Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen für den städtischen Friedhof Dinkelsbühl sowie den Friedhof des Ortsteils Weidelbach. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.4.2021. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und endet regulär am 31.3.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-29.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Friedhofs- und Bestattungsleistungen – Friedhöfe Dinkelsbühl und Weidelbach”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Bestattungswesens📦
Kurze Beschreibung:
“Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen für den städtischen...”
Kurze Beschreibung
Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt einen Rahmenvertrag über die Durchführung von Friedhofs- und Bestattungsdienstleistungen für den städtischen Friedhof Dinkelsbühl sowie den Friedhof des Ortsteils Weidelbach. Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.4.2021. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre und endet regulär am 31.3.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bestattungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beerdigungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bestattungsunternehmen📦
Ort der Leistung: Ansbach, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“— Friedhof Dinkelsbühl, Mönchsrother Straße 19, 91550 Dinkelsbühl,
— Friedhof Weidelbach, Fl.-Nr. 432, 91550 Dinkelsbühl.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt eine Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren über die Durchführung von Friedhofs- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt eine Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren über die Durchführung von Friedhofs- und Bestattungsleistungen für den städtischen Friedhof Dinkelsbühl sowie den Friedhof des Ortsteils Weidelbach.
Die Rahmenvereinbarung wird – unabhängig von einer vorangegangenen Zuschlagserteilung – zum 1.4.2021 geschlossen und hat eine reguläre Laufzeit von 4 Jahren bis zum 31.3.2025. Die Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zu Vertragsbeginn gilt eine dreimonatige Probezeit, die auf die Vertragslaufzeit angerechnet wird. Nach einmaliger schriftlicher Abmahnung des Auftragnehmers besteht für die Probezeit eine einseitige Kündigungsmöglichkeit des Auftraggebers mit einer Frist von 2 Wochen.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen geschlossen (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Der Leistungsabruf erfolgt jeweils als Einzelbeauftragung auf Basis der Rahmenvereinbarung. Verbindliche Angaben über den Mindestkontraktwert, Anzahl und Umfang der Einzelbeauftragungen, den Beauftragungsturnus sowie konkrete Zeitpunkte der Einzelbeauftragungen sind nicht möglich.
Für die Rahmenvereinbarung wird nach den Erfahrungen der Vorjahre ein unverbindlicher Kontraktwert i. H. v. 105 000 EUR netto pro Kalenderjahr erwartet. Verbindliche Angaben über die Anzahl der Einzelbeauftragungen, den Beauftragungsturnus sowie konkrete Zeitpunkte der Einzelbeauftragungen innerhalb der Vertragslaufzeit sind jedoch nicht möglich (§ 21 Abs. 1 S. 2 VgV). Somit kann seitens des Auftragnehmers kein Rechtsanspruch auf einen zu erwartenden Mindestkontraktwert abgeleitet werden.
Einzelbeauftragungen aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf Basis der dort geregelten Leistungsinhalte und Vergütungsparameter.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorrangig über die vorgegebene Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorrangig über die vorgegebene Vergabeplattform. Angebote sind ausschließlich unter Verwendung der zur Verfüung gestellten Formulare über die Vergabeplattform möglich. Bei Bietergemeinschaften sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
2. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
3. Erklärung:
— über das...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
2. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
3. Erklärung:
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründennach § 19 MiLoG, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, und § 21 SchwarzArbG,
— über die Kenntnis und Einhaltung von Mindestlohngesetz, Lohntarifvertrag und Mindestlohntarifvertrag,
— zu Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelte nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz,
— Entlohnung von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern im Vergleich zu regulär Beschäftigten.
4. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Handelsregistereintrag,
5. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (zugleich Teil der Eignungsprüfung nach § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV als auch Angebotsbestandteil nach § 36 Abs. 1 S. 1 VgV und deshalb im Leistungsverzeichnis abgefragt). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen. Auf § 36 Abs. 5 VgV im Fall der Zuschlagserteilung wird verwiesen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für mindestens 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils für mindestens 2 der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017 bis 2019 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Gefordert ist ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz von ≥ 20 000 EUR netto, bezogen auf mindestens 2 der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 250 000 EUR für Sach- und sonstige Schäden (Nachweis nach Aufforderung vor Zuschlagserteilung)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Wesentliche in den letzten 5 Jahren (ab 1. Januar 2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte Leistungen des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Wesentliche in den letzten 5 Jahren (ab 1. Januar 2015 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote) erbrachte Leistungen des Bieters, die mit den zu vergebenden Friedhofs- und Bestattungsleistungen vergleichbar sind, sind darzustellen. Zumindest die Hälfte der Leistungszeit muss in diesen Fünfjahreszeitraum gefallen sein. Dies gilt sowohl für Konstellationen, bei denen der Beginn des Leistungszeitraums vor 2015 lag, als auch für Konstellationen, in denen das Ende des Leistungszeitraums nach dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegt. Mehrere Einzelbeauftragungen durch denselben Auftraggeber können als zusammenhängender Leistungszeitraum angegeben werden. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV eingestuft, wenn sie anhand der 3 geforderten Referenzprojekte nachweisen können, dass relevante Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbarer Maßnahmen vorliegen. Hierbei bezieht sich die Vergleichbarkeit auf fachlich-technische Aspekte. Die Angabe des Auftragsvolumens erfolgt rein nachrichtlich. Nach Möglichkeit sollten in den geforderten mindestens 3 Referenzprojekten keine Projekte des Auftraggebers benannt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Wahrheitsgehalt der gemachten Angaben bei den benannten Referenzgebern stichprobenartig oder auf konkrete Veranlassung zu überprüfen.
2. Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind diejenigen Fachkräfte zu benennen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Hierbei sind vorrangig Personen mit Führungsfunktionen gemeint. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter vor Zuschlagserteilung aufzufordern entsprechende Ausbildungsnachweise zu führen. Siehe hierzu auch III.2.3).
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-07
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Die Submission erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nach § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
“Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von...”
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Unternehmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bieter übermitteln ihre Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Angebots. Bieter sind aufgefordert, sich rechtzeitig mit Funktionsweise der Vergabeplattform insbesondere mit Blick auf die elektronische Angebotsabgabe vertraut zu machen.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Potenzielle Bieter sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Diejenigen potenziellen Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bieters/der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Weitere Angaben zum Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte der Aufforderung zur Angebotsabgabe, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 214-524598 (2020-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: HITZLER INGENIEURE – Vergabemanagement
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“— Friedhof Dinkelsbühl,
Mönchsrother Straße 19
91550 Dinkelsbühl
— Friedhof Weidelbach
Fl.-Nr. 432
91550 Dinkelsbühl”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt eine Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren über die Durchführung von Friedhofs- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Große Kreisstadt Dinkelsbühl vergibt eine Rahmenvereinbarung mit einer maximalen Laufzeit von 4 Jahren über die Durchführung von Friedhofs- und Bestattungsleistungen für den städtischen Friedhof Dinkelsbühl sowie den Friedhof des Ortsteils Weidelbach.
Die Rahmenvereinbarung wird – unabhängig von einer vorangegangenen Zuschlagserteilung – zum 1.4.2021 geschlossen und hat eine reguläre Laufzeit von 4 Jahren bis zum 31.3.2025. Die Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zu Vertragsbeginn gilt eine 3-monatige Probezeit, die auf die Vertragslaufzeit angerechnet wird. Nach einmaliger schriftlicher Abmahnung des Auftragnehmers besteht für die Probezeit eine einseitige Kündigungsmöglichkeit des Auftraggebers mit einer Frist von 2 Wochen.
Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen geschlossen (vgl. § 21 Abs. 3 VgV). Der Leistungsabruf erfolgt jeweils als Einzelbeauftragung auf Basis der Rahmenvereinbarung. Verbindliche Angaben über den Mindestkontraktwert, Anzahl und Umfang der Einzelbeauftragungen, den Beauftragungsturnus sowie konkrete Zeitpunkte der Einzelbeauftragungen sind nicht möglich.
Für die Rahmenvereinbarung wird nach den Erfahrungen der Vorjahre ein unverbindlicher Kontraktwert i. H. v. 105 000 EUR netto pro Kalenderjahr erwartet. Verbindliche Angaben über die Anzahl der Einzelbeauftragungen, den Beauftragungsturnus sowie konkrete Zeitpunkte der Einzelbeauftragungen innerhalb der Vertragslaufzeit sind jedoch nicht möglich (§ 21 Abs. 1 S. 2 VgV). Somit kann seitens des Auftragnehmers kein Rechtsanspruch auf einen zu erwartenden Mindestkontraktwert abgeleitet werden.
Einzelbeauftragungen aus der Rahmenvereinbarung erfolgen auf Basis der dort geregelten Leistungsinhalte und Vergütungsparameter.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erreichbarkeit für die Angehörigen vor Ort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 Prozent
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsenzzeiten außerhalb der üblichen Sprechzeiten
Preis (Gewichtung): 80 Prozent
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 214-524598
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvereinbarung Friedhofs- und Bestattungsleistungen – Friedhöfe Dinkelsbühl und Weidelbach” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Quelle: OJS 2021/S 075-192478 (2021-04-14)