Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Untersuchung von Gebäudeschadstoffen auf diversen Liegenschaften der GESA mbH oder Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Weiterhin sind gutachterliche Leistungen sowie Leistungen zum Management im Umgang mit Gebäudeschadstoffen im Rahmen von Umbau- und Abbruchmaßnahmen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung_Gebäudeschadstoffe
Rahmenvereinbarung_Untersuchung, Bewertung u. Management von Gebäudeschadstoffen”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Untersuchung von Gebäudeschadstoffen auf diversen Liegenschaften der GESA mbH oder Bundesanstalt für...”
Kurze Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Untersuchung von Gebäudeschadstoffen auf diversen Liegenschaften der GESA mbH oder Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Weiterhin sind gutachterliche Leistungen sowie Leistungen zum Management im Umgang mit Gebäudeschadstoffen im Rahmen von Umbau- und Abbruchmaßnahmen zu erbringen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Region Nord – Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Bremen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Untersuchung von Gebäudeschadstoffen auf diversen Liegenschaften der GESA mbH oder Bundesanstalt für...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Untersuchung von Gebäudeschadstoffen auf diversen Liegenschaften der GESA mbH oder Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Weiterhin sind gutachterliche Leistungen sowie Leistungen zum Management im Umgang mit Gebäudeschadstoffen im Rahmen von Umbau- und Abbruchmaßnahmen zu erbringen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 125 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Dauer von zunächst 2 Jahren ab Auftragsvergabe abzuschließen mit der AG-seitigen Option der zweimaligen...”
Beschreibung der Optionen
Es beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die Dauer von zunächst 2 Jahren ab Auftragsvergabe abzuschließen mit der AG-seitigen Option der zweimaligen Verlängerung von jeweils 1 Jahr, max. 48 Monate.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Region Ost: Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 125 000 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Region Süd: Bayern, Bade-Württemberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 125 000 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Region West: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 125 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 12
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-07
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-07
15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Elektronisch
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYQDU25
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).