Rahmenvereinbarung für Beratungsleistungen beim Erhalt und Ausbau der Systemplattform Abakus für die Bankenkooperation

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

Rahmenvereinbarung für Unterstützungs- und Beratungsleistungen beim Erhalt und Ausbau der Systemplattform Abakus. Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS sowie der gemeinsamen Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien haben sich die 9 Förderbanken:
— Bayerische Landesbodenkreditanstalt;
— Bremer Aufbau-Bank GmbH;
— Investitionsbank Berlin (IBB);
— Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB);
— Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH);
— Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank);
— Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB);
— Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB);
— Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
In einer Kooperation zusammengeschlossen. Die Kooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Beratungsvertrages.
Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen von ca. 700 Beratertagen p. a. ist davon nicht betroffen.
Inhalt des Rahmenvertrages sind Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Abakus Bankenkooperation sowie deren beteiligte Einzelinstitute. Diese sind für jedes der 4 abzubildenden Fokusfelder „Strategische Beratung“, „Administrative Beratung“, „Projektmanagement Beratung“ und „IT- und Business-Architektur Beratung“ von Mitarbeitern mit spezifischen Qualifikationen zu erbringen. Details zu den Fokusfeldern und den Qualifikationen siehe das Dokument
„04a_Leistungsbeschreibung“ in den Vergabeunterlagen. Mindestlohn: Bei Dienstleistungen sind die entsprechenden landesspezifischen Vergabemindestlöhne zu entrichten.
ILO-Kernarbeitsnormen:
Soweit landesspezifische Regelungen die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangen, ist durch den Auftragnehmer bei der Tätigkeit für das jeweilige Institut die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zu erklären.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-03-10 Auftragsbekanntmachung
2020-11-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Referenznummer: O006-20-001
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für Unterstützungs- und Beratungsleistungen beim Erhalt und Ausbau der Systemplattform Abakus. Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS sowie der gemeinsamen Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien haben sich die 9 Förderbanken: — Bayerische Landesbodenkreditanstalt; — Bremer Aufbau-Bank GmbH; — Investitionsbank Berlin (IBB); — Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB); — Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH); — Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank); — Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB); — Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB); — Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). In einer Kooperation zusammengeschlossen. Die Kooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Beratungsvertrages. Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen von ca. 700 Beratertagen p. a. ist davon nicht betroffen. Inhalt des Rahmenvertrages sind Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Abakus Bankenkooperation sowie deren beteiligte Einzelinstitute. Diese sind für jedes der 4 abzubildenden Fokusfelder „Strategische Beratung“, „Administrative Beratung“, „Projektmanagement Beratung“ und „IT- und Business-Architektur Beratung“ von Mitarbeitern mit spezifischen Qualifikationen zu erbringen. Details zu den Fokusfeldern und den Qualifikationen siehe das Dokument „04a_Leistungsbeschreibung“ in den Vergabeunterlagen. Mindestlohn: Bei Dienstleistungen sind die entsprechenden landesspezifischen Vergabemindestlöhne zu entrichten. ILO-Kernarbeitsnormen: Soweit landesspezifische Regelungen die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangen, ist durch den Auftragnehmer bei der Tätigkeit für das jeweilige Institut die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zu erklären.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Postanschrift: Gustav-Stresemann-Ring 9
Postleitzahl: 65189
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: https://www.wibank.de/ 🌏
E-Mail: de-vergabeverfahren@kpmg-law.com 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXU5YYDYYYC/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXU5YYDYYYC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-04-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 052-123596
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie neben den übrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen: 1. Kommunikation im Vergabeverfahren: Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bewerber), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen. Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch Bewerber betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bewerber, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten. 2. Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren: Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich der Bewerber beim DTVP registriert. Soweit der Bewerber noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des „Bietertools“ erforderlich. Das „Bietertool“ wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt. 3. Fragen/Hinweise der Bewerber: Fragen/Hinweise u. ä. der Bewerber zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 1 und 2 dieser Aufforderung) an den Auftraggeber zu übermitteln. Dabei ist das vom Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte „09_Formblatt Bewerberfragen“ zu verwenden. In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen/Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen/Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet. Enthalten die Auftragsbekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen/Hinweise u. ä. erteilt, die bis zum 20. März 2020 vom Bewerber auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen/Hinweise u. Ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen/Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bewerber ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. 4. Weitere Vorgaben und Regelungen für den Teilnahmeantrag: a) Die Unterzeichnung des Teilnahmeantragsschreibens – grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – umfasst sämtliche weitere Erklärungen und Angaben des Bewerbers, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht. b) Für die Erstellung und Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten oder die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt keine Vergütung, Entschädigung oder Kostenerstattung. c) Die eingereichten Teilnahmeanträge und Angebote werden gemäß den jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und gewertet. Bitte beachten Sie insbesondere die insoweit jeweils geltenden zwingenden Ausschlussgründe (z. B. Bei nicht form- und fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten). Beachten Sie außerdem die Vorgaben zu den mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen (vgl. Ziff. 12 der 01_Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb). 5. Bewerbergemeinschaften: Für Bewerbergemeinschaften gilt grundsätzlich Ziff. 5 der Bewerbungsbedingungen. Zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen das Formblatt „05_Erklärung Bewerber- u. Arbeitsgemeinschaft“ zur Verfügung gestellt. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter „08a_Erklärung zu Ausschlussgründen“ und „08b_Erklärung zur Eignung“ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. 6. Andere Unternehmen/Dritte: Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bewerber und Bewerbergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, haben mit Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens die Teile des Auftrags zu benennen. Soweit zumutbar sind diese Dritten auch bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags – jedenfalls aber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers – zu benennen. Soweit Bewerber oder Bewerbergemeinschaften darüber hinaus Kapazitäten dieser Dritten auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Bewerbers/der jeweiligen Bewerbergemeinschaft in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft dies in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären. Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags für die betroffenen Dritten die erforderlichen Erklärungen zum Nachweis ihrer Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter („07_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“, „08a_Erklärung zu Ausschlussgründen“, „08b_Erklärung zur Eignung“) auszufüllen und einzureichen. Zur Abgabe sämtlicher vorstehender Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen die Formblätter „06_Erklärung zum Einsatz anderer Unternehmen“ und „07_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zur Verfügung gestellt. Ausschreibungs-ID des DTVP: Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYYC
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für Unterstützungs- und Beratungsleistungen beim Erhalt und Ausbau der Systemplattform Abakus. Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS sowie der gemeinsamen Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien haben sich die 9 Förderbanken:
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— Bayerische Landesbodenkreditanstalt;
— Bremer Aufbau-Bank GmbH;
— Investitionsbank Berlin (IBB);
— Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB);
— Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH);
— Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank);
— Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB);
— Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB);
— Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
In einer Kooperation zusammengeschlossen. Die Kooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Beratungsvertrages.
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Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen von ca. 700 Beratertagen p. a. ist davon nicht betroffen.
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Inhalt des Rahmenvertrages sind Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die Abakus Bankenkooperation sowie deren beteiligte Einzelinstitute. Diese sind für jedes der 4 abzubildenden Fokusfelder „Strategische Beratung“, „Administrative Beratung“, „Projektmanagement Beratung“ und „IT- und Business-Architektur Beratung“ von Mitarbeitern mit spezifischen Qualifikationen zu erbringen. Details zu den Fokusfeldern und den Qualifikationen siehe das Dokument
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„04a_Leistungsbeschreibung“ in den Vergabeunterlagen. Mindestlohn: Bei Dienstleistungen sind die entsprechenden landesspezifischen Vergabemindestlöhne zu entrichten.
ILO-Kernarbeitsnormen:
Soweit landesspezifische Regelungen die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangen, ist durch den Auftragnehmer bei der Tätigkeit für das jeweilige Institut die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zu erklären.
Der Umfang der Beratungsleistung wird in allen 4 Vertragsjahren mit ca. 700 PT veranschlagt.
Der Umfang wurde vom Auftraggeber auf der Grundlage von Vorjahreswerten geschätzt. Diese können innerhalb der Vertragslaufzeit sowohl nach unten als auch nach oben variieren. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich im Bedarfsfall vor, den Rahmenvertrag 2 Mal um 12 Monate über die Vertragslaufzeit zu verlängern. Die Verlängerung der Vertragslaufzeit impliziert die Erbringung des gleichen jährlichen Leistungsumfangs wie im grundlegenden Rahmenvertrag vorgesehen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB;
— Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Auszug Berufs-/Handelsregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren;
— Umsatz mit Leistungen, die im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags liegen, ebenfalls für die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Nachweis über die entsprechende Berufs- und/oder Berufshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
— durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 2 Mio. EUR netto.
Technische und berufliche Fähigkeiten: — Anzahl der Standorte bzw. Niederlassungen des Unternehmens in Deutschland;
— Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3
Geschäftsjahren;
Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags;
— Angabe zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl von Mitarbeitern mit Kernkompetenzen in Fokusfeldern (umfassende Kenntnis einer Standard-PMO Methodik, umfassende SAP und Business-Architektur Kenntnisse, umfassende Kenntnisse im Förderbankenumfeld);
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— Ansprechpartner im Auftragsfall;
— Referenzen der letzten 3 Jahre zu mit dem Gegenstand des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbaren Leistungen mit folgenden Informationen: Name des Referenzgebers, Kontaktdaten des Referenzgebers, Art des Referenzgebers, Umfeld, abgedeckte Fokusfelder, Beschreibung der im eigenen Unternehmen erbrachten Leistungen je abgedecktem Fokusfeld, Zeitraum der im eignen Unternehmen erbrachten Leistungen, Auftragswert der im eigenen Unternehmen erbrachten Leistungen;
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— Angaben zu Qualifikationen der für das Fokusfeld eingesetzten Mitarbeiter mit folgenden Informationen: Name, zu verantwortendes Fokusfeld, Berufserfahrung im entsprechenden Bereich, CV.
Mindeststandards:
— Für die Referenzen:
—— 3 Referenzen der letzten 3 Jahre, die je ein oder mehr der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Fokusfelder „Strategische Beratung“, „Projektmanagement Beratung“ oder „IT- und Business-Architektur-Beratung“ abdecken. Jedes Fokusfeld muss von mindestens 2 Referenzen abgedeckt werden.
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— Für die Qualifikation:
—— im Fokusfeld „Strategische Beratung“: 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Förderbanken, 10 Jahre Berufserfahrung in der Strategieberatung;
—— im Fokusfeld „Projektmanagement“: 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Projektmanagement Office;
—— im Fokusfeld „IT- und Business-Architektur“: 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich IT- und Business-Architektur.
Insbesondere im SAP-Umfeld.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 1
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem Procedere:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung),
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über etwaige Nachforderungen,
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (insbesondere §§ 123, 124 GWB und Erfüllung von Mindestanforderungen),
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Die Auftraggeber beabsichtigen, die 3 bestplatziertesten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Sollten danach mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß der Bewertungsmatrix für Teilnahmeanträge (siehe Dokument „02c_Bewertungsmatrix für Teilnahmeantrag“ der Vergabeunterlagen) bewerten. Die 3 Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Anzahl auf 5 zu erhöhen, wenn nach Wertung der Teilnahmeanträge sehr geringe Punktabstände zwischen dem Bewerber auf Rang 3 und den nachfolgenden bestehen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-04-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Postanschrift: Fleethörn 29-31
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerische Landesbodenkreditanstalt
Postanschrift: Brienner Str. 22
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bremer Aufbau-Bank GmbH
Postanschrift: Langenstraße 2-4
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Bremen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Berlin (IBB)
Postanschrift: Bundesallee 210
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Berlin 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postanschrift: Steinstraße 104-106
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14480
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank)
Postanschrift: Günther-Wagner-Allee 12-16
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Region Hannover 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Postanschrift: Holzhofstraße 4
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Postanschrift: Besenbinderhof 31
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Hamburg 🏙️
Kontakt
Internetadresse: https://www.ib-sh.de/ 🌏
: https://bayernlabo.de/ 🌏
: https://www.bab-bremen.de/ 🌏
: https://www.ibb.de 🌏
: https://www.ilb.de 🌏
: https://www.nbank.de/ 🌏
: https://isb.rlp.de 🌏
: https://www.ifbhh.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXU5YYDYYYC/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie neben den übrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen:
1. Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bewerber), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen.
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Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch Bewerber betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bewerber, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
2. Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren:
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten setzt voraus, dass sich der Bewerber beim DTVP registriert. Soweit der Bewerber noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des „Bietertools“ erforderlich. Das „Bietertool“ wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt.
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3. Fragen/Hinweise der Bewerber:
Fragen/Hinweise u. ä. der Bewerber zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 1 und 2 dieser Aufforderung) an den Auftraggeber zu übermitteln. Dabei ist das vom Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte „09_Formblatt Bewerberfragen“ zu verwenden.
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In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen/Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen/Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Enthalten die Auftragsbekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich darauf hinzuweisen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen/Hinweise u. ä. erteilt, die bis zum 20. März 2020 vom Bewerber auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen/Hinweise u. Ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen/Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bewerber ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.
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4. Weitere Vorgaben und Regelungen für den Teilnahmeantrag:
a) Die Unterzeichnung des Teilnahmeantragsschreibens – grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – umfasst sämtliche weitere Erklärungen und Angaben des Bewerbers, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht.
b) Für die Erstellung und Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten oder die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt keine Vergütung, Entschädigung oder Kostenerstattung.
c) Die eingereichten Teilnahmeanträge und Angebote werden gemäß den jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und gewertet. Bitte beachten Sie insbesondere die insoweit jeweils geltenden zwingenden Ausschlussgründe (z. B. Bei nicht form- und fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten). Beachten Sie außerdem die Vorgaben zu den mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden
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Unterlagen (vgl. Ziff. 12 der 01_Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb).
5. Bewerbergemeinschaften:
Für Bewerbergemeinschaften gilt grundsätzlich Ziff. 5 der Bewerbungsbedingungen. Zur Abgabe der entsprechenden Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen das Formblatt „05_Erklärung Bewerber- u. Arbeitsgemeinschaft“ zur Verfügung gestellt. Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die Formblätter „08a_Erklärung zu Ausschlussgründen“ und „08b_Erklärung zur Eignung“ von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen und einzureichen.
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6. Andere Unternehmen/Dritte:
Im Auftragsfall sind die Leistungen grundsätzlich im eigenen Unternehmen des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Andere Unternehmen (Dritte) dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers in die Erbringung der Leistungen einbezogen werden. Bewerber und Bewerbergemeinschaften, die beabsichtigen, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, haben mit Abgabe des Teilnahmeantrags mindestens die Teile des Auftrags zu benennen. Soweit zumutbar sind diese Dritten auch bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags – jedenfalls aber auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers – zu benennen. Soweit Bewerber oder Bewerbergemeinschaften darüber hinaus Kapazitäten dieser Dritten auch im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Bewerbers/der jeweiligen Bewerbergemeinschaft in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), haben der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft dies in ihrem Teilnahmeantrag zu erklären.
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Für diesen Fall einer Eignungsleihe sind mit Abgabe des Teilnahmeantrags für die betroffenen Dritten die erforderlichen Erklärungen zum Nachweis ihrer Eignung unter Verwendung der dafür vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formblätter („07_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“, „08a_Erklärung zu Ausschlussgründen“, „08b_Erklärung zur Eignung“) auszufüllen und einzureichen.
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Zur Abgabe sämtlicher vorstehender Erklärungen hat der Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen die Formblätter „06_Erklärung zum Einsatz anderer Unternehmen“ und „07_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ zur Verfügung gestellt.
Ausschreibungs-ID des DTVP:
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYYC

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen: §§ 134, 135 und 160 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 052-123596 (2020-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für Unterstützungs- und Beratungsleistungen beim Erhalt und Ausbau der Systemplattform ABAKUS. Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS sowie der gemeinsamen Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien haben sich die 9 Förderbanken — Bayerische Landesbodenkreditanstalt, — Bremer Aufbau-Bank GmbH, — Investitionsbank Berlin (IBB), — Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), — Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), — Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank), — Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB), — Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB), — Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). In einer Kooperation zusammengeschlossen. Die Kooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe des in den Vergabeunterlagen enthaltenen Beratungsvertrages. Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen von ca. 700 Beratertagen p. a. ist davon nicht betroffen. Inhalt des Rahmenvertrages sind Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die ABAKUS Bankenkooperation sowie deren beteiligte Einzelinstitute. Diese sind für jedes der vier abzubildenden Fokusfelder „Strategische Beratung“, „Administrative Beratung“, Projektmanagement Beratung“ und „IT- und Business-Architektur Beratung“ von Mitarbeitern mit spezifischen Qualifikationen zu erbringen. Details zu den Fokusfeldern und den Qualifikationen siehe das Dokument „04a_Leistungsbeschreibung“ in den Vergabeunterlagen. Mindestlohn: Bei Dienstleistungen sind die entsprechenden landesspezifischen Vergabemindestlöhne zu entrichten. ILO-Kernarbeitsnormen: Soweit landesspezifische Regelungen die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen verlangen, ist durch den Auftragnehmer bei der Tätigkeit für das jeweilige Institut die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen zu erklären.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 3 263 190 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 218-535675
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 052-123596
ABl. S-Ausgabe: 218
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYDR

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für Unterstützungs- und Beratungsleistungen beim Erhalt und Ausbau der Systemplattform ABAKUS. Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS sowie der gemeinsamen Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien haben sich die 9 Förderbanken
Mehr anzeigen
— Bayerische Landesbodenkreditanstalt,
— Bremer Aufbau-Bank GmbH,
— Investitionsbank Berlin (IBB),
— Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB),
— Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH),
— Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank),
— Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz GmbH (ISB),
— Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB),
Inhalt des Rahmenvertrages sind Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die ABAKUS Bankenkooperation sowie deren beteiligte Einzelinstitute. Diese sind für jedes der vier abzubildenden Fokusfelder „Strategische Beratung“, „Administrative Beratung“, Projektmanagement Beratung“ und „IT- und Business-Architektur Beratung“ von Mitarbeitern mit spezifischen Qualifikationen zu erbringen. Details zu den Fokusfeldern und den Qualifikationen siehe das Dokument
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Der Umfang der Beratungsleistung wird in allen vier Vertragsjahren mit ca. 700 PT veranschlagt.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-20 📅
Name: BearingPoint GmbH
Postanschrift: Speicherstr. 1
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland 🇩🇪
Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3 263 190 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen: §§ 134, 135 und 160 GWB.
Quelle: OJS 2020/S 218-535675 (2020-11-04)