Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – vertreten durch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) als zentrale Vergabestelle schreibt im Auftrag für das Personalamt – als Auftraggeber (AG) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Personalmarketingdienst-leistungen für Personaldienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg aus.
Die FHH ist mit ihren sieben Bezirksämtern, elf Fachbehörden und zwei Senatsämtern und ca. 70 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sehr vielschichtige und bunte Arbeitgeberin. In Bezug auf das Thema Personalmarketing bedeutet dies ein breites Spektrum an Erfahrungen und Wissensständen sowie eine starke Variation sowohl bei Budgets als auch bei Bedarfen an konkreten Personalmarketingmaßnahmen. Um hier eine gemeinsame Basis zu schaffen, soll die vorliegende Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die teilnehmenden Dienststellen sowie die nach heutigem Stand zur Verfügung stehenden Finanzmittel je Einheit für die Jahre 2021 und 2022 sind der sind Anlage 1 der Leistungsbeschreibung (Teilnehmende Dienststellen) beigefügt.
Die Rahmenvereinbarung ist aufgeteilt in zwei Lose:
Los 1 Kreativleistungen
Hier rechnet der AG hamburgweit mit einer Anzahl von ca. fünf Kampagnen und einem Finanzumsatzvolumen von ca. 250 000,00 EUR im Jahr bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Los 2 Medialeistungen
Hier rechnet der AG hamburgweit mit einer Anzahl von ca. zehn umfangreichen Kampagnen, einer Veröffentlichungsanzahl von ca. 800 Stellenanzeigen und einem Finanzumsatzvolumen von ca. 1 450 000,00 EUR im Jahr bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Personalmarketingdienstleistungen für Personaldienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg
2020000854”
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – vertreten durch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) als zentrale Vergabestelle schreibt im Auftrag für...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – vertreten durch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) als zentrale Vergabestelle schreibt im Auftrag für das Personalamt – als Auftraggeber (AG) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Personalmarketingdienst-leistungen für Personaldienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg aus.
Die FHH ist mit ihren sieben Bezirksämtern, elf Fachbehörden und zwei Senatsämtern und ca. 70 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sehr vielschichtige und bunte Arbeitgeberin. In Bezug auf das Thema Personalmarketing bedeutet dies ein breites Spektrum an Erfahrungen und Wissensständen sowie eine starke Variation sowohl bei Budgets als auch bei Bedarfen an konkreten Personalmarketingmaßnahmen. Um hier eine gemeinsame Basis zu schaffen, soll die vorliegende Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die teilnehmenden Dienststellen sowie die nach heutigem Stand zur Verfügung stehenden Finanzmittel je Einheit für die Jahre 2021 und 2022 sind der sind Anlage 1 der Leistungsbeschreibung (Teilnehmende Dienststellen) beigefügt.
Die Rahmenvereinbarung ist aufgeteilt in zwei Lose:
Los 1 Kreativleistungen
Hier rechnet der AG hamburgweit mit einer Anzahl von ca. fünf Kampagnen und einem Finanzumsatzvolumen von ca. 250 000,00 EUR im Jahr bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Los 2 Medialeistungen
Hier rechnet der AG hamburgweit mit einer Anzahl von ca. zehn umfangreichen Kampagnen, einer Veröffentlichungsanzahl von ca. 800 Stellenanzeigen und einem Finanzumsatzvolumen von ca. 1 450 000,00 EUR im Jahr bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kreativleistungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Jährlich werden in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ca. 2 600 Stellenausschreibungen veröffentlicht. Für die erfolgreiche Besetzung der Stellen hat...”
Beschreibung der Beschaffung
Jährlich werden in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ca. 2 600 Stellenausschreibungen veröffentlicht. Für die erfolgreiche Besetzung der Stellen hat die Nutzung von Instrumenten des Personal- und Arbeitgebermarketings für die FHH zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die FHH ist mit ihren sieben Bezirksämtern, elf Fachbehörden und zwei Senatsämtern und ca. 70 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sehr vielschichtige und bunte Arbeitgeberin. In Bezug auf das Thema Personalmarketing bedeutet dies ein breites Spektrum an Erfahrungen und Wissensständen sowie eine starke Variation sowohl bei Budgets als auch bei Bedarfen an konkreten Personalmarketingmaßnahmen. Die FHH setzt sich aus verschiedenen sowie weitestgehend selbstständigen Organisationsformen zusammen, hierzu gehören u. a. Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen. Zur Vereinfachung werden wir im Folgenden für alle Organisationsformen den Begriff „Dienststelle“ verwenden.
Viele Dienststellen der FHH nutzen derartige Werbemaßnahmen bereits. Allerdings müssen die Dienststellen der FHH derzeitig die Produkte bzw. Dienstleistungen über teilweise aufwändige Vergabeverfahren individuell ausschreiben und einkaufen. Dies bedeutet einen hohen zeitlichen und personellen Aufwand und oft eine zeitliche Verzögerung der Umsetzung von Marketingmaßnahmen und damit auch der Stellenbesetzungen. Diese Rahmenvereinbarung ermöglicht den teilnehmenden Dienststellen einen direkten und vereinfachten Zugang zu Dienstleistungen und Produkten des Arbeitgeber- bzw. Personalmarketings. Die Dienstleistungen können unmittelbar durch die Dienststellen, die an der Rahmenvereinbarung partizipieren, eingekauft werden. Es nimmt nur ein Teil aller Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg an der Rahmenvereinbarung teil.
Die aus der Rahmenvereinbarung resultierenden Einzelabrufe werden jeweils losweise von den zum Abruf berechtigten Dienststellen beauftragt. Alle abrufberechtigten Stellen verfügen über eigene Prozesse und Arbeitsweisen sowie über unterschiedlich ausgeprägte Expertise und praktische Erfahrungen im Bereich des Personalmarketings. Sie haben selbstständig entschieden, ob sie sich dem Rahmenvertrag bzw. einzelnen Losen der Rahmenvereinbarung anschließen, daher beteiligen sich nicht alle Dienststellen der FHH an dieser Rahmenvereinbarung. Wer in welchem Umfang an den ausgeschriebenen Losen partizipieren wird, kann der beigefügten Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (Teilnehmende Dienststellen) entnommen werden.
Das Los 1 bietet den Dienststellen die Möglichkeit, ein Kreativkonzept zu Personalmarketing-Kampagnen (Leistungspaket 3.1.1.) zu beauftragen. Des Weiteren kann auch ein strategisches Personalmarketing-Konzept (Leistungspaket 3.1.2.) entwickelt werden. Außerdem können sie über das Los 1 Varianten von Stellenanzeigen (Leistungspaket 3.1.4.), Onlineauftritte und Landingpages (Leistungspaket 3.1.5.) abrufen sowie Recruitingmaterial wie Fotos und Videos (Leistungspaket 3.1.6.) erwerben. Darüber hinaus können sich die Dienststellen umfassend zu grundlegenden Aspekten einer Kampagnenplanung, wie z. B. Employee Personas, beraten lassen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu Los 1.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils zwölf Monate verlängert werden.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewerber sollen Referenzen über vergleichbare Projekte vorlegen, die ihre Erfahrung und Kompetenz hinsichtlich der Durchführung von Kampagnen belegen....”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber sollen Referenzen über vergleichbare Projekte vorlegen, die ihre Erfahrung und Kompetenz hinsichtlich der Durchführung von Kampagnen belegen. Die Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb für Los 1 in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Medialeistungen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Jährlich werden in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ca. 2 600 Stellenausschreibungen veröffentlicht. Für die erfolgreiche Besetzung der Stellen hat...”
Beschreibung der Beschaffung
Jährlich werden in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ca. 2 600 Stellenausschreibungen veröffentlicht. Für die erfolgreiche Besetzung der Stellen hat die Nutzung von Instrumenten des Personal- und Arbeitgebermarketings für die FHH zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die FHH ist mit ihren sieben Bezirksämtern, elf Fachbehörden und zwei Senatsämtern und ca. 70 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sehr vielschichtige und bunte Arbeitgeberin. In Bezug auf das Thema Personalmarketing bedeutet dies ein breites Spektrum an Erfahrungen und Wissensständen sowie eine starke Variation sowohl bei Budgets als auch bei Bedarfen an konkreten Personalmarketingmaßnahmen. Die FHH setzt sich aus verschiedenen sowie weitestgehend selbstständigen Organisationsformen zusammen, hierzu gehören u. a. Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen. Zur Vereinfachung werden wir im Folgenden für alle Organisationsformen den Begriff „Dienststelle“ verwenden.
Viele Dienststellen der FHH nutzen derartige Werbemaßnahmen bereits. Allerdings müssen die Dienststellen der FHH derzeitig die Produkte bzw. Dienstleistungen über teilweise aufwändige Vergabeverfahren individuell ausschreiben und einkaufen. Dies bedeutet einen hohen zeitlichen und personellen Aufwand und oft eine zeitliche Verzögerung der Umsetzung von Marketingmaßnahmen und damit auch der Stellenbesetzungen. Diese Rahmenvereinbarung ermöglicht den teilnehmenden Dienststellen einen direkten und vereinfachten Zugang zu Dienstleistungen und Produkten des Arbeitgeber- bzw. Personalmarketings. Die Dienstleistungen können unmittelbar durch die Dienststellen, die an der Rahmenvereinbarung partizipieren, eingekauft werden. Es nimmt nur ein Teil aller Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg an der Rahmenvereinbarung teil.
Die aus der Rahmenvereinbarung resultierenden Einzelabrufe werden jeweils losweise von den zum Abruf berechtigten Dienststellen beauftragt. Alle abrufberechtigten Stellen verfügen über eigene Prozesse und Arbeitsweisen sowie über unterschiedlich ausgeprägte Expertise und praktische Erfahrungen im Bereich des Personalmarketings. Sie haben selbstständig entschieden, ob sie sich dem Rahmenvertrag bzw. einzelnen Losen der Rahmenvereinbarung anschließen, daher beteiligen sich nicht alle Dienststellen der FHH an dieser Rahmenvereinbarung. Wer in welchem Umfang an den ausgeschriebenen Losen partizipieren wird, kann der beigefügten Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (Teilnehmende Dienststellen) entnommen werden.
Mit dem Los 2 erhalten die Dienststellen die Option, die mit Los 1 oder selbstständig entwickelten Stellenanzeigen in Stellenportalen schalten und verwalten zu lassen. Ebenso bietet das Los 2 die Schaltung und das Managen von Online-Werbung und von Werbekampagnen in weiteren analogen und digitalen Medien sowie die Aussteuerung der in Los 1 entwickelten Personalmarketing-Kampagnen.
Der Auftragnehmer des Los 2 berät zu Mediaplänen und entwickelt diese. Zudem setzt er diese um und steuert die Werbemittel in die passenden Werbeträger aus. Darüber hinaus wertet der AN die Personalmarketing-Kampagnen aus. Konkret handelt es sich um folgende Leistungspakete:
Das Schalten und Managen einer Stellenanzeige (Leistungspaket 3.2.2.), das Entwickeln und Aussteuern von Online-Kampagnen (Leistungspaket 3.2.3.) und von anderen analogen und digitalen Werbekampagnen (Leistungspaket 3.2.4.) können sowohl auf Basis einer Personal-Marketing-Kampagne (Leistungspaket 3.1.3.), in Verbindung mit der übergreifenden Beratung (Leistungspaket 3.2.1.) oder auch als kampagnenunabhängige Einzelleistungen erworben werden.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu Los 2.
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Beschreibung der Verlängerungen: Die Rahmenvereinbarung kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Bewerber sollen Referenzen über vergleichbare Projekte vorlegen, die ihre Erfahrung und Kompetenz hinsichtlich der Durchführung von Kampagnen belegen....”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerber sollen Referenzen über vergleichbare Projekte vorlegen, die ihre Erfahrung und Kompetenz hinsichtlich der Durchführung von Kampagnen belegen. Die Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb für Los 2 in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
2. Eigenerklärungsdokument zur Eintragung in das Handelsregister/Gewerberegister. Ein Formblatt ist im Dokument „Eigenerklärungen Vergabeverfahren Personalmarketing“ jeweils für Los 1 oder Los 2 (oder beide Dokumente bei Bewerbung für alle Lose) beigefügt. Dieses Dokument enthält auch Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand der Geschäftstätigkeit und Angaben zur Unternehmensstruktur.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Die Vergabestelle behält sich außerdem vor für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justizanfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in Abhängigkeit der Bewerbung für Los 1 oder 2 bzw. für beide Lose. Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
“Der nachzuweisende Mindestumsatz muss bei Bewerbungen für Los 1 mindestens 500 000,00 EUR und für Bewerbungen für Los 2 mindestens 2 800 000,00 EUR im...”
Der nachzuweisende Mindestumsatz muss bei Bewerbungen für Los 1 mindestens 500 000,00 EUR und für Bewerbungen für Los 2 mindestens 2 800 000,00 EUR im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich der ausgeschrieben Leistung in Abhängigkeit der Bewerbung für Los...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich der ausgeschrieben Leistung in Abhängigkeit der Bewerbung für Los 1 oder 2 bzw. für beide Lose.
2. Angabe von mindestens drei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal drei Jahren (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind Referenzen betreffend Kreativ- und Medienleistungen im Bereich Personalmarketing möglichst für öffentliche Auftraggeber. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als fünf Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand.
3. Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmen.
4. Eigenerklärung Scientology.
5. Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
“1. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese...”
1. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 1.7.2020 über die Vergabeplattform gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten bzw. später eingehende Fragen können eventuell nicht mehr rechtzeitig umfassend beantwortet werden.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind — soweit rechtlich zulässig — ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch Anwendung der Formel L/P. Die vom jeweiligen Bieter erreichten Leistungspunkte werden durch den Gesamtangebotspreis dividiert, und so der Quotient Q ermittelt. Das Angebot mit dem höchsten Quotienten Q erhält den Zuschlag.
Für die Preiswertung sind die geforderten Angaben im Preisblatt zu machen. Eine Aufforderung zu Angebotsabgabe ergeht erst im 2. Verfahrensabschnitt an die ausgewählten Teilnehmer.
Nach Prüfung der formalen Eignung werden den Anbieterinnen bzw. Anbietern im weiteren Verlauf des Verhandlungsverfahrens Pitch-Aufgaben zur Bearbeitung bereitgestellt. Diese müssen nach einer angemessenen Zeit für die Bearbeitung im Personalamt präsentiert werden. Die Bieterinnen bzw. die Bieter für das Los 1 erwartet als Aufgaben der Entwurf eines Kreativkonzepts, der Entwurf einer darauf aufbauenden Kampagne sowie Fragen zu relevanten Referenzen, zur Arbeitsweise und Preismodellen. Jeder Dienstleister, der im Rahmen des Verhandlungsverfahrens dazu aufgefordert wird an den Pitch-Aufgaben zum Los 1 teilzunehmen, erhält eine Aufwandsentschädigung 1 500 EUR.
Die Bieterinnen bzw. die Bieter für das Los 2 erwartet als Aufgaben die Optimierung einer Stellenanzeige sowie die Erstellung eines Mediaplans. Darüber hinaus sind Einzelfragen zu der Arbeitsweise zu beantworten. Jeder Dienstleister, der im Rahmen des Verhandlungsverfahrens dazu aufgefordert wird, an den Pitch-Aufgaben zum Los 2 teilzunehmen, erhält eine Aufwandsentschädigung 1 500 EUR.
Die Einzelheiten der vorgesehenen Bewertung sind den beigefügten Bewertungsmatrixen für die Pitch-Aufgaben zu entnehmen.
Für die Leistungswertung haben die Bieter 2 Realisierungskonzepte vorzulegen. Diese werden wie folgt gewertet:
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 112-272029 (2020-06-09)
Ergänzende Angaben (2020-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – vertreten durch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) als zentrale Vergabestelle schreibt im Auftrag für...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – vertreten durch die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) als zentrale Vergabestelle schreibt im Auftrag für das Personalamt – als Auftraggeber (AG) den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Personalmarketingdienstleistungen für Personaldienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg aus.
Die FHH ist mit ihren 7 Bezirksämtern, 11 Fachbehörden und 2 Senatsämtern und ca. 70 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sehr vielschichtige und bunte Arbeitgeberin. In Bezug auf das Thema Personalmarketing bedeutet dies ein breites Spektrum an Erfahrungen und Wissensständen sowie eine starke Variation sowohl bei Budgets als auch bei Bedarfen an konkreten Personalmarketingmaßnahmen. Um hier eine gemeinsame Basis zu schaffen, soll die vorliegende Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden. Die teilnehmenden Dienststellen sowie die nach heutigem Stand zur Verfügung stehenden Finanzmittel je Einheit für die Jahre 2021 und 2022 sind der sind Anlage 1 der Leistungsbeschreibung (Teilnehmende Dienststellen) beigefügt.
Die Rahmenvereinbarung ist aufgeteilt in 2 Lose:
Los 1 Kreativleistungen
Hier rechnet der AG hamburgweit mit einer Anzahl von ca. 5 Kampagnen und einem Finanzumsatzvolumen von ca. 250 000,00 EUR im Jahr bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Los 2 Medialeistungen
Hier rechnet der AG hamburgweit mit einer Anzahl von ca. 10 umfangreichen Kampagnen, einer Veröffentlichungsanzahl von ca. 800 Stellenanzeigen und einem Finanzumsatzvolumen von ca. 1 450 000,00 EUR im Jahr bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 112-272029
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Jährlich werden in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ca. 2 600 Stellenausschreibungen veröffentlicht. Für die erfolgreiche Besetzung der Stellen hat...”
Text
Jährlich werden in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ca. 2 600 Stellenausschreibungen veröffentlicht. Für die erfolgreiche Besetzung der Stellen hat die Nutzung von Instrumenten des Personal- und Arbeitgebermarketings für die FHH zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die FHH ist mit ihren sieben Bezirksämtern, elf Fachbehörden und zwei Senatsämtern und ca. 70 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sehr vielschichtige und bunte Arbeitgeberin. In Bezug auf das Thema Personalmarketing bedeutet dies ein breites Spektrum an Erfahrungen und Wissensständen sowie eine starke Variation sowohl bei Budgets als auch bei Bedarfen an konkreten Personalmarketingmaßnahmen. Die FHH setzt sich aus verschiedenen sowie weitestgehend selbstständigen Organisationsformen zusammen, hierzu gehören u. a. Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen. Zur Vereinfachung werden wir im Folgenden für alle Organisationsformen den Begriff „Dienststelle“ verwenden.
Viele Dienststellen der FHH nutzen derartige Werbemaßnahmen bereits. Allerdings müssen die Dienststellen der FHH derzeitig die Produkte bzw. Dienstleistungen über teilweise aufwändige Vergabeverfahren individuell ausschreiben und einkaufen. Dies bedeutet einen hohen zeitlichen und personellen Aufwand und oft eine zeitliche Verzögerung der Umsetzung von Marketingmaßnahmen und damit auch der Stellenbesetzungen. Diese Rahmenvereinbarung ermöglicht den teilnehmenden Dienststellen einen direkten und vereinfachten Zugang zu Dienstleistungen und Produkten des Arbeitgeber- bzw. Personalmarketings. Die Dienstleistungen können unmittelbar durch die Dienststellen, die an der Rahmenvereinbarung partizipieren, eingekauft werden. Es nimmt nur ein Teil aller Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg an der Rahmenvereinbarung teil.
Die aus der Rahmenvereinbarung resultierenden Einzelabrufe werden jeweils losweise von den zum Abruf berechtigten Dienststellen beauftragt. Alle abrufberechtigten Stellen verfügen über eigene Prozesse und Arbeitsweisen sowie über unterschiedlich ausgeprägte Expertise und praktische Erfahrungen im Bereich des Personalmarketings. Sie haben selbstständig entschieden, ob sie sich dem Rahmenvertrag bzw. einzelnen Losen der Rahmenvereinbarung anschließen, daher beteiligen sich nicht alle Dienststellen der FHH an dieser Rahmenvereinbarung. Wer in welchem Umfang an den ausgeschriebenen Losen partizipieren wird, kann der beigefügten Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (Teilnehmende Dienststellen) entnommen werden.
Das Los 1 bietet den Dienststellen die Möglichkeit, ein Kreativkonzept zu Personalmarketing-Kampagnen (Leistungspaket 3.1.1.) zu beauftragen. Des Weiteren kann auch ein strategisches Personalmarketing-Konzept (Leistungspaket 3.1.2.) entwickelt werden. Außerdem können sie über das Los 1 Varianten von Stellenanzeigen (Leistungspaket 3.1.4.), Onlineauftritte und Landingpages (Leistungspaket 3.1.5.) abrufen sowie Recruitingmaterial wie Fotos und Videos (Leistungspaket 3.1.6.) erwerben. Darüber hinaus können sich die Dienststellen umfassend zu grundlegenden Aspekten einer Kampagnenplanung, wie z. B. Employee Personas, beraten lassen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu Los 1.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Jährlich werden in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ca. 2 600 Stellenausschreibungen veröffentlicht. Für die erfolgreiche Besetzung der Stellen hat...”
Text
Jährlich werden in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ca. 2 600 Stellenausschreibungen veröffentlicht. Für die erfolgreiche Besetzung der Stellen hat die Nutzung von Instrumenten des Personal- und Arbeitgebermarketings für die FHH zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die FHH ist mit ihren 7 Bezirksämtern, 11 Fachbehörden und 2 Senatsämtern und ca. 70 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sehr vielschichtige und bunte Arbeitgeberin. In Bezug auf das Thema Personalmarketing bedeutet dies ein breites Spektrum an Erfahrungen und Wissensständen sowie eine starke Variation sowohl bei Budgets als auch bei Bedarfen an konkreten Personalmarketingmaßnahmen. Die FHH setzt sich aus verschiedenen sowie weitestgehend selbstständigen Organisationsformen zusammen, hierzu gehören u. a. Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen. Zur Vereinfachung werden wir im Folgenden für alle Organisationsformen den Begriff „Dienststelle“ verwenden.
Viele Dienststellen der FHH nutzen derartige Werbemaßnahmen bereits. Allerdings müssen die Dienststellen der FHH derzeitig die Produkte bzw. Dienstleistungen über teilweise aufwändige Vergabeverfahren individuell ausschreiben und einkaufen. Dies bedeutet einen hohen zeitlichen und personellen Aufwand und oft eine zeitliche Verzögerung der Umsetzung von Marketingmaßnahmen und damit auch der Stellenbesetzungen. Diese Rahmenvereinbarung ermöglicht den teilnehmenden Dienststellen einen direkten und vereinfachten Zugang zu Dienstleistungen und Produkten des Arbeitgeber- bzw. Personalmarketings. Die Dienstleistungen können unmittelbar durch die Dienststellen, die an der Rahmenvereinbarung partizipieren, eingekauft werden. Es nimmt nur ein Teil aller Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg an der Rahmenvereinbarung teil.
Die aus der Rahmenvereinbarung resultierenden Einzelabrufe werden jeweils losweise von den zum Abruf berechtigten Dienststellen beauftragt. Alle abrufberechtigten Stellen verfügen über eigene Prozesse und Arbeitsweisen sowie über unterschiedlich ausgeprägte Expertise und praktische Erfahrungen im Bereich des Personalmarketings. Sie haben selbstständig entschieden, ob sie sich dem Rahmenvertrag bzw. einzelnen Losen der Rahmenvereinbarung anschließen, daher beteiligen sich nicht alle Dienststellen der FHH an dieser Rahmenvereinbarung. Wer in welchem Umfang an den ausgeschriebenen Losen partizipieren wird, kann der beigefügten Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (Teilnehmende Dienststellen) entnommen werden.
Das Los 1 bietet den Dienststellen die Möglichkeit, ein Kreativkonzept zu Personalmarketing-Kampagnen (Leistungspaket 3.1.1.) zu beauftragen. Des Weiteren kann auch ein strategisches Personalmarketing-Konzept (Leistungspaket 3.1.2.) entwickelt werden. Außerdem können sie über das Los 1 Varianten von Stellenanzeigen (Leistungspaket 3.1.4.), Onlineauftritte und Landingpages (Leistungspaket 3.1.5.) abrufen sowie Recruitingmaterial wie Fotos und Videos (Leistungspaket 3.1.6.) erwerben. Darüber hinaus können sich die Dienststellen umfassend zu grundlegenden Aspekten einer Kampagnenplanung, wie z. B. Employee Personas, beraten lassen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu Los 1.
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Nummer des Abschnitts: II.2.4)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Jährlich werden in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ca. 2 600 Stellenausschreibungen veröffentlicht. Für die erfolgreiche Besetzung der Stellen hat...”
Text
Jährlich werden in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ca. 2 600 Stellenausschreibungen veröffentlicht. Für die erfolgreiche Besetzung der Stellen hat die Nutzung von Instrumenten des Personal- und Arbeitgebermarketings für die FHH zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die FHH ist mit ihren sieben Bezirksämtern, elf Fachbehörden und zwei Senatsämtern und ca. 70 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sehr vielschichtige und bunte Arbeitgeberin. In Bezug auf das Thema Personalmarketing bedeutet dies ein breites Spektrum an Erfahrungen und Wissensständen sowie eine starke Variation sowohl bei Budgets als auch bei Bedarfen an konkreten Personalmarketingmaßnahmen. Die FHH setzt sich aus verschiedenen sowie weitestgehend selbstständigen Organisationsformen zusammen, hierzu gehören u. a. Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen. Zur Vereinfachung werden wir im Folgenden für alle Organisationsformen den Begriff „Dienststelle“ verwenden.
Viele Dienststellen der FHH nutzen derartige Werbemaßnahmen bereits. Allerdings müssen die Dienststellen der FHH derzeitig die Produkte bzw. Dienstleistungen über teilweise aufwändige Vergabeverfahren individuell ausschreiben und einkaufen. Dies bedeutet einen hohen zeitlichen und personellen Aufwand und oft eine zeitliche Verzögerung der Umsetzung von Marketingmaßnahmen und damit auch der Stellenbesetzungen. Diese Rahmenvereinbarung ermöglicht den teilnehmenden Dienststellen einen direkten und vereinfachten Zugang zu Dienstleistungen und Produkten des Arbeitgeber- bzw. Personalmarketings. Die Dienstleistungen können unmittelbar durch die Dienststellen, die an der Rahmenvereinbarung partizipieren, eingekauft werden. Es nimmt nur ein Teil aller Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg an der Rahmenvereinbarung teil.
Die aus der Rahmenvereinbarung resultierenden Einzelabrufe werden jeweils losweise von den zum Abruf berechtigten Dienststellen beauftragt. Alle abrufberechtigten Stellen verfügen über eigene Prozesse und Arbeitsweisen sowie über unterschiedlich ausgeprägte Expertise und praktische Erfahrungen im Bereich des Personalmarketings. Sie haben selbstständig entschieden, ob sie sich dem Rahmenvertrag bzw. einzelnen Losen der Rahmenvereinbarung anschließen, daher beteiligen sich nicht alle Dienststellen der FHH an dieser Rahmenvereinbarung. Wer in welchem Umfang an den ausgeschriebenen Losen partizipieren wird, kann der beigefügten Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (Teilnehmende Dienststellen) entnommen werden.
Mit dem Los 2 erhalten die Dienststellen die Option, die mit Los 1 oder selbstständig entwickelten Stellenanzeigen in Stellenportalen schalten und verwalten zu lassen. Ebenso bietet das Los 2 die Schaltung und das Managen von Online-Werbung und von Werbekampagnen in weiteren analogen und digitalen Medien sowie die Aussteuerung der in Los 1 entwickelten Personalmarketing-Kampagnen.
Der Auftragnehmer des Los 2 berät zu Mediaplänen und entwickelt diese. Zudem setzt er diese um und steuert die Werbemittel in die passenden Werbeträger aus. Darüber hinaus wertet der AN die Personalmarketing-Kampagnen aus. Konkret handelt es sich um folgende Leistungspakete:
Das Schalten und Managen einer Stellenanzeige (Leistungspaket 3.2.2.), das Entwickeln und Aussteuern von Online-Kampagnen (Leistungspaket 3.2.3.) und von anderen analogen und digitalen Werbekampagnen (Leistungspaket 3.2.4.) können sowohl auf Basis einer Personal-Marketing-Kampagne (Leistungspaket 3.1.3.), in Verbindung mit der übergreifenden Beratung (Leistungspaket 3.2.1.) oder auch als kampagnenunabhängige Einzelleistungen erworben werden.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu Los 2.
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Text:
“Jährlich werden in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ca. 2 600 Stellenausschreibungen veröffentlicht. Für die erfolgreiche Besetzung der Stellen hat...”
Text
Jährlich werden in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) ca. 2 600 Stellenausschreibungen veröffentlicht. Für die erfolgreiche Besetzung der Stellen hat die Nutzung von Instrumenten des Personal- und Arbeitgebermarketings für die FHH zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die FHH ist mit ihren 7 Bezirksämtern, 11 Fachbehörden und 2 Senatsämtern und ca. 70 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sehr vielschichtige und bunte Arbeitgeberin. In Bezug auf das Thema Personalmarketing bedeutet dies ein breites Spektrum an Erfahrungen und Wissensständen sowie eine starke Variation sowohl bei Budgets als auch bei Bedarfen an konkreten Personalmarketingmaßnahmen. Die FHH setzt sich aus verschiedenen sowie weitestgehend selbstständigen Organisationsformen zusammen, hierzu gehören u. a. Behörden, Ämter, Landesbetriebe und Hochschulen. Zur Vereinfachung werden wir im Folgenden für alle Organisationsformen den Begriff „Dienststelle“ verwenden.
Viele Dienststellen der FHH nutzen derartige Werbemaßnahmen bereits. Allerdings müssen die Dienststellen der FHH derzeitig die Produkte bzw. Dienstleistungen über teilweise aufwändige Vergabeverfahren individuell ausschreiben und einkaufen. Dies bedeutet einen hohen zeitlichen und personellen Aufwand und oft eine zeitliche Verzögerung der Umsetzung von Marketingmaßnahmen und damit auch der Stellenbesetzungen. Diese Rahmenvereinbarung ermöglicht den teilnehmenden Dienststellen einen direkten und vereinfachten Zugang zu Dienstleistungen und Produkten des Arbeitgeber- bzw. Personalmarketings. Die Dienstleistungen können unmittelbar durch die Dienststellen, die an der Rahmenvereinbarung partizipieren, eingekauft werden. Es nimmt nur ein Teil aller Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg an der Rahmenvereinbarung teil.
Die aus der Rahmenvereinbarung resultierenden Einzelabrufe werden jeweils losweise von den zum Abruf berechtigten Dienststellen beauftragt. Alle abrufberechtigten Stellen verfügen über eigene Prozesse und Arbeitsweisen sowie über unterschiedlich ausgeprägte Expertise und praktische Erfahrungen im Bereich des Personalmarketings. Sie haben selbstständig entschieden, ob sie sich dem Rahmenvertrag bzw. einzelnen Losen der Rahmenvereinbarung anschließen, daher beteiligen sich nicht alle Dienststellen der FHH an dieser Rahmenvereinbarung. Wer in welchem Umfang an den ausgeschriebenen Losen partizipieren wird, kann der beigefügten Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung (Teilnehmende Dienststellen) entnommen werden.
Mit dem Los 2 erhalten die Dienststellen die Option, die mit Los 1 oder selbstständig entwickelten Stellenanzeigen in Stellenportalen schalten und verwalten zu lassen. Ebenso bietet das Los 2 die Schaltung und das Managen von Online-Werbung und von Werbekampagnen in weiteren analogen und digitalen Medien sowie die Aussteuerung der in Los 1 entwickelten Personalmarketing-Kampagnen.
Der Auftragnehmer des Los 2 berät zu Mediaplänen und entwickelt diese. Zudem setzt er diese um und steuert die Werbemittel in die passenden Werbeträger aus. Darüber hinaus wertet der AN die Personalmarketing-Kampagnen aus. Konkret handelt es sich um folgende Leistungspakete:
Das Schalten und Managen einer Stellenanzeige (Leistungspaket 3.2.2.), das Entwickeln und Aussteuern von Online-Kampagnen (Leistungspaket 3.2.3.) und von anderen analogen und digitalen Werbekampagnen (Leistungspaket 3.2.4.) können sowohl auf Basis einer Personalmarketing-Kampagne (Leistungspaket 3.1.3.), in Verbindung mit der übergreifenden Beratung (Leistungspaket 3.2.1.) oder auch als kampagnenunabhängige Einzelleistungen erworben werden.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu Los 2.
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Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich...”
Text
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
2. Eigenerklärungsdokument zur Eintragung in das Handelsregister/Gewerberegister. Ein Formblatt ist im Dokument „Eigenerklärungen Vergabeverfahren Personalmarketing“ jeweils für Los 1 oder Los 2 (oder beide Dokumente bei Bewerbung für alle Lose) beigefügt. Dieses Dokument enthält auch Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand der Geschäftstätigkeit und Angaben zur Unternehmensstruktur.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Die Vergabestelle behält sich außerdem vor für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justizanfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
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Text:
“Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich...”
Text
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Soweit unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) lediglich Erklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern oder ergänzende Auskünfte zu verlangen.
Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich.
Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5)). Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
2. Eigenerklärungsdokument zur Eintragung in das Handelsregister/Gewerberegister. Ein Formblatt ist im Dokument „Eigenerklärungen Vergabeverfahren Personalmarketing“ jeweils für Los 1 oder Los 2 (oder beide Dokumente bei Bewerbung für alle Lose) beigefügt. Dieses Dokument enthält auch Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand der Geschäftstätigkeit und Angaben zur Unternehmensstruktur.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Die Vergabestelle behält sich außerdem vor für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justizanfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
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Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in Abhängigkeit der Bewerbung für Los 1 oder 2 bzw. für beide Lose. Falls der Bewerber noch keine drei Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der nachzuweisende Mindestumsatz muss bei Bewerbungen für Los 1 mindestens 500 000,00 EUR und für Bewerbungen für Los 2 mindestens 2 800 000,00 EUR im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre betragen.
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Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie über den jährlichen Umsatz des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in Abhängigkeit der Bewerbung für Los 1 oder 2 bzw. für beide Lose. Falls der Bewerber noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in branchenüblicher Höhe.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der nachzuweisende Mindestumsatz muss bei Bewerbungen für Los 1 mindestens 500 000,00 EUR und für Bewerbungen für Los 2 mindestens 2 800 000,00 EUR im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre betragen.
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Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich der...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich der ausgeschrieben Leistung in Abhängigkeit der Bewerbung für Los 1 oder 2 bzw. für beide Lose.
2. Angabe von mindestens drei Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal drei Jahren (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind Referenzen betreffend Kreativ- und Medienleistungen im Bereich Personalmarketing möglichst für öffentliche Auftraggeber. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als fünf Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand.
3. Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmen.
4. Eigenerklärung Scientology.
5. Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn.
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Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich der...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich der ausgeschrieben Leistung in Abhängigkeit der Bewerbung für Los 1 oder 2 bzw. für beide Lose.
2. Angabe von mindestens 3 Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten maximal 3 Jahren (Eigenerklärungen). Vergleichbar sind Referenzen betreffend Kreativ- und Medienleistungen im Bereich Personalmarketing möglichst für öffentliche Auftraggeber. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand.
3. Eigenerklärung zum Einsatz von Nachunternehmen.
4. Eigenerklärung Scientology.
5. Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn.
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Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-07-13 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-07-31 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“1. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese...”
Text
1. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 1.7.2020 über die Vergabeplattform gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten bzw. später eingehende Fragen können eventuell nicht mehr rechtzeitig umfassend beantwortet werden.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind — soweit rechtlich zulässig — ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch Anwendung der Formel L/P. Die vom jeweiligen Bieter erreichten Leistungspunkte werden durch den Gesamtangebotspreis dividiert, und so der Quotient Q ermittelt. Das Angebot mit dem höchsten Quotienten Q erhält den Zuschlag.
Für die Preiswertung sind die geforderten Angaben im Preisblatt zu machen. Eine Aufforderung zu Angebotsabgabe ergeht erst im 2. Verfahrensabschnitt an die ausgewählten Teilnehmer.
Nach Prüfung der formalen Eignung werden den Anbieterinnen bzw. Anbietern im weiteren Verlauf des Verhandlungsverfahrens Pitch-Aufgaben zur Bearbeitung bereitgestellt. Diese müssen nach einer angemessenen Zeit für die Bearbeitung im Personalamt präsentiert werden. Die Bieterinnen bzw. die Bieter für das Los 1 erwartet als Aufgaben der Entwurf eines Kreativkonzepts, der Entwurf einer darauf aufbauenden Kampagne sowie Fragen zu relevanten Referenzen, zur Arbeitsweise und Preismodellen. Jeder Dienstleister, der im Rahmen des Verhandlungsverfahrens dazu aufgefordert wird an den Pitch-Aufgaben zum Los 1 teilzunehmen, erhält eine Aufwandsentschädigung 1 500 EUR.
Die Bieterinnen bzw. die Bieter für das Los 2 erwartet als Aufgaben die Optimierung einer Stellenanzeige sowie die Erstellung eines Mediaplans. Darüber hinaus sind Einzelfragen zu der Arbeitsweise zu beantworten. Jeder Dienstleister, der im Rahmen des Verhandlungsverfahrens dazu aufgefordert wird, an den Pitch-Aufgaben zum Los 2 teilzunehmen, erhält eine Aufwandsentschädigung 1 500 EUR.
Die Einzelheiten der vorgesehenen Bewertung sind den beigefügten Bewertungsmatrixen für die Pitch-Aufgaben zu entnehmen.
Für die Leistungswertung haben die Bieter 2 Realisierungskonzepte vorzulegen. Diese werden wie folgt gewertet:
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Text:
“1. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese...”
Text
1. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 1.7.2020 über die Vergabeplattform gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten bzw. später eingehende Fragen können eventuell nicht mehr rechtzeitig umfassend beantwortet werden.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind — soweit rechtlich zulässig — ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
7. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Der Auftraggeber seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch Anwendung der Formel L/P. Die vom jeweiligen Bieter erreichten Leistungspunkte werden durch den Gesamtangebotspreis dividiert, und so der Quotient Q ermittelt. Das Angebot mit dem höchsten Quotienten Q erhält den Zuschlag.
Für die Preiswertung sind die geforderten Angaben im Preisblatt zu machen. Eine Aufforderung zu Angebotsabgabe ergeht erst im 2. Verfahrensabschnitt an die ausgewählten Teilnehmer.
Nach Prüfung der formalen Eignung werden den Anbieterinnen bzw. Anbietern im weiteren Verlauf des Verhandlungsverfahrens Pitch-Aufgaben zur Bearbeitung bereitgestellt. Diese müssen nach einer angemessenen Zeit für die Bearbeitung im Personalamt präsentiert werden. Die Bieterinnen bzw. die Bieter für das Los 1 erwartet als Aufgaben der Entwurf eines Kreativkonzepts, der Entwurf einer darauf aufbauenden Kampagne sowie Fragen zu relevanten Referenzen, zur Arbeitsweise und Preismodellen. Jeder Dienstleister, der im Rahmen des Verhandlungsverfahrens dazu aufgefordert wird an den Pitch-Aufgaben zum Los 1 teilzunehmen, erhält eine Aufwandsentschädigung 1 500 EUR.
Die Bieterinnen bzw. die Bieter für das Los 2 erwartet als Aufgaben die Optimierung einer Stellenanzeige sowie die Erstellung eines Mediaplans. Darüber hinaus sind Einzelfragen zu der Arbeitsweise zu beantworten. Jeder Dienstleister, der im Rahmen des Verhandlungsverfahrens dazu aufgefordert wird, an den Pitch-Aufgaben zum Los 2 teilzunehmen, erhält eine Aufwandsentschädigung 1 500 EUR.
Die Einzelheiten der vorgesehenen Bewertung sind den beigefügten Bewertungsmatrixen für die Pitch-Aufgaben zu entnehmen.
Für die Leistungswertung haben die Bieter 2 Realisierungskonzepte vorzulegen. Diese werden wie folgt gewertet:
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3)
Ort des zu ändernden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Alter Wert
Text:
“— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Text
— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Text
— § 134 Abs. 2 GWB — Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.