Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung aus dem gesamten Portfolio (Firewall und weitere Security-Komponenten + Zubehör, Software-Lösungen, Lizenzen) des Herstellers Palo Alto Networks, einschließlich zugehöriger Software, Dienstleistungen, Schulungen und Systemservice. Der Auftragnehmer stellt Systeme aus dem kompletten Portfolio des Herstellers Palo Alto Networks bereit, auf dessen Artikel Rabatte eingeräumt werden. Weiter ist es auch möglich Systemservice für vorhandene Systeme des Herstellers Palo Alto Networks abzurufen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerke
Referenznummer: 02800-886/20
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung aus dem gesamten Portfolio (Firewall und weitere Security-Komponenten + Zubehör, Software-Lösungen, Lizenzen) des Herstellers Palo Alto Networks, einschließlich zugehöriger Software, Dienstleistungen, Schulungen und Systemservice.
Der Auftragnehmer stellt Systeme aus dem kompletten Portfolio des Herstellers Palo Alto Networks bereit, auf dessen Artikel Rabatte eingeräumt werden.
Weiter ist es auch möglich Systemservice für vorhandene Systeme des Herstellers Palo Alto Networks abzurufen.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung aus dem gesamten Portfolio (Firewall und weitere Security-Komponenten + Zubehör, Software-Lösungen, Lizenzen) des Herstellers Palo Alto Networks, einschließlich zugehöriger Software, Dienstleistungen, Schulungen und Systemservice.
Der Auftragnehmer stellt Systeme aus dem kompletten Portfolio des Herstellers Palo Alto Networks bereit, auf dessen Artikel Rabatte eingeräumt werden.
Weiter ist es auch möglich Systemservice für vorhandene Systeme des Herstellers Palo Alto Networks abzurufen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzwerke📦
Zusätzlicher CPV-Code: Netzwerkinfrastruktur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Nachforderungen nicht vorgelegter Unterlagen behält sich der Auftraggeber gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vor.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRY812
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung aus dem gesamten Portfolio (Firewall und weitere Security-Komponenten + Zubehör, Software-Lösungen, Lizenzen) des Herstellers Palo Alto Networks, einschließlich zugehöriger Software, Dienstleistungen, Schulungen und Systemservice.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung aus dem gesamten Portfolio (Firewall und weitere Security-Komponenten + Zubehör, Software-Lösungen, Lizenzen) des Herstellers Palo Alto Networks, einschließlich zugehöriger Software, Dienstleistungen, Schulungen und Systemservice.
Der Auftragnehmer stellt Systeme aus dem kompletten Portfolio des Herstellers Palo Alto Networks bereit, auf dessen Artikel Rabatte eingeräumt werden.
Weiter ist es auch möglich Systemservice für vorhandene Systeme des Herstellers Palo Alto Networks abzurufen.
Der Vertrag beginnt frühestens am 8.11.2020.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Zweimaligen Verlängerungsoption von 12 Monaten, wenn er der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Für den Auftragnehmer besteht während der 48 Monate Vertragslaufzeit kein Kündigungsrecht. Davon ausgenommen ist die außerordentliche Kündigung.
Zweimaligen Verlängerungsoption von 12 Monaten, wenn er der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Für den Auftragnehmer besteht während der 48 Monate Vertragslaufzeit kein Kündigungsrecht. Davon ausgenommen ist die außerordentliche Kündigung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Niedersachsen Für jeden Einzelabruf kann es einen anderen Erfüllungsort geben, der sich über das ganze Land Niedersachsen erstrecken kann.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1.1. Stellen Sie Ihr Unternehmen und sein Leistungsspekt-rum in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungs-gegenstand dar.
2.1. Besitzen Sie den Reseller-Status ASC (Authorized Sup-port Center)?
2.7. Beschreiben Sie, wie Sie die Verfügbarkeit der benötigten Ersatzhardware im Bedarfsfall sicherstellen.
2.8. Beschreiben Sie ihren Trouble-Ticket- und Eskalationsprozess und erläutern Sie die Zugriffsmöglichkeiten des Auftraggebers.
2.9. Es werden mindestens 2 zertifizierte Service-Techniker, die für die Wartung der gelieferten Systeme und der dazugehörigen Komponenten eingesetzt wer-den, nach Zuschlag namentlich benannt und eingeführt.
Mindeststandards:
1.1. Mindestpunktzahl 5 von 10 Punkten,
2.1. Sie besitzen den Partnerstatus „Diamant“ oder besser,
2.3. Es wird von Ihnen eine deutschsprachige Hotline o. ä. für die angebotenen Systeme innerhalb der vereinbarten Servicezeitenunterhalten unterhalten,
2.4. Es werden für Vor-Ort-Einsätze nur Service-Techniker eingesetzt, die für diesen Service-Einsatz qualifiziert und zertifiziert sind,
2.5. Die eingesetzten Mitarbeiter mit Kundenkontakt beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift,
2.6. Mindestens 2 Vor-Ort System-Techniker stehen innerhalb von 2 Stunden in Hannover und Hamburg bereit,
3.1. Sie bestätigen, mindestens 3 Projekte in den letzten 3 Jahren durchgeführt zu haben, bei denen der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich des Liefergegenstands und des Lieferumfangs vergleichbar ist.
Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein oder eine Laufzeit von 2 Jahren bereits überschritten haben.
Insgesamt müssen alle Ausschlusskriterien erfüllt werden und bei den Bewertungskriterien mindestens 25 von 50 möglichen Punkten erreicht werden. Werden weniger Punkte erreicht führt dies zum
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber darf gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG öffentliche Aufträge über Dienstleistungen nur an Unternehmen vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich erklären, bei der Ausführung des Auftrages im Inland:
— ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.8.2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und
— ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11.8.2014 (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17.2.2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes und
— ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) – (AEntG),zuletzt geändert durch Artikel 2 Abd. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
— ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die von den Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) – (AEntG),zuletzt geändert durch Artikel 2 Abd. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
Zu zahlen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Die Nachforderungen nicht vorgelegter Unterlagen behält sich der Auftraggeber gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vor.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRY812
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitaliesierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2020/S 106-256196 (2020-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Nachforderungen nicht vorgelegter Unterlagen behält sich der Auftraggeber gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vor.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYVT1
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Niedersachsen Für jeden Einzelabruf kann es einen anderen Erfüllungsort geben, der sich über das ganze Land Niedersachsen erstrecken kann
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-05 📅
Name: DTS Systeme GmbH
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪 Region Hannover
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,