Bitte beachten Sie neben den übrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen:
1. Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bewerber), finden sich unter
http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter
https://support.cosinex.de/unternehmen.
Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch Bewerber betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bewerber, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
2. Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren:
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich der Bewerber beim DTVP registriert. Soweit der Bewerber noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter
http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des „Bietertools“ erforderlich. Das „Bietertool“ wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt.
3. Fragen/Hinweise der Bewerber:
Fragen/Hinweise u. ä. der Bewerber zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 1 und 2 dieser Aufforderung) an den Auftraggeber zu übermitteln. Dabei ist das vom Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte „09_Formblatt Bewerberfragen“ zu verwenden.
In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen/Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen/Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Enthalten die Auftragsbekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich darauf hinzuweisen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen/Hinweise u. ä. erteilt, die bis zum 20. März 2020 vom Bewerber auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen/Hinweise u. Ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen/Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bewerber ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
4. Weitere Vorgaben und Regelungen für den Teilnahmeantrag:
a) Die Unterzeichnung des Teilnahmeantragsschreibens – grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – umfasst sämtliche weitere Erklärungen und Angaben des Bewerbers, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht.
b) Für die Erstellung und Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten oder die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt keine Vergütung, Entschädigung oder Kostenerstattung.
c) Die eingereichten Teilnahmeanträge und Angebote werden gemäß den jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und gewertet. Bitte beachten Sie insbesondere die insoweit jeweils geltenden zwingenden Ausschlussgründe (z. B. Bei nicht form- und fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten). Beachten Sie außerdem die Vorgaben zu den mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden
Unterlagen (vgl. Ziff. 12 der 01_Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb).
5. Bewerbergemeinschaften:
Für Bewerbergemeinschaften gilt grundsätzlich Ziff. 5 der Bewerbungsbedingungen. Zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen das Formblatt „05_Erklärung Bewerber- u. Arbeitsgemeinschaft“ zur Verfügung gestellt. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter „08a_Erklärung zu Ausschlussgründen“ und „08b_Erklärung zur Eignung“ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und einzureichen.
6. Andere Unternehmen/Dritte:
Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bewerber und Bewerbergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, haben mit Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens die Teile des Auftrags zu benennen. Soweit zumutbar sind diese Dritten auch bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags – jedenfalls aber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers – zu benennen. Soweit Bewerber oder Bewerbergemeinschaften darüber hinaus Kapazitäten dieser Dritten auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Bewerbers/der jeweiligen Bewerbergemeinschaft in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft dies in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären.
Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags für die betroffenen Dritten die erforderlichen Erklärungen zum Nachweis ihrer Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter („07_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“, „08a_Erklärung zu Ausschlussgründen“, „08b_Erklärung zur Eignung“) auszufüllen und einzureichen.
Zur Abgabe sämtlicher vorstehender Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen die Formblätter „06_Erklärung zum Einsatz anderer Unternehmen“ und „07_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zur Verfügung gestellt.
Ausschreibungs-ID des DTVP:
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYYC