Rahmenvereinbarung Lieferung von Chemikalien für Labore

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, Vergabestelle Nord

Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Chemikalien für die Labore der Wasseranalytik des LHW Sachsen-Anhalt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-08 Auftragsbekanntmachung
2020-06-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Anorganische und organische Grundchemikalien
Referenznummer: 20/N/0007/MD
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Chemikalien für die Labore der Wasseranalytik des LHW Sachsen-Anhalt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Anorganische und organische Grundchemikalien 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft, Vergabestelle Nord
Postanschrift: Otto-von-Guericke-Straße 5
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de 🌏
E-Mail: vergabestelle.nord@lhw.mlu.sachsen-anhalt.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=302295 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=302295 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-13 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 008-013218
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
Keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von Chemikalien für die Labore der Wasseranalytik des LHW Sachsen-Anhalt.
Die Beschaffung erfolgt nach Bedarf und Anforderung mehrmals im Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen:
Wird der Vertrag nicht von einer der Vertragsparteien bis spätestens 1 Monat vor Ablauf des Leistungszeitraums gekündigt, verlängert er sich um weitere 12 Monate.
Er endet jedoch automatisch nach einer Gesamtlaufzeit von maximal 4 Jahren zum 31.3.2024.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
LHW Sachsen-Anhalt
Labor Magdeburg (Otto-von-Guericke- Str. 5, 39104 Magdeburg)
Labor Halle (Willi-Brundert-Str. 14, 06132 Halle/S.)
Labor Wittenberg (Sternstr. 52a, 06886 Lutherstadt Wittenberg)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Auftragsabwicklung muss zwingend ein Onlinebestellsystem verfügbar sein. In diesem müssen die angebotenen Preise und Rabattkonditionen hinterlegt sein, sodass beim Bestellvorgang die für den Auftraggeber gültigen Preise erkennbar sind. Weiterhin müssen dort Angaben zu den voraussichtlichen Lieferterminen verfügbar sein. Falls der Auftraggeber nicht bereits Zugang zur Bestellplattform besitzt, muss ihm zwischen Angebotsabgabe- und Zuschlagfrist ein Gastzugang oder eine Demoversion des Onlineshops zur Verfügung gestellt werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-02-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Saschsen-Anhalt
Vergabestelle Nord
Otto-von-Guericke-Str. 5
39104 Magdeburg
Zusätzliche Informationen: Keine Bieter zur Angebotsöffnung zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Rahmenbedingungen (Qualität Onlinebestellsystem, Nebenkosten, Bewertung der Zuverlässigkeit des Lieferanten gemäß Qualitätsmanagementsystem des LHW)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Gesamtpreis der Artikel in Tabellenblatt 1 „Einzelpreise“ bezogen auf den voraussichtlichen Jahresbedarf
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Rabattkonditionen in Tabellenblatt 2 „Produktgruppenrabatte“
Kostenkriterium (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=302295 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Ein Versand der Unterlagen per E-Mail oder Post ist nicht vorgesehen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter www.evergabe-online.de abgerufen werden. Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bewerberfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierungper E-Mail beim Auftraggeber (Angabe Ihres Namens und Ihrer Kontaktdaten) automatisch unterrichtet. Die Bewerber, die sich auf die vorliegende Bekanntmachung bewerben, werden gebeten, sich freiwillig beim Auftraggeber zu registrieren (d. h. Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten per E-Mail anzugeben), um Ihnen im Fall etwaiger Fragen von Mitbewerbern die notwendigen Antworten zur Verfügung stellen zu können.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Land Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist enstprechend Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 008-013218 (2020-01-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 78851.92 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 120-291650
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 008-013218
ABl. S-Ausgabe: 120

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-25 📅
Name: VWR International GmbH
Postanschrift: Großenhainer Straße 99
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland 🇩🇪
Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 78851.92 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2020/S 120-291650 (2020-06-18)
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