Die Stadt Cuxhaven schreibt für ihre Organisationseinheiten und sonstigen Einrichtungen eine Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von Microsoft Lizenzen, basierend auf den Rahmenverträgen zwischen dem Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat (BMI) und der Fa. Microsoft aus.
Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere die umfassende Lizenzberatung.
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate (1.6.2020-31.5.2023) mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere 12 Monate (31.5.2024).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner für den Bezug von Microsoft-Produkten und Services”
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Cuxhaven schreibt für ihre Organisationseinheiten und sonstigen Einrichtungen eine Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Cuxhaven schreibt für ihre Organisationseinheiten und sonstigen Einrichtungen eine Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von Microsoft Lizenzen, basierend auf den Rahmenverträgen zwischen dem Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat (BMI) und der Fa. Microsoft aus.
Neben der Lizenzbeschaffung umfasst der Auftragsgegenstand weitere Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Bezug der Lizenzen stehen, insbesondere die umfassende Lizenzberatung.
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate (1.6.2020-31.5.2023) mit einmaliger Verlängerungsoption um weitere 12 Monate (31.5.2024).
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 450 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Cuxhaven🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Cuxhaven
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt, für ihre Organisationseinheiten und sonstigen Einrichtungen ab dem 1.6.2020 eine Rahmenvereinbarung mit einem...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt, für ihre Organisationseinheiten und sonstigen Einrichtungen ab dem 1.6.2020 eine Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von Microsoft-Lizenzen abzuschließen.
Die Rahmenvereinbarung wird auf Basis der Konditionenverträge oder Folgeverträge
— Mantelvertrag (Business- und Service-Agreement – MPSA);
— Konzernvertrag (Enterprise Agreement – EA);
— Select Plus-Lizenz Vertrag die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMI und Microsoft Ireland Operations Limited (Microsoft), vereinbart wurden, abgeschlossen werden.
Der zukünftige Auftragnehmer betreut die Stadt Cuxhaven mit der Autorisierung als Microsoft Handelspartner Licensing Solution Partner (LSP) in allen Belangen, die mit dem Bezug von Microsoft-Produkten und Services zu tun haben.
Der Auftragnehmer hat als LSP für den Auftraggeber Stadt Cuxhaven folgende Leistungen zu erbringen:
— Nutzung der verschiedenen Volumenlizenzverträge von Microsoft unter Ausnutzung der besonderen Konditionen für den öffentlichen Dienst;
— Beratung hinsichtlich der verschiedenen Lizenzmodelle, sowie die Optimierungsmöglichkeiten der Lizenzmodelle, auch im Zusammenhang mit möglichen Nachfolgeverträgen oder durch Programmerweiterungen (Add-Ons) während der Vertragslaufzeit;
— weitere Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Microsoft Produkten stehen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 36 Monaten mit einer Verlängerungsoption um 12 Monate.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zielerreichungsgrad von Service- und Beratungsleistungen gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 80 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 450 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht eine einmalige Option auf Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 31.5.2024. Die Vertragsverlängerung wird dem AN spätestens 6 Monate...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es besteht eine einmalige Option auf Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr bis zum 31.5.2024. Die Vertragsverlängerung wird dem AN spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (31.5.2023) schriftlich erklärt werden.
Die Vertragsverlängerung kommt zustande, sofern der Auftragnehmer der Verlängerung nicht innerhalb von 4 Wochen nach erfolgter Mitteilung schriftlich widerspricht.
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Zusätzliche Informationen:
“Ziff. II.2.7) Der Auftragnehmer hat nach Zuschlag noch vor Beginn der Rahmenvereinbarung einen neuen Beitritt zu einem EA bei Microsoft abzuwickeln.
Hierfür...”
Zusätzliche Informationen
Ziff. II.2.7) Der Auftragnehmer hat nach Zuschlag noch vor Beginn der Rahmenvereinbarung einen neuen Beitritt zu einem EA bei Microsoft abzuwickeln.
Hierfür wird vorsorglich eine sog. „Grace Period“ beantragt, sollte der Zuschlag nicht vor Ablauf des Altvertrages (31.5.2020) zustande kommen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag 14.4.2020),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Stichtag 14.4.2020),
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach 123 Abs. 1-4 GWB und nach 124 Abs. 1 GWB (Formblatt 124a Erklärung zur Zuverlässigkeit).
Die vorgenannte Erklärung wird zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte eine der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die von der AG abrufbare Eintragung in das allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnis (z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ bzw. einer anderen für die AG kostenfreien Datenbank innerhalb der EU) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124 LD) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Im Falle einer Präqualifizierung kann dies bei Abgabe eines Angebots durch Angabe der Registrierungsnummer angeben werden. Sofern von der AG Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot auch eine EEE abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Eignungsnachweise durch Präqualifizierungsverfahren werden zugelassen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung.
Bei einer Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigelegt werden.
Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen.
Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebots nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/ Arbeitsgemeinschaft beizubringen.
— Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern – Eigenerklärung über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern.
— Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen wurde,
— Erklärung des Unternehmens, dass über das Vermögen der Firma kein Insolvenzverfahren oder ein Vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— eine Erklärung des Unternehmens, dass sich die Firma nicht in Liquidation befindet.
Die Erklärungen müssen in deutscher Sprache verfasst oder ggf. von einem amtlich anerkannten Übersetzer übersetzt, aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom der AG abrufbare Eintragung in allgemein zugängliche Präqualifikationsverzeichnisse oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
“Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 500 000 EUR für Personen-, Sach- und...”
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 500 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache vorstehend genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf den Auftragsgegenstand, das allgemeine Leistungsportfolio, die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Unternehmensdarstellung mit Bezugnahme auf den Auftragsgegenstand, das allgemeine Leistungsportfolio, die Tätigkeitsschwerpunkte der letzten 3 Jahre und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern,
— Prüfbare Eigenerklärungen über geeignete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaften über wesentlich vergleichbare und vollständig erbrachte Leistungen aus den letzten 5 Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 HS 2 VgV; ausgehend vom Ende der Angebotsfrist); mit Angabe des Werts, sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Es werden nur die vom Bieter/der Bietergemeinschaft an vorgegebener Stelle (Referenzliste) jeweils genannten Referenzen berücksichtigt.
Auf Verlangen ist eine Bestätigung des benannten Auftraggebers über die angegebenen Referenzen nachzureichen.
— Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind. Bei Bietergemeinschaften ist je Jahr die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten der Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche jährliche Zahl der Führungskräfte. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Autorisierung als Microsoft Handelspartner Licensing Solution Partner (LSP) für Deutschland.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (Mindestanforderungen).
Vergleichbar sind nur solche Leistungen, die die Weiterführung der Software Assurance und den Erwerb von Microsoft- Lizenzen aus Microsoft Volumenlizenzverträgen sowie die Beratungsleistungen über die Microsoft Lizenz-Modelle beinhalten.
Die Referenzen müssen die Angaben des Projektvolumens in Euro, des Leistungszeitraums, die Nennung der Auftraggeber und einer Projektbeschreibung enthalten.
Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte ist das Formular „Referenzen“ zu verwenden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Weitere Bedingungen für die Auftragsausführung vgl. A-Kriterien in den Vergabeunterlagen (Kriterienkatalog).
Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B –...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Weitere Bedingungen für die Auftragsausführung vgl. A-Kriterien in den Vergabeunterlagen (Kriterienkatalog).
Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B – Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben,
— Unterbeauftragungen sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester- und Tochterunternehmen des Bieters als Unterauftragnehmer gelten.
Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen; spätestens vor Auftragserteilung ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-14
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-14
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Cuxhaven – Zentrale Vergabestelle – Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Ein möglichst umgehender Abruf der Vergabeunterlagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin wird im Bieterinteresse empfohlen.
1) Unternehmen haben die...”
Ein möglichst umgehender Abruf der Vergabeunterlagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin wird im Bieterinteresse empfohlen.
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig und vorab zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen.
Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bieter/Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden.
Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/ Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 –Z3-3-3194-1-36-09/16);
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden;
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden;
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 7.4.2020 – 11.00 Uhr über das Vergabeportal (http://www.subreport.de/E68946316) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen;
5) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Angebotsausschluss.
6) Die Abgabe von Nebenangeboten sind nicht zugelassen.
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151331📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.vergabekammer.de/Vergabekammer_Niedersachsen.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Cuxhaven – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postort: Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4721700573📞
E-Mail: vergabe@cuxhaven.de📧
Fax: +49 4721700901 📠
URL: www.cuxhaven.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 053-125476 (2020-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 383320.90 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt, für ihre Organisationseinheiten und sonstigen Einrichtungen ab dem 1.6.2020 eine Rahmenvereinbarung mit einem...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Cuxhaven beabsichtigt, für ihre Organisationseinheiten und sonstigen Einrichtungen ab dem 1.6.2020 eine Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von Microsoft-Lizenzen abzuschließen.
Die Rahmenvereinbarung wird auf Basis der Konditionenverträge oder Folgeverträge
— Mantelvertrag (Business- und Service-Agreement — MPSA);
— Konzernvertrag (Enterprise Agreement — EA);
— Select Plus-Lizenz Vertrag die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMI und Microsoft Ireland Operations Limited (Microsoft), vereinbart wurden, abgeschlossen werden.
Der zukünftige Auftragnehmer betreut die Stadt Cuxhaven mit der Autorisierung als Microsoft Handelspartner Licensing Solution Partner (LSP) in allen Belangen, die mit dem Bezug von Microsoft-Produkten und Services zu tun haben.
Der Auftragnehmer hat als LSP für den Auftraggeber Stadt Cuxhaven folgende Leistungen zu erbringen:
— Nutzung der verschiedenen Volumenlizenzverträge von Microsoft unter Ausnutzung der besonderen Konditionen für den öffentlichen Dienst;
— Beratung hinsichtlich der verschiedenen Lizenzmodelle, sowie die Optimierungsmöglichkeiten der Lizenzmodelle, auch im Zusammenhang mit möglichen Nachfolgeverträgen oder durch Programmerweiterungen (Add-Ons) während der Vertragslaufzeit;
— weitere Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Einsatz von Microsoft Produkten stehen.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 36 Monaten mit einer Verlängerungsoption um 12 Monate.
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Zusätzliche Informationen:
“Ziff. II.2.7) Der Auftragnehmer hat nach Zuschlag noch vor Beginn der Rahmenvereinbarung einen neuen Beitritt zu einem EA bei Microsoft abzuwickeln.
Hierfür...”
Zusätzliche Informationen
Ziff. II.2.7) Der Auftragnehmer hat nach Zuschlag noch vor Beginn der Rahmenvereinbarung einen neuen Beitritt zu einem EA bei Microsoft abzuwickeln.
Hierfür wird vorsorglich eine sog. „Grace Period" beantragt, sollte der Zuschlag nicht vor Ablauf des Altvertrages (31.5.2020) zustande kommen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 053-125476
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Comparex AG
Postanschrift: Blochstr. 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 383320.90 💰
“Ein möglichst umgehender Abruf der Vergabeunterlagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin wird im Bieterinteresse empfohlen.
1) Unternehmen haben die...”
Ein möglichst umgehender Abruf der Vergabeunterlagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin wird im Bieterinteresse empfohlen.
1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, ihre Fragen im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten frühzeitig und vorab zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen.
Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Bieter/Bewerber stehen in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden.
Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 –Z3-3-3194-1-36-09/16).
2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden.
3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung, werden nicht vergütet. Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden.
4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 7.4.2020 – 11.00 Uhr über das Vergabeportal (http://www.subreport.de/E68946316) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.
5) Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zwingend zum Angebotsausschluss.
6) Die Abgabe von Nebenangeboten sind nicht zugelassen.
7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Cuxhaven — Zentrale Vergabestelle
Quelle: OJS 2020/S 092-219291 (2020-05-08)