Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt, die Lieferung, Montage und Stellung von Möbeln für die Verwaltung als Rahmenvertrag an einen Auftragnehmer zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Möbel für die Verwaltung (Lieferung/Montage)
158-2020-UHK_EU
Produkte/Dienstleistungen: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel📦
Kurze Beschreibung:
“Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt, die Lieferung, Montage und Stellung von Möbeln für die Verwaltung als Rahmenvertrag an einen...”
Kurze Beschreibung
Das Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis beabsichtigt, die Lieferung, Montage und Stellung von Möbeln für die Verwaltung als Rahmenvertrag an einen Auftragnehmer zu vergeben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Möbel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computermöbel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Möbel für Konferenzräume📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Möbel für Warte- und Empfangshallen📦
Ort der Leistung: Unstrut-Hainich-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 99974 Mühlhausen/Thür.
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Zuge der Zentralisierung der Verwaltung sind neue Möbel (Schreibtische, Container, Schränke, Tische, Stühle) für die Arbeitsplätze, Pausen- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Zentralisierung der Verwaltung sind neue Möbel (Schreibtische, Container, Schränke, Tische, Stühle) für die Arbeitsplätze, Pausen- und Beratungsräume sowie Wartebereiche zu beschaffen (Lieferung), bezugsfertig herzurichten (Montage) und entsprechend den Plänen des Auftraggebers aufzustellen/zu positionieren (Stellung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vom Bestbieter folgende Verpflichtungserklärungen gemäß Thüringer Vergabegesetz einzureichen (§ 12a ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit,
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen,
— Verpflichtungen zum Nachunternehmereinsatz, Kontrollen, Sanktionen,
Bei Einsatz von Nachunternehmern sind zusätzlich folgende Verpflichtungserklärungen gemäß ThürVgG einzureichen:
— Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit,
— Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Die Aufforderung zur Vorlage erfolgt mit einer Frist von vier Werktagen. Werden die geforderten Unterlagen in dieser Frist nicht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-26
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-26
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 361-573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 243-601030 (2020-12-09)
Ergänzende Angaben (2020-12-10)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 243-601030
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text:
“Hinweis: Im Zeitraum vom 23.12.2020 bis 3.1.2021 werden keine Bieterfragen beantwortet. Alle in diesem Zeitraum eingehenden Fragen werden ab 4.1.2021...”
Text
Hinweis: Im Zeitraum vom 23.12.2020 bis 3.1.2021 werden keine Bieterfragen beantwortet. Alle in diesem Zeitraum eingehenden Fragen werden ab 4.1.2021 umgehend bearbeitet.
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Quelle: OJS 2020/S 244-604492 (2020-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1192978.99 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 99974 Mühlhausen/Thür
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 243-601030
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 158-2020-UHK_EU
Titel: Rahmenvereinbarung Möbel für die Verwaltung (Lieferung/Montage)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: fm Büromöbel GmbH
Postanschrift: Glaßdorfer Str. 24
Postort: Bösel
Postleitzahl: 26219
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Cloppenburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1192978.99 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 877370.95 💰
“Hinweis: Im Zeitraum vom 23.12.2020 bis 3.1.2021 werden keine Bieterfragen beantwortet. Alle in diesem Zeitraum eingehenden Fragen werden ab 4.1.2021...”
Hinweis: Im Zeitraum vom 23.12.2020 bis 3.1.2021 werden keine Bieterfragen beantwortet. Alle in diesem Zeitraum eingehenden Fragen werden ab 4.1.2021 umgehend bearbeitet.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 079-201044 (2021-04-19)