Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Mutli-Touch-Displays mit Zubehör 24 Monate (Option: weitere 24 Monate)
53/2020”
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von „Digitalen Tafeln“ in Form von 86" Multi-Touch-Displays mit Zubehör.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerzubehör📦
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neun Schulen gesamtes Stadtgebiet
41352 Korschenbroich
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wird eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option diesen um 24 Monate zu verlängern ausgeschrieben.
Die Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wird eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option diesen um 24 Monate zu verlängern ausgeschrieben.
Die Stadt Korschenbroich benötigt als Schulträger von sechs Grundschulen, einer Hauptschule, einer Realschule und einem Gymnasium „Digitale Tafeln“ in Form von 86" Multi-Touch-Displays mit Zubehör.
Die passenden Geräte müssen den besonderen Anforderungen des Schulalltags, nämlich in punkto einfacher Bedienbarkeit, Sicherheit, versehentlicher Funktionseinschränkung und Langlebigkeit genügen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Die Stadt Korschenbroich behält sich eine einmalige...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Regelvertragslaufzeit der hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Die Stadt Korschenbroich behält sich eine einmalige Verlängerungsoption um weitere 24 Monate vor. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt inklusive der Verlängerungsoption 48 Monate.
Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt alleine bei der Stadt Korschenbroich. Die Stadt Korschenbroich erklärt spätestens 3 Monate vor Ablauf der geltenden Vertragslaufzeit, ob eine Verlängerungsoption in Anspruch genommen wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Siehe Auftragsunterlagen: Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Bieter sind verpflichtet, ihre Eignung zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Siehe Auftragsunterlagen: Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) Bieter sind verpflichtet, ihre Eignung zu belegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifizierungsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmer abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmer sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifizierungsverzeichnis geführt werden.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist eine Eigenerklärung, die von Unternehmen über ihre finanzielle Situation sowie über ihre Befähigung und Eignung zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren abgegeben wird.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf Verlangen durch Vorlage der in den Eigenerklärungen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-14
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-14
09:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYCYW84
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 182-436817 (2020-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Korschenbroich — Der Bürgermeister
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Ex-Post: Rahmenvereinbarung Mutli-Touch-Displays mit Zubehör 24 Monate (Option: weitere 24 Monate)
53/2020”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 558980.80 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es wurde eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option diesen um 24 Monate zu verlängern ausgeschrieben.
Die Stadt...”
Beschreibung der Beschaffung
Es wurde eine Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option diesen um 24 Monate zu verlängern ausgeschrieben.
Die Stadt Korschenbroich benötigt als Schulträger von sechs Grundschulen, einer Hauptschule, einer Realschule und einem Gymnasium „Digitale Tafeln“ in Form von 86" Multi-Touch-Displays mit Zubehör.
Die passenden Geräte müssen den besonderen Anforderungen des Schulalltags, nämlich in punkto einfacher Bedienbarkeit, Sicherheit, versehentlicher Funktionseinschränkung und Langlebigkeit genügen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): fachlicher Nutzwert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Optionale Vertragsverlängerung von 24 Monaten.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 182-436817
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Prowise GmbH
Postanschrift: Richmodstr. 6
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 363 500 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 224 115 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYCY18R
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Düsseldorf
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 245-606893 (2020-12-11)