Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beschafft Server für zahlreiche Dienststellen, die bayernweit verteilt sind. Hierfür sollen die dazugehörigen Instandhaltungsservices abgeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Instandhaltung Standardserver 1-/2-/4-HE
2020CHO000004
Produkte/Dienstleistungen: Wartung und Reparatur von Computeranlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beschafft Server für zahlreiche...”
Kurze Beschreibung
Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beschafft Server für zahlreiche Dienststellen, die bayernweit verteilt sind. Hierfür sollen die dazugehörigen Instandhaltungsservices abgeschlossen werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartung und Reparatur von Computeranlagen📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beschafft Server für zahlreiche...”
Beschreibung der Beschaffung
Das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern im Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beschafft Server für zahlreiche Dienststellen, die bayernweit verteilt sind.
Hierfür sollen die dazugehörigen Instandhaltungsservices abgeschlossen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren/Liquidation;
— Eigenerklärungen zur Leistungsfähigkeit, Mindestlohn, Erklärung zur Struktur des Bieters, Erklärung zu Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, Angaben zu Referenzaufträgen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, Angaben zu Referenzaufträgen”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-16
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-22
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 115-279447 (2020-06-12)