Rahmenvereinbarung für eine Regiestelle für Bundesprogramme im Bereich Kindertagesbetreuung

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für eine Regiestelle als zwischengeschaltete Stelle, welche im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse die mit Mitteln des Bundes finanzierten Programme durchführt, zu vergeben. Nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung sollen:
— das Folgeprogramm der „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“;
— das Folgeprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“;
— die Weiterführung der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“;
— ein Programm „integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung“;
— ein Programm im Bereich Kindertagespflege und
— die „Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ Umgesetzt werden.
Es besteht die Option, dass in der Folge nach Entscheidungsreife weitere Programme auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zur Durchführung übertragen werden sollen. Das zu verwaltende Gesamtfördervolumen beträgt bis einschließlich 2025 nach derzeitigem Stand mindestens 476 Mio. EUR.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-21 Auftragsbekanntmachung
2020-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten
Referenznummer: BMFSFJ_2020_017
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für eine Regiestelle als zwischengeschaltete Stelle, welche im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse die mit Mitteln des Bundes finanzierten Programme durchführt, zu vergeben. Nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung sollen: — das Folgeprogramm der „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“; — das Folgeprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“; — die Weiterführung der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“; — ein Programm „integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung“; — ein Programm im Bereich Kindertagespflege und — die „Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ Umgesetzt werden. Es besteht die Option, dass in der Folge nach Entscheidungsreife weitere Programme auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zur Durchführung übertragen werden sollen. Das zu verwaltende Gesamtfördervolumen beträgt bis einschließlich 2025 nach derzeitigem Stand mindestens 476 Mio. EUR.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Postanschrift: Glinkastraße 24
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmfsfj.de 🌏
E-Mail: zentrale-beschaffung@bafza.bund.de 📧
Telefon: +49 221-36734259 📞
Fax: +49 221-36734664 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352234 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352234 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-25 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 187-450480
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
— Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt; — Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet; — Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden; — Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich; — Fragen sind bis zum 20.10.2020 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt; — Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform eingestellt; — Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden; — Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden; — Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss; — Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für eine Regiestelle als zwischengeschaltete Stelle, welche im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse die mit Mitteln des Bundes finanzierten Programme durchführt, zu vergeben. Nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung sollen:
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— das Folgeprogramm der „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“;
— das Folgeprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“;
— die Weiterführung der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“;
— ein Programm „integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung“;
— ein Programm im Bereich Kindertagespflege und
— die „Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ Umgesetzt werden.
Es besteht die Option, dass in der Folge nach Entscheidungsreife weitere Programme auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zur Durchführung übertragen werden sollen. Das zu verwaltende Gesamtfördervolumen beträgt bis einschließlich 2025 nach derzeitigem Stand mindestens 476 Mio. EUR.
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1. Mit der aktuellen Ausschreibung wird eine Konzentration der Durchführungsstrukturen auf einen Regeldienstleister verfolgt, der sowohl die inhaltlich/organisatorische (a) als auch die finanzadministrativ (b) kohärente Durchführung der Bundesprogramme gewährleistet.
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a) Inhaltliche/organisatorische Programmdurchführung
Der Bund fördert spezifische Fortentwicklungen, die sich z. B. auf das Personal, die Funktionen und Kooperationen oder auf das Monitoring des Systems Kindertagesbetreuung beziehen können. Die Programme sind indes Teil einer integrierten Strategie zur Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Deshalb wurden sie bereits unter einem Dach „frühe Chancen“ zusammengefasst. Es ist daher wichtig, dass innerhalb des Programmdienstleisters die Querbezüge hergestellt werden, das Know-how transferiert wird und die Programme gemeinsam gestaltet und dargestellt werden.
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b) Finanzadministrative Programmdurchführung
Weiter gestiegene Anforderungen an die Bewirtschaftung der Bundesmittel und deren Anleitung durch das Ministerium erfordern integrierte Verwaltungs- und Kontrollsysteme. Durch die Zusammenfassung werden Synergieeffekte in der Verwaltung der Bundesmittel erzielt, die Bündelung ist zudem ein Gebot der Effizienz und der Wirtschaftlichkeit, indem nicht mit jedem Programm kompatible Kapazitäten (vor allem EDV, Personal) stets neu aufgebaut werden müssen.
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Eine konkrete Ausschreibung der einzelnen Programmleistungen ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich, da die bereits geplanten Programme noch nicht abschließend inhaltlich konkretisiert sind und unter dem Vorbehalt weiterer Abstimmungsprozesse stehen, zudem können neue, derzeit noch nicht absehbare Programme hinzukommen.
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Alle Programme sind auf das Ziel gerichtet, die Qualität des Systems der frühkindlichen Betreuung und Bildung zu unterstützen, um die Bildungsintegration, das kindliche Wohlbefinden und die Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern zu steigern.
Die Verwaltung und Weiterleitung der Fördermittel als Treuhänder erfolgen im Rahmen einer Beleihung gem. § 44 Abs. 3 BHO.
Derzeit geplante, von einer Regiestelle durchzuführende Bundesprogramme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
1.1. Folgeprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“
Das BMFSFJ plant die Fortführung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ durch ein Folgeprogramm. Dieses soll zum 1.1.2021 starten und bis Ende 2022 laufen. Für die Umsetzung und Durchführung des Programms stehen voraussichtlich 376 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung.
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1.1.1. Konzeption des Folgeprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“
Im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprach der Schlüssel zur Welt ist“ sollen bundesweit Angebote sprachlicher Bildung in ca. 7 000 Kindertageseinrichtungen und bei Trägern von Fachberatung gefördert werden. Weitere inhaltliche Schwerpunkte sind die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien. Dabei wird auch die Nutzung digitaler Medien für die sprachliche Entwicklung der Kinder in den Fokus genommen. Zusätzliche Fachkräfte bringen hier als Spezialistinnen und Spezialisten in den Themenfeldern ihr Wissen und Können in die Kita ein und entwickeln die Themenfelder gemeinsam mit dem Team konzeptionell weiter. Fachberaterinnen und Fachberater unterstützen diesen Prozess kontinuierlich.
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1.2. Folgeprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“
Das BMFSFJ plant die Fortführung des Bundesprogramms „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ durch ein Folgeprogramm. Dieses soll zum 1.1.2021 starten und bis Ende 2022 laufen. Für die Umsetzung und Durchführung des Programms stehen voraussichtlich 44 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung.
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1.2.1. Konzeption des Folgeprogramms „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“
Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ sollen durch das Bundesfamilienministerium niedrigschwellige Angebote an ca. 150 Standorten gefördert werden, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Bundesprogramm ergänzt die bewährten Konzepte zur sprachlichen Bildung um spezifische Maßnahmen zur Integration von Kindern mit besonderen Zugangshürden in die Kindertagesbetreuung.
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1.3. Weiterführung „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“
Das BMFSFJ plant die Weiterführung der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ und den Abschluss des Programms in 2022 (1.1.2022 bis Ende 2022). Für die Umsetzung und Durchführung dieses Programmabschnitts stehen voraussichtlich 10 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung.
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1.3.1. Konzeption Weiterführung „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“
Das Bundesfamilienministerium hat 2019 das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ gestartet, um damit Impulse für gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in der Kindertagesbetreuung setzen. Die Programmfortsetzung in 2022 umfasst das Abschlussjahr der praxisintegrierten, vergüteten und schulgeldfreien Ausbildung. Die Förderung in den anderen Programmbereichen endet bereits 2021.
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1.4. Bundesprogramm „integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung“
Das BMFSFJ plant ein Bundesprogramm „integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung“. Dieses soll 2021 starten und bis Ende 2022 laufen. Für die Umsetzung und Durchführung des Programms stehen voraussichtlich 20 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung.
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1.4.1. Konzeption Bundesprogramm „integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung“
Gefördert werden soll ein subsidiäres Angebot der Kinderbeaufsichtigung für Teilnehmende an Integrationskursen, sofern kein reguläres Angebot zur Kindertagesbetreuung genutzt werden kann Zuwendungsempfänger sind freie oder privatgewerbliche Träger der Integrationskurse oder der Kindertagespflege.
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1.5. Bundesprogramm im Bereich Kindertagespflege
Das BMFSFJ plant ein Bundesprogramm im Bereich Kindertagespflege. Dieses soll zum 1.1.2022 starten und bis Ende 2025 laufen. Für die Umsetzung und Durchführung des Programms stehen voraussichtlich 22,5 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung.
1.5.1. Konzeption Bundesprogramm im Bereich Kindertagespflege
Gefördert werden sollen ca. 50 Zuwendungsempfänger (Standorte).
1.6. Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften
Das BMFSFJ plant die Fortsetzung der Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften. Diese soll zum 1.1.2021 starten und bis Ende 2025 laufen. Für die Umsetzung und Durchführung des Programms stehen voraussichtlich bis zu 3,66 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung.
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1.6.1. Konzeption Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften
Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften; Begleitung der Bundesinitiative
2. Aufgaben der Regiestelle
Die Regiestelle hat die Aufgabe, die Umsetzung der Programme sicherzustellen und den Beratungsbedarf der Einrichtungen und Träger zu befriedigen. Wichtige Bestandteile der Arbeit der Regiestelle sind dabei die Programmumsetzung sowie die Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren. Für jedes Bundesprogramm ist eine Servicestelle einzurichten. Die Programmumsetzung gliedert sich wie folgt:
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1. Finanzadministrative Programmumsetzung
2. Inhaltliche und organisatorische Programmumsetzung
Insbesondere sind folgende anwendbare Vorschriften zu beachten:
— das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG);
— die Bundeshaushaltsordnung (BHO) einschließlich dazugehöriger Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) nebst Anlagen;
— das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz;
— das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO);
— das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informations-Freiheitsgesetz – IFG);
— das Bundesreisekostengesetz (BRKG);
— die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV);
— das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB);
— die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO);
— die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL);
— die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen, einschl. der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten;
— den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option, dass in der Folge nach Entscheidungsreife weitere Programme auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zur Durchführung übertragen werden sollen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
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Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 – Seite),
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen,
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat seine/ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärungen zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhalten, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ kann genutzt werden.
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d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
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Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert,
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen,
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber,
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e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation und Erfahrungen der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden. Insbesondere werden Qualifikationen, Wissen und berufliche Erfahrungen im Bereich der Frühpädagogik, der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, Sozialpädagogik, Sozialwissenschaften, Soziologie, sowie Kenntnisse der Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe vorausgesetzt. Sollte beim Bieter selbst keine entsprechenden Qualifikationen vorhanden sein, so hat der Bieter darzulegen, inwiefern und ggf. mit welchen Unterauftragnehmern er die fachliche Qualifikation sicherstellt,
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f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen,
g) Zusicherung, dass eine fristgemäße Umsetzung und Durchführung der Programme gewährleistet wird,
h) Darstellung der Erfahrungen mit Prüftätigkeiten bei der bisherigen Tätigkeit des Bieters (z. B. durch interne Revision, jährliche zuwendungsrechtliche Prüfungen, durch eine Wirtschafts-prüfergesellschaft, ggf. Prüfungen durch Landes- und Bundesrechnungshöfe sowie kontinuierliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu einschlägigen Themen aus dem Zuwendungs- und Verwaltungsverfahrensrecht),
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i) Darstellung Erfüllung der Voraussetzungen für eine Beleihung nach § 44 Abs. 3 BHO,
j) Nachweis bisheriger Treuhandfunktion zur Verwaltung öffentlicher Mittel; Erfahrung mit dem Erlass von Zuwendungsbescheiden und/oder Weiterleitungsverträgen; Prüfung von Verwendungsnachweisen; Durchführung von Anhörungs- und Widerspruchsverfahren; Rückforderungen von Haushaltsmitteln,
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k) Nachweis von Beratungskompetenz und Erfahrung in der Umsetzung und inhaltlichen Steuerung von Programmen,
l) Nachweis von Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen,
m) Nachweis der Kompetenz von Öffentlichkeitsarbeit,
n) Erfüllungsort ist Berlin. Es ist darzulegen, wie die schnelle Leistungserbringung gesichert wird, ggf. muss ein Servicebüro in Berlin eingerichtet werden. Es ist sicherzustellen, dass vor Ort genügend Personal zur Verfügung gestellt wird, um für den Auftraggeber eine schnelle und direkte Kommunikation zu ermöglichen.
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o) Eigenerklärung zur Bereitschaft einer Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, 50964 Köln
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=352234 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Postanschrift: Von-Gablenz-Str. 2-6
Postort: Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.bafza.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt;
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet;
— Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden;
— Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich;
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— Fragen sind bis zum 20.10.2020 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt;
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— Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform eingestellt;
— Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden;
— Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden;
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss;
— Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
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Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, Von-Gablenz-Str. 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
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Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 187-450480 (2020-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für eine Regiestelle als zwischengeschaltete Stelle, welche im Rahmen der ihr übertragenen Befugnisse die mit Mitteln des Bundes finanzierten Programme durchführt, zu vergeben. Nach Abschluss einer Rahmenvereinbarung sollen: — das Folgeprogramm der „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“, — das Folgeprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“, — die Weiterführung der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“, — ein Programm „integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung“, — ein Programm im Bereich Kindertagespflege und — die „Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ umgesetzt werden. Es besteht die Option, dass in der Folge nach Entscheidungsreife weitere Programme auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zur Durchführung übertragen werden sollen. Das zu verwaltende Gesamtfördervolumen beträgt bis einschließlich 2025 nach derzeitigem Stand mindestens 476 Mio. EUR.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 251-631541
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 187-450480
ABl. S-Ausgabe: 251
Zusätzliche Informationen
— Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt, — Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet, — Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden, — Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich, — Fragen sind bis zum 20.10.2020 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt, — Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform eingestellt, — Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden, — Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden, — Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss, — Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— das Folgeprogramm der „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“,
— das Folgeprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“,
— die Weiterführung der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“,
— ein Programm „integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung“,
— die „Bundesinitiative zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ umgesetzt werden.
Im Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprach der Schlüssel zur Welt ist“ sollen bundesweit Angebote sprachlicher Bildung in ca. 7.000 Kindertageseinrichtungen und bei Trägern von Fachberatung gefördert werden. Weitere inhaltliche Schwerpunkte sind die inklusive Pädagogik sowie die Zusammenarbeit mit Familien. Dabei wird auch die Nutzung digitaler Medien für die sprachliche Entwicklung der Kinder in den Fokus genommen. Zusätzliche Fachkräfte bringen hier als Spezialistinnen und Spezialisten in den Themenfeldern ihr Wissen und Können in die Kita ein und entwickeln die Themenfelder gemeinsam mit dem Team konzeptionell weiter. Fachberaterinnen und Fachberater unterstützen diesen Prozess kontinuierlich.
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Das BMFSFJ plant die Weiterführung der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ und den Abschluss des Programms in 2022 (01.01.2022 bis Ende 2022). Für die Umsetzung und Durchführung dieses Programmabschnitts stehen voraussichtlich 10 Mio. EUR aus Bundesmitteln zur Verfügung.
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1. Finanzadministrative Programmumsetzung,
— das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfG),
— die Bundeshaushaltsordnung (BHO) einschließlich dazugehöriger Verwaltungsvorschriften (VV-BHO) nebst Anlagen,
— das jeweilige Bundeshaushaltsgesetz,
— das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
— das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informations-Freiheitsgesetz – IFG),
— das Bundesreisekostengesetz (BRKG),
— die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV),
— das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
— die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO),
— die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL),
— die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen, einschl. der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten,

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Angebots: Konzept und Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-08 📅
Name: Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH (gsub)
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Name: Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin "Walter May" (SPI)
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes durchgeführt,
— Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
— Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden,
— Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich,
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— Fragen sind bis zum 20.10.2020 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt,
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— Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabeplattform eingestellt,
— Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
— Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
— Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
Quelle: OJS 2020/S 251-631541 (2020-12-21)