Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Los 2 Notebook Zubehör
TFM-V-20-010_Los 2
Produkte/Dienstleistungen: Teile und Zubehör für Computer📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Notebook Zubehör (Los 2) für das Land Thüringen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computermäuse📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computertastaturen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Koffer und Taschen für tragbare Computer📦
Ort der Leistung: Thüringen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Thüringen
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Notebook Zubehör für das Land Thüringen. Das Zubehör umfasst folgende Artikel; PC-Maus,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe ist eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Notebook Zubehör für das Land Thüringen. Das Zubehör umfasst folgende Artikel; PC-Maus, Reise-Maus, PC-Tastatur, Notebooktaschen und SD Card Reader.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlag in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren ab Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlag in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von 2 Jahren ab Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das Offene Verfahren ist Teil einer Gesamtbeschaffung, bestehend aus Los 2 Notebook Zubehör mit der Referenznummer TFM-V-20-010_Los 2 und Los 1 Notebooks...”
Zusätzliche Informationen
Das Offene Verfahren ist Teil einer Gesamtbeschaffung, bestehend aus Los 2 Notebook Zubehör mit der Referenznummer TFM-V-20-010_Los 2 und Los 1 Notebooks mit Zubehör mit der Referenznummer TFM-V-20-010_Los 1.
Die jeweiligen Lose werden durch separate Bekanntmachungen gestartet. Es besteht die Möglichkeit, Angebote auf ein und 2 Lose einzureichen.
Abruf berechtigt dieser Leistungen sind die Behörden der Thüringer Landesverwaltung, dazu gehören insbesondere alle obersten Landesbehörden und deren nachgeordneten Behörden, die Thüringer Landtagsverwaltung einschließlich des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen und der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der Thüringer Rechnungshof sowie der Thüringen Forst AöR und die Thüringer Staatslotterie AöR.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt.
2. Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4Seiten)beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden.
3. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.
4. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen.
Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
5. Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Das Unternehmen gibt den Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren an.
b) Das Unternehmen gibt den Umsatz in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Das Unternehmen gibt den Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren an.
b) Das Unternehmen gibt den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren an.
c) Das Unternehmen erklärt, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und reicht zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen ein.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Auflistung der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Das Unternehmen fügt in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Auflistung der durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Das Unternehmen fügt in einer Anlage eine Aufstellung von Referenzen über früher ausgeführte Aufträge bei, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. In der Anlage benennt er mindestens auch die jeweiligen Auftraggeber sowie Ansprechpartner bei den Auftraggebern einschließlich deren Kontaktdaten. Mit Benennung der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-29
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-29
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Erfurt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben: Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der...”
Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben: Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen.
Kommunikation: Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabeonline.de) erfolgt.
Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu benennen u. die unter Ziff. III.1) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen u. Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Es ist das Formblatt "Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung).
Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmer nach Ablauf der Angebotsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom AG zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bieter dem AG unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bieter nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bieters nicht nachteilig verändert werden; Nachunternehmer: Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Hierfür ist das Formblatt. „Einsatz Dritter /Nachunternehmer“ zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Für diese Nachunternehmer sind jeweils die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ und
„Verpflichtungserklärung“ sowie die Formblätter „Verpflichtung des Nachunternehmer zu Tariftreue, Mindestentgelt u. Entgeltgleichheit“, „Verpflichtung des Nachunternehmen", zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ und „Nachunternehmererklärung vertrauliche Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt nur für Nachunternehmer, wenn diese:
— entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in Euro netto) zu erbringenden Leistungen erbringen wird;
— und/oder der Dritte/Nachunternehmer durch die von ihm zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum AG gerät.
3) Bietergemeinschaft: im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Mitglieder und das geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass §1GWB wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bietergemeinschaft maßgeblich waren.
Weiter ist zu erklären, dass:
— das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein;
— das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften. Zudem sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) vorzulegen.
4) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung geänderter Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt/Geschäftstelle der Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ135 Abs. 1 u. 2 GWB:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) Gegen § 134 verstoßen hat oder
b) Den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§135 Abs. 1 u. 2 GWB:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) Gegen § 134 verstoßen hat oder
b) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist,
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Abs. 1-3 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 169-408673 (2020-08-27)
Ergänzende Angaben (2020-09-28)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 169-408673
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-09-29 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-01 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-09-29 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-10-01 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 192-462305 (2020-09-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das Offene Verfahren ist Teil einer Gesamtbeschaffung, bestehend aus Los 2 Notebook Zubehör mit der Referenznummer TFM-V-20-010_Los 2 und Los 1 Notebooks...”
Zusätzliche Informationen
Das Offene Verfahren ist Teil einer Gesamtbeschaffung, bestehend aus Los 2 Notebook Zubehör mit der Referenznummer TFM-V-20-010_Los 2 und Los 1 Notebooks mit Zubehör mit der Referenznummer TFM-V-20-010_Los 1.
Die jeweiligen Lose werden durch separate Bekanntmachungen gestartet. Es besteht die Möglichkeit, Angebote auf ein und zwei Lose einzureichen.
Abrufberechtigt dieser Leistungen sind die Behörden der Thüringer Landesverwaltung, dazu gehören insbesondere alle obersten Landesbehörden und deren nachgeordneten Behörden, die Thüringer Landtagsverwaltung einschließlich des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit, des Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen und der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, der Thüringer Rechnungshof sowie der Thüringen Forst AöR und die Thüringer Staatslotterie AöR.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 169-408673
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: TFM-V-20-010_Los 2
Titel: Rahmenvereinbarung Los 2 Notebook Zubehör
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: think about IT GmbH
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben: Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der...”
Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben: Die Einreichung des Angebotes hat unter Verwendung des Formblattes Angebotsschreiben, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, zu erfolgen.
Kommunikation: Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung von geänderten Vergabeunterlagen ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www.evergabeonline.de) erfolgt.
Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter diese Dritten/Nachunternehmer unter Angabe der von diesen auszuführenden Leistungsteile im Angebot zu benennen u. die unter Ziff. III.1) der Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen u. Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer vorzulegen. Es ist das Formblatt "Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ zu verwenden. Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Dritte/Nachunternehmer im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter diesem mit seinen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) für die benannten Leistungsteile zur Verfügung steht (Formblatt Verpflichtungserklärung).
Eine Änderung von im Vergabeverfahren benannten Dritten/Nachunternehmer nach Ablauf der Angebotsfrist ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz können nur aus wichtigem Grund vom AG zugelassen werden. Etwaige Änderungen hat der Bieter dem AG unverzüglich mitzuteilen und zu begründen. Dabei muss der Bieter nachweisen, dass durch die Änderung die Eignung des Bieters nicht nachteilig verändert werden;
Nachunternehmer: Der Bieter hat in seinem Angebot die Auftragsteile zu bezeichnen, die er durch Nachunternehmer erbringen lassen will und welche Nachunternehmer dafür vorgesehen sind. Hierfür ist das Formblatt. „Einsatz Dritter /Nachunternehmer“ zu verwenden. Dies gilt ausdrücklich auch für den Zugriff auf Gesellschaften im Konzernverbund, sofern diese rechtlich selbstständig sind. Für diese Nachunternehmer sind jeweils die ausgefüllten und unterschriebenen Formblätter „Erklärungen und Nachweise zur Eignung“ und „Verpflichtungserklärung“ sowie die Formblätter „Verpflichtung des Nachunternehmer zu Tariftreue, Mindestentgelt u. Entgeltgleichheit“, „Verpflichtung des Nachunternehmen", zur Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen“ und „Nachunternehmererklärung vertrauliche Informationen“ mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt nur für Nachunternehmer, wenn diese:
— entweder 15 % oder mehr der voraussichtlich wertmäßig (in Euro netto) zu erbringenden Leistungen erbringen wird,
— und/oder der Dritte/Nachunternehmer durch die von ihm zu erbringende Leistung unmittelbar in Kontakt (in Form einer Leistungsschnittstelle) zum AG gerät.
3) Bietergemeinschaft: im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Mitglieder und das geschäftsführende Mitglied zu benennen. Es ist eine Eigenerklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, dass ihnen bekannt ist, dass §1GWB wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. Zudem ist anzugeben, welche Gründe für die zulässige Bildung einer Bietergemeinschaft maßgeblich waren.
Weiter ist zu erklären, dass:
— das geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaft gegenüber dem AG rechtsverbindlich vertritt; dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein,
— das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen und alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften. Zudem sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß III.1) vorzulegen.
4) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Bereitstellung geänderter Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über die E-Vergabe-Plattform (www. evergabe-online.de).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ135 Abs. 1 u. 2 GWB:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) Gegen § 134 verstoßen hat oder
b) Den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§135 Abs. 1 u. 2 GWB:
1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a) Gegen § 134 verstoßen hat oder
b) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Abs. 1-3 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 227-557022 (2020-11-17)