Beschreibung der Beschaffung
Unterhaltungs- und Sonderreinigung von Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanälen, der dazugehörigen Sonderbauwerken sowie der verrohrten Gewässer strecken, Gesamtlänge ca. 214 km mit 49 Sonderbauwerken.
Reinigung von Einbauten zur Straßenoberflächenentwässerung im Stadtgebiet Bornheim:
— ca. 550 Stück Nassabläufe;
— ca. 6.100 Stück Trockenabläufe;
— ca. 580 Stück Bergeinläufe;
— ca. 135 Stück Sandfänge;
— ca. 215 Stück Einlaufroste;
— ca. 24 Stück Sickerschächte.
Bereitschaftsdienst zur Beseitigung von Kanalabflussstörungen
Häufigkeit der Reinigung:
— Kanäle: 214 km, Reinigung jährlich;
— Druckleitungen: 12,5 km, Reinigung alle 2 Jahre bedarfsorientiert;
— Schachtbauwerke: ca. 6.400 St., Reinigung jährlich;
— Pumpwerke: 21 St., Reinigung Pumpensumpf bedarfsorientiert bis zu 12 x pro Jahr.
Die Reinigung der Kanäle, Schacht-, und Sonderbauwerke entspricht grundsätzlich den Anforderungen des Runderlasses „Anforderungen an den Betrieb und die Unterhaltung von Kanalisationsnetzen" des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft (MURL) des Landes NRW vom 17.10.2013. Hiernach sind die Kanalnetze regelmäßig oder nach Bedarf entsprechend dem Ergebnis der nach § 2 der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVo Abw) durchgeführten Überwachung, zu unterhalten. Entsprechend diesen Anforderungen ist die turnusmäßige Unterhaltungsreinigung gemäß nachfolgender Aufstellung umzusetzen. Die aufgeführten Häufigkeiten sind dabei Mindestanforderungen an die Unter-haltungsreinigung. Die hier angegebenen Massen beziehen sich auf den voraussichtlichen Stand November 2019. Im Zuge der Bestimmung des Kanalreinigungsablaufes erfolgt auch eine Abstimmung, welche Bezirke in dem jeweiligen Jahr einer TV-Inspektion oder Dichtigkeitsüberprüfung unterzogen werden. Die im Zuge dieser Überwachung unmittelbar vor der Inspektion bzw. Druckprüfung gereinigten Kanäle werden für das jeweilige Jahr bei der Unterhaltungsreinigung ausgespart.
Technische Durchführung der Arbeiten:
Die Kanäle liegen überwiegend im Bereich von öffentlichen, befestigten Flächen, Wegen oder Fahrbahnen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass nicht an allen Stellen im Stadtgebiet ein 3-achsiges Fahrzeug eingesetzt werden kann. An manchen Stellen muss mit einem 2-achsigen Reinigungsfahrzeug gearbeitet werden, dessen Einsatz nicht gesondert vergütet wird.
Die Entwässerung der ausgeschriebenen Gebiete verläuft überwiegend störungsfrei. Die letzte Kanalreinigung wurde in 2020 ausgeführt.
Das Kanalnetz des Abwasserwerkes hat eine Gesamtlänge von ca. 213 km in verschiedenen Größen, Profilen und Materialien und ca. 7 000 Schacht- oder Sonderbauwerke. Nach der Selbstüberwachungs-verordnung Abwasser (SüwVO) sind alle Kanäle mit sämtlichen Anschlusseinbindungen und Schächten innerhalb von 15 Jahren einmal zu inspizieren — mindestens aber 5 % pro Jahr. Im Wasserschutzgebiet (WSG) sind die Inspektionen zweimal jährlich durchzuführen. Die Dritte Befahrung läuft 2021 bis 2035.
Kanalinspektion:
Auf dieser Grundlage ist das Kanalnetz anhand der Fließwege in Kanalbezirke aufgeteilt worden. Für eine gleichmäßige Jahresverteilung werden jedes Jahr 3 bis 4 Bezirke unterschiedlicher Größe zusammengefasst und somit im Durchschnitt pro Jahr der Zustand von 18,7 km Kanalisation erfasst. In diesen Bezirken findet im Inspektionsjahr keine routinemäßige Kanalreinigung statt. Es ist maximal ein Arbeitstag früher eine Vorlaufreinigung zu leisten.
Die Inspektion ist nach dem Merkblatt DWA-M 149-5 und die daraus resultierende Zustandserfassung nach DWA-M 149-2 bzw. DIN EN 13508-2 durchzuführen und zu dokumentieren. Die Schachtinspektion hat hierbei grundsätzlich durch eine dreidimensional aufnehmende Schachtinspektionskamera mit digitaler Dokumentation zu erfolgen. Bei Sonderbauwerken sind ggf. 2 Inspektionen durchzuführen. Der Ablauf innerhalb der Bezirke erfolgt nach der Reinigungs- und Inspektionsliste („Spülreihenfolge").
Die Zustandsbeschreibung, -aufnahme und Dokumentation sind so zu erfassen, dass später eine eindeutige Bewertung gemäß DWA-M 149-3 möglich ist. Sie bildet die Grundlage zur Ausschreibung von Sanierungsarbeiten im Folgejahr. Daher sind die vorgegebenen Fristen zur Abgabe der Dokumentation zwingend einzuhalten, um eine frühzeitige Erstellung eines Schadensbeseitigungskonzeptes sicherzustellen.