 dieser Auftragsbekanntmachung ist zwingend zu beachten.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 157-382997
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in...”
Text
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für Gebäude oder Gebäudeteile
Diese Prüfungen betreffen circa 400 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart verteilt auf neun Stadtbezirke, Vertragslaufzeit 10 Jahre, mindestens pro Gebäude eine Sichtprüfung und eine eingehende Prüfung,
— Wiederholungsprüfung;
— Erstprüfung;
— Bedarfsprüfung.
Die Wiederholungs- und Erstprüfungen sind entweder durchzuführen als
I. Sichtprüfung
Durch eine fachkundige Person, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
II. Eingehende Prüfung
Durch eine besonders fachkundige Person für die Prüfung der Standsicherheit, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
Zu I. Sichtprüfungen
Fachkundige Personen
Zur Sichtprüfung befugt sind fachkundige Personen, Bauingenieure, die mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens 3 Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können.
Zu II.: eingehende Prüfungen Besonders fachkundige Personen
Zur eingehenden Überprüfung der Standsicherheit befugt sind besonders fachkundige Personen – Bauingenieure, die mindestens 10 Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens fünf Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können.
Die Voraussetzungen für eine besonders fachkundige Person erfüllen Bauingenieure mit oben genannter Qualifikation und Prüfingenieure/Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung.
Die Fachrichtungen sind Massivbauweisen, Metallbauweisen und Holzbauweisen.
Prüfingenieure/Prüfsachverständige für Massivbau sind befugt, Tragwerke in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 3) zu prüfen. Für die Prüfung von Tragwerken in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit überdurchschnittlichem (Bauwerksklasse 4) und sehr hohem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 5) bedarf es einer Anerkennung in den Fachrichtungen Holz-oder Stahlbau.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag vorgesehen.
Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind entsprechende Prüfungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der fortlaufenden Leistungen besteht nicht.
Die Angaben zur Beschaffung und die Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfungen sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt. Die Vorgaben sind zwingend zu beachten.
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Text:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in...”
Text
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für Gebäude oder Gebäudeteile -
Diese Prüfungen betreffen circa 400 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart verteilt auf 9 Stadtbezirke, Vertragslaufzeit 10 Jahre. Während der Vertragslaufzeit sind, nach den bereits vergebenen Prüfterminen, Sichtprüfungen oder eingehende Prüfungen gemäß neuer Festlegungen oder gemäß der Vorgaben der VDI 6200 durchzuführen.
— Wiederholungsprüfung;
— Erstprüfung;
— Bedarfsprüfung.
Die Wiederholungs- und Erstprüfungen sind entweder durchzuführen als
I. Sichtprüfung
Durch eine fachkundige Person, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
II. Eingehende Prüfung
Durch eine besonders fachkundige Person für die Prüfung der Standsicherheit, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
Zu I. Sichtprüfungen
Fachkundige Personen
Zur Sichtprüfung befugt sind fachkundige Personen, Bauingenieure, die mindestens 5 Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens 3 Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können.
Zu II.: eingehende Prüfungen Besonders fachkundige Personen
Zur eingehenden Überprüfung der Standsicherheit befugt sind besonders fachkundige Personen – Bauingenieure, die mindestens 10 Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens 5 Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können.
Die Voraussetzungen für eine besonders fachkundige Person erfüllen Bauingenieure mit oben genannter Qualifikation und Prüfingenieure/Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung.
Die Fachrichtungen sind Massivbauweisen, Metallbauweisen und Holzbauweisen.
Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Massivbau sind befugt, Tragwerke in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 3) zu prüfen. Für die Prüfung von Tragwerken in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit überdurchschnittlichem (Bauwerksklasse 4) und sehr hohem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 5) bedarf es einer Anerkennung in den Fachrichtungen Holz-oder Stahlbau.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag vorgesehen.
Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind entsprechende Prüfungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der fortlaufenden Leistungen besteht nicht.
Die Angaben zur Beschaffung und die Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfungen sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt. Die Vorgaben sind zwingend zu beachten.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in...”
Text
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für Gebäude oder Gebäudeteile -
Diese Prüfungen betreffen circa 400 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart verteilt auf neun Stadtbezirke, Vertragslaufzeit 10 Jahre, mindestens pro Gebäude eine Sichtprüfung und eine eingehende Prüfung,
— Wiederholungsprüfung
— Erstprüfung
— Bedarfsprüfung
Die Wiederholungs- und Erstprüfungen sind entweder durchzuführen als
I. Sichtprüfung
Durch eine fachkundige Person, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
II. Eingehende Prüfung
Durch eine besonders fachkundige Person für die Prüfung der Standsicherheit, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
Zu I. Sichtprüfungen
Fachkundige Personen
Zur Sichtprüfung befugt sind fachkundige Personen, Bauingenieure, die mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens drei Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können.
Zu II.: eingehende Prüfungen Besonders fachkundige Personen
Zur eingehenden Überprüfung der Standsicherheit befugt sind besonders fachkundige Personen - Bauingenieure, die mindestens zehn Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens fünf Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können.
Die Voraussetzungen für eine besonders fachkundige Person erfüllen Bauingenieure mit oben genannter Qualifikation und Prüfingenieure/Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung.
Die Fachrichtungen sind Massivbauweisen, Metallbauweisen und Holzbauweisen.
Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Massivbau sind befugt, Tragwerke in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 3) zu prüfen. Für die Prüfung von Tragwerken in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit überdurchschnittlichem (Bauwerksklasse 4) und sehr hohem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 5) bedarf es einer Anerkennung in den Fachrichtungen Holz-oder Stahlbau.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag vorgesehen.
Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind entsprechende Prüfungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der fortlaufenden Leistungen besteht nicht.
Die Angaben zur Beschaffung und die Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfungen sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt. Die Vorgaben sind zwingend zu beachten.
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Text:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in...”
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Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für Gebäude oder Gebäudeteile -
Diese Prüfungen betreffen circa 400 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart verteilt auf 9 Stadtbezirke, Vertragslaufzeit 10 Jahre. Während der Vertragslaufzeit sind, nach den bereits vergebenen Prüfterminen, Sichtprüfungen oder eingehende Prüfungen gemäß neuer Festlegungen oder gemäß der Vorgaben der VDI 6200 durchzuführen.
— Wiederholungsprüfung;
— Erstprüfung;
— Bedarfsprüfung.
Die Wiederholungs- und Erstprüfungen sind entweder durchzuführen als
I. Sichtprüfung
Durch eine fachkundige Person, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
II. Eingehende Prüfung
Durch eine besonders fachkundige Person für die Prüfung der Standsicherheit, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
Zu I. Sichtprüfungen
Fachkundige Personen
Zur Sichtprüfung befugt sind fachkundige Personen, Bauingenieure, die mindestens 5 Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens 3 Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können.
Zu II.: eingehende Prüfungen Besonders fachkundige Personen
Zur eingehenden Überprüfung der Standsicherheit befugt sind besonders fachkundige Personen – Bauingenieure, die mindestens 10 Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens 5 Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können.
Die Voraussetzungen für eine besonders fachkundige Person erfüllen Bauingenieure mit oben genannter Qualifikation und Prüfingenieure/Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung.
Die Fachrichtungen sind Massivbauweisen, Metallbauweisen und Holzbauweisen.
Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Massivbau sind befugt, Tragwerke in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 3) zu prüfen. Für die Prüfung von Tragwerken in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit überdurchschnittlichem (Bauwerksklasse 4) und sehr hohem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 5) bedarf es einer Anerkennung in den Fachrichtungen Holz- oder Stahlbau.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag vorgesehen.
Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind entsprechende Prüfungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der fortlaufenden Leistungen besteht nicht.
Die Angaben zur Beschaffung und die Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfungen sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt. Die Vorgaben sind zwingend zu beachten.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in...”
Text
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für Gebäude oder Gebäudeteile -
Diese Prüfungen betreffen circa 400 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart verteilt auf neun Stadtbezirke, Vertragslaufzeit 10 Jahre, mindestens pro Gebäude eine Sichtprüfung und eine eingehende Prüfung,
— Wiederholungsprüfung;
— Erstprüfung;
— Bedarfsprüfung.
Die Wiederholungs- und Erstprüfungen sind entweder durchzuführen als
I. Sichtprüfung
Durch eine fachkundige Person, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
II. Eingehende Prüfung
Durch eine besonders fachkundige Person für die Prüfung der Standsicherheit, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
Zu I. Sichtprüfungen
Fachkundige Personen
Zur Sichtprüfung befugt sind fachkundige Personen, Bauingenieure, die mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens drei Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können.
Zu II.: eingehende Prüfungen Besonders fachkundige Personen
Zur eingehenden Überprüfung der Standsicherheit befugt sind besonders fachkundige Personen - Bauingenieure, die mindestens zehn Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens fünf Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können.
Die Voraussetzungen für eine besonders fachkundige Person erfüllen Bauingenieure mit oben genannter Qualifikation und Prüfingenieure/Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung.
Die Fachrichtungen sind Massivbauweisen, Metallbauweisen und Holzbauweisen.
Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Massivbau sind befugt, Tragwerke in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 3) zu prüfen. Für die Prüfung von Tragwerken in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit überdurchschnittlichem (Bauwerksklasse 4) und sehr hohem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 5) bedarf es einer Anerkennung in den Fachrichtungen Holz-oder Stahlbau.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag vorgesehen.
Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind entsprechende Prüfungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der fortlaufenden Leistungen besteht nicht.
Die Angaben zur Beschaffung und die Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfungen sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt. Die Vorgaben sind zwingend zu beachten.
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Text:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in...”
Text
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für Gebäude oder Gebäudeteile -
Diese Prüfungen betreffen circa 400 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart verteilt auf 9 Stadtbezirke, Vertragslaufzeit 10 Jahre. Während der Vertragslaufzeit sind, nach den bereits vergebenen Prüfterminen, Sichtprüfungen oder eingehende Prüfungen gemäß neuer Festlegungen oder gemäß der Vorgaben der VDI 6200 durchzuführen.
— Wiederholungsprüfung
— Erstprüfung
— Bedarfsprüfung
Die Wiederholungs- und Erstprüfungen sind entweder durchzuführen als
I. Sichtprüfung
Durch eine fachkundige Person, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
II. Eingehende Prüfung
Durch eine besonders fachkundige Person für die Prüfung der Standsicherheit, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
Zu I. Sichtprüfungen
Fachkundige Personen
Zur Sichtprüfung befugt sind fachkundige Personen, Bauingenieure, die mindestens 5 Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens 3 Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können.
Zu II.: eingehende Prüfungen Besonders fachkundige Personen
Zur eingehenden Überprüfung der Standsicherheit befugt sind besonders fachkundige Personen – Bauingenieure, die mindestens 10 Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens 5 Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können.
Die Voraussetzungen für eine besonders fachkundige Person erfüllen Bauingenieure mit oben genannter Qualifikation und Prüfingenieure/Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung.
Die Fachrichtungen sind Massivbauweisen, Metallbauweisen und Holzbauweisen.
Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Massivbau sind befugt, Tragwerke in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 3) zu prüfen. Für die Prüfung von Tragwerken in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit überdurchschnittlichem (Bauwerksklasse 4) und sehr hohem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 5) bedarf es einer Anerkennung in den Fachrichtungen Holz- oder Stahlbau.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag vorgesehen.
Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind entsprechende Prüfungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der fortlaufenden Leistungen besteht nicht.
Die Angaben zur Beschaffung und die Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfungen sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt. Die Vorgaben sind zwingend zu beachten.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 4
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in...”
Text
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für Gebäude oder Gebäudeteile -
Diese Prüfungen betreffen circa 400 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart verteilt auf neun Stadtbezirke, Vertragslaufzeit 10 Jahre, mindestens pro Gebäude eine Sichtprüfung und eine eingehende Prüfung,
— Wiederholungsprüfung
— Erstprüfung
— Bedarfsprüfung
Die Wiederholungs- und Erstprüfungen sind entweder durchzuführen als
I. Sichtprüfung
Durch eine fachkundige Person, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
II. Eingehende Prüfung
Durch eine besonders fachkundige Person für die Prüfung der Standsicherheit, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
Zu I. Sichtprüfungen
Fachkundige Personen
Zur Sichtprüfung befugt sind fachkundige Personen, Bauingenieure, die mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens drei Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können.
Zu II.: eingehende Prüfungen Besonders fachkundige Personen
Zur eingehenden Überprüfung der Standsicherheit befugt sind besonders fachkundige Personen - Bauingenieure, die mindestens zehn Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens fünf Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können.
Die Voraussetzungen für eine besonders fachkundige Person erfüllen Bauingenieure mit oben genannter Qualifikation und Prüfingenieure/Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung.
Die Fachrichtungen sind Massivbauweisen, Metallbauweisen und Holzbauweisen.
Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Massivbau sind befugt, Tragwerke in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 3) zu prüfen. Für die Prüfung von Tragwerken in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit überdurchschnittlichem (Bauwerksklasse 4) und sehr hohem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 5) bedarf es einer Anerkennung in den Fachrichtungen Holz-oder Stahlbau.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag vorgesehen.
Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind entsprechende Prüfungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der fortlaufenden Leistungen besteht nicht.
Die Angaben zur Beschaffung und die Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfungen sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt. Die Vorgaben sind zwingend zu beachten.
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Text:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in...”
Text
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für Gebäude oder Gebäudeteile -
Diese Prüfungen betreffen circa 400 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart verteilt auf 9 Stadtbezirke, Vertragslaufzeit 10 Jahre. Während der Vertragslaufzeit sind, nach den bereits vergebenen Prüfterminen, Sichtprüfungen oder eingehende Prüfungen gemäß neuer Festlegungen oder gemäß der Vorgaben der VDI 6200 durchzuführen.
— Wiederholungsprüfung;
— Erstprüfung;
— Bedarfsprüfung.
Die Wiederholungs- und Erstprüfungen sind entweder durchzuführen als
I. Sichtprüfung
Durch eine fachkundige Person, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
II. Eingehende Prüfung
Durch eine besonders fachkundige Person für die Prüfung der Standsicherheit, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
Zu I. Sichtprüfungen
Fachkundige Personen
Zur Sichtprüfung befugt sind fachkundige Personen, Bauingenieure, die mindestens 5 Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens 3 Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können.
Zu II.: eingehende Prüfungen Besonders fachkundige Personen
Zur eingehenden Überprüfung der Standsicherheit befugt sind besonders fachkundige Personen – Bauingenieure, die mindestens 10 Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens 5 Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können.
Die Voraussetzungen für eine besonders fachkundige Person erfüllen Bauingenieure mit oben genannter Qualifikation und Prüfingenieure/Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung.
Die Fachrichtungen sind Massivbauweisen, Metallbauweisen und Holzbauweisen.
Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Massivbau sind befugt, Tragwerke in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 3) zu prüfen. Für die Prüfung von Tragwerken in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit überdurchschnittlichem (Bauwerksklasse 4) und sehr hohem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 5) bedarf es einer Anerkennung in den Fachrichtungen Holz- oder Stahlbau.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag vorgesehen.
Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind entsprechende Prüfungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der fortlaufenden Leistungen besteht nicht.
Die Angaben zur Beschaffung und die Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfungen sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt. Die Vorgaben sind zwingend zu beachten.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 5
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in...”
Text
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für Gebäude oder Gebäudeteile -
Diese Prüfungen betreffen circa 400 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart verteilt auf neun Stadtbezirke, Vertragslaufzeit 10 Jahre, mindestens pro Gebäude eine Sichtprüfung und eine eingehende Prüfung,
— Wiederholungsprüfung
— Erstprüfung
— Bedarfsprüfung
Die Wiederholungs- und Erstprüfungen sind entweder durchzuführen als
I. Sichtprüfung
Durch eine fachkundige Person, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
II. Eingehende Prüfung
Durch eine besonders fachkundige Person für die Prüfung der Standsicherheit, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
Zu I. Sichtprüfungen
Fachkundige Personen
Zur Sichtprüfung befugt sind fachkundige Personen, Bauingenieure, die mindestens fünf Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens drei Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können.
Zu II.: eingehende Prüfungen Besonders fachkundige Personen
Zur eingehenden Überprüfung der Standsicherheit befugt sind besonders fachkundige Personen - Bauingenieure, die mindestens zehn Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens fünf Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können.
Die Voraussetzungen für eine besonders fachkundige Person erfüllen Bauingenieure mit oben genannter Qualifikation und Prüfingenieure/Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung.
Die Fachrichtungen sind Massivbauweisen, Metallbauweisen und Holzbauweisen.
Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Massivbau sind befugt, Tragwerke in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 3) zu prüfen. Für die Prüfung von Tragwerken in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit überdurchschnittlichem (Bauwerksklasse 4) und sehr hohem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 5) bedarf es einer Anerkennung in den Fachrichtungen Holz-oder Stahlbau.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag vorgesehen.
Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind entsprechende Prüfungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der fortlaufenden Leistungen besteht nicht.
Die Angaben zur Beschaffung und die Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfungen sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt. Die Vorgaben sind zwingend zu beachten.
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Text:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in...”
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Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie Auskragungen über 6 m in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für Gebäude oder Gebäudeteile -
Diese Prüfungen betreffen circa 400 Gebäude unterschiedlicher Nutzungsart verteilt auf 9 Stadtbezirke, Vertragslaufzeit 10 Jahre. Während der Vertragslaufzeit sind, nach den bereits vergebenen Prüfterminen, Sichtprüfungen oder eingehende Prüfungen gemäß neuer Festlegungen oder gemäß der Vorgaben der VDI 6200 durchzuführen.
— Wiederholungsprüfung;
— Erstprüfung;
— Bedarfsprüfung.
Die Wiederholungs- und Erstprüfungen sind entweder durchzuführen als
I. Sichtprüfung
Durch eine fachkundige Person, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
II. Eingehende Prüfung
Durch eine besonders fachkundige Person für die Prüfung der Standsicherheit, die die Voraussetzungen der VDI 6200 erfüllt.
Zu I. Sichtprüfungen
Fachkundige Personen
Zur Sichtprüfung befugt sind fachkundige Personen, Bauingenieure, die mindestens 5 Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens 3 Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen nachweisen können. Als fachkundig gelten auch Bauingenieure, die eine mindestens dreijährige Erfahrung mit der Überprüfung vergleichbarer Konstruktionen belegen können.
Zu II.: eingehende Prüfungen Besonders fachkundige Personen
Zur eingehenden Überprüfung der Standsicherheit befugt sind besonders fachkundige Personen – Bauingenieure, die mindestens 10 Jahre Tätigkeit mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen, mit technischer Bauleitung und mit vergleichbaren Tätigkeiten, davon mindestens 5 Jahre mit der Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen und mindestens ein Jahr mit technischer Bauleitung, nachweisen können. Sie sollen Erfahrung mit vergleichbaren Konstruktionen in der jeweiligen Fachrichtung nachweisen können.
Die Voraussetzungen für eine besonders fachkundige Person erfüllen Bauingenieure mit oben genannter Qualifikation und Prüfingenieure/Prüfsachverständige für Standsicherheit für die jeweilige Fachrichtung.
Die Fachrichtungen sind Massivbauweisen, Metallbauweisen und Holzbauweisen.
Prüfingenieure / Prüfsachverständige für Massivbau sind befugt, Tragwerke in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 3) zu prüfen. Für die Prüfung von Tragwerken in Holz- oder Stahlkonstruktionen mit überdurchschnittlichem (Bauwerksklasse 4) und sehr hohem Schwierigkeitsgrad (Bauwerksklasse 5) bedarf es einer Anerkennung in den Fachrichtungen Holz- oder Stahlbau.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag vorgesehen.
Unmittelbar nach Vertragsabschluss sind entsprechende Prüfungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der fortlaufenden Leistungen besteht nicht.
Die Angaben zur Beschaffung und die Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfungen sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt. Die Vorgaben sind zwingend zu beachten.
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Quelle: OJS 2020/S 177-427601 (2020-09-07)
Ergänzende Angaben (2020-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten...”
Kurze Beschreibung
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für die in der Anlage aufgelisteten städtischen Gebäude oder Gebäudeteilen jeglicher Nutzung – Stützweiten ab 12 m Spannweite sowie für Auskragungen über 6 m
Als Wiederholungsprüfung, Erstprüfung oder Bedarfsprüfung
Sowie tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke der jeweiligen Projekte.
Sichtprüfungen sind durch fachkundige Personen/Bauingenieure/Konstruktiver Ingenieurbau,
Eingehende Prüfungen durch besonders fachkundige Personen für die Überprüfung der Standsicherheit durchzuführen.
Die Voraussetzungen gemäß der Richtlinien und Vorschriften der VDI 6200 sowie die sonstigen Vorgaben, die der Anlage 1 zu entnehmen sind, müssen nachweislich erfüllt sein.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag beinhaltet.
Die Anlage 1 dieser Auftragsbekanntmachung ist zwingend zu beachten.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-09-16 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-08 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2020/S 177-427696 (2020-09-08)
Ergänzende Angaben (2020-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten...”
Kurze Beschreibung
Leistungen der Tragwerksplanung im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke in unterschiedlichen Größen und Konstruktionsarten für die in der Anlage aufgelisteten städtischen Gebäude oder Gebäudeteilen jeglicher Nutzung - Stützweiten ab 12 m Spannweite sowie für Auskragungen über 6 m als Wiederholungsprüfung, Erstprüfung oder Bedarfsprüfung sowie tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke der jeweiligen Projekte.
Sichtprüfungen sind durch fachkundige Personen/Bauingenieure/Konstruktiver Ingenieurbau, eingehende Prüfungen durch besonders fachkundige Personen für die Überprüfung der Standsicherheit durchzuführen.
Die Voraussetzungen gemäß der Richtlinien und Vorschriften der VDI 6200 sowie die sonstigen Vorgaben, die der Anlage 1 zu entnehmen sind, müssen nachweislich erfüllt sein.
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nicht-weitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag beinhaltet.
Die Anlage 1 dieser Auftragsbekanntmachung ist zwingend zu beachten.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.6)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu den Losen
Alter Wert
Text: Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Neuer Wert
Text:
“Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 5” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Ergänzung für alle Lose zu II.2.1) Bezeichnung des Auftrags:
Leistungen der Tragwerksplanung
Im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter...”
Text
Ergänzung für alle Lose zu II.2.1) Bezeichnung des Auftrags:
Leistungen der Tragwerksplanung
Im Rahmen der Überprüfung der Standsicherheit weitgespannter Tragwerke Spannweiten ab 12 m sowie
Für Auskragungen über 6 m in unterschiedlichen Größen jeglicher Konstruktions- und Nutzungsarten bei
Städtischen Gebäuden von Köln -
Erstprüfungen, Wiederholungsprüfungen, Bedarfsprüfungen
Zudem sind im Bedarfsfall tragwerksplanerische Beratungsleistungen für sonstige Maßnahmen der nichtweitgespannten Tragwerke in den jeweiligen Projekten gemäß § 5 im Vertrag beinhaltet.
Ausschreibung in 5 Losen für neuen Stadtbezirke sowie bezirksübergreifend für die Kulturbauten.
Die Bewerbung kann vorgenommen werden für ein Einzellos oder für mehrere Lose.
Los 1:
Stadtbezirk 1 – Innenstadt / Deutz mit 5 Stadtteilen
Los 2:
Stadtbezirk 2 – Rodenkirchen mit 13 Stadtteilen und
Stadtbezirk 3 – Lindenthal mit 9 Stadtteilen
Los 3:
Stadtbezirk 4 – Ehrenfeld mit 6 Stadtteilen und
Stadtbezirk 5 – Nippes mit 7 Stadtteilen und
Stadtbezirk 6 – Chorweiler mit 12 Stadtteilen
Los 4:
Stadtbezirk 7 – Porz mit 16 Stadtteilen und
Stadtbezirk 8 – Kalk mit 9 Stadtteilen
Los 5:
Stadtbezirk 9 – Mülheim mit 9 Stadtteilen und -
Bezirksübergreifend – die Kulturbauten
Im Teilnahmebogen und im Vertragsentwurf ist die Anzahl der Lose anzugeben, wenn die Bewerbung für
Mehrere Lose gilt. Bei maximal 5 Losen steht es dem Auftraggeber frei, die Zuteilung der Stadtbezirke nach
Den Verhandlungsgesprächen zu bestimmen.
Gegebenenfalls bedarf es einer dritten Stufe zur Abgabe eines finalen Angebotes.
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Quelle: OJS 2020/S 180-435303 (2020-09-11)