Rahmenvereinbarung für die Gestellung einer Eventkolonne für den Transport von Eventmobiliar für die Technische Universität Berlin

Technische Universität Berlin, Der Präsident, K 2 — Zentrale Vergabestelle

Rahmenvereinbarung für die Gestellung einer Eventkolonne für den Transport sowie Auf- und Abbau von Eventmobiliar für die Technische Universität Berlin.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-03 Auftragsbekanntmachung
2020-08-03 Ergänzende Angaben
2020-11-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Event-Organisation
Referenznummer: Vergabe-Nr. OV-038-20
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für die Gestellung einer Eventkolonne für den Transport sowie Auf- und Abbau von Eventmobiliar für die Technische Universität Berlin.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Event-Organisation 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Raumtransportdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, K 2 — Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Straße des 17. Juni 135
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-berlin.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@tu-berlin.de 📧
Telefon: +49 30314-22146 📞
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-07 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 129-316595
ABl. S-Ausgabe: 129
Zusätzliche Informationen
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig. (2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. (3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen. (4) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform" der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur. (5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. (6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren. (7) Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Besonderen Vertragsbedingungen und Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen/Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen. Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für Veranstaltungen, die in den Gebäuden der Technischen Universität Berlin durchgeführt werden, sind regelmäßig Räumlichkeiten herzurichten und mit Mobiliar auszustatten.
Ausgeschrieben wird eine Eventkolonne, die Transportaufgaben sowie Auf- und Abbauarbeiten und Pflegearbeiten regelmäßig durchführt.
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu verlängern.
Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von 2 Jahre geschlossen. Sie kann zweimal um jeweils 1 Jahr (maximal 2 Jahre) verlängert werden (maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 4 Jahren).
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zu verlängern.
Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von 2 Jahre geschlossen. Sie kann zweimal um jeweils 1 Jahr (maximal 2 Jahre) verlängert werden (maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 4 Jahren).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Universität Berlin
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Besonderen Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu beachten und einzureichen. Ausländische Bieter/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
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1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung" (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-124 EU] liegt den Vergabeunterlagen bei, alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen,
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2. Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-214] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
3. Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen" nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Die entsprechenden Formblätter [Wirt-2140 sowie Wirt-2140.1] liegen den Vergabeunterlagen bei.),
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4. Besondere Vertragsbedingungen sowie Eigenerklärung gemäß Vordruck „BVB und Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung" nach § 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-2141] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
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5. Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen nach § 14 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-2143] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
6. Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-2144] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
7. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-238] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
8. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-235] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber, für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
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Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum §
21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
6 Korruptionsregistergesetz eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
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Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III..1.2 und III.1.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 9. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung an die Betriebshaftpflichtversicherung gelten die folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
— mind. 1 000 000,00 EUR für Personenschäden;
— mind. 500 000,00 EUR für Sachschäden;
— mind. 50 000,00 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen sowie für Schlüsselverluste/Codekarten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen;
— mind. 25 000,00 EUR für Vermögensschäden inkl. Verletzung des Datenschutzes.
Alternativ hierzu kann eine Erklärung vorgelegt werden, dass die Deckungungssummen spätestens zum Vertragsbeginn angepasst werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
10. Eigenerklärung zur telefonischen Erreichbarkeit (täglich Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr),
11. Angaben zu mind. 3 Referenzen zu durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichem Umfang der letzten 3 Jahre (siehe Formblatt „OV-038-20_Preisblatt; Referenzen", das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
Mindeststandards:
Zu Punkt 10:
a) Die vergleichbaren Leistungen beziehen sich auf die Erfahrungen mit Möbeltransporten, Veranstaltungsaufbauten sowie kleinen Reparaturen am Mobiliar.
b) Die Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Technische Universität Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Raum H 2518
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Gesamtangebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.tu-berlin.de 🌏
Dokumente URL: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
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(2) Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
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Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
(3) Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
(4) Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform" der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
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(5) Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
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Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
(6) Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
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(7) Der Bieter/die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Besonderen Vertragsbedingungen und Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen/Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
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Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 129-316595 (2020-07-03)
Ergänzende Angaben (2020-08-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Raumtransportdienste 📦

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, K 2 – Zentrale Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 152-372775
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 129-316595
ABl. S-Ausgabe: 152
Quelle: OJS 2020/S 152-372775 (2020-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 374215.59 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Berlin, Der Präsident, K 2 — Zentrale Beschaffung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 223-548819
ABl. S-Ausgabe: 223

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von 2 Jahre geschlossen. Sie kann 2-mal um jeweils 1 Jahr (maximal 2 Jahre) verlängert werden (maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 4 Jahren).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-21 📅
Name: Plischka Umzüge GmbH
Postanschrift: Daimlerstraße 143
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 374215.59 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung, Referat Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichenAuftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 223-548819 (2020-11-11)