Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Rohr- und Kanalreinigung auf den Liegenschaften im Stadtgebiet von Berlin und Brandenburg (Deponien sowie Biogas-/Kompostieranlage im Randgebiet zu Berlin). Die Liegenschaft MHKW Ruhleben ist von der Rahmenvereinbarung nicht umfasst und nicht Leis-tungsgegenstand.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-13.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Rohr- und Kanalreinigung
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur- und Wartungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Rohr- und Kanalreinigung auf den Liegenschaften im Stadtgebiet von Berlin und Brandenburg (Deponien sowie...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Rohr- und Kanalreinigung auf den Liegenschaften im Stadtgebiet von Berlin und Brandenburg (Deponien sowie Biogas-/Kompostieranlage im Randgebiet zu Berlin). Die Liegenschaft MHKW Ruhleben ist von der Rahmenvereinbarung nicht umfasst und nicht Leis-tungsgegenstand.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rohr- und Kanalreinigung im Stadtgebiet Berlin sowie auf 3 Deponien und 1 Biogas-/Kompostieranlage in Brandenburg (Randgebiet zu Berlin).” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Schadstoffgruppe der für die Auftragsausführung eingesetzten Fahrzeuge.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Preis (Gewichtung): 85
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
2. ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
3. Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
2. ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
3. Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
4. Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe vorliegen, bzw. im Auftragsfall vorliegen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe vorliegen, bzw. im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Darstellung von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren über ausgeführte Rohrreinigungsleistungen auf Grundlage geschlossener Rahmenverträge....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Darstellung von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren über ausgeführte Rohrreinigungsleistungen auf Grundlage geschlossener Rahmenverträge. (Teil A, Anlage A3),
2. Nachweis einer gültigen Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß KrWG für die jeweilige abfallwirtschaftliche Tätigkeit und Abfallschlüssel auch für Unterauftragnehmer, ggf. auch für Handeln/Makeln (Teil A, Anlage A2),
3. Nachweise nach [RAL-GZ 961] bzw. [RAL-GZ 968] über den Besitz des RAL-Gütezeichens für die Beurteilungsgruppe „I“ oder gleichwertig (Teil A, Anlage A2),
4. Nachweis zum ausschließlichen Einsatz von Fahrzeugen der Geräuschklasse G1 gem. § 49 Abs. 3 StVZO (Teil A, Anlage A2),
5. Nachweise der Genehmigung der Entsorgungsanlage(n) aus denen die zugelassenen Abfallschlüssel und Mengen hervorgehen (Teil A, Anlage A2),
6. Nachweis der Konformitätserklärung nach RL 2000/14/EG für den Einsatz der vorgesehenen Hochdruckspül- und Saugfahrzeuge (Teil A, Anlage A2),
7. Nachweis der Verfügbarkeit der einzusetzenden Technik: Saugfahrzeug, Hochdruckspülfahrzeug, kombiniertes Hockdruckspül- und Saugfahrzeug (Teil A, Anlage A2),
8. Nachweis des Fachbetriebs nach § 62 WHG (Teil A, Anlage A2),
9. Nachweis einer Reaktionszeit von 6 Stunden nach telefonischer Vorab-Beauftragung im Havariefall (d. h. nach 6 Stunden am Einsatzort) im Zeitraum: Werktags 6.00-20.00 Uhr (Teil A, Anlage A2).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Ringbahnstr. 96, 12103 Berlin
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Eröffnung der Angebote erfolgt zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 berechtigte Mitarbeiter des Zentralen Einkaufs elektronisch im...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Eröffnung der Angebote erfolgt zeitnah nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 berechtigte Mitarbeiter des Zentralen Einkaufs elektronisch im Lieferantenportal der BSR. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Okt/Nov. 2024
Zusätzliche Informationen
“Sämtliche Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung sind im Lieferantenportal der BSR unterwww.bsr.de/8248.html hinterlegt.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 225-553532 (2020-11-13)
Ergänzende Angaben (2020-12-03)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 225-553532
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-12-14 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-12-17 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2020/S 239-591670 (2020-12-03)
Ergänzende Angaben (2020-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Rohr- und Kanalreinigung auf den Liegenschaften im Stadtgebiet von Berlin und Brandenburg (Deponien sowie...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Rohr- und Kanalreinigung auf den Liegenschaften im Stadtgebiet von Berlin und Brandenburg (Deponien sowie Biogas-/Kompostieranlage im Randgebiet zu Berlin). Die Liegenschaft MHKW Ruhleben ist von der Rahmenvereinbarung nicht umfasst und nicht Leistungsgegenstand.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-12-17 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-12-22 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-12-14 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-12-22 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2020/S 242-599269 (2020-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-11) Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 225-553532
Auftragsvergabe
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Titel: Rahmenvereinbarung Rohr- und Kanalreinigung
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 032-080291 (2021-02-11)