Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Büromaterial für die Technische Universität Berlin
Vergabe-Nr. OV-022-20”
Produkte/Dienstleistungen: Bürobedarf📦
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird die Rahmenvereinbarung für die Lieferung von diversem Büromaterial für die Technische Universität Berlin.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bürobedarf aus Papier und andere Artikel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kleinere Bürobedarfsartikel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Universität Berlin,
Hauptgebäude
Straße des 17. Juni 135
10623 Berlin
Sowie Anlieferung an andere Gebäude der Technischen Universität Berlin”
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausgeschrieben wird die Rahmenvereinbarung für die Lieferung von diversem Büromaterial für alle Dienststellen der Technische Universität Berlin im Raum Berlin.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferbedingungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag zu verlängern.
Der Vertrag wird für die Dauer von 3 Jahre geschlossen. Er kann einmal um 1 Jahr...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag zu verlängern.
Der Vertrag wird für die Dauer von 3 Jahre geschlossen. Er kann einmal um 1 Jahr verlängert werden (maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 4 Jahren).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag zu verlängern.
Der Vertrag wird für die Dauer von 3 Jahre geschlossen. Er kann einmal um 1 Jahr...”
Beschreibung der Optionen
Es besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag zu verlängern.
Der Vertrag wird für die Dauer von 3 Jahre geschlossen. Er kann einmal um 1 Jahr verlängert werden (maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 4 Jahren).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Eigenerklärungen sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bieter/ Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen vergleichbaren Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen.
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Eignung“ (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-124 EU] liegt den Vergabeunterlagen bei, alternativ kann auch die Bescheinigung der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV-Bescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen vorgelegt werden.). Der Bieter kann an Stelle der geforderten Eigenerklärung zur Eignung eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen,
2. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ nach § 1 Abs. 2, 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-214] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
3. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen“ nach § 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-2140.1] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
4. Eigenerklärung gemäß Vordruck „Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung“ nach § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz i.V.m. § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung [FFV] (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-2141] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
5. Eigenerklärung zur ggf. bestehenden Bietergemeinschaft (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-238] liegt den Vergabeunterlagen bei.),
6. Eigenerklärung zu ggf. vorgesehenen Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe. (Ein entsprechendes Formblatt [Wirt-235] liegt den Vergabeunterlagen bei.).
Das Unternehmen verpflichtet sich, auf gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber gem. § 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz vom 8. Juli 2010 für den Fall, dass es keine gültige Bescheinigung aus dem Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis oder dem Präqualifikationsverzeichnis vorgelegt hat, durch Unterlagen, die nicht älter als 6 Monate sind, den Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen nachzuweisen. Die Unterlagen müssen ausgestellt sein von dem zuständigen in- oder ausländischen Sozialversicherungsträger.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. § 19 Mindestlohngesetz einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung zum § 6 Korruptionsregistergesetz eine Abfrage beim Korruptionsregister durchführen.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Nachweise bzw. Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2 und III.1.3).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“7. Erklärung und Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren 2017-2019 (siehe Formblatt „Preisblatt_Bieterangaben;...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
7. Erklärung und Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren 2017-2019 (siehe Formblatt „Preisblatt_Bieterangaben; Umsatzangaben“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist),
8. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
“Zu Punkt 7:
Der Gesamtumsatz muss mindestens über die 2 letzten Geschäftsjahre einen Mindestdurchschnitt von 2 000 000,00 EUR aufweisen.
Zu Punkt 8:
Als...”
Zu Punkt 7:
Der Gesamtumsatz muss mindestens über die 2 letzten Geschäftsjahre einen Mindestdurchschnitt von 2 000 000,00 EUR aufweisen.
Zu Punkt 8:
Als Mindestanforderung an die Betriebshaftpflichtversicherung gelten die folgenden Deckungssummen je Schadensfall:
— mind. 1 000 000,00 EUR für Personen- und Sachschäden;
— mind. 500 000,00 EUR für Vermögensschäden.
Alternativ hierzu kann eine Erklärung vorgelegt werden, dass die Deckungungssummen spätestens zum Vertragsbeginn angepasst werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“9. Erklärung und Angabe des Unternehmens, z. B. Gesamtmitarbeiterzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren 2017-2019 (siehe Formblatt „Preisblatt_Bieterangaben;...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
9. Erklärung und Angabe des Unternehmens, z. B. Gesamtmitarbeiterzahl in den letzten 3 Geschäftsjahren 2017-2019 (siehe Formblatt „Preisblatt_Bieterangaben; Unternehmensvorstellung“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist),
10. Angaben zu mind. 3 Referenzen zu durchgeführte Leistungen ähnlicher Art und ähnlichem Umfang der letzten 3 Jahre (siehe Formblatt „Preisblatt_Bieterangaben; Referenzen“, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Punkt 10:
a) die Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
b)...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Punkt 10:
a) die Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
b) Mindestens eine Referenz muss zusätzlich die Einrichtung und Nutzung eines kundenspezifischen Webshops beinhalten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-21
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Technische Universität Berlin, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Raum H 2518”
“1. Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin...”
1. Die Bewerbung und die Anforderung der Vergabeunterlagen kann nur über die elektronische Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen. Die Unterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform bereitgestellt. Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papier versendet. Für den Erhalt der elektronisch bearbeitbaren Vergabeunterlagen ist eine einmalige, kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWO tender notwendig.
2. Die Einreichung/ Abgabe der Angebote kann nur elektronisch (elektronisch in Textform ohne Signatur bzw. mit qualifizierter elektronischer oder fortgeschrittener elektronischer Signatur) über die Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ erfolgen.
Angebote, die in Papierform, per Fax oder per E-Mail übersandt werden, werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Die Anforderung der Vergabeunterlagen sowie die Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und einzureichen.
4. Der Bieter/ die Bieterin hat zu beachten, dass bei der Abgabe des Angebotes „elektronisch in Textform“ der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben ist. Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur erfolgt die rechtsverbindliche Unterschrift des Angebotes durch die elektronische Signatur.
5. Die Übermittlung von Fragen an den Auftraggeber hat elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin zu erfolgen. Andere, insbesondere telefonische Anfragen, werden nicht beantwortet. Fragen der Bieter werden in neutralisierter Form allen Bietern zugänglich gemacht. Die Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache.
Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen müssen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden.
6. Hinweis: Eine automatische Information über Änderungen oder Konkretisierungen der Vergabeunterlagen erfolgt nur an registrierten Bewerber. Nichtregistrierte Interessenten sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich über Änderungen etc. auf der Vergabeplattform des Landes Berlin http://www.berlin.de/vergabeplattform/ zu informieren.
7. Der Bieter/ die Bieterin hat zur Situation seines Unternehmens gemäß Abschnitt III die geforderten Erklärungen vollständig mit dem Angebot abzugeben, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Diese sind in deutscher Sprache (bei ausländischen Bietern: Erklärungen / Nachweise, die den geforderten Erklärungen vergleichbar sind und in beglaubigter deutscher Übersetzung) vorzulegen. Für bietende Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, gilt die Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Erklärungen und Eignungsnachweise sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für alle Nachunternehmer einzureichen.
Eignungsnachweise und Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen binnen Frist nachzufordern. Verstreicht diese Frist fruchtlos, bleibt das Angebot unberücksichtigt.
8. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen der §§ 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 063-150312 (2020-03-26)
Ergänzende Angaben (2020-07-14)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 063-150312
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-07-21 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-08-04 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2020-09-18 📅
Neuer Wert
Datum: 2020-09-30 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-07-21 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-08-04 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 136-334737 (2020-07-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Technische Universität Berlin, Der Präsident, K 2 – Zentrale Beschaffung
Kontaktperson: Zentrale Beschaffung, Referat Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 329237.12 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 063-150312
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Büromaterial für die Technische Universität Berlin”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Lyreco Deutschland GmbH
Postort: Barsinghausen
Postleitzahl: 30890
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Region Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 329237.12 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichenAuftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 250-624102 (2020-12-18)