Im Rahmen des „DigitalPaktes" unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule" gilt für die Stadt Münster als Schulträgerin von insgesamt 83 Schulen ein maximales Schulträgerbudget von 12 668 999 EUR. Zuzüglich eines 10 %-igen Eigenanteil stehen knapp 14,1 Mio. EUR für die Digitalisierung von städtischen Schulen in den nächsten Jahren zur Verfügung. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein. Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10 bis 15 Jahren vorgenommenen Setzungen zwischen den allgemeinbildenden Schulen und den Berufskollegs beruht. Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden" soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden. Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen, sondern eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage definierter Standards. Entsprechend den Förderrichtlinien des Digital Paktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik; die Ausstattung mit mobilen Endgeräten folgt in zweiter Priorität. Als digitale Präsentationstechnik ist der Einsatz von Kurzdistanzbeamern maßgeblich für Neuinstallationen angedacht und beinhaltet u. a. den Austausch der Pylonen-Kreidetafel gegen ein Pylonen-Whiteboard als Präsentationsfläche. Bestandslösungen in Form von Deckenbeamern, die sehr häufig von Schulen außerhalb des Medienentwicklungsplans beschafft wurden, werden technisch zusätzlich hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten nach aktuellem Standard nach verkabelt und zusätzlich mit AppleTV (Anbindung vorrangig per LAN-Kabel, sofern ein Anschluss im jeweiligen Raum verfügbar ist), Lautsprecher und pro Unterrichtsraum mit einem Lehrer-iPad ausgestattet, um für die Laufzeit der Beamer digitalen Unterricht entsprechend der definierten Standards zu ermöglichen. Vorgesehen ist eine Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume und die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben der citeq unter Neuverlegung von Datenkabel Kat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben. Die Standorte sollen mit folgender Priorität beplant und realisiert werden: Priorität 1: Berufskollegs (Fertigstellung 31.12.2021), Priorität 2: Grundschulen (Fertigstellung 31.12.2023), Priorität 3: verbleibende Schulen/weiterführende Schulen (Fertigstellung 31.12.2024). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die in Abschnitt II.2 beschriebenen Lose (Leistungsbilder und Standortpakete), wobei für jedes Los jeweils eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Vertragspartner abgeschlossen wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 2020-0477-23
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des „DigitalPaktes" unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule" gilt für die Stadt Münster als Schulträgerin von insgesamt 83 Schulen ein maximales Schulträgerbudget von 12 668 999 EUR. Zuzüglich eines 10 %-igen Eigenanteil stehen knapp 14,1 Mio. EUR für die Digitalisierung von städtischen Schulen in den nächsten Jahren zur Verfügung. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10 bis 15 Jahren vorgenommenen Setzungen zwischen den allgemeinbildenden Schulen und den Berufskollegs beruht. Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden" soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden.
Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen, sondern eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage definierter Standards. Entsprechend den Förderrichtlinien des Digital Paktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik; die Ausstattung mit mobilen Endgeräten folgt in zweiter Priorität. Als digitale Präsentationstechnik ist der Einsatz von Kurzdistanzbeamern maßgeblich für Neuinstallationen angedacht und beinhaltet u. a. den Austausch der Pylonen-Kreidetafel gegen ein Pylonen-Whiteboard als Präsentationsfläche. Bestandslösungen in Form von Deckenbeamern, die sehr häufig von Schulen außerhalb des Medienentwicklungsplans beschafft wurden, werden technisch zusätzlich hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten nach aktuellem Standard nach verkabelt und zusätzlich mit AppleTV (Anbindung vorrangig per LAN-Kabel, sofern ein Anschluss im jeweiligen Raum verfügbar ist), Lautsprecher und pro Unterrichtsraum mit einem Lehrer-iPad ausgestattet, um für die Laufzeit der Beamer digitalen Unterricht entsprechend der definierten Standards zu ermöglichen. Vorgesehen ist eine Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume und die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben der citeq unter Neuverlegung von Datenkabel Kat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben.
Die Standorte sollen mit folgender Priorität beplant und realisiert werden:
Priorität 1: Berufskollegs (Fertigstellung 31.12.2021),
Priorität 2: Grundschulen (Fertigstellung 31.12.2023),
Priorität 3: verbleibende Schulen/weiterführende Schulen (Fertigstellung 31.12.2024).
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die in Abschnitt II.2 beschriebenen Lose (Leistungsbilder und Standortpakete), wobei für jedes Los jeweils eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Vertragspartner abgeschlossen wird.
Im Rahmen des „DigitalPaktes" unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule" gilt für die Stadt Münster als Schulträgerin von insgesamt 83 Schulen ein maximales Schulträgerbudget von 12 668 999 EUR. Zuzüglich eines 10 %-igen Eigenanteil stehen knapp 14,1 Mio. EUR für die Digitalisierung von städtischen Schulen in den nächsten Jahren zur Verfügung. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10 bis 15 Jahren vorgenommenen Setzungen zwischen den allgemeinbildenden Schulen und den Berufskollegs beruht. Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden" soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden.
Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen, sondern eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage definierter Standards. Entsprechend den Förderrichtlinien des Digital Paktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik; die Ausstattung mit mobilen Endgeräten folgt in zweiter Priorität. Als digitale Präsentationstechnik ist der Einsatz von Kurzdistanzbeamern maßgeblich für Neuinstallationen angedacht und beinhaltet u. a. den Austausch der Pylonen-Kreidetafel gegen ein Pylonen-Whiteboard als Präsentationsfläche. Bestandslösungen in Form von Deckenbeamern, die sehr häufig von Schulen außerhalb des Medienentwicklungsplans beschafft wurden, werden technisch zusätzlich hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten nach aktuellem Standard nach verkabelt und zusätzlich mit AppleTV (Anbindung vorrangig per LAN-Kabel, sofern ein Anschluss im jeweiligen Raum verfügbar ist), Lautsprecher und pro Unterrichtsraum mit einem Lehrer-iPad ausgestattet, um für die Laufzeit der Beamer digitalen Unterricht entsprechend der definierten Standards zu ermöglichen. Vorgesehen ist eine Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume und die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben der citeq unter Neuverlegung von Datenkabel Kat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben.
Die Standorte sollen mit folgender Priorität beplant und realisiert werden:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die in Abschnitt II.2 beschriebenen Lose (Leistungsbilder und Standortpakete), wobei für jedes Los jeweils eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Vertragspartner abgeschlossen wird.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-13 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 133-327032
ABl. S-Ausgabe: 133
Zusätzliche Informationen
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYRLK
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYRLK
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des „DigitalPaktes" unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule" gilt für die Stadt Münster als Schulträgerin von insgesamt 83 Schulen ein maximales Schulträgerbudget von 12 668 999 EUR. Zuzüglich eines 10 %-igen Eigenanteil stehen knapp 14,1 Mio. EUR für die Digitalisierung von städtischen Schulen in den nächsten Jahren zur Verfügung. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
Im Rahmen des „DigitalPaktes" unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule" gilt für die Stadt Münster als Schulträgerin von insgesamt 83 Schulen ein maximales Schulträgerbudget von 12 668 999 EUR. Zuzüglich eines 10 %-igen Eigenanteil stehen knapp 14,1 Mio. EUR für die Digitalisierung von städtischen Schulen in den nächsten Jahren zur Verfügung. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10 bis 15 Jahren vorgenommenen Setzungen zwischen den allgemeinbildenden Schulen und den Berufskollegs beruht. Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden" soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden.
Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10 bis 15 Jahren vorgenommenen Setzungen zwischen den allgemeinbildenden Schulen und den Berufskollegs beruht. Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden" soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden.
Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen, sondern eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage definierter Standards. Entsprechend den Förderrichtlinien des Digital Paktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik; die Ausstattung mit mobilen Endgeräten folgt in zweiter Priorität. Als digitale Präsentationstechnik ist der Einsatz von Kurzdistanzbeamern maßgeblich für Neuinstallationen angedacht und beinhaltet u. a. den Austausch der Pylonen-Kreidetafel gegen ein Pylonen-Whiteboard als Präsentationsfläche. Bestandslösungen in Form von Deckenbeamern, die sehr häufig von Schulen außerhalb des Medienentwicklungsplans beschafft wurden, werden technisch zusätzlich hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten nach aktuellem Standard nach verkabelt und zusätzlich mit AppleTV (Anbindung vorrangig per LAN-Kabel, sofern ein Anschluss im jeweiligen Raum verfügbar ist), Lautsprecher und pro Unterrichtsraum mit einem Lehrer-iPad ausgestattet, um für die Laufzeit der Beamer digitalen Unterricht entsprechend der definierten Standards zu ermöglichen. Vorgesehen ist eine Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume und die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben der citeq unter Neuverlegung von Datenkabel Kat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben.
Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen, sondern eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage definierter Standards. Entsprechend den Förderrichtlinien des Digital Paktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik; die Ausstattung mit mobilen Endgeräten folgt in zweiter Priorität. Als digitale Präsentationstechnik ist der Einsatz von Kurzdistanzbeamern maßgeblich für Neuinstallationen angedacht und beinhaltet u. a. den Austausch der Pylonen-Kreidetafel gegen ein Pylonen-Whiteboard als Präsentationsfläche. Bestandslösungen in Form von Deckenbeamern, die sehr häufig von Schulen außerhalb des Medienentwicklungsplans beschafft wurden, werden technisch zusätzlich hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten nach aktuellem Standard nach verkabelt und zusätzlich mit AppleTV (Anbindung vorrangig per LAN-Kabel, sofern ein Anschluss im jeweiligen Raum verfügbar ist), Lautsprecher und pro Unterrichtsraum mit einem Lehrer-iPad ausgestattet, um für die Laufzeit der Beamer digitalen Unterricht entsprechend der definierten Standards zu ermöglichen. Vorgesehen ist eine Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume und die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben der citeq unter Neuverlegung von Datenkabel Kat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben.
Die Standorte sollen mit folgender Priorität beplant und realisiert werden:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die in Abschnitt II.2 beschriebenen Lose (Leistungsbilder und Standortpakete), wobei für jedes Los jeweils eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Vertragspartner abgeschlossen wird.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die in Abschnitt II.2 beschriebenen Lose (Leistungsbilder und Standortpakete), wobei für jedes Los jeweils eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Vertragspartner abgeschlossen wird.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 1
Bezeichnung des Loses: TGA-Planung Standortpaket 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für insgesamt 26 Schulstandorte des Standortpakets 1, davon 4 Berufs-/Weiterbildungskollegs, 18 Grundschulen, 2 weiterführende Schulen und 2 Förderschulen.
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für insgesamt 26 Schulstandorte des Standortpakets 1, davon 4 Berufs-/Weiterbildungskollegs, 18 Grundschulen, 2 weiterführende Schulen und 2 Förderschulen.
Die TGA-Planung umfasst bei jedem Einzelauftrag jeweils mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 sowie bei Schulstandorten, bei denen eine Belüftung von Technikzentralen erforderlich ist, zusätzlich die Anlagengruppe 3. Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Die TGA-Planung umfasst bei jedem Einzelauftrag jeweils mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 sowie bei Schulstandorten, bei denen eine Belüftung von Technikzentralen erforderlich ist, zusätzlich die Anlagengruppe 3. Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Bezeichnung des Loses: TGA-Planung Standortpaket 2
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für insgesamt für insgesamt 28 Schulstandorte des Standortpakets 2, davon 5 Berufskollegs, 16 Grundschulen, 2 weiterführende Schulen und 5 Förder-/Sonderschulen.
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für insgesamt für insgesamt 28 Schulstandorte des Standortpakets 2, davon 5 Berufskollegs, 16 Grundschulen, 2 weiterführende Schulen und 5 Förder-/Sonderschulen.
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Gebäude und Innenräume Standortpaket 1
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für insgesamt 26 Schulstandorte des Standortpakets 1, davon 4 Berufs-/Weiterbildungskollegs, 18 Grundschulen, 2 weiterführende Schulen und 2 Förderschulen.
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für insgesamt 26 Schulstandorte des Standortpakets 1, davon 4 Berufs-/Weiterbildungskollegs, 18 Grundschulen, 2 weiterführende Schulen und 2 Förderschulen.
Die Beauftragung der Architektenleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Bezeichnung des Loses: Objektplanung Gebäude und Innenräume Standortpaket 2
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für insgesamt 28 Schulstandorte des Standortpakets 2, davon 5 Berufskollegs, 16 Grundschulen, 2 weiterführende Schulen und 5 Förder-/Sonderschulen.
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für insgesamt 28 Schulstandorte des Standortpakets 2, davon 5 Berufskollegs, 16 Grundschulen, 2 weiterführende Schulen und 5 Förder-/Sonderschulen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münster
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Lose 1 und 2: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) der Fachrichtung Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Lose 3 und 4: Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in oder bauvorlageberechtigte/r Ingenieur/in (siehe Abschn. III.2.1.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Bewerbungsformular.
Mindeststandards:
Lose 1 und 2: Der Jahresgesamtumsatz muss sowohl im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre als auch im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr bei Mindestens 200 000 EUR liegen, damit der Bewerber zumindest für eines der Lose 1 und 2 geeignet ist.
Lose 1 und 2: Der Jahresgesamtumsatz muss sowohl im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre als auch im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr bei Mindestens 200 000 EUR liegen, damit der Bewerber zumindest für eines der Lose 1 und 2 geeignet ist.
Lose 3 und 4: Der Jahresgesamtumsatz muss sowohl im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre als auch im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr bei Mindestens 100 000 EUR liegen, damit der Bewerber zumindest für eines der Lose 3 und 4 geeignet ist.
Lose 3 und 4: Der Jahresgesamtumsatz muss sowohl im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre als auch im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr bei Mindestens 100 000 EUR liegen, damit der Bewerber zumindest für eines der Lose 3 und 4 geeignet ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
A) Los 1 und 2 (TGA-Planung):
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.8.2015) des Büros für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (mindestens) zu den Anlagengruppen 4 und 5 (jeweils Honorarzone II oder III) beim Umbau oder bei der Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes, bei denen sich die jeweiligen Baukosten (nur Summe KGr 440 und 450 entspr. DIN 276, soweit nicht von Dritten bearbeitet) auf mind. 30 000 EUR (ohne MwSt) beliefen.
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.8.2015) des Büros für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung (mindestens) zu den Anlagengruppen 4 und 5 (jeweils Honorarzone II oder III) beim Umbau oder bei der Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes, bei denen sich die jeweiligen Baukosten (nur Summe KGr 440 und 450 entspr. DIN 276, soweit nicht von Dritten bearbeitet) auf mind. 30 000 EUR (ohne MwSt) beliefen.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Ingenieur der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2017 bis 2019 sowie aktuell.
3. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2017 bis 2019 sowie aktuell.
B) Los 3 und 4 (Gebäude und Innenräume):
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.8.2015) des Büros für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude beim Umbau oder bei der Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes (mind. der Honorarzone III entspr. HOAI), bei denen sich die jeweiligen Baukosten in Summe der KGr 300 und 400 entspr. DIN 276 auf mind. 50 000 EUR (ohne MwSt) beliefen.
1. Referenzen (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.8.2015) des Büros für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude beim Umbau oder bei der Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes (mind. der Honorarzone III entspr. HOAI), bei denen sich die jeweiligen Baukosten in Summe der KGr 300 und 400 entspr. DIN 276 auf mind. 50 000 EUR (ohne MwSt) beliefen.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufzulassung als Architekt/in oder bauvorlageberechtigter Ingenieur/in oder mit der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2017 bis 2019 sowie aktuell.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufzulassung als Architekt/in oder bauvorlageberechtigter Ingenieur/in oder mit der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2017 bis 2019 sowie aktuell.
3. Angabe der Anzahl aller sonstigen festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss im Bereich Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder einer vergleichbaren Fachrichtung, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2017 bis 2019 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen jeweils entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mindeststandards:
A) Lose 1 und 2 (TGA-Planung):
1. Für diese Lose nachgewiesene Referenzen, die sämtliche unter A) Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die Anlagengruppen 4 und 5 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Dabei werden nur Leistungsphasen berücksichtigt, die bei Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen sind; bei LPh 8 reicht bereits die Abnahme aller Bauleistungen zu den genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
1. Für diese Lose nachgewiesene Referenzen, die sämtliche unter A) Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 für die Anlagengruppen 4 und 5 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Dabei werden nur Leistungsphasen berücksichtigt, die bei Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen sind; bei LPh 8 reicht bereits die Abnahme aller Bauleistungen zu den genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
2. Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Ingenieur oder Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, sonst ist der Bewerber nicht hinreichend leistungsfähig (auch nicht für ein einzelnes der Lose 1 und 2).
2. Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Berufsabschluss als Ingenieur oder Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell nicht unter 3,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, sonst ist der Bewerber nicht hinreichend leistungsfähig (auch nicht für ein einzelnes der Lose 1 und 2).
Liegt die aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen-Äquivalent) mit Berufsabschluss als Ingenieur oder Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung bei 3,00 oder höher, aber unter 6,00, ist der Bewerber hinreichend leistungsfähig für 1 Los, aber nicht für beide Lose zusammen. Er kann bei einer Auswahl im Teilnahmewettbewerb zwar ein Angebot für beide Lose abgeben, wird aber mit höchstens einem dieser Lose beauftragt.
Liegt die aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen-Äquivalent) mit Berufsabschluss als Ingenieur oder Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung bei 3,00 oder höher, aber unter 6,00, ist der Bewerber hinreichend leistungsfähig für 1 Los, aber nicht für beide Lose zusammen. Er kann bei einer Auswahl im Teilnahmewettbewerb zwar ein Angebot für beide Lose abgeben, wird aber mit höchstens einem dieser Lose beauftragt.
Eine hinreichende Leistungsfähigkeit für beide Lose setzt voraus, dass die aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen-Äquivalent) mit Berufsabschluss als Ingenieur oder Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung bei mindestens 6,00 liegt.
Eine hinreichende Leistungsfähigkeit für beide Lose setzt voraus, dass die aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen-Äquivalent) mit Berufsabschluss als Ingenieur oder Techniker der Fachrichtungen Elektrotechnik oder Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung bei mindestens 6,00 liegt.
B) Lose 3 und 4 (Gebäude und Innenräume):
1. Für diese Lose nachgewiesene Referenzen, die sämtliche unter B) Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Dabei werden nur Leistungsphasen berücksichtigt, die bei Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen sind; bei LPh 8 reicht bereits die Abnahme aller Bauleistungen für das Gebäude durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
1. Für diese Lose nachgewiesene Referenzen, die sämtliche unter B) Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2, 3, 5, 6 und 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Dabei werden nur Leistungsphasen berücksichtigt, die bei Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossen sind; bei LPh 8 reicht bereits die Abnahme aller Bauleistungen für das Gebäude durch den Bauherrn (ggf. unter Mängelvorbehalt).
2. Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, sonst ist der Bewerber nicht hinreichend leistungsfähig (auch nicht für ein einzelnes der Lose 3 und 4).
2. Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder einer vergleichbaren Fachrichtung darf sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen, sonst ist der Bewerber nicht hinreichend leistungsfähig (auch nicht für ein einzelnes der Lose 3 und 4).
Liegt die aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen-Äquivalent) mit Hochschulabschluss der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder einer vergleichbaren Fachrichtung bei 2,00 oder höher, aber unter 3,00, ist der Bewerber hinreichend leistungsfähig für 1 Los, aber nicht für beide Lose zusammen. Er kann bei einer Auswahl im Teilnahmewettbewerb zwar ein Angebot für beide Lose abgeben, wird aber mit höchstens einem dieser Lose beauftragt.
Liegt die aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen-Äquivalent) mit Hochschulabschluss der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder einer vergleichbaren Fachrichtung bei 2,00 oder höher, aber unter 3,00, ist der Bewerber hinreichend leistungsfähig für 1 Los, aber nicht für beide Lose zusammen. Er kann bei einer Auswahl im Teilnahmewettbewerb zwar ein Angebot für beide Lose abgeben, wird aber mit höchstens einem dieser Lose beauftragt.
Eine hinreichende Leistungsfähigkeit für beide Lose setzt voraus, dass die aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen-Äquivalent) mit Hochschulabschluss der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder einer vergleichbaren Fachrichtung bei mindestens 3,00 liegt.
Eine hinreichende Leistungsfähigkeit für beide Lose setzt voraus, dass die aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen (Vollzeitstellen-Äquivalent) mit Hochschulabschluss der Fachrichtungen Architektur oder Bauingenieurwesen (Hochbau) oder einer vergleichbaren Fachrichtung bei mindestens 3,00 liegt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die in III.1.1 für das jeweilige Los vorgegebene Berufsbezeichnung (Ingenieur bzw. Architekt) zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland unter der entsprechenden Berufsbezeichnung tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die in III.1.1 für das jeweilige Los vorgegebene Berufsbezeichnung (Ingenieur bzw. Architekt) zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland unter der entsprechenden Berufsbezeichnung tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungsleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %),
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %),
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %).
Eine detaillierte Matrix mit Unterkriterien findet sich in der Unterlage „Bedingungen zum Teilnahmewettbewerb", die unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetadresse heruntergeladen werden kann.
1) Referenzen des Büros über vergleichbare Gebäudeplanungsleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85 %),
Begründung für die Rahmenvereinbarung: Entfällt. Laufzeit beträgt 4 Jahre
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Entfällt. Laufzeit beträgt 4 Jahre
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 06:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-09-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung und Freischaltung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den Vergabemarktplatz NRW aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerberinformationsschreiben abzurufen.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die…
… aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
… erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement
Postanschrift: Klemensstr. 10
Postleitzahl: 48143
E-Mail: vergaben@stadt-muenster.de📧
Internetadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html🌏
Quelle: OJS 2020/S 133-327032 (2020-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Münster als Schulträgerin von insgesamt 83 Schulen ein maximales Schulträgerbudget von 12 668 999 EUR. Zuzüglich eines 10 %-igen Eigenanteil stehen knapp 14,1 Mio. EUR für die Digitalisierung von städtischen Schulen in den nächsten Jahren zur Verfügung. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10 bis 15 Jahren vorgenommenen Setzungen zwischen den allgemeinbildenden Schulen und den Berufskollegs beruht. Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden.
Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen, sondern eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage definierter Standards. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik; die Ausstattung mit mobilen Endgeräten folgt in zweiter Priorität. Als digitale Präsentationstechnik ist der Einsatz von Kurzdistanzbeamern maßgeblich für Neuinstallationen angedacht und beinhaltet u. a. den Austausch der Pylonen-Kreidetafel gegen ein Pylonen-Whiteboard als Präsentationsfläche. Bestandslösungen in Form von Deckenbeamern, die sehr häufig von Schulen außerhalb des Medienentwicklungsplans beschafft wurden, werden technisch zusätzlich hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten nach aktuellem Standard nachverkabelt und zusätzlich mit AppleTV (An-bindung vorrangig per LAN-Kabel, sofern ein Anschluss im jeweiligen Raum verfügbar ist), Lautsprecher und pro Unterrichtsraum mit einem Lehrer-iPad ausgestattet, um für die Laufzeit der Beamer digitalen Unterricht entsprechend der definierten Standards zu ermöglichen. Vorgesehen ist eine Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume und die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben der citeq unter Neuverlegung von Datenkabel Kat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben.
Die Standorte sollen mit folgender Priorität beplant und realisiert werden:
— Priorität 1: Berufskollegs (Fertigstellung 31.12.2021);
— Priorität 2: Grundschulen (Fertigstellung 31.12.2023);
— Priorität 3: verbleibende Schulen / weiterführende Schulen (Fertigstellung 31.12.2024).
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die in Abschnitt II.2) beschriebenen Lose (Leistungsbilder und Standortpakete), wobei für jedes Los jeweils eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Vertragspartner abgeschlossen wird.
Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Münster als Schulträgerin von insgesamt 83 Schulen ein maximales Schulträgerbudget von 12 668 999 EUR. Zuzüglich eines 10 %-igen Eigenanteil stehen knapp 14,1 Mio. EUR für die Digitalisierung von städtischen Schulen in den nächsten Jahren zur Verfügung. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10 bis 15 Jahren vorgenommenen Setzungen zwischen den allgemeinbildenden Schulen und den Berufskollegs beruht. Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden.
Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen, sondern eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage definierter Standards. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik; die Ausstattung mit mobilen Endgeräten folgt in zweiter Priorität. Als digitale Präsentationstechnik ist der Einsatz von Kurzdistanzbeamern maßgeblich für Neuinstallationen angedacht und beinhaltet u. a. den Austausch der Pylonen-Kreidetafel gegen ein Pylonen-Whiteboard als Präsentationsfläche. Bestandslösungen in Form von Deckenbeamern, die sehr häufig von Schulen außerhalb des Medienentwicklungsplans beschafft wurden, werden technisch zusätzlich hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten nach aktuellem Standard nachverkabelt und zusätzlich mit AppleTV (An-bindung vorrangig per LAN-Kabel, sofern ein Anschluss im jeweiligen Raum verfügbar ist), Lautsprecher und pro Unterrichtsraum mit einem Lehrer-iPad ausgestattet, um für die Laufzeit der Beamer digitalen Unterricht entsprechend der definierten Standards zu ermöglichen. Vorgesehen ist eine Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume und die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben der citeq unter Neuverlegung von Datenkabel Kat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben.
Die Standorte sollen mit folgender Priorität beplant und realisiert werden:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die in Abschnitt II.2) beschriebenen Lose (Leistungsbilder und Standortpakete), wobei für jedes Los jeweils eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Vertragspartner abgeschlossen wird.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Münster als Schulträgerin von insgesamt 83 Schulen ein maximales Schulträgerbudget von 12 668 999 EUR. Zuzüglich eines 10 %-igen Eigenanteil stehen knapp 14,1 Mio. EUR für die Digitalisierung von städtischen Schulen in den nächsten Jahren zur Verfügung. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
Im Rahmen des „DigitalPaktes“ unterstützt der Bund Länder und Kommunen bei der Aufgabe, zukunftstaugliche digitale Bildungsinfrastrukturen zu schaffen. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder gemeinsam mit den Kommunen zur Sicherstellung von Betrieb und Wartung der technischen Infrastruktur. Im Rahmen des „DigitalPaktes Schule“ gilt für die Stadt Münster als Schulträgerin von insgesamt 83 Schulen ein maximales Schulträgerbudget von 12 668 999 EUR. Zuzüglich eines 10 %-igen Eigenanteil stehen knapp 14,1 Mio. EUR für die Digitalisierung von städtischen Schulen in den nächsten Jahren zur Verfügung. Die Abrechnung der bewilligten Förderanträge muss bis zum 30.6.2025 gegenüber der Gigabit Geschäftsstelle abgeschlossen sein.
Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10 bis 15 Jahren vorgenommenen Setzungen zwischen den allgemeinbildenden Schulen und den Berufskollegs beruht. Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden.
Die Infrastruktur im Bereich der Schulgebäude ist unterschiedlich stark ausgebaut bzw. vorhanden, was maßgeblich auf den in den zurückliegenden 10 bis 15 Jahren vorgenommenen Setzungen zwischen den allgemeinbildenden Schulen und den Berufskollegs beruht. Mit der Grundsatzaussage „alle Schulgebäude sollen auf einen definierten Standard im Bereich der Vernetzung und digitalen Präsentationstechnik gebracht werden“ soll sichergestellt werden, dass für alle Schulen unabhängig von der jeweiligen Schulform eine funktionsfähige IT-Grundstruktur mit Breitbandversorgung, LAN und flächendeckendem WLAN angestrebt bzw. sichergestellt wird und darauf aufbauend als wichtiger Baustein für den digitalen Unterricht die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz von digitaler Präsentationstechnik in pädagogisch genutzten Räumen geschaffen werden.
Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen, sondern eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage definierter Standards. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik; die Ausstattung mit mobilen Endgeräten folgt in zweiter Priorität. Als digitale Präsentationstechnik ist der Einsatz von Kurzdistanzbeamern maßgeblich für Neuinstallationen angedacht und beinhaltet u. a. den Austausch der Pylonen-Kreidetafel gegen ein Pylonen-Whiteboard als Präsentationsfläche. Bestandslösungen in Form von Deckenbeamern, die sehr häufig von Schulen außerhalb des Medienentwicklungsplans beschafft wurden, werden technisch zusätzlich hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten nach aktuellem Standard nachverkabelt und zusätzlich mit AppleTV (An-bindung vorrangig per LAN-Kabel, sofern ein Anschluss im jeweiligen Raum verfügbar ist), Lautsprecher und pro Unterrichtsraum mit einem Lehrer-iPad ausgestattet, um für die Laufzeit der Beamer digitalen Unterricht entsprechend der definierten Standards zu ermöglichen. Vorgesehen ist eine Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume und die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben der citeq unter Neuverlegung von Datenkabel Kat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben.
Angesichts begrenzter Ressourcen und sehr unterschiedlicher technischer Voraussetzungen in den städtischen Schulen erfolgt keine gleichmäßige Verrieselung der Mittel des DigitalPaktes auf alle Schulen, sondern eine bedarfsorientierte Ergänzung auf der Grundlage definierter Standards. Entsprechend den Förderrichtlinien des DigitalPaktes steht vorrangig die Schaffung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur im Umsetzungsfokus und damit zunächst der Aufbau und die Verbesserung der digitalen Vernetzung sowie die Einrichtung digitaler Präsentationstechnik; die Ausstattung mit mobilen Endgeräten folgt in zweiter Priorität. Als digitale Präsentationstechnik ist der Einsatz von Kurzdistanzbeamern maßgeblich für Neuinstallationen angedacht und beinhaltet u. a. den Austausch der Pylonen-Kreidetafel gegen ein Pylonen-Whiteboard als Präsentationsfläche. Bestandslösungen in Form von Deckenbeamern, die sehr häufig von Schulen außerhalb des Medienentwicklungsplans beschafft wurden, werden technisch zusätzlich hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten nach aktuellem Standard nachverkabelt und zusätzlich mit AppleTV (An-bindung vorrangig per LAN-Kabel, sofern ein Anschluss im jeweiligen Raum verfügbar ist), Lautsprecher und pro Unterrichtsraum mit einem Lehrer-iPad ausgestattet, um für die Laufzeit der Beamer digitalen Unterricht entsprechend der definierten Standards zu ermöglichen. Vorgesehen ist eine Verkabelung der pädagogisch genutzten Räume und die fachgerechte Aufbereitung oder Neuerstellung der Serverräume und Etagenverteiler gemäß den Vorgaben der citeq unter Neuverlegung von Datenkabel Kat7a vom Server oder Etagenverteiler in die pädagogisch genutzten Räume unter Beachtung der gültigen Vorgaben.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die in Abschnitt II.2) beschriebenen Lose (Leistungsbilder und Standortpakete), wobei für jedes Los jeweils eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Vertragspartner abgeschlossen wird.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die in Abschnitt II.2) beschriebenen Lose (Leistungsbilder und Standortpakete), wobei für jedes Los jeweils eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Vertragspartner abgeschlossen wird.
Die TGA-Planung umfasst bei jedem Einzelauftrag jeweils mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 sowie bei Schulstandorten, bei denen eine Belüftung von Technikzentralen erforderlich ist, zusätzlich die Anlagengruppe 3.
Die Beauftragung der Ingenieurleistungen für die einzelnen Standorte erfolgt jeweils durch Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48143 Münster