Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Lieferung von Chemikalien für Labore
20/N/0007/MD
Produkte/Dienstleistungen: Anorganische und organische Grundchemikalien📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Chemikalien für die Labore der Wasseranalytik des LHW Sachsen-Anhalt.”
1️⃣
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Wittenberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“LHW Sachsen-Anhalt
Labor Magdeburg (Otto-von-Guericke- Str. 5, 39104 Magdeburg)
Labor Halle (Willi-Brundert-Str. 14, 06132 Halle/S.)
Labor Wittenberg...”
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Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Chemikalien für die Labore der Wasseranalytik des LHW Sachsen-Anhalt.
Die Beschaffung erfolgt nach Bedarf und...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Chemikalien für die Labore der Wasseranalytik des LHW Sachsen-Anhalt.
Die Beschaffung erfolgt nach Bedarf und Anforderung mehrmals im Jahr.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Rahmenbedingungen (Qualität Onlinebestellsystem, Nebenkosten, Bewertung der Zuverlässigkeit des Lieferanten gemäß Qualitätsmanagementsystem des LHW)”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name):
“Gesamtpreis der Artikel in Tabellenblatt 1 „Einzelpreise“ bezogen auf den voraussichtlichen Jahresbedarf”
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Rabattkonditionen in Tabellenblatt 2 „Produktgruppenrabatte“
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Wird der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des Leistungszeitraums gekündigt, verlängert er sich um weitere 12...”
Beschreibung der Verlängerungen
Wird der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des Leistungszeitraums gekündigt, verlängert er sich um weitere 12 Monate.
Er endet jedoch automatisch nach einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren zum 31.3.2024.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Auftragsabwicklung muss zwingend ein Onlinebestellsystem verfügbar sein. In diesem müssen die angebotenen Preise und Rabattkonditionen hinterlegt...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Auftragsabwicklung muss zwingend ein Onlinebestellsystem verfügbar sein. In diesem müssen die angebotenen Preise und Rabattkonditionen hinterlegt sein, sodass beim Bestellvorgang die für den Auftraggeber gültigen Preise erkennbar sind. Weiterhin müssen dort Angaben zu den voraussichtlichen Lieferterminen verfügbar sein. Falls der Auftraggeber nicht bereits Zugang zur Bestellplattform besitzt, muss ihm zwischen Angebotsabgabe- und Zuschlagfrist ein Gastzugang oder eine Demoversion des Onlineshops zur Verfügung gestellt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-18
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Saschsen-Anhalt
Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Str. 5
39104 Magdeburg”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen.
“Hinweis: Ein Versand der Unterlagen per E-Mail oder Post ist nicht vorgesehen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und...”
Hinweis: Ein Versand der Unterlagen per E-Mail oder Post ist nicht vorgesehen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierungper E-Mail beim Auftraggeber (Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten) automatisch unterrichtet. Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d. h. Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben), um Ihnen im Fall etwaiger Fragen von Mitbewerbern die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist enstprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist enstprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 008-013218 (2020-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 78851.92 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 008-013218
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 20/N/0007/MD
Titel: Rahmenvereinbarung Lieferung von Chemikalien für Labore
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VWR International GmbH
Postanschrift: Großenhainer Straße 99
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 78851.92 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist enstprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist enstprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 120-291650 (2020-06-18)