Rahmenvereinbarung Externer Dienstleister zur Abholung, zum Transport und zur Aufnahme abgegebener, weggenommener oder ggf. eingezogener Gifttiere gem. dem Gifttiergesetz NRW
Der Problematik der von in privaten Haushalten gehaltenen sehr gefährlichen Gifttieren ausgehenden Gefahren wird durch Erlass eines formellen Landesgesetzes (Gifttiergesetz NRW) entgegengewirkt. Das Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW), welches am 1.1.2021 in Kraft tritt, verbietet die Haltung giftiger Tiere für Privatpersonen und Gewerbetreibende ohne Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 sowie Nr. 7 und 8 TierSchG. In § 1 Abs. 2 GiftTierG NRW ausdrücklich bezeichnete Bereiche, wie beispielsweise Zoos, tierheimähnliche Einrichtungen oder Forschungsstätten, sind von diesem Verbot ausgenommen.
Für den Vollzug des GiftTierG NRW ist gem. § 6 Abs. 1 GiftTierG NRW das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz als Sonderordnungsbehörde zuständig.
Für Halter*innen giftiger Tiere gibt es gem. § 4 Abs. 1 GiftTierG NRW neben der übergangsweisen Bestandshaltung die Möglichkeit, auf die Haltung der giftigen Tiere zu verzichten. Diese Verzichtserklärung muss dem Landesamt im Zusammenhang mit der nach § 4 Abs. 1 GiftTierG NRW geforderten Anzeige der bisherigen Haltung giftiger Tiere nach Art und Anzahl binnen sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zugehen. Die somit auf die weitere Haltung giftiger Tiere verzichtenden Personen haben diese Tiere dem Landesamt zu überlassen. Das Landesamt sorgt in diesem Fall für die Abholung und Unterbringung der Tiere auf Kosten des Landes.
Für die aus den §§ 4 und 5 GiftTierG NRW resultierenden Aufgaben (fachgerechte Abholung, fachgerechter sicherer Transport sowie die artgemäße und verhaltensgerechte sowie sichere Unterbringung abgegebener und aufgrund von Haltungsuntersagungen weggenommener giftiger Tiere) sowie die in der Gesetzesbegründung zu § 4 Abs. 1 GiftTierG NRW genannte „Überlassung an eine vom Landesamt mit der Abholung der Tiere beauftragte Person“ ist das LANUV aus verschiedenen Gründen auf die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern angewiesen.
Hierzu wird eine Rahmenvereinbarung europaweit ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen
Referenznummer: 84;1000570802;EU
Kurze Beschreibung:
“Der Problematik der von in privaten Haushalten gehaltenen sehr gefährlichen Gifttieren ausgehenden Gefahren wird durch Erlass eines formellen Landesgesetzes...”
Kurze Beschreibung
Der Problematik der von in privaten Haushalten gehaltenen sehr gefährlichen Gifttieren ausgehenden Gefahren wird durch Erlass eines formellen Landesgesetzes (Gifttiergesetz NRW) entgegengewirkt. Das Gifttiergesetz NRW (GiftTierG NRW), welches am 1.1.2021 in Kraft tritt, verbietet die Haltung giftiger Tiere für Privatpersonen und Gewerbetreibende ohne Erlaubnis gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 sowie Nr. 7 und 8 TierSchG. In § 1 Abs. 2 GiftTierG NRW ausdrücklich bezeichnete Bereiche, wie beispielsweise Zoos, tierheimähnliche Einrichtungen oder Forschungsstätten, sind von diesem Verbot ausgenommen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen in der Zoologie📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Recklinghausen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-11 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 177-426379
ABl. S-Ausgabe: 177
Zusätzliche Informationen
“Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.”
Quelle: OJS 2020/S 177-426379 (2020-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge