Rahmenvereinbarung Lieferung Büromöbel

Universität Osnabrück

Die Universität Osnabrück beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit vierjähriger Laufzeit (1.1.2021 bis 31.12.2024; ohne Verlängerungsoption) mit einem Unternehmen betreffend die Lieferung und Montage von Büromöbeln aus dem Produktportfolio der Herstellerfirma „Assmann Büromöbel GmbH & CO. KG“ (Heinrich-Assmann-Straße 11, 49324 Melle) sowie Reparaturserviceleistungen an Büromöbeln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-23 Auftragsbekanntmachung
2021-01-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Referenznummer: EU-012020
Kurze Beschreibung:
Die Universität Osnabrück beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit vierjähriger Laufzeit (1.1.2021 bis 31.12.2024; ohne Verlängerungsoption) mit einem Unternehmen betreffend die Lieferung und Montage von Büromöbeln aus dem Produktportfolio der Herstellerfirma „Assmann Büromöbel GmbH & CO. KG“ (Heinrich-Assmann-Straße 11, 49324 Melle) sowie Reparaturserviceleistungen an Büromöbeln.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Osnabrück
Postanschrift: Neuer Graben 29
Postleitzahl: 49074
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-osnabrueck.de 🌏
E-Mail: beschaff@uni-osnabrueck.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVYWCC/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVYWCC 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-28 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 210-512328
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind online unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar. Rückfragen der Bieter und die Antworten sowie zusätzliche Informationen der Vergabestelle werden allen Bietern nur online auf dem vorgenannten Portal zur Verfügung gestellt. Die nichtregistrierten Bieter sind angehalten, regelmäßig die aktuellen Bieterinformationen der Vergabestelle auf dem Portal einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ebenfalls ausschließlich online im o. g. Vergabeportal veröffentlicht werden. Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Dementsprechend ist mit dem Angebot beizubringen: — Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 8.4) Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Wertungsmethodik (Zuschlagskriterien und Gewichtung). Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen: — Das ausgefüllte Formular „Angebotsschreiben“ (Anlage 8-VgV-ANG) nebst Anlage „Angebot“ (Anlage 8.1-VgV-ANG). Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYVYWCC.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universität Osnabrück beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit vierjähriger Laufzeit (die Laufzeit beginnt am 1.1.2021 und endet am 31.12.2024; keine Verlängerungsoption) mit einem Unternehmen betreffend die Lieferung und Montage von Büromöbeln aus dem Produktportfolio der Herstellerfirma „Assmann Büromöbel GmbH & CO. KG“ (Heinrich-Assmann-Straße 11, 49324 Melle) sowie Reparaturserviceleistungen an Büromöbeln.
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Die Leistungen des Auftragnehmers werden als Einzelaufträge (Einzelabrufe) aus dieser Rahmenvereinbarung bedarfsbezogen abgerufen.
a) Gegenstand der Liefer- und Montageleistungen sind Schreibtische, Rollcontainer, Konferenz-/Besprechungstische sowie Schränke aus den Produktfamilien (sog. Systeme) „Allvia“, „Canvaro“, „Pontis“ und „Sympas“ der o. g. Herstellerfirma. Es wird von einem jahresdurchschnittlichen Abrufvolumen von ca. 100 Einzelaufträgen mit einem Gesamtauftragswert von durchschnittlich ca. 100 000 EUR (netto) pro Jahr ausgegangen.
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Liefergegenstand sind ausschließlich Büromöbel der o. g. Herstellerfirma, da diese in den Verwaltungen der Universität Osnabrück nahezu ausschließlich vorhanden sind. Somit kann langfristig eine optische und funktionale Einheitlichkeit sichergestellt werden. Insbesondere bei Umbau, Erweiterung oder Ersatzbeschaffung ist es daher notwendig, auf diese Büromöbel zurückzugreifen.
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b) Die Reparaturserviceleistungen umfassen Austausch-, Montage- und Reparaturarbeiten an
— Büromöbeln aus künftigen Lieferungen des Auftragnehmers. Hiervon ausgenommen sind Maßnahmen, die der Auftragnehmer im Rahmen der (Nach-)Erfüllung oder Mängelbeseitigung von Leistungen nach lit. a (Lieferung und Montage von Büromöbeln) erbringt,
— Bestands-Büromöbeln (u. a. Schreibtische, Rollcontainer, Konferenz-/Besprechungstische, Schränke, Bestuhlung einschließlich Polster, Armlehnen und Rollen, Magnettafeln, Tischlerprodukte sowie sonstige Besprechungsmöbel) beim Auftraggeber.
Es wird von einem jahresdurchschnittlichen Abrufvolumen von ca. kleineren 100 Einzelaufträgen mit einem Gesamtauftragswert von durchschnittlich 5 000 EUR (netto) pro Jahr ausgegangen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universität Osnabrück Osnabrück

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unternehmen, die in der Präqualifizierungsdatenbank AVPQ (Amtliches Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen) https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in der v. g. Datenbank enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben werden.
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Des Weiteren wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV hingewiesen: Ein Bieter kann (auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Vor diesem Hintergrund haben alle Bieter mit der Abgabe ihres Angebotes das Formblatt.
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— Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche) (Anlage 8.10-VgV-ANG).
Einzureichen. Darin ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, zum Nachweis ihrer Eignung in Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle bzw. technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Sollte dies der Fall sein, ist zusätzlich das im o. g. Formblatt enthaltene Verzeichnis („Verzeichnis Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)“) vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung der Erklärung und des Verzeichnisses durch die Bietergemeinschaft als solche. Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Vor diesem Hintergrund hat der Bieter/die Bietergemeinschaf im Falle der Eignungsleihe zusätzlich folgende Nachweise/Erklärungen mit dem Angebot einzureichen:
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— Einen entsprechenden Nachweis betreffend die Eignungsleihe, (z. B. Verpflichtungserklärung des Eignung leihenden Unternehmens. Hierzu kann z. B. das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formblatt „Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe (Anlage 8.11-VgV-ANG)“ ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.
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— Eine Eigenerklärung des Eignung leihenden Unternehmens über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB.
— Erklärung des Eignung leihenden Unternehmens zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Anlage 8.12-VgV-ANG).
— Entsprechende Unterlagen/Erklärungen des Eignung leihenden Unternehmens zum Nachweis der Erfüllung derjenigen Eignungsanforderung(en), die das Unternehmen im Wege der Eignungsleihe dem Bieter (bzw. der Bietergemeinschaft) zur Verfügung stellt.
Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot beizubringen. Zur Abgabe der Erklärungen sind die Deckblätter/Musterformulare des Auftraggebers zu verwenden, die sich in der „Anlage 8 – VgV – ANG – Angebotsschreiben“ befinden. Sofern vom Bieter/der Bietergemeinschaft ergänzende Unterlagen/Belege beizubringen sind, so sind diese im Anschluss an das jeweilige einschlägige Deckblatt dem Angebot beizufügen. Soweit keine Musterformulare vorhanden sind, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Sofern Musterformulare nicht von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft beizubringen sind, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. Die vorstehenden Ausführungen gelten auch für die Ziff. III.1.2) und III.1.3). An der entsprechenden Stelle erfolgt ein Verweis. Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
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— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 8.2-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.).
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (Anlage 8.3-VgV-ANG; sofern einschlägig, vom Bieter bzw. vom betroffenen Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen).
— Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG (Anlage 8.12-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist das Formular von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.).
— Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 8.4 – VgV – ANG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
— Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage 8.5-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.).
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Anlage 8.6-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung über den Gesamtumsatz für jedes Bietergemeinschaftsmitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen.).
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Mindeststandards:
Ohne die Erfüllung der nachfolgenden Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
— Jährlicher Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren von mind. 200 000 EUR (netto) je Geschäftsjahr. Bzgl. der Mindestanforderung kommt es auf die Umsätze der Bietergemeinschaft insgesamt an; der Umsatz der Mitglieder einer Bietergemeinschaft wird addiert.
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— Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Spezifikationen:
—— mindestens 3,0 Mio. EUR je Versicherungsfall für
Personenschäden sowie
sonstige Schäden (Sachschäden und echte/unechte Vermögensschäden).
—— Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters (bzw. des Mitglieds der Bietergemeinschaft) ausreichend, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu Beginn der Ziff. III.1.1) entsprechend.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (Anlage 8.7-VgV-ANG; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.).
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— Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Anlage 8.8-VgV-ANG; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche. Bei den Referenzangaben muss im Falle einer Bietergemeinschaft aus der Beschreibung der Referenz hervorgehen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Grundsätzlich sind Referenzen in den letzten 3 Jahren gefordert. Es werden aber auch einschlägige Leistungen berücksichtigt, die maximal 5 Jahre zurückliegen. Anknüpfungspunkt für die Berechnung des Zeitkorridors ist der Tag des Ablaufs der Angebotsabgabefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistung in diesen Zeitkorridor fällt. Handelt es sich bei der Referenz um eine Rahmenvereinbarung, muss der Abschluss des hieraus zuletzt ausgeführten Einzelauftrags in diesen Zeitkorridor fallen. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Abweichend hiervon gilt bei Dauerlieferverträgen / Rahmenvereinbarungen, dass diese auch dann als taugliche Referenz bewertet werden, wenn das Vertragsverhältnis zwar noch andauert, aber bereits für einen Zeitraum von mind. 1 Jahr Leistungen erbracht wurden.).
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— Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung/Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen) (Anlage 8.9-VgV-ANG; Bei einer Bietergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bietergemeinschaft als solche.).
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Mindeststandards:
— In Bezug auf die Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, gilt als Mindestanforderung, dass mind. 2 technische Fachkräfte oder technische Stellen gewährleistet werden müssen. Beschäftigte sind dabei technische Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, zum Nachweis der Leistungsfähigkeit hinsichtlich der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen auf solche abzustellen, die nicht dem Unternehmen angehören (Kapazitäten anderer Unternehmer (z. B. Nachunternehmer)), so ist eine Eignungsleihe entsprechend auszuweisen. Beschäftigte verstehen sich zudem ohne Praktikanten und Hilfskräfte, jedoch einschließlich des/der Büroinhaber/in.
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— In Bezug auf die Referenzen gilt als Mindestanforderung, dass mindestens 4 geeignete Referenzen wie folgt beizubringen sind (Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es bezüglich der Mindestanforderungen auf die Referenzen der Bietergemeinschaft insgesamt an.):
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a) Mindestens 2 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (Hinweis: Nachstehende Anforderungen müssen für jede Referenz kumulativ erfüllt sein) wie folgt:
—— Lieferung und Montage von Büromöbeln, und
—— mindestens 50.000 EUR (netto) Auftragswert (für Dauerlieferverträge / Rahmenvereinbarungen gilt: mindestens 50.000 EUR (netto) Abrufvolumen pro Jahr);
b) Mindestens 2 geeignete Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (Hinweis: Nachstehende Anforderungen müssen für jede Referenz kumulativ erfüllt sein) wie folgt:
—— Reine Serviceleistungen (d. h. Montage oder Reparatur von/an Büromöbeln, z. B. Bepolsterung, Armlehnen, Rollen, Schlösser oder Griffe), und
—— mindestens 2.500 EUR (netto) Auftragswert (für Dauerlieferverträge / Rahmenvereinbarungen gilt: mindestens 2.500 EUR (netto) Abrufvolumen pro Jahr).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Mit dem Angebot ist einzureichen:
— Erklärung über die Vorlage von Nachweisen nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) (Anlage 8.13-VgV-ANG; Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt von jedem Mitglied ausgefüllt dem Angebot beizufügen).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat 3: Finanzen
Internetadresse: www.uni-osnabrueck.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYVYWCC/documents 🌏
Internetadresse: https://vergabe.niedersachsen.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind online unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar. Rückfragen der Bieter und die Antworten sowie zusätzliche Informationen der Vergabestelle werden allen Bietern nur online auf dem vorgenannten Portal zur Verfügung gestellt. Die nichtregistrierten Bieter sind angehalten, regelmäßig die aktuellen Bieterinformationen der Vergabestelle auf dem Portal einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ebenfalls ausschließlich online im o. g. Vergabeportal veröffentlicht werden.
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Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
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Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Dementsprechend ist mit dem Angebot beizubringen:
— Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 8.4)
Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Wertungsmethodik (Zuschlagskriterien und Gewichtung). Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen:
— Das ausgefüllte Formular „Angebotsschreiben“ (Anlage 8-VgV-ANG) nebst Anlage „Angebot“ (Anlage 8.1-VgV-ANG).
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYVYWCC.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 413115-3308 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 413115-2943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 210-512328 (2020-10-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universität Osnabrück beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit vierjähriger Laufzeit (1.1.2021 bis 31.12.2024; ohne Verlängerungsoption) mit einem Unternehmen betreffend die Lieferung und Montage von Büromöbeln aus dem Produktportfolio der Herstellerfirma „ASSMANN BÜROMÖBEL GMBH & CO. KG“ (Heinrich-Assmann-Straße 11, 49324 Melle) sowie Reparaturserviceleistungen an Büromöbeln.
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Gesamtwert des Auftrags: 420 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 021-049456
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 210-512328
ABl. S-Ausgabe: 21
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind online unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link freizugänglich abrufbar. Rückfragen der Bieter und die Antworten sowie zusätzliche Informationen der Vergabestelle werden allen Bietern nur online auf dem vorgenannten Portal zur Verfügung gestellt. Die nichtregistrierten Bieter sind angehalten, regelmäßig die aktuellen Bieterinformationen der Vergabestelle auf dem Portal einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ebenfalls ausschließlich online im o.g. Vergabeportal veröffentlicht werden. Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind. Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bieter selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend. Mehrere Bieter können sich grundsätzlich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Dementsprechend ist mit dem Angebot beizubringen: — Bietergemeinschaftserklärung (§ 43 VgV) (Anlage 8.4) Wird eine Bietergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Wertungsmethodik (Zuschlagskriterien und Gewichtung). Hierzu hat der Bieter / die Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen: — Das ausgefüllte Formular „Angebotsschreiben“ (Anlage 8-VgV-ANG) nebst Anlage „Angebot“ (Anlage 8.1-VgV-ANG). Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYVYTNK
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Universität Osnabrück beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit vierjähriger Laufzeit (die Laufzeit beginnt am 1.1.2021 und endet am 31.12.2024; keine Verlängerungsoption) mit einem Unternehmen betreffend die Lieferung und Montage von Büromöbeln aus dem Produktportfolio der Herstellerfirma „ASSMANN BÜROMÖBEL GMBH & CO. KG“ (Heinrich-Assmann-Straße 11, 49324 Melle) sowie Reparaturserviceleistungen an Büromöbeln.
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a) Gegenstand der Liefer- und Montageleistungen sind Schreibtische, Rollcontainer, Konferenz-/Besprechungstische sowie Schränke aus den Produktfamilien (sog. Systeme) „Allvia“, „Canvaro“, „Pontis“ und „ympas“ der o. g. Herstellerfirma. Es wird von einem jahresdurchschnittlichen Abrufvolumen von ca. 100 Einzelaufträgen mit einem Gesamtauftragswert von durchschnittlich ca. 100 000 EUR (netto) pro Jahr ausgegangen.
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b) Die Reparaturserviceleistungen umfassen Austausch-, Montage- und Reparaturarbeiten
An
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universität Osnabrück
Neuer Graben 29
49074 Osnabrück

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 80 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-14 📅
Name: BPA Büroeinrichtungs GmbH
Postanschrift: Ochsenweg 14
Postort: Melle
Postleitzahl: 49324
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5422-98940 📞
E-Mail: info@bpa-buero.de 📧
Land: Osnabrück, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://www.bpa-buero.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 420 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind online unter dem unter Ziffer I.3) genannten Link freizugänglich abrufbar. Rückfragen der Bieter und die Antworten sowie zusätzliche Informationen der Vergabestelle werden allen Bietern nur online auf dem vorgenannten Portal zur Verfügung gestellt. Die nichtregistrierten Bieter sind angehalten, regelmäßig die aktuellen Bieterinformationen der Vergabestelle auf dem Portal einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaige Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ebenfalls ausschließlich online im o.g. Vergabeportal veröffentlicht werden.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYVYTNK

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 021-049456 (2021-01-27)