Beschreibung der Beschaffung
1. Mit der aktuellen Ausschreibung wird eine Konzentration der Durchführungsstrukturen auf einen Regeldienstleister verfolgt, der sowohl die inhaltlich/organisatorische (a) als auch die finanzadministrativ (b) kohärente Durchführung der Bundesprogramme gewährleistet.
a) Inhaltliche/organisatorische Programmdurchführung
Der Bund fördert spezifische Fortentwicklungen, die sich z. B. auf das Personal, die Funktionen und Kooperationen oder auf das Monitoring des Systems Kindertagesbetreuung beziehen können. Die Programme sind indes Teil einer integrierten Strategie zur Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Deshalb wurden sie bereits unter einem Dach „frühe Chancen“ zusammengefasst. Es ist daher wichtig, dass innerhalb des Programmdienstleisters die Querbezüge hergestellt werden, das Know-how transferiert wird und die Programme gemeinsam gestaltet und dargestellt werden.
b) Finanzadministrative Programmdurchführung
Weiter gestiegene Anforderungen an die Bewirtschaftung der Bundesmittel und deren Anleitung durch das Ministerium erfordern integrierte Verwaltungs- und Kontrollsysteme. Durch die Zusammenfassung werden Synergieeffekte in der Verwaltung der Bundesmittel erzielt, die Bündelung ist zudem ein Gebot der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit, indem nicht mit jedem Programm kompatible Kapazitäten (vor allem EDV, Personal) stets neu aufgebaut werden müssen.
Eine konkrete Ausschreibung der einzelnen Programmleistungen ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich, da die bereits geplanten Programme noch nicht abschließend inhaltlich konkretisiert sind und unter dem Vorbehalt weiterer Abstimmungsprozesse stehen, zudem können neue, derzeit noch nicht absehbare Programme hinzukommen.
Alle Programme sind auf das Ziel gerichtet, die Qualität des Systems der frühkindlichen Betreuung und Bildung zu unterstützen, um die Bildungsintegration, das kindliche Wohlbefinden und die Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern zu steigern.
Die Verwaltung und Weiterleitung der Fördermittel als Treuhänder erfolgen im Rahmen einer Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO.
Derzeit geplante, von einer Regiestelle durchzuführende Bundesprogramme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1.1. Folgeprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“
Das BMFSFJ plant die Fortführung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ durch ein Folgeprogramm. Dieses soll zum 1.1.2021 starten und bis Ende 2022 laufen. Für die Umsetzung und Durchführung des Programms stehen voraussichtlich 376 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung.
1.1.1. Konzeption des Folgeprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“
Im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprach der Schlüssel zur Welt ist“ sollen bundesweit Angebote sprachlicher Bildung in ca. 7.000 Kindertageseinrichtungen und bei Trägern von Fachberatung gefördert werden. Weitere inhaltliche Schwerpunkte sind die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien. Dabei wird auch die Nutzung digitaler Medien für die sprachliche Entwicklung der Kinder in den Fokus genommen. Zusätzliche Fachkräfte bringen hier als Spezialistinnen und Spezialisten in den Themenfeldern ihr Wissen und Können in die Kita ein und entwickeln die Themenfelder gemeinsam mit dem Team konzeptionell weiter. Fachberaterinnen und Fachberater unterstützen diesen Prozess kontinuierlich.
1.2. Folgeprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“
Das BMFSFJ plant die Fortführung des Bundesprogramms „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ durch ein Folgeprogramm. Dieses soll zum 1.1.2021 starten und bis Ende 2022 laufen. Für die Umsetzung und Durchführung des Programms stehen voraussichtlich 44 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung.
1.2.1. Konzeption des Folgeprogramms „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“
Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ sollen durch das Bundesfamilienministerium niedrigschwellige Angebote an ca. 150 Standorten gefördert werden, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Bundesprogramm ergänzt die bewährten Konzepte zur sprachlichen Bildung um spezifische Maßnahmen zur Integration von Kindern mit besonderen Zugangshürden in die Kindertagesbetreuung.
1.3. Weiterführung „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“
Das BMFSFJ plant die Weiterführung der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ und den Abschluss des Programms in 2022 (01.01.2022 bis Ende 2022). Für die Umsetzung und Durchführung dieses Programmabschnitts stehen voraussichtlich 10 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung.
1.3.1. Konzeption Weiterführung „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“
Das Bundesfamilienministerium hat 2019 das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ gestartet, um damit Impulse für gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in der Kindertagesbetreuung setzen. Die Programmfortsetzung in 2022 umfasst das Abschlussjahr der praxisintegrierten, vergüteten und schulgeldfreien Ausbildung. Die Förderung in den anderen Programmbereichen endet bereits 2021.
1.4. Bundesprogramm „integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung“
Das BMFSFJ plant ein Bundesprogramm „integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung“. Dieses soll 2021 starten und bis Ende 2022 laufen. Für die Umsetzung und Durchführung des Programms stehen voraussichtlich 20 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung.
1.4.1. Konzeption Bundesprogramm „integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung“
Gefördert werden soll ein subsidiäres Angebot der Kinderbeaufsichtigung für Teilnehmende an Integrationskursen, sofern kein reguläres Angebot zur Kindertagesbetreuung genutzt werden kann Zuwendungsempfänger sind freie oder privatgewerbliche Träger der Integrationskurse oder der Kindertagespflege.
1.5. Bundesprogramm im Bereich Kindertagespflege
Das BMFSFJ plant ein Bundesprogramm im Bereich Kindertagespflege. Dieses soll zum 1.1.2022 starten und bis Ende 2025 laufen. Für die Umsetzung und Durchführung des Programms stehen voraussichtlich 22,5 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung.
1.5.1. Konzeption Bundesprogramm im Bereich Kindertagespflege
Gefördert werden sollen ca. 50 Zuwendungsempfänger (Standorte).
1.6. Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften
Das BMFSFJ plant die Fortsetzung der Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften. Diese soll zum 1.1.2021 starten und bis Ende 2025 laufen. Für die Umsetzung und Durchführung des Programms stehen voraussichtlich bis zu 3,66 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung.
1.6.1. Konzeption Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften
Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften; Begleitung der Bundesinitiative
2. Aufgaben der Regiestelle
Die Regiestelle hat die Aufgabe, die Umsetzung der Programme sicherzustellen und den Beratungsbedarf der Einrichtungen und Träger zu befriedigen. Wichtige Bestandteile der Arbeit der Regiestelle sind dabei die Programmumsetzung sowie die Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren. Für jedes Bundesprogramm ist eine Servicestelle einzurichten. Die Programmumsetzung gliedert sich wie folgt:
1. Finanzadministrative Programmumsetzung,
2. Inhaltliche und organisatorische Programmumsetzung
Insbesondere sind folgende anwendbare Vorschriften zu beachten:
— das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG),
— die Bundeshaushaltsordnung (BHO) einschließlich dazugehöriger Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) nebst Anlagen,
— das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz,
— das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
— das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informations-Freiheitsgesetz – IFG),
— das Bundesreisekostengesetz (BRKG),
— die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV),
— das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
— die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO),
— die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL),
— die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen, einschl. der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten,
— den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).